Liebe Alle,
Ich habe vor ein paar Wochen einen Einbürgerungsbescheid bekommen und habe jetzt 2 Jahre Zeit für die Ausbürgerung bei der Ukraine. Folgendes Problem stellt sich hier aber auf:
Ich lebe seit ich 6 bin in Deutschland, habe keinen ukrainischen Pass, bin also nur im abgelaufenen Reisepass meiner Mutter eingetragen.
Jetzt mit 22 studiere ich, habe einen Studentenjob. Müsste ich jetzt zum ukrainischen Konsulat um erstmal einen Pass aus der Ukraine zu beantragen, nur um ihn wieder abzugeben? Alles was ich momentan an Dokumenten besitze ist ein Aufenthaltstitel/Geburtsurkunde.
Bringt es etwas, dass ich in Lugansk geboren bin, oder wird alles sowieso über Kiev geregelt?
Mein Einbürgerungsbeamte hat mir den Tipp gegeben, wenn ich zum Konsulat in Hamburg gehe, einen neutralen Zeugen mitzunehmen, damit dieser, im Falle des "Für dieses Dokument müssen sie in die Ukraine reisen", dies eidesstaatlich bestätigen kann, weil man dann, wegen meiner Arbeit und Studiums, auf Unzumutbarkeit plädieren könnte.
Nun meine Frage: Stimmt es, was der Beamte sagt? Braucht man etwas anderes um auf Unzumutbarkeit zu plädieren?
Mit den besten Grüßen,
Alex