Alles anzeigenHallo MaBo,
danke für den Link, allerdings habe ich dort schon nachgeschaut und alles weitere zur Informationszustellung veranlasst (E-Mail). Auch weiß ich als was der Abschluss meiner Frau derzeit in DE anerkannt wird.
Wir haben Glück -
Damit wäre sie gleichgestellt mit jemand der einen deutschen Bachelorabschluss hat und könnte hier ein Anschlussstudium aufnehmen. Allerdings brauchen wir das offiziell schwarz auf weiss... da wollen wir jetzt hin/ deshalb der Thread.
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Vielleicht kann jemand den "offiziellen" Weg beschreiben wie man das ukrainische Zeugnis hier in DE anerkennen lässt/ was wir damit jetzt machen müssen?
Laut Anabin entspricht der Bachelor meiner Frau (bakalavr ( nimecka mova i literatura) einem Abschluss in Deutschland: Bakkalaureus/Bachelor 3j. Auch berechtigt dieser meine Frau zu einem Studium an einer Hochschule (Alle Fächer).
Erlaube mir eine Nachfrage:
Ist der konkrete Abschluss des konkreten Studiengangs deiner Frau, gemacht an dieser konkreten ukrainischen Universität, in den anabin-Datenbank hinterlegt und anerkannt/eingeordnet/bewertet?
Wenn ja:
Dann mach einen Ausdruck und du, resp. sie, deine Frau, hat ihren Nachweis. Genau dies ist das Ziel der anabin-Datenbank.
Leider muss jeder einzelne Studiengang mit jedem einzelnen Abschluss eines jeden einzelnen Instituts an einer jeden einzelnen Universität einzeln anerkannt/eingeordnet/geprüft/bewertet werden.
Die Kosten sind bekanntlich nicht unerheblich.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass die bei anabin genannte Telefon-Hotline extrem offen, freundlich, hilfsbereit und kompetent ist.
Die Zeiten der Erreichbarkeit sind mitunter recht bescheiden und es kann passieren, dass man mal zu einer anderen Nebenstelle verbunden wird, aber der Aufwand des Anrufens lohnt sich mehr als.
Stichwort Anschlussstudium:
Wenn ich es richtig verstanden habe, prüfen (viele) Unis die Qualifikationen ihrer Bewerber selber.
Es wäre zwar naheliegend, wenn deutsche Unis mit anabin zusammen arbeiten würden, aber derartiges konnte ich bisher nicht erlesen (was nichts heißt).
Oft scheint es so zu sein, dass (deutsche) Unis zweierlei Prüfungen vornehmen - durchaus auch getrennt ausgeführt:
- "Auslands-Amt" prüft die allgemeine Zulassungsfähigkeit zum Hochschulstudium
- Fakultät prüft die konkrete fachliche Berechtigung - zumindest bei Master-Studiengängen und mehr - separat, resp. die Fakultät prüft die Anerkennung der bisher im Ausland erbrachten fachlichen Leistungen separat
Evtl. wäre es daher für euch eine Variante, dass ihr euch erst mal überlegt, was deine Frau an welcher deutschen Uni studieren möchte.
Im nächsten Schritt könnt ihr euch dann damit vertraut machen, was die Uni an Nachweisen, Unterlagen, Übersetzungen und Beglaubigungen braucht - findet sich idR in herrlichem Amts-Deutsch auf den Seiten der Unis und Fakultäten wild verstreut. Viel Spaß!
Ich kann es nicht bezeugen, da nicht recherchiert (folgendes ist also Spekulation meinerseits): Aber es würde mich nicht wundern, wenn deutsche Unis je nach Bundesland auch noch unterschiedliche Verfahren "offerieren".
Föderalismus ist ja wirklich etwas begrüßenswertes - aber bitte nicht im Qualifikations- und Hochschule-Organisations-Bereich.
Egal - ihr werdet vermutlich darauf stoßen, dass diverse Nachweise wahlweise in beglaubigter Kopie und/oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen sind.
An dieser Stelle ist es sehr interessant zu wissen, dass es Unterschiede im Rechtssystem zwischen der Ukraine und Deutschlands zu geben scheint (Konjunktiv, da ich kein Rechts-Experte bin).
Beglaubigung, Kopie, etc. .... Irgendwie höre ich an dieser Stelle aus der Ukraine sofort immer das Wort Ministerium, Apostille, Notar, etc. .... Dazu das übliche "hören-sagen" in der Ukraine ....
Folgende Lenkfolge finde ich durchaus interessant:
Deutsche Botschaft Kiew - Rechts- und Konsularangelegenheiten (außer Visa)
Deutsche Botschaft Kiew - Allgemeine Rechts- und Konsularangelegenheiten
pdf_Studienbewerber.pdf
Es handelt sich um eine offizielle Publikation der Bundesdeutschen Botschaft, weshalb es keine urheberrechtliche Probleme geben sollte. Quelle ist der letztgenannte Link:
Zitat von "http://www.kiew.diplo.de/contentblob/4544016/Daten/5536780/pdf_Studienbewerber.pdf"Alles anzeigenHinweise des Rechts- und Konsularreferats für Studenten
und Studienbewerber
Stand: 09.06.2015
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen
zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für
sämtliche unten genannten Dienstleistungen ist ein Termin notwendig.
Welche Dienstleistungen bietet die Botschaft an?
