Auto anmelden mit elektronischem Aufenthaltstitel

  • Hallo,
    auch wenn das Thema nur entfernt zum Führerschein passt, kann man es vielleicht am ehesten noch in dieses Thema einordnen ;)
    Also, folgendes Problem: Meine Frau, Ukrainerin, hat in D die Führerscheinprüfung abgelegt und bestanden. Nun wollte ich heute mit Vollmacht und allem, was dazu gehört auf ihren Namen ein Auto anmelden.
    Was ich nicht wusste (und auch nicht für zulässig halte) ist, dass zusätzlich zum eAT auch noch eine aktuelle Einwohnermeldebescheinigung meiner Frau verlangt wurde (die ich natürlich nicht dabei hatte).
    Mir ist bekannt, dass man die Meldebescheinigung benötigt, wenn man mit dem deutschen Reisepass ein Fahrzeug anmelden möchte, einfach, weil im Reisepass keine Anschrift steht; die Zulassungsbehörde aber die Anschrift des Fahrzeughalters verifizieren muss.
    Da ich es immer so verstanden habe, dass der eAT für im Inland lebende Ausländer das Pendant zum Personalausweis darstellt (sozusagen dem ebenbürtig und in der Wertigkeit gleichgestellt ist), erscheint es mir widersinnig, zum eAT noch eine Meldebescheinigung zu verlangen. Dies hat keinen Mehrwert, da die Adresse (analog zum Personalausweis) auch auf dem eAT steht.
    Ich würde sogar soweit gehen, im (sinnlosen) Verlangen des Vorlegens einer (obendrein kostenpflichtigen) aktuellen Meldebescheinigung eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung zu sehen.
    Kennt sich mit dem Thema jemand näher aus?
    Ich würde es schon gern genau wissen wollen, bevor ich bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein Fass auf mache.


    Vielen Dank schonmal vorab!
    Freundliche Grüße
    Vince

  • Hol dir die meldebescheinigung und gut. Bekommst sie beim Meldeamt sofort und da sie für ein anderes Amt ist sogar ohne Gebühr. Ich weiß nicht ob der elektronische at wie ein Ausweis zu werten ist, kann es mir eigentlich nicht vorstellen , da in der eingeklebten version ja auch keine Adresse stand.
    Aber warum willst du dir Stress machen wenn die Lösung zwei Minuten dauert und nix kostet?

  • Hallo und danke für die Antwort,
    bist du sicher, dass das kosenlos ist, wenn das für eine andere Behörde bestimmt ist? Wie soll man das nachweisen? Schließlich könnte ich ja jedes Mal sagen, die Bescheinigung sei für die Kfz-Zulassung, oder?
    In unserer Einwohnermeldestelle sind für den Wisch nämlich (ohne dass da von Ausnahmen die Rede wäre) 8,20 EUR aufgerufen... Wenn es nichts kosten würde, wäre es okay....
    Hast du da nen Gesetzestext, oder irgendetwas?


    Danke


    Gruße
    Vince

  • Gesetzestext habe ich nicht. Habe aber in den letzten Jahren sehr viele meldebescheinigungen abgeholt.
    Bei mir wird jedesmal gefragt wofür. Bei Ärztekammer, Führerscheinstelle, zulassungsbehörde war es immer kostenlos .
    einen Nachweis brauchte ich nie zu bringen, die haben einfach - dient zur Vorlage bei der....., geschrieben.

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