Politik // Montag, 15.06.2009
Geheimdienstchef
erklärte, dass die damalige ukrainische Regierung den Holodomor
organisiert hat
Die Ukraine hat keinerlei Ansprüche gegenüber Russland oder anderen Staaten
anlässlich der Organisierung des Holodomors der Jahre 1932-33.
Dies verkündete der Leiter des SBU
(Sicherheitsdienst der Ukraine), Walentin Naliwajtschenko, in einem Interview
mit der Nesawisimaja
Gaseta.
“Was dritte Seiten betraf – Russland oder irgendeinen anderen Staat –
kann von keinerlei Ansprüchen unsererseits die Rede sein”, sagte er.
“Die Verbrechen wurde auf dem Territorium der Ukraine verübt,
Ausführende und Organisatoren werden offiziell auf dem Ermittlungswege
festgestellt werden, doch aus den offengelegten Dokumenten ist bekannt, dass
dies Vertreter der ukrainischen Staatsgewalt, der ukrainischen Kommunistischen
Partei und der zu dieser Zeit auf dem Territorium der Ukraine existierenden
Straforgane waren. Daher klären wir deren Verbrechen selbst auf und übergeben
die Angelegenheit an ein ukrainisches Gericht”, fügte Naliwajtschenko
hinzu.
Er erinnerte ebenfalls dran, dass die Werchowna Rada bereits im Jahre 2006
ein Gesetz zum Holodomor erlassen hat, dessen erster Paragraph den Holodomor
der Jahre 1932-33 zum Genozid erklärt.
“Gemäß dem ukrainischen Strafgesetzbuch gehört der Paragraph zum
Genozid zum Untersuchungsbereich des SBU.
Entsprechend haben wir, notwendige Zusatzuntersuchungen in Zusammenarbeit mit
dem Nationalen Gedächtnis-Institut durchführend, ein Strafverfahren
eingeleitet. Das ist unsere Pflicht. Derzeit arbeiten in 17 Oblasten der
Ukraine spezielle Untersuchungsgruppen, die im Rahmen der Angelegenheit
Verbrechen untersuchen, die in den Jahren 1932-33 verübt wurden. Ich hoffe,
dass im November die Sache bei Gericht eingereicht wird”, sagte der SBU Chef.
Quelle: Ukrajinska
Prawda