Anerkennung Diploma + Finanzierung + Stress mit Jobcenter


  • Erlaube mir eine Nachfrage:


    Ist der konkrete Abschluss des konkreten Studiengangs deiner Frau, gemacht an dieser konkreten ukrainischen Universität, in den anabin-Datenbank hinterlegt und anerkannt/eingeordnet/bewertet?


    Wenn ja:
    Dann mach einen Ausdruck und du, resp. sie, deine Frau, hat ihren Nachweis. Genau dies ist das Ziel der anabin-Datenbank.


    Leider muss jeder einzelne Studiengang mit jedem einzelnen Abschluss eines jeden einzelnen Instituts an einer jeden einzelnen Universität einzeln anerkannt/eingeordnet/geprüft/bewertet werden.
    Die Kosten sind bekanntlich nicht unerheblich.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass die bei anabin genannte Telefon-Hotline extrem offen, freundlich, hilfsbereit und kompetent ist.
    Die Zeiten der Erreichbarkeit sind mitunter recht bescheiden und es kann passieren, dass man mal zu einer anderen Nebenstelle verbunden wird, aber der Aufwand des Anrufens lohnt sich mehr als.



    Stichwort Anschlussstudium:


    Wenn ich es richtig verstanden habe, prüfen (viele) Unis die Qualifikationen ihrer Bewerber selber.
    Es wäre zwar naheliegend, wenn deutsche Unis mit anabin zusammen arbeiten würden, aber derartiges konnte ich bisher nicht erlesen (was nichts heißt).


    Oft scheint es so zu sein, dass (deutsche) Unis zweierlei Prüfungen vornehmen - durchaus auch getrennt ausgeführt:
    - "Auslands-Amt" prüft die allgemeine Zulassungsfähigkeit zum Hochschulstudium
    - Fakultät prüft die konkrete fachliche Berechtigung - zumindest bei Master-Studiengängen und mehr - separat, resp. die Fakultät prüft die Anerkennung der bisher im Ausland erbrachten fachlichen Leistungen separat


    Evtl. wäre es daher für euch eine Variante, dass ihr euch erst mal überlegt, was deine Frau an welcher deutschen Uni studieren möchte.
    Im nächsten Schritt könnt ihr euch dann damit vertraut machen, was die Uni an Nachweisen, Unterlagen, Übersetzungen und Beglaubigungen braucht - findet sich idR in herrlichem Amts-Deutsch auf den Seiten der Unis und Fakultäten wild verstreut. Viel Spaß! ;)
    Ich kann es nicht bezeugen, da nicht recherchiert (folgendes ist also Spekulation meinerseits): Aber es würde mich nicht wundern, wenn deutsche Unis je nach Bundesland auch noch unterschiedliche Verfahren "offerieren". ;)
    Föderalismus ist ja wirklich etwas begrüßenswertes - aber bitte nicht im Qualifikations- und Hochschule-Organisations-Bereich.


    Egal - ihr werdet vermutlich darauf stoßen, dass diverse Nachweise wahlweise in beglaubigter Kopie und/oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen sind.
    An dieser Stelle ist es sehr interessant zu wissen, dass es Unterschiede im Rechtssystem zwischen der Ukraine und Deutschlands zu geben scheint (Konjunktiv, da ich kein Rechts-Experte bin).
    Beglaubigung, Kopie, etc. .... Irgendwie höre ich an dieser Stelle aus der Ukraine sofort immer das Wort Ministerium, Apostille, Notar, etc. .... Dazu das übliche "hören-sagen" in der Ukraine .... :(


    Folgende Lenkfolge finde ich durchaus interessant:
    Deutsche Botschaft Kiew - Rechts- und Konsularangelegenheiten (außer Visa)
    Deutsche Botschaft Kiew - Allgemeine Rechts- und Konsularangelegenheiten
    pdf_Studienbewerber.pdf


    Es handelt sich um eine offizielle Publikation der Bundesdeutschen Botschaft, weshalb es keine urheberrechtliche Probleme geben sollte. Quelle ist der letztgenannte Link:



