Guten Tag liebe Forum-Nutzer!
Ich hoffe auf diesen Beitrag den einen
oder anderen wertvollen Tipp zu erhalten!
Folgende Situation haben wir :
Meine Ehefrau stammt aus dem Donetsker
Gebiet. In 2013 hat Sie sich dort abgemeldet, es aber versäumt sich
im hiesigen Konsulat registrieren zu lassen. Im Dezember 2013 haben
wir geheiratet. Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau hat
meinen Nachnamen angenommen. In 2015 haben wir Nachwuchs bekommen.
Nun wollen wir uns um die Einbürgerung
meiner Frau bemühen. Das Ausländeramt sagt, Voraussetzung für das
Einbürgerungsverfahren sei u.a., dass meine Ehefrau Ihren
Ukrainischen Reisepass auf den jetzt geführten Familiennamen ändern
lässt. Dafür verlangt das Konsulat einen aktuellen Ukrainischen
Inlandspass, welcher ebenfalls auf den neuen Familiennamen
ausgestellt sein soll. Mangels Registrierung beim hiesigen Konsulat
müsse meine Ehefrau sich in die Ukraine begeben, sich dort anmelden
und dann dort einen neuen Inlandspass erwerben.
Der ganze Spaß kostet erstens eine
Menge Geld. Andererseits ist die Vorstellung dass meine Frau
gemeinsam mit unserem kleinen Baby ggf. für längere Zeit in die
Ukraine reisen müsste nicht gerade schön. Ausserdem verstehe ich
nicht, wo Sie sich in der Ukraine „anmelden“ soll, wenn Sie de
facto dort keinen Wohnsitz hat? Mit Wohnort „Hotel Sowieso“ ?
Also:
Kann jemand Tipps und Hinweise zum
Sachverhalt insgesamt geben?
2. Kennt jemand einen
spezialisierten Anwalt, der uns nicht vollkommen arm macht?
Ich bedanke mich schon im voraus für
alle Hinweise und Tipps !