Einbürgerung in Deutschland - Tipps und Hinweise benötigt!

  • Guten Tag liebe Forum-Nutzer!


    Ich hoffe auf diesen Beitrag den einen
    oder anderen wertvollen Tipp zu erhalten!


    Folgende Situation haben wir :


    Meine Ehefrau stammt aus dem Donetsker
    Gebiet. In 2013 hat Sie sich dort abgemeldet, es aber versäumt sich
    im hiesigen Konsulat registrieren zu lassen. Im Dezember 2013 haben
    wir geheiratet. Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau hat
    meinen Nachnamen angenommen. In 2015 haben wir Nachwuchs bekommen.


    Nun wollen wir uns um die Einbürgerung
    meiner Frau bemühen. Das Ausländeramt sagt, Voraussetzung für das
    Einbürgerungsverfahren sei u.a., dass meine Ehefrau Ihren
    Ukrainischen Reisepass auf den jetzt geführten Familiennamen ändern
    lässt. Dafür verlangt das Konsulat einen aktuellen Ukrainischen
    Inlandspass, welcher ebenfalls auf den neuen Familiennamen
    ausgestellt sein soll. Mangels Registrierung beim hiesigen Konsulat
    müsse meine Ehefrau sich in die Ukraine begeben, sich dort anmelden
    und dann dort einen neuen Inlandspass erwerben.


    Der ganze Spaß kostet erstens eine
    Menge Geld. Andererseits ist die Vorstellung dass meine Frau
    gemeinsam mit unserem kleinen Baby ggf. für längere Zeit in die
    Ukraine reisen müsste nicht gerade schön. Ausserdem verstehe ich
    nicht, wo Sie sich in der Ukraine „anmelden“ soll, wenn Sie de
    facto dort keinen Wohnsitz hat? Mit Wohnort „Hotel Sowieso“ ?


    Also:


    Kann jemand Tipps und Hinweise zum
    Sachverhalt insgesamt geben?
    2. Kennt jemand einen
    spezialisierten Anwalt, der uns nicht vollkommen arm macht?


    Ich bedanke mich schon im voraus für
    alle Hinweise und Tipps !

  • Alter Paß in Verbindung mit Heiratsurkunde geht nicht?


    Dazu Härtefall wegen des Kindes und aus Bürgerkriegsregion stammend?

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Das Ausländeramt sah darin kein Problem.Die gehen davon aus, dass der neue Reisepass in Deutsvhlan erworben werden kann.Andererseits läuft der ukrainische Pass auch Anfang 2017 ab. Er könnte also auch schon vor Abschluß des Einbürgerungsverfahrens abgelaufen sein. Wäre ja nicht schlecht da noch ein Reisedokuent zu haben

  • Das Ausländeramt sagt, Voraussetzung für das
    Einbürgerungsverfahren sei u.a., dass meine Ehefrau Ihren
    Ukrainischen Reisepass auf den jetzt geführten Familiennamen ändern
    lässt.


    1. die Ausländerbehörde (ABH) ist NICHT für Einbürgerungen zuständig, das ist die Einbürgerungsbehörde (EBH).
    Kann sein, dass die EBH bei Euch im ABH sitzt, trotzdem ist es die EBH.
    2. Welchen Namen führt denn deine Frau in der Ukraine? den deutschen Ehenamen oder den alten Mädchennamen?
    Wenn den alten Mädchennamen, dann ist der ukrainische Reisepass ja richtig ausgestellt.
    Oder habt Ihr gar keine Ahnung, wie Deine Frau in der UA nach der Eheschliessung heisst?
    Es hört sich so an, als ob sie nach der Eheschliessung nicht wieder in UA war, damit kann es durchaus sein, dass sie in UA noch ihren Möchennamen führt. Auf welchen Namen ist denn die Aufenthaltserlaubtnis ausgestellt und wie lautet da der Bezug zu ihrem Reisepass?
    3. Sie wird sich auch aus der UA ausbürgern lassen müssen, bevor sie die dt. Staatsnagehörigkeit bekommen kann. Im Vergleich zu dem Auwand dafür, ist der Aufwand die Sache mit dem Namen auf dem Reisepass zu klären, eine Lapallie.




    Dazu Härtefall wegen des Kindes und aus Bürgerkriegsregion stammend?


    Wo ist da ein Härtefall? Sie muss sie ja nicht einbürgern lassen, sondern sie will es nur ... und dazu muss man halt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die sie bisher gar nicht versucht hat, zu erfüllen.