    Meine telefonische Nachfrage beim Referat der deutschen Botschaft ergab folgende Auskünfte:
    - Es ist der deutschen Botschaft bekannt, dass es in der Ukraine keine "vereidigten Übersetzer" im Sinne des deutschen Rechtssystems gibt.
    - Ein jeder "anerkannter" "diplomierter" ukrainischer Übersetzer kann von einem jeden (ö- wie p-rechtlich) ukrainischen Notar "bestätigt" (beglaubigt) werden.
    - Es geht nicht um eine Apostille der Übersetzung, sondern um eine "notarielle" Beglaubigung der Qualifikation des Übersetzers.
    - Die inhaltliche "Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung" übernimmt die Botschaft.
    - Apostille ist nirgends von Nöten.
    - Die blanke Kopie der originalen Abschlüsse, Zertifikate, Diploma, Notenschlüssel, etc. kann auf jedem x-beliebigen Xerox (Kopierer) vorgenommen werden - wo auch immer.
    - Kopien und das Original müssen mit zum Termin in der Botschaft gebracht werden und diese "beglaubigt" sie dann nach Einsichtnahme.
    - Für Studien-Bewerber ist dies kostenlos und die Terminverfügbarkeit ist ganz passabel.
    - Bitte einen Ausdruck der Unterlagen-Anforderungen der gewünschte Uni mitbringen.


    Ob all das wirklich so stimmt, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Es handelt sich lediglich um die Ergebnisse von Recherchen, denen noch keine praktische Erfahrungen zu Grunde liegen.
    Vielleicht ist es aber dennoch ein Ansatz, der euch etwas hilft.

  • Nur ein paar persönliche Anmerkungen: Hochschulabschluß in Deutsch und (allgemeiner?) Literatur in der Ukraine = Wohnort Deutschland; da gibt es doch núr den Weg der Anerkennung und diese dann als Sprungbrett an eine weiterführende Bildungseinrichtung zu nutzen. Sinnvoll nutzen kann man die Kenntnisse ja wohl eher nicht - bzw. muß sie massiv back-upen oder ausbauen um z.B. einen Fuß in diesem Bereich in die Tür zu bekommen.


    Und für einen 6 tägigen Kursus ist jedes Wort überflüssig, hingehen, vielleicht irgendwas lernen, Freitag nach Hause kommen und den Durchzug in den Ohren abstellen und wieder vernünftig zuhören.


    Ich würde mal über ein berufsbegleitendes Studium in dualer Form (duale Hochschule) nachdenken (lassen), da wäre dann an vielen Fronten Ruhe.

  • Sachen wie Putzen oder Kellnern fällt für meine Frau absolut flach. Das hat sie in ihrer Studienzeit gemacht und ehrlich gesagt war sie sehr sehr beleidigt nachdem man ihr sagte sie müsse aber auch solche Jobs annehmen wenn es nichts anderes gibt sonst wird das Geld gekürzt.


    tja, so ist es eben, wenn man ALG2 bezieht.


    das mit der Anerkennung ablief wurden nicht beantwortet. Darum sollen wir uns schön selbst kümmern?!

    ja, die JC haben damit nichts am Hut (und wüssten auch nicht, wovon du überhaupt sprichst)


    die JC verwalten nur.


    und in die Maßnahmen wird man gesteckt, weil man dann aus der Statistik der Arbeitslosen raus ist.
    Egal wie sinnlos die Massnahme ist, Sinn ist das Schönen der Statistik



    Hat es überhaupt noch Sinn da weiter zu bleiben!?


    Beim JC?
    Eure Entschiedung, aber dann auch kein ALG2




    Aber dann fällt das mit der Bildung in Richtung Sprachkurs/ Integration flach. Solche Kurse verlangen mehrere Tage hintereinander eine Anwesenheit von 4-6 Stunden.


    was hat sie noch mal studiert und worin hat sie ihr Diplom? In "Deutsch"!?
    Aber halt, sie hat nur A1 ... dann wird sie von der ABH zum I-Kurs verpflichtet ... wenn sie den wahrnimmt, haben die Massnahmen des JC das Nachsehen,
    aber halt: dann allerdings steht sie dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung, was AFAIK Grundvoraussetzung für ALG2 ist.
    Also in der Zeit des I-Kurses kein ALG2 sondern Sozialhilfe,