1. Beglaubigung von Kopien
Studenten oder Studienbewerber können die für die Bewerbung bzw. Zulassung zum Studium in
Deutschland vorzulegenden Unterlagen kostenfrei in der Botschaft beglaubigen lassen. Die Botschaft
beglaubigt dabei lediglich diejenigen Unterlagen kostenfrei, die für die Bewerbung bzw. Zulassung zur
gewünschten Hochschule vorzulegen sind. Ein Nachweis (z.B. in Form einer Unterlagenliste der
Hochschule oder durch Vorlage eines Screenshots von der Website) ist für jeden Kopiensatz
vorzulegen. Die Höchstzahl pro Tag ist auf 5 Kopiensätze beschränkt.
2. Bescheinigung der Richtigkeit der Übersetzung
Übersetzungen der Bewerbungsunterlagen für Studienbewerber sind in der Regel in amtlich
beglaubigter Form oder von einem vereidigten Übersetzer vorzulegen. Da die deutsche Botschaft
eine offizielle deutsche Behörde in der Ukraine ist, ist sie dazu befugt, die Richtigkeit einer
Übersetzung zu bescheinigen.
Da die Überprüfung der Richtigkeit der Übersetzung mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist und
selbst gefertigte oder nicht notariell beglaubigte Übersetzungen häufig Fehler enthalten, bittet die
Botschaft im eigenen Interesse ausschließlich um Vorlage notariell beglaubigter Übersetzungen.
Die Bescheinigung der Richtigkeit der Übersetzung ist ebenfalls kostenfrei, wenn ein Nachweis
vorgelegt wird. Dieser Nachweis (z.B. in Form einer Bestätigung durch die Hochschule oder durch
Vorlage eines Screenshots von der Website) ist für jeden Kopiensatz vorzulegen.
Anschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
(Kanzleigebäude)
Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901
Kiew
Telefon: 00380 44 247 68 00 (Telefonzentrale)
Telefon: 00380 44 247 68 27 (Rechts- und Konsularreferat)
Fax: 00380 44 247 68 21 (Rechts- und Konsularreferat)
E-Mail: rk@kiew.diplo.de
Internet: Посольство Федеративної Республіки Німеччина Київ - Перша сторінка
3. Identitätsfeststellung bei Sperrkontoeröffnungen
Die Botschaft darf lediglich Identitätsfeststellungen für Studenten oder Studienbewerber vornehmen.
Folgendes ist hierbei zu beachten:
Sie müssen persönlich zur Identitätsfeststellung anwesend sein
Das Antragsformular zur Kontoeröffnung erhalten Sie von der Bank Ihrer Wahl, dieses ist
ausgefüllt aber noch nicht unterschrieben mitzubringen (Sie unterschreiben erst in der
Botschaft)
Ihr Reisepass im Original sowie eine Kopie der Identitätsseite sind vorzulegen
Die Gebühr beträgt 25 Euro in bar
Minderjährige Studienbewerber, die ein Sperrkonto eröffnen möchten, müssen zusätzlich mit den
sorgeberechtigten Elternteilen oder ihre gesetzlichen Vertretern vorsprechen, diese müssen ebenfalls
ihren Reisepass sowie eine Kopie der Identitätsseite vorlegen. Besitzt ein Elternteil oder ein
gesetzlicher Vertreter nur einen Inlandspass, so ist dieser vollständig zu kopieren.
Terminbuchung
Für alle oben genannten Dienstleistungen buchen Sie bitte einen kostenfreien Termin in der Kategorie
Beglaubigungen. Die Beglaubigung Ihrer Unterlagen oder Übersetzungen und die Eröffnung des
Sperrkontos erfolgen gleichzeitig, es ist daher nur ein Termin erforderlich. In der Regel erhalten Sie
die Unterlagen am gleichen Tag zurück.
Meine telefonische Nachfrage beim Referat der deutschen Botschaft ergab folgende Auskünfte:
- Es ist der deutschen Botschaft bekannt, dass es in der Ukraine keine "vereidigten Übersetzer" im Sinne des deutschen Rechtssystems gibt.
- Ein jeder "anerkannter" "diplomierter" ukrainischer Übersetzer kann von einem jeden (ö- wie p-rechtlich) ukrainischen Notar "bestätigt" (beglaubigt) werden.
- Es geht nicht um eine Apostille der Übersetzung, sondern um eine "notarielle" Beglaubigung der Qualifikation des Übersetzers.
- Die inhaltliche "Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung" übernimmt die Botschaft.
- Apostille ist nirgends von Nöten.
- Die blanke Kopie der originalen Abschlüsse, Zertifikate, Diploma, Notenschlüssel, etc. kann auf jedem x-beliebigen Xerox (Kopierer) vorgenommen werden - wo auch immer.
- Kopien und das Original müssen mit zum Termin in der Botschaft gebracht werden und diese "beglaubigt" sie dann nach Einsichtnahme.
- Für Studien-Bewerber ist dies kostenlos und die Terminverfügbarkeit ist ganz passabel.
- Bitte einen Ausdruck der Unterlagen-Anforderungen der gewünschte Uni mitbringen.
Ob all das wirklich so stimmt, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Es handelt sich lediglich um die Ergebnisse von Recherchen, denen noch keine praktische Erfahrungen zu Grunde liegen.
Vielleicht ist es aber dennoch ein Ansatz, der euch etwas hilft.