Touristenvisum dann Asylantrag?

  • Hallo Leute, ich hab da mal ein paar Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.


    Meine Frau aus der Ukraine hat 2 Söhne in der Ukraine einer 26 und einer 29 Jahre. Einer von Beiden hat den Fehler gemacht un sich in der Behörde mit seinem Wohnort angemeldet. Nun klopfen fast täglich Leute die Ihn in die Armee schicken wollen und in den Krieg.
    Was kann man denn nun noch machen? Meine Frau meint mit einem Touristenvisum einreisen und dann Asyl beantragen.
    Ich denke das ist eine schlechte Möglichkeit. Da man die ganzen Kosten dann übernehmen muss auch wenn es 1 Jahr im Asylantenheim dauert. Da kann dann schon etliche tausende Euros zusammen kommen.
    Was gäbe es denn noch für Möglichkeiten. Ich denke auch es ist nicht rechtens wenn man jemanden ein Touristenvisum verschafft zum Zwecke des Asylantrags, der ja auch nicht genehmgt wird wie man hört, da es ja kein Krieg ist sondern nur eine Antiterroraktion.
    Was würdet Ihr machen in der Situation aus meiner Sicht und aus der Sicht des Sohnes, welche Möglichkeiten habn wir denn?
    Vielen Dank für Eure Hilfe......

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Man kann ein freiwilliges soziales Jahr machen. Dann ist man zumindest für ein Jahr aus der Schußlinie. In diesem Fall gibt es ein spezielles Visum, das von der Organisation ausgestellt wird, die das soziale Jahr organisiert, also z. B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Träger von Pflegeheimen. Ich weiß im Moment allerdings nicht, ob es dafür eine Altersbeschränkung gibt. Deutschkenntnisse sind auf jeden Fall von großem Vorteil.
    Ich wünsche Euch auf jeden Fall, daß alles gut wird.
    PS: In meinem Heimatort sind im Asylantenheim auch einige ukrainische Frauen. Sie sind mit einem Touristenvisum für Polen, das von einem Reisebüro ausgestellt wurde, eingereist und haben dann Asyl beantragt.

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  • Im Grunde können die Söhne Deiner Frau nur untertauchen oder sich freikaufen - beides keine Garantie daß sie nicht doch früher oder später gefunden resp. eingezogen werden. Zum Untertauchen zähle ICH auch die Version des Abtauchens nach Rußland, was derzeit die wohl gängigste Variante ist. Wie es momentan aufgrund neuester Gesetzesvorhaben mit den Grenzformalitäten aussieht, kann ICH nicht beurteilen. Doch rechne schon mal mit Schwierigkeiten bei der Ausreise für jene, die bereits auf der Liste der Wehrämter stehen. Dies betrifft jegliche Ausreise; also auch Deine oben geschilderten Gedanken. Sollte es doch mit Visa C und Ausreise in die €U klappen, bleibt auch hier eigentlich nur das illegale Überziehen der Aufenthaltsdauer (mit allen juristischen Konsequenzen). Denn bei dieser recht unkomplizierten Sachlage dürfte die beiden eine recht zügige Rückführung erwarten.


    Vielleicht könnte der Gedanke von Familienzusammenführung/-nachzug hier weiterhelfen...

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Die Stellung eines Asylantrages incl. Abwarten des Verfahrens in Deutschland müsste möglich sein, wenn man z.B. mit einem Visum und über ein Land eingereist ist, mit dem z.B. ein Abschiebestop besteht. Das ist z.B. meines Wissens nach bei Griechenland der Fall.
    Wie das Verfahren aber dann ausgeht ist schwer zu prognostizieren. Allerdings sollte es wohl möglich sein, die Sache unter Ausschöpfung des Rechtsweges etwas in die Länge zu ziehen und wie sich die Sache dann in der Ukraine Entwickelt ist ja auch schwer abzusehen.

  • freiwilliges soziales Jahr machen. Ich weiß im Moment allerdings nicht, ob es dafür eine Altersbeschränkung gibt.


    geht bis zum vollendeten 27 Lebensjahr


    In meinem Heimatort sind im Asylantenheim auch einige ukrainische Frauen. Sie sind mit einem Touristenvisum für Polen, das von einem Reisebüro ausgestellt wurde, eingereist und haben dann Asyl beantragt.


    Asyl beantragen kann und darf jeder.
    Wer über ein anderes Schengenland einreist, dem droht aber die Rückführung in dieses Land nach Dublin II Vereinbarung, es sei denn das Land in dem man dann den Asylantrag stellt aber nicht das Einreiseland ist, erklärt sich selbst für zuständig.
    Der Asylantrag der Frauen wird voruassichtlich abgelehtn werden, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie von den Ukrainischen Behörhden verlfolgt werden.


    Das gleiche gilt auch für alle anderen.
    Wehrpflichtige Männer haben nahezu keine Chance auf Asyl, denn sie werden ja nicht von den Ukrainischen Behörden verfolgt, sondern zu "Bürgerpflichten" herangezogen.