    Weiter geht es mit Anerkennung ihrer Qualifikation.
    Kann mir jemand sagen ob sowas über das JC gemacht werden kann?


    ja --- kann nicht


    Und wie sieht es mit den Sprachkursen aus... wie soll meine Frau denn bitte zu Sprachkursen gehen, wenn sie durch das JC Vollzeit arbeiten soll?! Vormittags bis Nachmittags Sprachkurse und dann Spät/ Nachtschicht putzen?! Das passt einfach nicht.


    siehe oben


    Ich denke aber das du/ihr als Student (und Vodkatester) Anspruch auf ALG 2 Leistungen habt ( dafuer ist dann wohl wieder das Jobcenter zustaendig).


    Studenten haben keinen Anpsruch auf ALG2.
    Die Ehefrau ist aber kein Student, sie dann schon, wenn das Gesamteinkommen der beiden zu gering ist.


    Meine Frau hat bisher nur A1,


    und da wunderst du dich, dass ihr Diplom in "Deutsche" nicht ernst genommen wird?


    Bisher bin ich nur so informiert, dass diese Sprachkurse auch vom Amt übernommen werden können wenn ich als Ehemann deutscher Staatsbürger bin.


    wenn du vom I-Kurs sprichst:
    nein, nicht weil Du Deutscher bist ---
    aber ja: wenn sie ALG2 bezieht. Aber nur auf Antrag, ohne Antrag läuft nichts.

  • Aber halt, sie hat nur A1 ... dann wird sie von der ABH zum I-Kurs verpflichtet ... wenn sie den wahrnimmt, haben die Massnahmen des JC das Nachsehen,
    aber halt: dann allerdings steht sie dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung, was AFAIK Grundvoraussetzung für ALG2 ist.
    Also in der Zeit des I-Kurses kein ALG2 sondern Sozialhilfe,


    Scheint bis jetzt aus der Praxis heraus ein echtes Problem zu sein, dass meine Frau auf dem Papier stehen hat "A1", aber in Wirklichkeit viel besser ist (Richtung B2 aufwärts). Ich sehe es schon kommen, dass selbst die AB sagt sie braucht keinen Integrationskurs obwohl meine Frau es selbst explizit wünscht. Werde nachher mal mehr schreiben und auf einige Dinge speziell eingehen. Versuche das Ganze erst einmal zu sortieren - ging die letzten Posts von mir ein paar Mal drunter und drüber (Sorry an dieser Stelle dafür).

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • So, noch mal sortiert und ausführlicher.


    Meine Frau hat Deutsche Sprache und Literatur studiert. Was wie genau das war brauch ich hier niemanden erklären. Fest sollte für einen jeden hier aber stehen, dass man nicht einfach pauschalisieren und aussagen kann: Wer das studiert kann früher oder später nur in DE landen. Ist zu oberflächlich, zu einfach, zu verbogen gedacht.Oder hört sich etwa "Wer Naturwissenschaften studiert => später arbeit in Sillicon Valley" anders an?


    Dann zum Thema Jobcenter und Rechte.
    Auf Grund des Visums ist sie eben "erwerbstätig". Sozialhilfe kann sie deshalb nicht beantragen. Das Jobcenter kann wie erne schon sagte nur vermitteln. Dort wird man als "Kunde" behandelt und durchläuft festgelegte Stadien. Wichtigste dabei: Hauptsache den "Kunden" schnell wieder vom Schreibtisch haben, somit wird die Statistik schöner. Trotzdem wurden dort Fehler gemacht! Dazu komme ich aber später.


    Ich habe Heute noch folgendes gefunden - §44a (1) Nr. 2 und 3 - AufenthG
    (1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn er Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist oder er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.


    Wenn aufgrund einer solchen Verpflichtung am Integrationskurs teilgenommen wird, kommt bei ALG II- Bezug auf Antrag eine Befreiung von den Kurskosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Betracht.


