Verpflichtungserklärung widerrufen

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgenden Sachverhalt: Ich war im Oktober in Kiev bei meiner Freundin. Im November habe ich eine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben und diese an sie geschickt (die Unterlagen müssten in Kürze ankommen), damit sie mich im Dezember bzw. Januar in Deutschland besuchen kann. Inzwischen ist das Verhältnis jedoch deutlich abgekühlt - die Kommunikation von ihrer Seite nur sehr sporadisch (antwortet nicht auf Nachrichten), lückenhaft und nicht offen. Ich habe eher den Eindruck, dass ich als Visumgeber fungiere und weniger als Lebenspartner. Gleichzeitig ist die Verpflichtungserklärung an ein Sparkonto mit Sperrvermerk geknüpft.


    Ich möchte daher die Verpflichtungserklärung widerrufen, so dass sie nicht mehr nach Deutschland kommen kann. Dass dies eigentlich nicht geht, ist mir bewusst. Nur, welche Möglichkeiten bleiben mir? Kann ich bei der deutschen Botschaft veranlassen, dass wenn sie dort auftaucht, die Unterlagen bitte einzuziehen sind, da die Beziehung inzwischen hinfällig ist und der Einreisegrund somit nicht mehr besteht? Und wie kann so etwas ablaufen (die Visastelle ist nur per Mail erreichbar)? Welche Beweise für das Scheitern der Beziehung muss ich der Botschaft liefern? Hat jemand hierzu Erfahrungen gesammelt?


    Welche Konsequenzen und Gefahren können mir hier drohen? Könnte sie ohne mein Wissen das Visum beantragen und nach Deutschland einreisen und woanders als bei mir wohnen (z.B. im Hotel) und ich müsste aufgrund der Verpflichtungserklärung für die Kosten aufkommen? Konnte sie mich als Zahlungspflichtigen bei irgendetwas angeben? Welche Sicherheiten und Kontrolle habe ich? Und wie komme ich wieder an mein Geld (laut Auslandsamt erst wenn sie mir die Verpflichtungserklärung und das Einladungsschreiben im Original zurück sendet)?


    Bin auf Euer Feedback gespannt.

  • Juristisch ist das eindeutig geregelt: es muß zu einer wesentlichen Änderung der für den Erklärungsinhalt maßgeblichen Verhältnisse und Umstände (kommen/gekommen sein). paste/copy Gesetzestext


    Du solltest das umgehend schriftlich der Ausländerbehörde mitteilen (und ich würde die Emailkorrespondenz per cc auch an die Botschaft senden)


    Wir hatten geschäftlich mal eine ähnliche Situation, da ging das sehr! schnell, allerdings war das eine Ausländerbehörde einer kleineren Stadt und nicht die Botschaft in Kiew/Ukraine.

  • Das muss nicht unbedingt schriftlich sein.
    Theoretisch müsste es auch ausreichen, wenn man persönlich bei der Ausländerbehörde vorspricht und sich ausweisen kann. Die haben zumindest einen heißen Draht zur Botschaft und das sollte der kürzeste Weg sein.

  • Hallo,


    der Thread ist zwar schon ein paar Jahre alt. Aber stehe vor der gleichen Situation und weiß nicht, ob meine Verpflichtungserklärung möglicherweise missbraucht wird.
    Würde mich wirklich interessieren, wie die Sache ausging und ob du die Verpflichtungserklärung widerrufen konntest

  • Bestimmte Visakategorien.


    Das kann richtig Teuer werden, wenn man für ein Kind der Partnerin/Frau gebürgt hat.
    Kind geht zur Schule und deshalb brauchen Beide nicht mehr ausreisen. Auch wenns sofort zur Trennung kommt.
    Der neue "Vater" zahlt dann, auch wenn nach 2 Wochen die Trennung ansteht.
    Sowas würd ich mir grundsätzlich Dreimal überlegen. Oder noch öffter..


    Oder Studenten, das kann auch ein Jackpott in Höhe einer Hausfinanzierung werden.
    Kurz, alle bei denen eine Lebensunterhaltssicherung erforderlich ist, können so eine Verpflichtungserklärung gebrauchen und damit natürlich zuerst Mal einen der das unterschreibt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!