    Vielleicht könnte der Gedanke von Familienzusammenführung/-nachzug hier weiterhelfen...


    Nein, es ist keine FZF, wenn erwachsene Kinder zu Eltern ziehen wollen.


    Das ginge nur, wenn sie eine Ehefrau oder minderjährige Kinder in D haben würden.



    über ein Land eingereist ist, mit dem z.B. ein Abschiebestop besteht


    Über welches Land man einreist, ist doch egal. Da es kein Abschiebestop nach UA gibt, kann man sie immer in die UA zurückschicken


    Das ist z.B. meines Wissens nach bei Griechenland der Fall.


    Ah o.k., du meinst das Dublin II ABkommen, nach dem das Land der EU, in das man zuerst eingereist ist, für Asylanträge zuständig ist.
    Ja, da kann es so gehen wie ggf. den Frauen im obigen Beispiel, dass dt. Gericht feststellen, dass Polen oder Griechenland sich nicht an die Verpflichtungen halten und Asylsuchenden unzumutbare Bedingungen bieten und Deutschland sich für den Asylantrag zuständig erklärt.
    Der Asylantrag wird aber voraussichtlich abgelehnt (werden müssen!) und sie in die UA ausgewiesen.

  • Danke.


    Genau das meinte ich. Etwas unklar formuliert, aber für den unbedarften Leser wohl verständlich.


    Gehe auch mal davon aus, das der Antrag irgendwann abgelehnt wird. Aber wie gesagt, bis dahin vergeht Zeit und man weiss nicht wie sich die Sache hier weiterentwickelt. Den Rechtsweg könnte man aber wie gesagt, wohl bei oben beschriebenem Vorgehen in aller Breite ausschöpfen, zumal das ja bei Vorliegen der Vorraussetzungen, eh alles die Prozesskostenhilfe tragen wird.


    Also wenn einen die sicherlich folgende Eintragung im SIS nicht abschreckt, kann mans versuchen.

  • Nach meinem Wissen ist das Dublin 2 Abkommen nur Makulatur. So wurden von 7000Tschetschenen die ueber Polen nach D einreisten und Asyl beantragten, lediglich 16 nach Polen auf der Grundlage von Dublin 2 zurueckgeschickt. Bei ukrainischen Staatsbuergern sieht es anders aus, da hat z.B. in Polen nicht ein Einziger im letzten Jahr Asyl bekommen. Es sind aber trotzdem 350 000Ukrainer ueber ein Arbeitsvisa nach Polen gekommen. Vielleicht waere das eine Idee?

  • Nach meinem Wissen ist das Dublin 2 Abkommen nur Makulatur. So wurden von 7000Tschetschenen die ueber Polen nach D einreisten und Asyl beantragten, lediglich 16 nach Polen auf der Grundlage von Dublin 2 zurueckgeschickt.


    :)
    wohl genauso, wie so manche Verkehrsregeln !?
    ich behaupte mal (ohne es beweisen oder belegen zu müssen, können und gar wollen), dass das Verhältnis derjenigen, die sich z.B. an das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen halten, sich an den 16/7000 orientieren kann.
    Bei Tempo30,50,70 Limits dürfte es zwar etwas besser aussehen ---


    Deine Zahlen zeigen nur, dass so manche Mühlen sehr langsam mahlen bzw. in einem Rechtsstaat jedem Bürger nun mal weitreichende Möglichkeiten offenstehen, lange für sein Begehren einzustehen. Bis das alles dann in allen Instanzen durch ist....

  • Ja, das ist wohl besonders im Asylrecht sehr ausgeprägt.
    Bei den Abschiebungszahlen kann man sich wohl gute Chanchen ausrechnen, erstmal eine ganze Zeit hierzubleiben, egal wie die Sache ausgeht.

  • Die Donbass-Ukrainer, welche vom weiteren Vordringen der Sepsen bedroht sind, und die noch vor wenigen Wochen von der schweren Raketenartillerie mit Streumunition beschossen wurden, wobei es viele Tote und Verletzte gab, sollten imho schon in der BRD Asyl bekommen können. Die offizielle BRD hat schließlich die USA auch nicht an der Anstiftung dieses satanischen Krieges gehindert, eher das Gegenteil.

  • Naja, unter anderem müsste man erklären, warum man nun nicht innerhalb der Ukraine vor dem Vormarsch der Separatisten und ihrem mörderischen Artilleriefeuer flüchten kann.
    Andererseits ist es fraglich ob die BRD überhaupt in der Lage ist ihre Partner von ihrem Tun abzubringen und ob sie das überhaupt muss....

  • erstmal danke an alle. Meine Frau verzweifelt und kann nicht mehr schlafen vor Sorge, aber das geht wahrscheinlih vielen so. Mal eine Frage warum hören sie denn eigentliich nict auf zu Mobilisieren wenn doch alle Waffen zurückgezogen werden und nicht mehr geschlossen wird....????