    Beides Quelle: i4a - Das Board - Integrationskurs & EU & ALG2


    Jetzt habe ich nur noch das Problem, dass beide Ämter (Wer regelt Harz-4? Wer regelt I-Kurs?) kommunizieren müssen. Wie das genau funktioniert weiß ich nicht. Auch glaube ich nicht mehr an die Sachbearbeiterin die uns beim Jobcenter sch*** behandelt hat. Nachdem ich Heute mit Leuten von Diakonie und Caritas gesprochen habe wollte man immer wieder eine Sache erklärt haben - Warum wird meine Frau in eine Sofortmaßnahme gesteckt, Warum werden ihr Jobs wie Putzen etc. angeboten, WENN sie doch bis vor zwei Monaten noch einen Job hatte? Und warum wird nicht auf ihre Quali. eingegangen? Nun, das gilt es bald zu klären.


    Glücklicherweise habe ich nun Kontakt zu einer Frau von der Diakonie. Sie wird uns am Donnerstag noch weiterhelfen, denn mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in Migration von Osteuropäer kennt sie wohl die Schikanen und Probleme in der Stadt. Wir wären einer von vielen Fällen wo man einfach nur nach "Schnell putzen gehen" behandelt wird. Auch was Sprach- und Integrationskurse angeht hätte meine Frau ein Recht das zunächst zu machen - das hätte man uns überall sagen müssen und ihr nicht eine Sofortmaßnahme aufzwingen müssen wo sie mit Langzeitarbeitslosen Leuten 6-8 Stunden in einem Büro sitzt und rein gar nichts tut. Das sehe ich wiederum als Verschwendung von Steuergeldern! Auch finde ich es äußerst bedenklich was sich einige Mitarbeiter bei den Behörden erlauben. Liegt es daran, dass wir Bürger zu wenig informiert sind und alles mit uns machen lassen? Ich jedenfalls kenne meine Rechte mit ein wenig Zeit zur Informationssammlung sehr gut. Unter anderem, dass Sachbearbeiterinnen persönlich zu belangen sind, sobald heraus kommt, dass man wie Dreck behandelt wurde der schnell weg muss. Letzten Endes steht ja die Unterschrift der Sachbearbeiter auf den Papieren/ Erklärungen die man bekommt. Somit haftet man dann auch. Von mir aus setze ich mich 10 Stunden täglich in die Bibliothek und studiere Recht/ Gesetzestexte. Der heutige Tag alleine hat mir schon gezeigt wie viel Potential da ist wenn man es groß angeht und sich Hilfe holt.


    Nun heißt es abwarten bis Donnerstag.
    Bis jetzt kann ich nur festhalten - Weg zum Jobcenter war erst einmal richtig. Wie und was man dort machen muss wäre etwa später interessant zu erzählen. Nun sehe ich nur, dass wir Fehler gemacht haben weil wir nicht richtig informiert wurden/ selbst unzureichend informiert waren. Am Donnerstag dann Termin bei einer speziellen Beratungsstelle für Migration von osteurop. Männern/Frauen.


    Bis dahin!



    PS: Danke noch einmal an alle für eure Mithilfe!
    Auch wenn ich nicht auf alles antworten konnte - das geht nicht unter und kam vollständig an :)

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  • Scheint bis jetzt aus der Praxis heraus ein echtes Problem zu sein, dass meine Frau auf dem Papier stehen hat "A1", aber in Wirklichkeit viel besser ist (Richtung B2 aufwärts)


    weiss nicht, ob das ein Problem ist.
    Ich habe auch kein Papier, welches mit A1 oder B2 oder C2 bescheinigt. Gut, ich habe einen deutschen Schulabschluss, dafür hat Deine Frau ein Diplom (muss ja für die Arbeitgeber nicht anerkannt werden)


    Ich sehe es schon kommen, dass selbst die AB sagt sie braucht keinen Integrationskurs obwohl meine Frau es selbst explizit wünscht


    ne ne, bzw. dann selber schuld
    Du hast selbst oben §44a (1) Nr. 2 und 3 AufenthG zitiert.
    auch Abs 1, Satz1 Pkt. 1b gelesen? Sie hat einen Anspruch darauf.
    Dann muss man noch unterscheiden, ob Verpflichtung oder Berechtigung.


