Visum zur Eheschließung - Heirat - Welche Behördengänge?

  • Moin zusammen,


    im Dezember steht mit meiner ukr. Freundin die Hochzeit an. Das Visum zur Eheschließung hat sie letzte Woche bekommen und heute abgeholt.
    Bisher ist mein derzeitiger Informationsstand nur so, dass sie sich nach der Einreise in der ABH zwecks Registrierung für einen Wohnsitz in D melden muss. Soweit kein Problem...


    Wie geht es dann weiter?


    Wird bei dieser Anmeldung auch die Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit erteilt? Bisher weiß ich nur, dass sie dann nochmal in der Ukraine ihre beiden Pässe ändern lassen muss, da sie meinen Namen annimmt.
    Die Thematik wurde hier schon desöfteren diskutiert, wurde letzten Endes aber immer recht individuell, daher hab ich nun extra für mich nochmal einen neuen Thread erstellt.


    Edit: Sofern sie ihren Wohnsitz (momentan Wohnung der Eltern) in UA abmeldet, welche Auswirkungen hat das?

  • wenn sie da ist:


    I. Zum Bürgeramt, sie anmelden (auf deine Adresse)
    -- dann heiraten. Eheurkunde braucht die ABH und die KV
    II. Zur ABH (vorher Termin einholen, kannst du jetzt schon machen)
    --dort el AT beantragen und sich die Beantragung bescheinigen lassen
    III. Zu deiner Krankenkasse (Termin kannst du vorher auch schon abstimmen mit Termin der ABH)-
    --dort wird a.) besagte Bescheinigung und die Anmeldung am Wohnort benötigt
    IV. Zum Finanzamt
    V. Zum Arbeitsamt sie Arbeit suchend anmelden, bzw JobCenter, wenn H4 beantragt werden soll.
    VI. Dem Vermieter, falls du zur Miete wohnst, Mitteilung über die zusätzliche Person in der Whg erstatten.

  • Bisher weiß ich nur, dass sie dann nochmal in der Ukraine ihre beiden Pässe ändern lassen muss, da sie meinen Namen annimmt.



    Das könnt ihr doch auch bei der zuständigen Auslandsvertretung in DE machen (Botschaft oder Konsulat).
    Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit ist m. W. mit dem Aufenthaltstitel (e AT) verbunden.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Hallo!


    weiß ich nur, dass sie dann nochmal in der Ukraine ihre beiden Pässe ändern lassen muss, da sie meinen Namen annimmt.


    Das könnt ihr doch auch bei der zuständigen Auslandsvertretung in DE machen (Botschaft oder Konsulat).


    Den Inlandspass kann sie nur in der Ukraine ändern lassen.


    Den Reisepass kann man auch im ukr. Konsulat in D ändern. Aber nur wenn man dort registriert ist. Dieses Registrierungsverfahren dauert etwa 1 jahr und man muss eine Menge Papiere Vorlegen. Diese registrierung ist auch Voraussetzung dafür, dass man später aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen werden will , um sich in D einbürgern zu lassen.


    Wenn der Reisepass in UA geändert werden soll:
    Deutsche Botschaft Kiew - Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)

  • I. Zum Bürgeramt, sie anmelden (auf deine Adresse)


    In manchen Städten ist die Erstanmeldung der Ausländer nicht das Bürgeramt(Meldeamt, sondern die ABH.


    II. Zur ABH (vorher Termin einholen, kannst du jetzt schon machen)


    nicht in jeder ABH braucht man vorher einen Termin.
    Es gibt welche, da geht man einfach hin und ist gleich dran.
    Da muss sich jeder vorher informieren, wie es an seinem Ort gehandhabt wird.


