Ausbürgerung ohne Pass

  • Liebe Alle,


    Ich habe vor ein paar Wochen einen Einbürgerungsbescheid bekommen und habe jetzt 2 Jahre Zeit für die Ausbürgerung bei der Ukraine. Folgendes Problem stellt sich hier aber auf:
    Ich lebe seit ich 6 bin in Deutschland, habe keinen ukrainischen Pass, bin also nur im abgelaufenen Reisepass meiner Mutter eingetragen.
    Jetzt mit 22 studiere ich, habe einen Studentenjob. Müsste ich jetzt zum ukrainischen Konsulat um erstmal einen Pass aus der Ukraine zu beantragen, nur um ihn wieder abzugeben? Alles was ich momentan an Dokumenten besitze ist ein Aufenthaltstitel/Geburtsurkunde.
    Bringt es etwas, dass ich in Lugansk geboren bin, oder wird alles sowieso über Kiev geregelt?
    Mein Einbürgerungsbeamte hat mir den Tipp gegeben, wenn ich zum Konsulat in Hamburg gehe, einen neutralen Zeugen mitzunehmen, damit dieser, im Falle des "Für dieses Dokument müssen sie in die Ukraine reisen", dies eidesstaatlich bestätigen kann, weil man dann, wegen meiner Arbeit und Studiums, auf Unzumutbarkeit plädieren könnte.


    Nun meine Frage: Stimmt es, was der Beamte sagt? Braucht man etwas anderes um auf Unzumutbarkeit zu plädieren?


    Mit den besten Grüßen,


    Alex

  • Hallo Alex,
    also die meisten bürokratischen Angelegenheiten werden für Lugansk und Donetsk jetzt in Dnipropetrovsk und Kiew geregelt.
    Standesangelegenheiten wohl eher in Dnipropetrovsk.


    Aber abgesehen davon, die meisten Leute, welche sich um Einbürgerung bemühen, werden nicht etwa aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen, (zeitweise war das praktisch unmöglich) sondern weisen nach, dass Ihnen das warten und der Aufwand einer Ukrainereise nicht zuzumuten sind. Dann wird doppelte Staatsangehörigkeit toleriert.


    In Deiner Stelle würde ich jetzt auf gar keinen Fall in die Ukraine reisen und bei der Passstelle oder einer ähnlichen Behörde wegen Passaustellung vorstellig werden. Denke die Ausreise könnte etwas länger als geplant dauern.

  • Vielen Dank für die rasche Antwort!


    Also sollte ich zum Konsulat gehen, und wenn sie mir sagen, dass ich für Dokument XY in die Ukraine muss, zur Einbürgerungsbehörde gehen, ihnen erzählen, dass ich, vom Konsulat ausgehend, in die Ukraine soll, dies aber unzumutbar ist, und anschließend so verfahren wie der Beamte es vorschlägt?


    Mit den besten Grüßen,


    Alex

  • Hallo Alex!


    Eine Frage vorweg: Wie bist Du denn die gannze Zeit gereist, so ganz ohne Pass?


    Du solltest bei der Einbürgerungsbehörde vorsprechen, am besten mit dem dortigen Behördenleiter. Vielleicht kann für Dich eine Ausnahme gemacht weden. Verwurzelung sehe ich in Deinem Fall eher in D als UA!

    Gruß
    MaBo

  • Ich bin, als ich 6 war, mit meiner Mutter ausgereist und war seitdem nur einmal auf Mallorca nach dem Abitur Hierfür musste ich aber auch einen Reisepass für Ausländer, der nur ein Jahr gültig war, beantragen. Sonst war ich bisher noch nicht im Ausland.


    Vielen Dank für den Tipp! Werde ich, wenn ich, nachdem ich im Konsulat war, machen!

  • Du must einfach irgendwie nachweisen, dass die Sache mit unmöglichem Aufwand verbunden ist.
    Ich empfehle Einschreiben an die ukr. Botschaft im 2 Wochenrythmus. Wenn die nicht reagieren oder allgemein antworten ist das schon ein Schritt in die richtige Richtung.
    Mehr kannst Du nicht machen. Das must Du eben nachweisen.
    Es gibt auch noch die Möglichkeit eines anwaltlichen ukr. Rechtsgutachtens als Zusatz.
    Sowas sieht auch immer gut aus.
    Du sprichst die Amtssprache nicht, bist mit der Gesetzeslage nicht vertraut usw. es ist Dir auf gar keinen Fall zuzumuten in die Ukraine zu reisen.
    Letztlich ist wohl nichtmal klar, welche Behörde zuständig ist.
    Stell diese Fragen schriftlich an die Botschaft. Kommt keine Antwort, bist Du aus dem Schneider.
    Wenn Sie doch antworten, dürfte das praktisch nicht funktionieren. Die Antwort nimmst Du mit einem Rechtsgutachten ukrainischerseits ausseinander. Das ist so etwa die Vorgehensweise.

