Aus der Ukraine ausbürgern lassen

  • Hallo die Damen und Herren,
    ich will mich einbürgern lassen. Von Ausländeramt habe ich grünes Lichts bekommen und ich sollte mich an ukrainsche Konsulat in München wenden. Ich war da die sagten ich soll erst mal Aufenthalterlaubnis beantragen und dann ausbürgerung (Entlassung wie auch immer), dies wird ca. 1-2 Jahren dauern. Ich soll mit meiner Mutter zum Notar gehen und gebläubigen lassen, dass sie nichts dagegen hat. Kennt jemand vielleicht einen Notar der sowas schon mal gemacht hat. Am besten Umkreis Stuttgart, da ich um die Ecke wohne. Was noch dazu kommt meine Mutter hat in Österreich geheiratet und hat anderen Familienname, aber machts nichts ich habe die entsprechende Unterlagen dazu.


    Habt ihr auch paar Tips wo man vielleicht aufpassen muss, etc


    Mit freundliche Grüßen


    Maxim :help: :help:

  • Hallo Maxim,


    gab es bei dir noch Schwierigkeiten mit der Ausbürgerung?
    Hat es mittlerweile geklappt oder läuft der Prozess noch?


    LG
    Ksenia

  • Ich soll mit meiner Mutter zum Notar gehen und gebläubigen lassen, dass sie nichts dagegen hat


    Ich habe immer noch die gleiche alte Frage: Was ist, wenn die Mutter etwas dagegen hat? Ist das der Pfad zur Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit?


    Gruß
    Siggi

  • Gut, man müsste bei Gericht vortragen und den Nachweis dafür liefern, dass die Eltern nicht Willens sind, die Zustimmung zu erteilen. Wie gelingt aber dieser Negativnachweis? Durch Bestätigung der Eltern, dass sie nicht zustimmen? Wenn sie aber schon nicht zustimmen, ist wohl kaum anzunehmen, dass sie diese Nichtzustimmung auch bestätigen?
    Oder ist es dem Antragsteller zumutbar, in UA gegen seine Eltern auf Zustimmung zu klagen...?

    Gruß
    MaBo

  • Wenn sie aber schon nicht zustimmen, ist wohl kaum anzunehmen, dass sie diese Nichtzustimmung auch bestätigen?


    Da verstehst meine Idee nicht. Wir wollten eine Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit erreichen. Also würden in unserem Fall die Eltern alles tun, was auch immer wir verlangen, ggf. sogar die Nichtzustimmung notariell bestätigen.


    Eine Klage gegen die Eltern, würde man die in jedem Fall gewinnen? Falls ja, was macht dann die Zustimmung für einen Sinn? Falls nein, kann man ruhig klagen. Es dauert nur länger dadurch. Das Verfahren könnte man auch verschleppen. Wenn nach spätestens 2 Jahren trotz aller Bemühungen kein Resultat vorliegt, ist man am Ziel: DE muss trotzdem einbürgern.


    Dann hat man die Vorteile aus beiden Welten: Reisefreiheit mit einem DE Pass, aber trotzdem noch einen Rentenanspruch in UA, muss als Nicht-Resident nicht 30% Steuer auf Veräußerungserlöse von Immobilien zahlen (irgendwann erbt Deine Frau vielleicht auch in UA), kann im Bedarfsfall trotzdem (als Rentner) nach UA ziehen, usw. usf.


    Gruß
    Siggi

  • Kann man die Eltern überhaupt verklagen? Man kann doch die Eltern nicht zu etwas zwingen, was die einfach nicht wollen.
    Wenn dann müsste man die für die Ausbürgerung zuständige Behörde verklagen, auf diese Zustimmung zu verzichten.
    Ob sowas in der Ukraine überhaupt vorgesehen ist, keine Ahnung.

  • Die Zwistaatlichkeit wird in der Regel hingenommen, wenn man nachweisen kann, das man sich entsprechend um die Ablegung der ukrainischen Staatsbürgerschaft bemüht hat und weiteres Zuwarten nicht zumutbar ist.

  • Kann man die Eltern überhaupt verklagen? Man kann doch die Eltern nicht zu etwas zwingen, was die einfach nicht wollen.