    Ausserdem verstehe ich
    nicht, wo Sie sich in der Ukraine „anmelden“ soll, wenn Sie de
    facto dort keinen Wohnsitz hat? Mit Wohnort „Hotel Sowieso“ ?


    und ich verstehe nicht, warum *du* das als Deutscher verstehen musst.
    *Sie* als Ukrainerin sollte das wissen.
    Weiss sie das nicht und kann das auch nicht in Erfahrung bringen, ist Hopfen und Malz verloren.
    Wenn sie sich aus der UA abgemeldet hat, dann hat sie auch keinen inneren Ausweis mehr, richtig? Oder hat sie ihn immer noch?


    Sie muss sich auch nicht in der UA anmelden, wenn sie dort nicht mehr wohnt, sondern sich beim Konsulat registrieren. Das kostet was, aber dann wird das Konsulat zuständig.

  • Hallo erne,


    vielen Dank für Deine Antwort!



    Zu 1 : Da hast Du wohl recht!
    Zu2 : Meine Frau hat keinerlei ukrainisches Dokument, aus dem die Namensänderung hervorgeht. Sie ist auch seit der Eheschliessung nicht mehr in der Ukraine gewesen. Die Aufenthaltserlaubnis wurde ebenfalls NACH der Eheschliessung auf den Mädchennamen ausgestellt, da ja kein ukrainischer Reisepass mit dem Ehenamen vorlag.
    Zu 3 : Das tröstet uns gewaltig :)





    Ausserdem verstehe ich
    nicht, wo Sie sich in der Ukraine „anmelden“ soll, wenn Sie de
    facto dort keinen Wohnsitz hat? Mit Wohnort „Hotel Sowieso“ ?


    Zitat

    und ich verstehe nicht, warum *du* das als Deutscher verstehen musst.
    *Sie* als Ukrainerin sollte das wissen.
    Weiss sie das nicht und kann das auch nicht in Erfahrung bringen, ist Hopfen und Malz verloren.
    Wenn sie sich aus der UA abgemeldet hat, dann hat sie auch keinen inneren Ausweis mehr, richtig? Oder hat sie ihn immer noch?


    Sie muss sich auch nicht in der UA anmelden, wenn sie dort nicht mehr wohnt, sondern sich beim Konsulat registrieren. Das kostet was, aber dann wird das Konsulat zuständig.


    Ich muss das als Deutscher verstehen, damit wir mal zu einem Ergebnis kommen. Meine Frau hat sich zwar aus der Ukraine abgemeldet, hat auch einen entsprechenden Stempel im Reisepass. Sie hat jedoch Ihren Inlandpass nicht abgegeben (abgeben müssen?) .... und Sie hat sich auch nicht
    beim hiesigen Konsulat registrieren lassen. Möglicherweise hat sie damit formal einen groben Fehler begangen. Dennoch bringt es uns nicht weiter, jetzt zu gucken, was sie hätte anders machen können / müssen. Es geht doch darum was jetzt zu tun ist.


    Auskunft des Konsulates lautet: Damit Sie sich hier registrieren kann, müsse der ukrainische Inlandspass auf den Ehenamen lauten. Und diese Änderung könne nur in der Ukraine vorgenommen werden.Und das ginge nur, wenn Sie sich in der Ukraine anmeldet. Und ohne dies könne Sie keinen Reisepass mit dem Ehenamen erhalten. Und ohne Reisepass mit Ehenamen will die EBH sich nicht weiter mit der Einbürgerung befassen!


    Ob das juristisch als Härtefall zu betrachten ist, wie ICH meinte, das sei dahingestellt. Für uns persönlich ist es ein Härtefall. Die Frage ist also, ob es tatsächlich unumgänglich ist, für einen längeren Zeitraum in die Ukraine zu begeben. Was für uns Trennung, Flug- und Hotelkosten usw. bedeutet ....

  • Hallo Pilotos,


    was ich hier so lese, müßt Ihr wahrscheinlich diesen Inlandspaß haben.
    Den gibt es in Kiew, also Ihr braucht nicht nach Donezk reisen, Herstellung dauert 7 Arbeitstage.
    Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, kostet der um die 1200.- Griwna.
    Kann aber sein, daß sich bezüglich des Preises schon wieder etwas geändert hat?
    Und die Reise kostet auch nicht die Welt. Je nachdem, ob Ihr mit dem Bus oder Flieger reist?
    Das Problem brachte ja bereits erne auf den Punkt, Ihr wollt ja einbürgern lassen, Ihr müßt ja nicht!
    Sonst wäre das mit der Härtefallregelung von ICH vielleicht eine Idee gewesen?