    --dort el AT beantragen und sich die Beantragung bescheinigen lassen


    sofern aber keine hinkenden Namensführung will und keinen Aufwadn mit dem Ändern des eAT nach Erteilung eines neuen Passes:


    zur ABH und da einen eAT beantragen
    2 Möglichkeiten:
    a) der eAT wird auf den neuen Namen ausgestellt mit dem Zusatz, dass es nach Heimatrecht einen anderen Namen gibt.
    Der eAT muss dann geändert werden, sobald der Name im Heimatland geändert wurde.
    b) man beantragt den eAT auf den neuen Namen mit dem Hinweis, dass in den nächsten .x. Wochen/Monaten der RP geändert wird.
    Man fragt nach einer Fiktionsbescheinigung (FB), die zwingend nach §81.4 (nicht 81.3) ausgestellt sein muss. Muss er sowieso, aber manchmal passieren Fehler.
    Mit der FB gilt das Visum solange weiter, bis dann der eAT ausgehöndigt wurde.
    Mit FB reist man in die Ukraine, beantragt neuen Inlandspass und Reisepass oder nur inlandspass und reist mit Visum und FB wieder ein.
    Wenn der UA nur der Inlandspass neu ausgestellt wurde, kann man den RP hier im UA-Konsulat neu austellen lassen, dafür muss man sich mindestens als "temporär" (2 - 3 Jahre IIRC) in D lebend anmelden ... diese Anmeldung geht recht schnell. Dann ist auch das Konsulat für die Ausstellung des RP zuständig.
    Besser ist es, den RP auch gleich in UA neu ausstellen zu lassen.


    achtung: die Eherukunde muss man vorher hier in D appostilieren lassen.


    V. Zum Arbeitsamt sie Arbeit suchend anmelden,


    naja, sie wird eine Verplfichtung zum I-Kurs bekommen, da ist Arbeiten nicht so einfach drin.



    Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit ist m. W. mit dem Aufenthaltstitel (e AT) verbunden.


    umgekehrt


    edit: kann man faslch verstehen.
    der eAT für Ehegatten Deutscher beinhaltet auch die Arbeitserlaubnis

  • Meine vorgestrige Erfahrung besagt, daß (wie mir empfohlen wurde, sogar durch einen Steuerberater) es keine persönliche Vorsprache beider beim Finanzamt benötigt.


    Ich war extra mit ihr um kurz nach sieben Uhr dort und musste nur meinen bereits ausgefüllten und von beiden unterschriebenen Antrag abgeben. Das wars! Dauerte keine 2 Minuten.


    Das hätte ich auch einfach per Post machen können!

  • Nabend zusammen,
    ich muss die Thematik hier noch einmal nach euren sehr informativen Beiträgen aufgreifen.
    Da wir meinen Namen annehmen werden, wird meine Freundin ihre beiden Pässe in der Ukraine ändern lassen. Weiß jemand von euch, innerhalb welcher Fristen diese Änderungen geschehen müssen?

  • Also meine Frau hat nach der Hochzeit erstmal ihren Inlandspass andern lassen da sie auch meinen Namen angenommenen hat.Das hat aber schon gut 7 Wochen gedauert. Den internationalen Pass werden wir demnächst in Angriff nehmen.Das muss sie aber in Kiew machen.Und kann auch 2 Monate dauern.So halt die Info von der hiesigen Behörde.

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Weiß jemand von euch, innerhalb welcher Fristen diese Änderungen geschehen müssen?


    da gibt es kein "müssen", daher auch keine Fristen.
    Wenn sie das nicht macht, hat sie aber in UA einen anderen Namen als in D.
    Das kann zu Problemen führen


    internationalen Pass werden wir demnächst in Angriff nehmen.Das muss sie aber in Kiew machen.Und kann auch 2 Monate dauern.


    Man kann auch einen Expresspass bestellen, geht sehr schnell, kostet aber extra.


  • naja, sie wird eine Verplfichtung zum I-Kurs bekommen, da ist Arbeiten nicht so einfach drin.


    Lieber erne,


    Erlaube mir eine Frage an deine Expertise, dein Fachwissen, welche hier in den Kontext passen könnte.


    Ab wann, ab welchem sprachlichen Niveau, abhängig von welchen Voraussetzungen, ist davon auszugehen, dass keine Verpflichtung zum I-Kurs erteilt wird.