    Polnisches Arbeitervisum oder Tschechien? Ist so was möglich ? aber wie reist er dann aus ohne festgenommen zu werden. Verstehe das sowieso nicht ganz - ist ein Kampf gegen Terror - da darf man ja niemanden zwingen sein Vaterland zu versteidigen. Asyl wird nicht gewährt weil es ja kein Krieg ist aber Mobiliserung geschieht als wenn Krieg wäre. Komisch.....

    Lieber Gruß


    Hermann

  • wenn doch alle Waffen zurückgezogen werden und nicht mehr geschlossen wird....????


    wenn man der Presse glauben darf, dann weitet sich der Krieg auf Mariupol aus.
    Die Waffen werden von A zurückgezogen und nach B verlagert.
    ... und du glaubst doch nicht dem Propaganda bla bla beider Seiten?


    ist ein Kampf gegen Terror - da darf man ja niemanden zwingen sein Vaterland zu versteidigen


    Kampf ist Kampf, Krieg ist Krieg ... und du wirst doch nicht abstreiten wollen, dass es ein Krieg ist, egal wie man das nennt.
    wehrfähige Reservisten sind dann auch eben dafür da, eingezogen zu werden.


    Die einzige Chance die sie auf eine Art Asyl haben (vllt.) ist wenn sie sich auf ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung berufen, welches es AFAIK in UA gar nicht gibt. Wer den Dienst an der Waffe aus glaubensgründen verweigert, darf nach dt. Ansicht nicht dazu gezwungen werden. Aussichten absolut offen. Und dazu müssten sie ersmal nach D kommen. Reisen sie mit einem Visum eines anderen Schengenstaates ein, können sie dahin wieder zurückgeführt werden. Reisen sie mit einem dt. Visum ein, wird der VE Geber alle Kosten, die dem Staat entstehen, tragen müssen.
    Wenn sie aber bereits in der Armee waren, dann geht das Verweigern des Dienstes an der Waffe aber definitiv nicht mehr (wie auch?).

  • Wie gesagt, nach Griechenland wird derzeit niemand zurückgeführt, wenn er von dort aus nach Deutschland einreist. (Dublin 2)
    Sich ein legales griechisches Visum ohne weitere Dokumente als den Reisepass zu beschaffen, gehört zu den leichtesten Übungen die man sich vorstellen kann. Jedes zweite Reisebüro kann sowas für ein paar hundert Euro beschaffen.
    Tja und dann reist man legal über Griechenland nach Deutschland ein.
    Damit wäre das Asylverfahren erstmal eröffnet.
    Soweit ich informiert bin haben derartiges bereits etwa 800 Ukrainer mit mindestens dem teilweisen Erfolg der Nichtabschiebung praktiziert.

  • Ja dann könnten sie ja auch glleich n ach Deutschland mit einem Reisebürovisum einreisen oder?. Meine Frau sagt gerade es müssten dann auch die Frau mit den Kindern Asyl suchen. Da der Ernährer dann ja fehlt und sie nichts zu essen haben. Meine Frau sagt auch das er ein kleines Kind mit 4 monaten hat und es ein Gesetz gibt das er deswegen eigentlich gar nicht eigezogen werden darf zur Arme...Gibt es da was?

    Lieber Gruß


    Hermann

  • dann auch die Frau mit den Kindern Asyl suchen.


    sobald der Mann in D Asyl bekommt, können die Frau und Kinder *innerhalb* von 3 Monaten nach Anerkennung des Asyls einen Antrag auf FZF zu ihm stellen und problemlos erhalten.
    Die Hürde wird sein, Asyl zu erhalten ... wegen des Krieges wird er es nicht bekommen, wegen Verweigerung des Dienstes an der Waffe absolut offen und eine Chance darauf IMHO sehr sehr klein.
    Waren sie denn mit 20 in der Armee?


    Da der Ernährer dann ja fehlt und sie nichts zu essen haben.


    das müssen sie sich vorher überlegen.
    Fakt ist aber, dass die Frau und die Kinder alleine kein politisches Asyl bekommen können, da sie nicht vom ukrainischen Staat verfolgt werden.

  • Naja, unter anderem müsste man erklären, warum man nun nicht innerhalb der Ukraine vor dem Vormarsch der Separatisten und ihrem mörderischen Artilleriefeuer flüchten kann.
    Andererseits ist es fraglich ob die BRD überhaupt in der Lage ist ihre Partner von ihrem Tun abzubringen und ob sie das überhaupt muss....


    Als Donbass-Ukrainer(in) hast Du bei einer Flucht in die Westukraine kaum eine reale Überlebenschance.

  • so viel ich nun mitbekommen habe, will er sich über eine Agentur ein polnisches Arbeitsvisum besorgen. Könnte das funktionieren? Was kostet so was in etwa? Wenn er in Polen das Arbeisvisum immer wieder verlängern kan wäre das ja eine Lösung. Nach 5 Jahren könnte er dann für immer bleiben und seine Familie nach holen oder?

    Lieber Gruß


    Hermann

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