    Also in D kann man jemand auf Abgabe einer Erklärung verklagen (vorausgesetzt man hat einen Anspruch darauf). Das rechtskräftige Urteil ersetzt bzw. fingiert dann die Erklärung.

  • Die Zwistaatlichkeit wird in der Regel hingenommen, wenn man nachweisen kann, das man sich entsprechend um die Ablegung der ukrainischen Staatsbürgerschaft bemüht hat und weiteres Zuwarten nicht zumutbar ist.


    Genau das ist auch meine Information. Daher war die Idee, eben Bedingungen zu kreieren, die dazu führen, dass der Prozess der Ausbürgerung sich fast beliebig in die Länge zieht. Die Erklärung der Eltern schien mir dazu überaus geeignet zu sein. Aber offensichtlich hat das noch niemand der schreibenden User probiert.


    Gruß
    Siggi


  • Also in D kann man jemand auf Abgabe einer Erklärung verklagen (vorausgesetzt man hat einen Anspruch darauf). Das rechtskräftige Urteil ersetzt bzw. fingiert dann die Erklärung.


    So wie ich das sehe unterliegt die Entscheidung dem freien Willen der Eltern. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zustimmung.

  • Daher war die Idee, eben Bedingungen zu kreieren, die dazu führen, dass der Prozess der Ausbürgerung sich fast beliebig in die Länge zieht.


    Das *Kreieren* dieser Randbedingungen ist aber bereits ein Grund, das nicht zuzulassen.
    Wenn die Randbedingungen aber so sind, ohne dass sie künstlich so geschaffen worden sind, dann kann man damit durchkommen.


    Ich weiss, du hast es auch so gemeint ... diese Randbedingung ist auch nicht kreiert worden, sondern so von der UA vorgegeben.



    Die Erklärung der Eltern schien mir dazu überaus geeignet zu sein.


    ja
    Diskussionen darüber kenne ich, aber keinen, der das wirklich durchgezogen hätte.


    Ich kann mir aber denken, dass die Wahrscheinlichkeit damit durchzukommen, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, sofern man sich nicht vors oberste Gericht durchklagt.


    Seine Bemühungen, die Eltern doch zu dieser Erklörung zu bringen, sollte man dokumentieren.
    Was witzig genug ist: soll man da jeden Monat ein Einschreiben an die Eltern it dieser Bitte richten (und nebenbei undokumentiert erwähnen dass man das doch nur so machen muss aber gar nicht will, dass sie zustimmen)?

  • Ich habe folgendes Problem:
    Ich bin schon seit 2008 in DE. Zuerst als Studentin, jetzt verheiratet. War seit dem nicht mehr in der Ukraine (hat sich halt so ergeben).
    Ich komme aus DONEZK! Ich glaube ihr wisst bescheid über die jetzige Lage usw...
    SO. Mein Mann (Deutscher) und ich haben schon den Stress der Heirat hinter uns gebracht. Leider habe ich auf meiner Geburtsurkunde keine Apostille und wir sind den Weg über Dänemark gegangen - das mit Erfolg, Gottseidank! Jedoch muss ich meinen Nachnamen erstmals behalten, da ich ja nicht nach Donezk einfach so reinfahren kann um meine Pässe (Inlands- und Reisepass) gemäß dem neuen Familiennamen zu beantragen. Das müsste ich bei der Lage in Kiev machen und dann ein neues Visum zur Familienvereinigung beantragen um wieder nach DE einreisen zu können. (Bekannter Weise dauert dies bis zu 4 Monaten, wenn nicht länger, und ich bin schwanger - da lässt mich mein Mann nicht einfach so um die Welt fliegen.)


    Da ich in DE im Generalkonsulat nicht als ausländische Ukrainerin registriert bin kann ich meine Pässe nur in der Ukraine beantragen.


    SO. Um mich aber hier im Konsulat zu registrieren muss ich ja in die Ukraine! Die ganzen Unterlagen vom Finanzamt zu bekommen (gut, das wäre vielleicht auch in Kiev machbar) ist nicht das mega Problem.
    Von meiner Mutter würde ich evtl. auch die Einwilligung zur Ausbürgerung bekommen - wenn es möglich ist nach Donezk einzureisen und dort auch einen Notar finden, der auch von den Behörden hier als legitim anerkannt wird (!!!)