    Das BAMF formuliert es IMHO etwas weich, wohl um sich einen gewissen Spielraum offen zu halten:


    "Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
    - bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Deutschland eine Schulausbildung machen,
    - bei erkennbar geringem Integrationsbedarf
    - wenn Sie bereits ausreichend Deutsch sprechen (an einem Orientierungskurs dürfen Sie dann trotzdem teilnehmen)."


    "Ein Anspruch ... besteht nicht, ..." impliziert für mich, dass in gewissen Fällen keine Verpflichtung ausgesprochen wird.
    Richtig?


    Was ist ein "erkennbar geringer Integrationsbedarf"?
    Wie wird dies "erkannt"? Vorsprechen? Einsicht in diverse Unterlagen, welche neben der Eheschließung uU noch vorliegen? Studien-Aufenthalte? Au-pair-Zeiten? Voluntier-Einsätze? Arbeits-Aufenthalte? Visa-Historie, evtl. sogar mit einem von Deutschland erteilten Schengen-Dauer-Visa? Etc. ...


    Wie werden "ausreichende Deutsch-Kenntnisse" definiert?
    Der I-Kurs endet offensichtlich (siehe BAMF-Seite) mit B1.
    Wie werden Menschen bewertet, die bereits in der Vergangenheit B2, C1 oder gar C2-Prüfungen bestanden haben?
    Was ist die "Halbwertszeit" derartiger Sprachprüfungen aus Sicht des BAMF?
    Warum diese Frage? Manche Unis in Deutschland fordern, dass Sprachnachweise auf TestDAF4 oder C1/C2-Niveau nicht älter sein dürfen als 3 Monate vor Immatrikulation.


    Danke dir vorab für deine Antwort.

  • Neben dem Inlandspass ist auch noch ein Identifikationscode zu ändern.
    Danach kann man den Reisepass ändern...
    Gute Beziehungen können nicht schaden,um die Sachen zu beschleunigen. ;)

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Neben dem Inlandspass ist auch noch ein Identifikationscode zu ändern.
    Danach kann man den Reisepass ändern...
    Gute Beziehungen können nicht schaden,um die Sachen zu beschleunigen. ;)


    Und außerdem die Bank Karten und Firmenausweis ;) Den Firmenausweis konnte meine Frau erst ändern lassen nachdem sie den indentifikationscode hat ändern lassen ;)

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:


  • Und außerdem die Bank Karten und Firmenausweis ;) Den Firmenausweis konnte meine Frau erst ändern lassen nachdem sie den indentifikationscode hat ändern lassen ;)


    Das hatten wir im Vorfeld schon abgeschafft... :D


    Außerdem - wenn denn ein Leben im Ausland geplant ist - ist es immer förderlich die Datenseiten der Pässe übersetzen zu lassen. Hier widerum wichtig: Welche Übersetzungen werden akzeptiert?! (in der Regel sind das staatlich vereidigte und anerkannte deutsche/österreichische/schweizer Übersetzungsbüros) Auch wichtig: Kontrolle der richtigen Transskription (Schreibweise des Namens)!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Ab wann, ab welchem sprachlichen Niveau, abhängig von welchen Voraussetzungen, ist davon auszugehen, dass keine Verpflichtung zum I-Kurs erteilt wird.


    ab B1



    "Ein Anspruch ... besteht nicht, ..." impliziert für mich, dass in gewissen Fällen keine Verpflichtung ausgesprochen wird.
    Richtig?


    ja, richtig


    Was ist ein "erkennbar geringer Integrationsbedarf"?


    das ist sehr schwammig.


    aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
    Aufenthaltsgesetz


    Wie wird dies "erkannt"? Vorsprechen? Einsicht in diverse Unterlagen, welche neben der Eheschließung uU noch vorliegen? Studien-Aufenthalte? Au-pair-Zeiten? Voluntier-Einsätze? Arbeits-Aufenthalte? Visa-Historie, evtl. sogar mit einem von Deutschland erteilten Schengen-Dauer-Visa? Etc. ...


    Zertifikat B1
    Bescuh von mind. 4 Jahrgangsstufen einer deutschen Schule mit Versetzung in die nächste Klasse
    deutscher Hauptschulabschluss (oder höher *Schul*abschluss -- Studium ist also nicht gemeint)
    in die 10 Klasse einer deutschen Schule versetzt worde ist
    erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums auf deutsche oder erfolgreiche deutsche Berufsausbildung



    Wie werden "ausreichende Deutsch-Kenntnisse" definiert?