    Auf Grund des Visums ist sie eben "erwerbstätig".


    nein, ihr ist die Erwerbstätigkeit *gestattet*, so wie dir auch. Erwerbstätig ist sie dann, wenn sie auch aus einer Tätigkeit Einkommen bezieht. Tut sie das?


    Wer regelt Harz-4?


    JC oder Agentur für Arbeit ... kenne mich da nicht so aus


    Wer regelt I-Kurs?


    ABH und BAMF



    Mal grundsätzlich:


    Ich kenne mehrer Germanisitk Studenten aus Rus, UA ... alle, die ich dann - zugegeben hier in D -- getroffen habe, konnten nicht nur sehr gut dt. sprechen, sie kannten die entsprechende Grammatik. Ich habe mich in die Schule zurückversetzt gefühlt.



    Was will sie machen mit ihren Diplomen?
    Wenn sie Grundlage für einen akademischen Title sind und sie den Titel führen will: ja
    Wenn sie Voraussetzung für etas sind, z.B. weiter studieren oder bestimmte Arbeitsstellen: ja
    Aber welche Arbeitsstelle in D wird da dieses Diplom erfordern? Kenntnisse der Deutschen Sprache und Literatur?


    Ich kenne einen Dr. Ing., Studienabschluss und Titel erworben im Ausland.
    Hier anerkannt, aber letzten Endes hat er nur einen Job am Fliessband bekommen.
    Erst als er sich selbständig gemacht hat, hat ihm sein Studium und Berufserfahrung was gebracht; er hat mit seiner Firma *ganz* Europa in diesem Bereich (o.k. klingt viel, ist aber ein Speziagebiet, entsprechende Standorte sind übersichtlich) modernisiert.
    Der Dr. Titel ist da dann hilfreich auf den Visitenkarten und in den Veröffentlichungne, um das Renomee in diesem Bereich zu haben.

  • Hallo Wenzel, ich habe jetzt aus Zeitmangel, mir erstmal nur Deinen 1. Post oben durchgelesen u möchte schonmal darauf antworten.


    Deine Frau hat ein Diplom in Deutsch u Literatur, also ist sie Lehrerin??


    Meine Frau ist Grundschullehrerin mit Diplom auch in Deutsch u Litera. bzw Fremdsprachen..


    Ihr Studium bzw ihr Abschluss wird hier nur bedingt angenommen, das heisst als Ausländerin darf sie hier an einer Grundschule mit einem Deutschdiplom KEIN Deutsch unterrichten!! Frag mich nicht warum nicht..


    Es wurde aber erklärt dass sie zb für die Volkshochschule Deutschkurse geben darf, das mich direkt dazu bringt dass ihr euch nach sowas erkundigen könnt..(gibt ja jetzt 1 Mio Flüchtlinge, die alle Deutsch lernen wollen..müssen)
    Meine Mutter war zb 40 Jahre Lehrerin, die wurde jetzt aus dem Ruhestand geholt um Deutsch für Flüchtlinge zu geben, wird sehr gut bezahlt.


    Bei der Prüfung dere Anerkennung hilft zb die IHK..
    Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Niederrheinische IHK Duisburg · Wesel · Kleve


    Ich weiss aber auch dass meine Frau ihre Diplomas an eine Behörde geschickt hat, die haben dann alles geprüft u geschrieben, als was sie hier arbeiten kann.. (Die prüfende Behörde ist das für euch zugehörige Landesverwaltungsamt bzw Landesschulamt!!
    Am besten mal vorher anrufen, die wollen dann alle Unterlagen..natürlich in D Übersetzung)


    Ansonsten zum Arge 2 Antrag..leider muss sie sich mit allen Arbeiten einverstanden erklären, um ihren vollen Satz bekommen zu können..das hat nichts mit ihr zu tun oder ihrer Herkunft, das zählt auch für alle Deutschen..


    Diejenigen die Anspruch haben wollen, müssen sich mit allen denkbar zumutbaren Arbeiten einverstanden erklären, das zumutbar ist natürlich ein dehnbarer Begriff!!


    Meine Frau hat den bestmöglichen Abschluss gemacht, mit Auszeichnung..u darf hier nicht als Lehrerin arbeiten..
    Wir haben kurzerhand entschieden dass sie hier erneut ein komplettes Grundschulstudium absolviert..