    Meinen Vater habe ich seit fast 20 Jahren nicht gesehen (meine Eltern sind seit langem geschieden). Er könnte jetzt sogar tot sein - in der kleinen Stadt wo er laut meiner Info lebte wurde heftig gebombt. Ich habe keine Möglichkeit die irgendwie nachzuweisen oder, falls er nicht mehr am Leben ist, dies vom Regionalen Gericht mir bestätigen zu lassen - DA ES JA IN DONEZK ANSCHEINEND KEINE UKRAINISCHEN GERICHTE, BEHÖRDEN ODER SONSTIGES MEHR GIBT.


    Macht es überhaupt für mich denn Sinn das alles anzufangen? Oder kann ich bei der deutschen Einbürgerungsbehörde das alles vorlegen und gleich um eine Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit bitten?


    Wie gesagt, ich bin schwanger und kann es jetzt nicht riskieren rum zu reisen dazu noch in Kriegsgebiete und dann auch ohne zu wissen wohin ich mit meinen Fragen gehen soll...


    Wäre hier für jegliche Anregungen und Infos dankbar.


    Gruß
    Ksenia

  • Hallo,


    grundsätzlich ist Donetsk noch Ukraines Gebiet und die Behörden stellen Ukrainische Pässe aus, was auch sonst. Alles andere würde nicht anerkannt.
    Meine Frau war im Sommer erst dort und hat einen neuen Inlandspass wegen der Namensänderung bekommen. Für den Reisepass hätte sie von dort aus nach Mariopol reisen müssen, damit die Biometrischen Daten genommen werden können. Sie ist für den blauen Pass nach Donetsk gefahren, weil (angeblich) nur dort Ihre ukrainische Adresse eingetragen wird. In Kiew soll das wohl nicht mehr möglich sein, warum auch immer. Es wär eine Höllen tour, über Rostov am Don.
    Warum ich das erzähle:
    Sie ist auch hier nicht registriert, sonst hätte sie ja keinen blauen Pass, trotzdem bekommt sie von der Ukr. Botschaft in D einen Reisepass. Stichwort temporäre Registrierung.
    Das einzige was Bedingung war, ist ein blauer Pass mit dem neuen Namen.


    Von unserer ABH haben wir den Tipp durch die Blume bekommen, das auch die Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit möglich ist, wenn es große Probleme mit den Dokumenten gibt.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Hallo Ksenia!


    Vorweg:
    Meine Frau und ich haben in 2009 auch in DK geheiratet. Meine Frau war auch erst Au-Pair u. dann Studentin. Sie hat damals auch ihren Mädchennamen behalten. Sei diesem Jahr ist sie Deutsche und keine Ukrainerin mehr. Sie war jedoch bei der Botschaft registriert. Die Namensänderung haben wir erst nach der Einbürgerung gemacht.


    Nun zu deinen Fragen:
    1. Apostille für die dänische Eheurkunde, sollte kein Problem sein
    Legalisation auf Deutsch


    2. Mit Vorlage der apostillierten Eheurkunde beim dt. Standesamt könnt (nicht müsst!) ihr Eure Ehe registrieren lassen. Ist keine Pflicht!!! Ehe auch so gültig!!! Ihr könnt Euch dann aber eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen u. Namen (für die dt. Dokumnete) ändern lassen (s. aber 4.)


    3. Wenn Du nach UA fährst (um die ukr. Pässe auf neuen Namen zu ändern) brauchst Du das Verfahren zur Familienzusammenführung nicht machen. Du hast ja bereits einen gültigen Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG!!!
    Wegen Wiedereinreise aus UA nach D , s. hier:
    Deutsche Botschaft Kiew - Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)


    4. Namensänderung würde ich in Eurer Situation erst mal nicht machen, sondern die Registrierung u. Einbürgerung in Angriff nehmen. Namensänderung kann man nach der Einbürgerung machen.


    a) Zur Registrierung (Vorassetzung für die spätere Ausbürgerung)
    Постійний консульський облік (ПКО) | Українці у ПРВ. Консульські питання
    und
    Оформлення дозволу на ПМП | Українці у ПРВ. Консульські питання
    vielleicht können Verwandte/Bekannte für Dich in UA noch erforderliche Dokumente besorgen....


