Die Verwandschaft (2 Personen) ist nach einem Deutschlandbesuch nach 17 Tagen wieder abgereist.
Das Visum war bei einer Person gültig von Anfang September bis 1.12. und für einen einmaligen Besuch.
Ausserdem gab es wohl die Angabe, dass nur 15 Tage ein Aufenthalt davon im Schengenraum zulässig ist.
Letztere Angabe hatten wir bis dahin jedoch einfach übersehen bzw. nicht verstanden. (nur Gültig von und Bis wahrgenommen)
Die Abreise fand also wohl 2 Tage zu spät statt.
Bei der Ausreise mit dem Bus via Polen wurde diese Person nun an der Grenze Polen/Ukraine aus dem Bus geholt und erklärt das Visum sei nicht mehr gültig.
Es musste eine Strafe gezahlt werden und beide durften dann über die Grenze. Die Reise, ohnehin für ältere Leute schon beschwerlich, ging dann natürlich auf ungeplantem, neuen Wege mittels Maschrutka, Bahn, etc. Richtung Donbas via Kiew und zusätzlicher Übernachtung als Tortur weiter.
Frage: Hat dieser Vorfall für die eine Person in Zukunft als Krönung noch weitere Nachteile, wenn wir eine Einladung z.B. im nächsten Jahr wieder vorsehen möchten ?
Btw:
Die Einladung für beide Personen (gleicher Verwandschaftsgrad etc.) wurde damals zusammen gestellt und es war ein gemeinsamer Visumantrag.
Kurioserweise gabe es für beide unterschiedliche Visumbestätigungen. Das 2. Visum ist gülitg als "multi" und bis Ende des kommenden Jahres.