Visum abgelaufen und Wirkung bei Schengenausreise bzw. Rückreise in die Ukraine

  • Die Verwandschaft (2 Personen) ist nach einem Deutschlandbesuch nach 17 Tagen wieder abgereist.
    Das Visum war bei einer Person gültig von Anfang September bis 1.12. und für einen einmaligen Besuch.
    Ausserdem gab es wohl die Angabe, dass nur 15 Tage ein Aufenthalt davon im Schengenraum zulässig ist.
    Letztere Angabe hatten wir bis dahin jedoch einfach übersehen bzw. nicht verstanden. (nur Gültig von und Bis wahrgenommen)
    Die Abreise fand also wohl 2 Tage zu spät statt.


    Bei der Ausreise mit dem Bus via Polen wurde diese Person nun an der Grenze Polen/Ukraine aus dem Bus geholt und erklärt das Visum sei nicht mehr gültig.
    Es musste eine Strafe gezahlt werden und beide durften dann über die Grenze. Die Reise, ohnehin für ältere Leute schon beschwerlich, ging dann natürlich auf ungeplantem, neuen Wege mittels Maschrutka, Bahn, etc. Richtung Donbas via Kiew und zusätzlicher Übernachtung als Tortur weiter.


    Frage: Hat dieser Vorfall für die eine Person in Zukunft als Krönung noch weitere Nachteile, wenn wir eine Einladung z.B. im nächsten Jahr wieder vorsehen möchten ?



    Btw:
    Die Einladung für beide Personen (gleicher Verwandschaftsgrad etc.) wurde damals zusammen gestellt und es war ein gemeinsamer Visumantrag.
    Kurioserweise gabe es für beide unterschiedliche Visumbestätigungen. Das 2. Visum ist gülitg als "multi" und bis Ende des kommenden Jahres.

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Du weiß, dass nahe Verwandte Anrecht auf ein 5 jähriges Visum haben?


    Ob ein Eintrag im SIS möglich ist, kann ich Dir leider nicht beantworten. Kläre das doch am besten mit ABH ab.


    Gruß
    Siggi

  • Du weiß, dass nahe Verwandte Anrecht auf ein 5 jähriges Visum haben?


    Ob ein Eintrag im SIS möglich ist, kann ich Dir leider nicht beantworten. Kläre das doch am besten mit ABH ab.


    Gruß
    Siggi


    Naja, die haben das Visum als Multivisum beantragt und nur das o.g. bekommen.
    Wäre an sich auch nicht sooo schlimm.


    Aber was meinst du mit ABH ? Die Stelle kennt sich mit der Frage zum nächsten Visumantrag aus ?

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Ich empfinde es schon als schlimm, wenn jemand eine kürzere Visalaufzeit bekommt. Nicht jeder wohnt in der Nähe der Botschaft und Reisen ist im Alter nicht immer unbeschwerlich. Von daher sind die 5 Jahre schon ein guter Kompromiss. Das würde ich für ältere Leute immer beantragen und auch darauf achten, dass sie es bekommen. Anderenfalls Beschwerde bei der Visaabteilung, was bei uns immer zum Erfolg führte.


    Sicher kennt sich die Ausländerbehörde nicht mit dem nächsten Visumsantrag aus, aber sie können vermutlich im SIS nachschauen, ob dort eine Sperre hinterlegt wurde.


    Gruß
    Siggi

  • Was hat die Ausländerbehörde mit dem Visum zu tun ?

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Frage: Hat dieser Vorfall für die eine Person in Zukunft als Krönung noch weitere Nachteile, wenn wir eine Einladung z.B. im nächsten Jahr wieder vorsehen möchten ?


    Kann durchaus negative Konsequenzen nach sich ziehen - insbesondere, wenn es sich um das erste Schengen-Visum handelte. Reicht mit dem nächsten Antrag unbedingt ein formloses Schreiben mit ein, mit dem Ihr den Sachverhalt erklärt und auf den bedauerlichen Irrtum, der zu der geringfügigen Überziehung von zwei Tagen führte, hinweist.


    Nach dem Vorfall dürfte es auf ein weiteres befristetes Visum hinauslaufen, mit dem dann die Rückkehrbereitschaft (die durch die geringfügig verspätete jedoch freiwillige Ausreise eigentlich gar nicht in Zweifel stehen sollte) bzw. die Verläßlichkeit der Reisenden nochmals geprüft wird.


