Hallo allerseits!
Weiß jemand, wie es um die Ahndung der Ordnungswidrigkeit des Fahrens ohne Führerschein bestellt ist?
Werde ich kontrolliert und habe meinen Führerschein in Deutschland vergessen, ist es dann auch mit einer Geldstrafe getan? Bei uns ist das ja kein Drama, aber wie verhält sich die Miliz in dem Fall?
Liebe Grüße, euer Thomas