Hallo,
auch wenn das Thema nur entfernt zum Führerschein passt, kann man es vielleicht am ehesten noch in dieses Thema einordnen
Also, folgendes Problem: Meine Frau, Ukrainerin, hat in D die Führerscheinprüfung abgelegt und bestanden. Nun wollte ich heute mit Vollmacht und allem, was dazu gehört auf ihren Namen ein Auto anmelden.
Was ich nicht wusste (und auch nicht für zulässig halte) ist, dass zusätzlich zum eAT auch noch eine aktuelle Einwohnermeldebescheinigung meiner Frau verlangt wurde (die ich natürlich nicht dabei hatte).
Mir ist bekannt, dass man die Meldebescheinigung benötigt, wenn man mit dem deutschen Reisepass ein Fahrzeug anmelden möchte, einfach, weil im Reisepass keine Anschrift steht; die Zulassungsbehörde aber die Anschrift des Fahrzeughalters verifizieren muss.
Da ich es immer so verstanden habe, dass der eAT für im Inland lebende Ausländer das Pendant zum Personalausweis darstellt (sozusagen dem ebenbürtig und in der Wertigkeit gleichgestellt ist), erscheint es mir widersinnig, zum eAT noch eine Meldebescheinigung zu verlangen. Dies hat keinen Mehrwert, da die Adresse (analog zum Personalausweis) auch auf dem eAT steht.
Ich würde sogar soweit gehen, im (sinnlosen) Verlangen des Vorlegens einer (obendrein kostenpflichtigen) aktuellen Meldebescheinigung eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung zu sehen.
Kennt sich mit dem Thema jemand näher aus?
Ich würde es schon gern genau wissen wollen, bevor ich bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein Fass auf mache.
Vielen Dank schonmal vorab!
Freundliche Grüße
Vince