  • habe keinen ukrainischen Pass, bin also nur im abgelaufenen Reisepass meiner Mutter eingetragen.


    Oh Oh ... du bist *verpflichtet* einen *gültigen* Pass zu haben, vor allem als Ausländer.


    AufenthG - Einzelnorm


    und weiter
    AufenthG - Einzelnorm

    Zitat

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,


    und ja, du musst auch dann einen Pass haben, wenn du ihn im Falle der Einbürgerung gleich abgeben würdest.



    Arbeit und Studiums, auf Unzumutbarkeit plädieren könnte.


    schwer nachzuvollziehen.
    Mag sein, dass dieser Eine Beamte einer EBH das so sieht, üblich ist das ganz sicher nicht, Arbeit und Studium als Unzumutbarkeitskriterium anzuerkennen. Sooo einfach geht das normalerweise nicht


    Braucht man etwas anderes um auf Unzumutbarkeit zu plädieren?


    ja, in Deinem fall ist Dein Alter/Geschlecht/Situation in UA und deine Integration in D die beste Argumentation




    (zeitweise war das praktisch unmöglich) sondern weisen nach, dass Ihnen das warten und der Aufwand einer Ukrainereise nicht zuzumuten sind.


    Nö so einfach ist es nicht.
    Das Warten und auch die Reise in das Heimatland ist durchaus zumutbar.
    Die Frage ist, wie *lange* zu warten und in welches Land.
    Für die Dauer: also ganz ohne Wartezeit geht es nicht, ein Jahr ergebnisslos zu warten ist aber zumutbar.
    Und für DICH ist die Reise in die UA unzumutbar (für eine Frau oder z.B. mich als nicht Ukrainer aber durchaus zumutbar.)


    In Deiner Stelle würde ich jetzt auf gar keinen Fall in die Ukraine reisen und bei der Passstelle oder einer ähnlichen Behörde wegen Passaustellung vorstellig werden. Denke die Ausreise könnte etwas länger als geplant dauern.


    ja, ich denke auch so


    Du sprichst die Amtssprache nicht, bist mit der Gesetzeslage nicht vertraut usw. es ist Dir auf gar keinen Fall zuzumuten in die Ukraine zu reisen.


    Diese Begründungen ziehen aber nicht.


    Ich empfehle Einschreiben an die ukr. Botschaft im 2 Wochenrythmus. Wenn die nicht reagieren oder allgemein antworten ist das schon ein Schritt in die richtige Richtung.


    ja, ich denke auch so.
    Aber das musst du *nachhaltig* machen, immer wieder nerven und Belege sammeln.
    Und upps, auf einmal wird es vielleicht gehen, ... ganue das wollen die dt. Behörden abwarten


    Wenn Sie doch antworten, dürfte das praktisch nicht funktionieren.


    warum nicht?
    Die Ukrainer bürgern immer noch aus.
    Warum kann man gleich am Anfang für gerade diesen Fall die Aussage treffen, dass es nicht funktionieren wird?


    Die Antwort nimmst Du mit einem Rechtsgutachten ukrainischerseits ausseinander.


    das Rechtsgutachten möchte ich sehen.
    Wie gesagt, die Ukrainer bürgern nach wie vor aus, da hilft kein Rechtsgutachten, vor allem kein Ukrainisches.


    Einzige Chance liegt in der Unzumutbarkeit in die UA zu reisen.


    Aber du hast noch ein Problem: du hast keinen Pass.
    Und hier greift kaum die "Unzumutbarkeit", Ihr habt es einfach verschlafen und du hast dich offenbar nie um einen Pass bemührt. Dieses Verhalten wird nicht auch noch mit "Unzumutbarkeit" im Nachhinein belohnt.
    (das alles natürlich nur, wenn du nicht von der Passpflicht warum auch immer befreit bist, aber dazu hast du nichts geschrieben)

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