    Da sie sich ihren Studienplan (Stundenplan) selber im Netz zusammenstellt hat sie das Studium jetzt von 3,5 Jahren auf 2 Jahre abgekürzt..
    Natürlich ein Monsterprogramm, ich bewundere u unterstütze sie dabei, wo ich nur kann..
    Ich hätte nie ihren Ehrgeiz, jeden ABend noch 3-5 Stunden noch zu Hause arbeiten, sogar Samstag u Sonntag..+ letzten Heiligabend mehrere Stunden!! Wahnsinn


    Sie hat für ihr Studium ein Darlehen erhalten bzw bekommt ca 600 Euro pro Monat, welches wir aber nach dem Abschluss zurück zahlen müssen..
    Da macht es einen grossen Unterschied ob sie 2 oder 3,5 Jahre studiert.


    Bis 30 Jahre kann sie denke ich auch Bafög oder Auszubildenhilfe bekommen, das würde euch eure zuständige Bafögstelle erklären..
    Darlehen gabs mit einem negativen Bafögbescheid..


    Jetzt wird meine Frau in 1 Jahr fertig u ich habe keinen Zweifel daran dass sie auch hier einen tollen Abschluss macht..
    Da jetzt durch die Flüchtlinge viele Pädagogen gesucht werden, passt das mit der Lehrerin super..


    Hoffe dass ich auch etwas helfen konnte..
    Falls Deine Frau Fragen hat können wir bzw bd Frauen auch gerne skypen!!
    Gebe Dir gerne bei Bedarf meine Skypedaten..

    Zitat

    “Willen braucht man. Und Zigaretten.”


    Helmut Schmidt

  • nein, ihr ist die Erwerbstätigkeit *gestattet*, so wie dir auch. Erwerbstätig ist sie dann, wenn sie auch aus einer Tätigkeit Einkommen bezieht. Tut sie das?


    Nein du hast recht, hatte ich verwechselt. Sie hat natürlich nur ein Visum mit dem sie arbeiten "könnte", also gestattet.


    ABH und BAMF


    Das habe ich nun auch endlich mal herausgefunden. Derzeit stehen wir mit dem Jobcenter und der Diakonie - hier wäre genauer Jugendintegrationshilfe (geht bis 25) - in Kontakt. Das ALG-2 bekam Sie heute dann auch nach 4 Wochen. Man kann also sagen, dass selbst in einer kleinen Stadt ca. 4 Wochen vergehen bis man das Geld auf dem Konto hat. Mit dem was jetzt per Post kommt gehen wir erneut zur Diakonie. Dort kümmert man sich darum, dass das Jobcenter einen Sprachkurs für B1 teilweise zahlt. Teilweise, da meine Frau nur im letzten Modul einsteigt und den Test schreibt. Hat man einen Nachweis von ALG-2 wird der Kurs eig. immer bezahlt (Laut Aussage der Diakonie, dort arbeitet eine Frau mit jahrelanger Erfahrung, mag es das Jobcenter sogar gerne bezahlen). Laut Einstufungstest hat sie Niveau B2-C1. Warum macht Sie B1? Ich habe es so verstanden, dass sie sich dann damit bewerben kann oder es irgendwie mit Job/ Arbeiten zu tun hat.


    Was will sie machen mit ihren Diplomen?
    Wenn sie Grundlage für einen akademischen Title sind und sie den Titel führen will: ja
    Wenn sie Voraussetzung für etas sind, z.B. weiter studieren oder bestimmte Arbeitsstellen: ja
    Aber welche Arbeitsstelle in D wird da dieses Diplom erfordern? Kenntnisse der Deutschen Sprache und Literatur?

    +


    Das Diplom ging heute mit einem Gutschein zu einem Übersetzungsbüro. Wird also nun erst einmal übersetzt. Laut Anabin ist das Zeugnis anerkannt/ bzw. entspricht einem Bachelor von 3 Jahre. Studieren will sie nur vielleicht und wirklich lohnen würde es sich nur mit besseren Sprachkenntnissen (Richtung C1/ C2). Was sie wirklich will ist als Lehrerin arbeiten. So wie ich es verstanden habe darf sie an keine deutsche Schule (Grundschule, Realschule usw...) unterrichten. Allerdings würde das bei der Volkshochschule oder bei der Diakonie gehen. Derzeit werden händeringend Lehrer für A1 gesucht! Also - vielleicht haben wir hier Glück :)

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    Einmal editiert, zuletzt von wenzel ()

  • Deine Frau hat ein Diplom in Deutsch u Literatur, also ist sie Lehrerin??