    b) Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit
    Erst mal mit AHB (am besten mit dem dortigen Behördenleiter) sprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
    Generell ist es jedoch so, dass man erst mal "alles zumutbare" (und dies auch nachweisbar!!!) versuchen muss, aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Erst wenn dies an irgendeinem Punkt (nachweisbar!!!) nicht mehr möglich bzw. zumutbar ist, hätte ein Antrag auf Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit überhaupt Erfolg. Die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts wäre u. U. kein Fehler.
    Falls dann irgendwann Deutsche: Namensänderung machen, ohne sich mit den ukr. Behörden rumschlagen zu müssen.

    Gruß
    MaBo

    Einmal editiert, zuletzt von MaBo ()

  • Hallo MaBo,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort! Du hast mir mehr Infos gegeben als das ukrainische Konsulat in München XD...
    Ich werde mir mal die ganzen Links von Dir durchlesen.
    Kannst du mir vielleicht einen, in diesen Fragen spezialisierten Anwalt vorschlagen bzw. kennst Du jemand?


    Wie hat sich Deine Frau in der Botschaft registriert? Hat sie das gleich am Anfang nach ihrer Einreise nach Deutschland gemacht? Wenn ihr 2009 geheiratet habt, dann ist sie ja länger in DE als ich oder?


    Übrigens: wir wussten auch, dass wir die DK Heiratsurkunde nicht in DE anerkennen müssen bzw. dass sie so gültig ist (eine Apostille von DK haben wir gleich machen lassen). In unserem Standesamt hat man uns das jedoch angeboten, damit unsere Ehe im deutschen Register erfasst wird... das Ergebnis war - sie konnten das nicht machen, weil auf meiner ukrainischen Geburtsurkunde ja immer noch keine Apostille ist...



    Hallo coolenatter,


    Danke Dir auch für die Info. Mein Mann und ich haben uns, wie auch MaBo und seine Frau, entschieden meinen Namen erst nachdem ich deutsche werde zu ändern. Das geht dann viel einfacher.


    Mir geht es jetzt eher darum, wie ich all die Dokumente sammeln kann um mich in der Botschaft zu registrieren.


    LG
    Ksenia

  • @Ksenia


    1.
    Meine Frau ist seit 2005 in D. Geheiratet hatten wir 2009. Die Registrierung hatten wir erst 2012 in Angriff genommen. Während dem Verfahren sind wir noch von HH (Konuslat HH) nach BW (Konsulat München) umgezogen. Letztendlich Registrierung beim Münchner Konsulat abgeschlossen (2013). Dann musste ein neuer Reisepass her (der alte drohte abzulaufen). 2014 dann Einbürgerung (D) bzw. Ausbürgerung (UA) beantragt. Februar 2015 dann Deutsche! Vornamen eindeutschen (Iryna-->Irina), Vatersnamen streichen u. Nachnamen ändern lassen. Hiernach dann dt. Pässe.


    2.
    Würde Dir bzw. euch empfehlen die dänische Heiratsurkunde beim dänischen Aussenministerium (s. Link in meinem Post) apostillieren zulassen, um sie den ukr. Behörden/ukr. Konsulat vorlegen zu können.


    3. Apostille für die ukr. Geburtsurkunde:
    pdf_apostille.pdf


    4. Wir haben die in Dänemark geschlossene Ehe in D registrieren und uns eine dt. Eheurkunde ausstellen lassen. Die Urkunde haben wir in D auch apostillieren lassen, damit wir (auch) diese den ukr. Behörden/ukr. Konsulat vorlegen konnten (nach dem Motto: Was man hat, hat man!)


    5. Anwalt kenne ich nicht. Hatten keinen gebraucht!


    6. Rückfragen jederzeit gerne!

    Gruß
    MaBo

  • Hallo,


    Hallo MaBo,


    Mein Mann und ich haben uns, wie auch MaBo und seine Frau, entschieden meinen Namen erst nachdem ich deutsche werde zu ändern. Das geht dann viel einfacher.


    solange Dein Ukrainischer Reisepass nicht abläuft ist das kein Problem...

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

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