    Zertifikat B1, was dazu gehört kann man auf den Seiten vom Goethe Institut nachlesen


    Wie werden Menschen bewertet, die bereits in der Vergangenheit B2, C1 oder gar C2-Prüfungen bestanden haben?


    dann hatten sie zu dem Zeitpunkt mehr als nur ausreichende Deutschkenntnisse


    Was ist die "Halbwertszeit" derartiger Sprachprüfungen aus Sicht des BAMF?


    Bei A1: ein Jahr.
    Man geht davon aus, dass man die einfachen Kentnisse nach A1 nach einem Jahr verloren hat, wenn man keinerlei Berührung mehr mit der detuschen Sprache hatte. Bei A1 ist das m.M. nach bei manchen Zeitgenossen aber schon nach eineigen Monaten und bei anderen nach ein paar Wochen vorbei mit einfachen Deutschkenntnissen


    Außerdem - wenn denn ein Leben im Ausland geplant ist - ist es immer förderlich die Datenseiten der Pässe übersetzen zu lassen.


    Bei RU oder UA: *alle* Seiten, auch die leeren.

  • Ich brauche nochmal eure Hilfe, da ich mittlerweile mehr verwirrt bin und von der (inkompetenten) Dame in der ABH keine konkrete Aussage gemacht werden konnte.
    Mittlerweile haben wir den elAT beantragt, dieser sollte dann Mitte Januar fertig sein. Danach wird meine Frau dann in die Ukraine reisen, um Inlandspass und Reisepass mit geforderten Unterlagen beantragen.
    Nun zu meiner Frage, die mir die Dame in der ABH nicht beantworten konnte: Da sich ja mit neuem Reisepass die Reisepass-Nr. ändert und in der elAT noch die Nummer des jetzigen Passes steht, wird sie bei der Wiedereinreise nach D mit neuem Probleme bekommen? Die Passnummern stimmen dann ja nicht überein. Allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher, dass es dafür eine Lösung geben wird. Mit dem Problem sind wir ja gewiss nicht die ersten.
    Vielen Dank für eure Hilfe und noch weiterhin besinnliche Festtage! :)

  • Da sich ja mit neuem Reisepass die Reisepass-Nr. ändert und in der elAT noch die Nummer des jetzigen Passes steht, wird sie bei der Wiedereinreise nach D mit neuem Probleme bekommen?


    nein.
    sie sollte aber den alten Reisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, mitführen.
    Wird er nicht zurückgegeben, dann eben eine Kopie.

  • Die Kopie muss dann aber sicherlich seitens des dortigen Amtes erfolgen oder?
    So wie sie mir das bisher geschildert hat, wird der alte Pass auf jeden Fall einbehalten und geschreddert ohne dass man diesen zurückbekommt. Was in meinen Augen aber totaler Schwachsinn wäre. Nur weiß man ja nie...


  • So wie sie mir das bisher geschildert hat, wird der alte Pass auf jeden Fall einbehalten und geschreddert ohne dass man diesen zurückbekommt. Was in meinen Augen aber totaler Schwachsinn wäre. Nur weiß man ja nie...


    Da hat sie dir leider etwas falsches geschildert.
    Der alte Pass wird ungültig gemacht und kann behalten werden, so gewünscht.

  • Der alte Pass wird ungültig gemacht und kann behalten werden, so gewünscht.


    Genau so ist es.


    Für die problemlose Wiedereinsreise (ohne extra Visum) wird benötigt:
    - elektr. Aufenthaltstitel
    - alter (ungültig gemachter) Reisepass
    - neuer Reisepass
    - Eheurkunde (bei Namensänderung)
    s. hierzu nochmals hier:
    Deutsche Botschaft Kiew - Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)


    Man bzw. Frau sollte also nur darauf achten, dass ihr in UA der alte entwertete Pass wieder ausgehändigt wird.

    Gruß
    MaBo

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