    Ja richtig, aber leider nur "gewesen", denn hier in Deutschland ist sie erst einmal nichts.


    Ansonsten zum Arge 2 Antrag..leider muss sie sich mit allen Arbeiten einverstanden erklären, um ihren vollen Satz bekommen zu können..das hat nichts mit ihr zu tun oder ihrer Herkunft, das zählt auch für alle Deutschen..


    Das ist klar :) Hätte ich gemerkt, dass meiner Frau gesagt wird sie soll putzen gehen weil sie aus dem Osten ist, dann würde da Heute kein Jobcenter mehr stehen :P


    Ich hätte nie ihren Ehrgeiz, jeden ABend noch 3-5 Stunden noch zu Hause arbeiten, sogar Samstag u Sonntag..+ letzten Heiligabend mehrere Stunden!! Wahnsinn


    Da habe ich an was gedacht... meine Frau ging in der Ukraine bevor ich dort war auch unterbrechungsfrei in Vollzeit arbeiten und hatte zusätzlich Studenten zu Hause. So konnte sie sich ein recht gutes Leben alleine finanzieren. Dazu lernte sie dann noch die Sprache... von B1 auf B2. Ich hatte das nie geglaubt bis ich das alles irgendwann selbst gesehen habe. Und irgendwann habe ich auch verstanden wie gut wir es hier haben mit Feiertagen, Urlaub und Sonntag. Wir deutschen sind halt irgendwie nichts mehr gewohnt :P Wenn man dann noch studiert wie ich.. Ich hör jetzt lieber auf :D


    Skype können wir natürlich machen, aber ich weiß nicht ob meine Frau dann auch anruft.
    Ich würde dann einfach nur Kontaktdaten weitergeben und alles andere tut sie (oder auch nicht).
    Und hey, das Angebot ist echt lieb!!! Danke!

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  • Schon interessant, wenn man sich die alten Beiträge so durchgeht :)


    Also bei uns geht's ganz gut soweit! Aktuell gehen wir Plan B durch, das heißt meine Frau sucht nach einer Ausbildung/ Weiterbildung. Zum Thema Weiterbildung hat meine Frau seit Kurzem auch eine Bestätigung, auf welcher steht, dass sie ab 01. Juni eine Weiterbildung anfangen kann. Da sie noch beim Jobcenter ist, sieht der nächste Schritt so aus, dass wir versuchen werden, die anfallenden Weiterbildungskosten über das Jobcenter zu finanzieren. Problem: Heute direkt gehört, dass eine Freundin meiner Frau, (lebt nur eine Stadt weiter), KEINE Weiterbildung finanziert bekommt. Jetzt sitzen wir natürlich hier und schauen weiter. Meine Frau wird auch weiter Bewerbungen schreiben etc.


    Parallel läuft bei uns die Anerkennung und Bewertung ihrer Zeugnisse (Diploma).
    Mal schauen was hier noch geht.


    Vielleicht kann mir hier noch jemand weiterhelfen beim Thema Weiterbildung und Finanzierung. Gibt es Gesetze zu dem Thema (natürlich ja, ich weiß) aber wie sehen die Gesetze für speziell nicht EU-Bürger mit AE auf Grund von Leben bei dt. Ehemann aus?


    NACHTRAG: Hab gerade erfahren, dass die Freundin wohl schon eine Weiterbildung gemacht hat. So wurde also die ZWEITE Weiterbildung vom Jobcenter abgelehnt :) Hoffnung!?!?

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  • Also ich bin in dieser Materie nicht auf dem Laufenden.
    Früher war es mal so, dass das Arbeitsamt eine Umschulung finanzieren musste, wenn ein ausländischer Bildungsabschluss nicht anerkannt wurde.
    In die Richtung würd ich mal überlegen.

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