    In jedem Fall informiert die polnische Grenzbehörde die ausstellende Botschaft über diese Unregelmäßigkeit. Ist nunmal so, mit "unserer" "Willkommenskultur"...

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Kann durchaus negative Konsequenzen nach sich ziehen - insbesondere, wenn es sich um das erste Schengen-Visum handelte. Reicht mit dem nächsten Antrag unbedingt ein formloses Schreiben mit ein, mit dem Ihr den Sachverhalt erklärt und auf den bedauerlichen Irrtum, der zu der geringfügigen Überziehung von zwei Tagen führte, hinweist.


    Nach dem Vorfall dürfte es auf ein weiteres befristetes Visum hinauslaufen, mit dem dann die Rückkehrbereitschaft (die durch die geringfügig verspätete jedoch freiwillige Ausreise eigentlich gar nicht in Zweifel stehen sollte) bzw. die Verläßlichkeit der Reisenden nochmals geprüft wird.


    In jedem Fall informiert die polnische Grenzbehörde die ausstellende Botschaft über diese Unregelmäßigkeit. Ist nunmal so, mit "unserer" "Willkommenskultur"...


    Erstmal danke für die Info.
    D.h. wenn wir ihn im kommenden Jahr nochmals einladen, wird i.d.R. zumindest für 15 Tage o.ä. dies normalerweise durchaus klappen. Korrekt ?
    Man hat auch in Polen an der Grenze mitgeteilt, er dürfe nicht wieder über Polen reisen.
    Weiss Jemand was dies bedeutet ? Ein Leben lang oder die kommenden 10 Jahre nicht ?
    Wäre ja fast wie ein Schwerverbrecher und das als armer Rentner, der 2 Tage zu lang unterwegs war.

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -


  • D.h. wenn wir ihn im kommenden Jahr nochmals einladen, wird i.d.R. zumindest für 15 Tage o.ä. dies normalerweise durchaus klappen. Korrekt ?
    Man hat auch in Polen an der Grenze mitgeteilt, er dürfe nicht wieder über Polen reisen.
    Weiss Jemand was dies bedeutet ? Ein Leben lang oder die kommenden 10 Jahre nicht ?
    Wäre ja fast wie ein Schwerverbrecher und das als armer Rentner, der 2 Tage zu lang unterwegs war.


    Eine Garantie, daß es klappen wird, kann bzw. wird Euch keiner geben. In meinem - oder besser im Falle meiner Verlobten - haben wir es beim Überschreiten der 90 Tage genau so gemacht, wie oben beschrieben. Da ist natürlich ein starker qualitativer Unterschied zwischen Überschreitung der max. 90 Tage im Halbjahr und der Überziehung der Gültigkeitsdauer eines Visa.


    Bei der Ausreise über Flughafen Kattowice wurden dazumal die Daten meiner Holden aufgenommen und die deutsche Botschaft in Kiev informiert. Die Zöllner waren durchweg nett; und nahmen sich viel Zeit auch als ICH, nachdem meine Holde ihren Flug doch noch bekam, das polnische Personal um Erklärung bat. Eine zu erwartende Einreiseverweigerung der Polen wurde zu keiner Zeit auch nur angedeutet. Bei der nächsten Einreise über Polen via PKW mit eben dem damaligen Visa gab es keinerlei Probleme. Für das neue Visum haben wir leider nur ein zweimonatiges Multivisum mit 60 Tagen bekommen (kann aber auch an anderen Umständen, auf die ICH an dieser Stelle nicht eingehen will oder daran liegen, daß wir diesmal einen anderen Sachbearbeiter hatten).


    Setzt Euch am besten so schnell wie möglich sowohl mit der deutschen Botschaft wie auch mit der Botschaft Polens in Kiev in Verbindung, um "Reue" zu zeigen und Klarheit über die weitere Vorgehensweise zu erlangen. Sollten sich die Polen für das nächste Jahr sperren, gäbe es noch die Möglichkeiten per Kfz über Slowakei/Rumänien oder direkt nach Deutschland via Flug einzureisen.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!