    Gruß Michael

  • Nur mal nebenbei :


    Meine Frau trägt ihren Familiennamen, ich meinen und meine Kinder auch...


    Wir hatten und haben NULL Stress.


    Was ich hier an Problemen mit diesen Namensänderungen nach der Hochzeit schon so alles lesen mußte bestätigt meine Frau und mich darin, alles richtig gemacht zu haben.




  • Hallo Michael,



    was mir nicht in die Birne geht ist, dass das Konsulat sagt, meine Frau müsse in die Ukraine, wo Sie bereits abgemeldet ist und keinen Wohnsitz hat, sich dort anmelden , den Inlanspass ändern, um sich dann wieder abzumelden, damit sie sich hier registrieren kann. Das klingt für mich nicht gleich einleuchtend ....

  • Hallo Michael,



    was mir nicht in die Birne geht ist, dass das Konsulat sagt, meine Frau müsse in die Ukraine, wo Sie bereits abgemeldet ist und keinen Wohnsitz hat, sich dort anmelden , den Inlanspass ändern, um sich dann wieder abzumelden, damit sie sich hier registrieren kann. Das klingt für mich nicht gleich einleuchtend ....


    Hallo Pilotos,


    ob das, was das Konsulat sagt, einleuchtend ist oder nicht, können wir leider nicht beeinflussen! :(
    Fakt ist, daß Ihr um Gesetze und Vorschriften nicht herum kommt.
    Also den Paß zu besorgen, ist wirklich kein Hexenwerk!
    Du hast aber auch dem Konsulat gesagt, daß Deine Frau in UA abgemeldet ist?


    Gruß Michael

  • das ist mir schon klar, dass es hier keiner beeinflussen kann. aber vielliecht hat ja jemand
    Erfahrungswerte oder einen Wissensvorsprung.
    Dem Konsulat ist gesagt worden, dass meine Frau diesen Abmelde-Stempel im Inlandspaß
    hat.


    Na ja, ich denke dass sich die Reise nach Kiew nicht vermeiden lassen wird. Und vermutlich
    werden wir da eine RA-Kanzlei hinzuziehen, damit das fluppt!

  • da ist so manches wohl schiefgelaufen


    1

    Die Aufenthaltserlaubnis wurde ebenfalls NACH der Eheschliessung auf den Mädchennamen ausgestellt, da ja kein ukrainischer Reisepass mit dem Ehenamen vorlag.


    Ihr beide habt bei der Eheschliessung eine Namenerklärung abgegeben,
    Diese gilt für den deutschen Rechtsbereich.
    Nach dieser Namenserklärung habt Ihr als gemeinsamen Ehenamen Deinen Nachnamen bestimmt, stimmts?
    Dann heisst sie in D so wie du und die AE hätte auf ihren Namen lauten müssen mit der Bemerkung, dass in ihrem RP ihr Mädchenname steht.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, die Namenserklärung bei der Eheschliessung erschliesst sich nicht so unmittelabr auch auf den UA Rechtsbereich, damit heisst sie also in der UA erstmal auch noch so, wie sie vor der Eheschliessung hiess.
    Das nennt sich "hinkende Namensführung" und bringt oft Probleme.


    Sie hätte nach der Eheschliessung auch für den UA Rechtsbereich deinen Namen annehmen müssen, um diese Probleme zu umgehen.
    Dazu genügt eine entsprechende Erklrärung (und Eheurkunde).
    Die Frage ist, wo sie das machen kann.
    1. in der UA,sofern noch in der UA gemeldet. Dann bekommt sie einen neuen Inlandspass und basierend darauf einen neuen RP.
    2. wenn nicht mehr in UA gemeldet, dann in der ukrainischen AV. Dann muss sie aber in der AV konsularisch gemeldet sein.


    Meine Frau hat sich zwar aus der Ukraine abgemeldet, hat auch einen entsprechenden Stempel im Reisepass. Sie hat jedoch Ihren Inlandpass nicht abgegeben (abgeben müssen?) ....


    das ist komisch ... normalerweise ist die Folge der Abmeldung aus der Ukraine die zwingede Abgabe des UA Inladspasses.
    Und das ist auch der Grund, warum die meisten sich in UA nicht abmelden, denn ohne Inlandspass kann sie dort so gut wie gar nichts mehr. Den RP kennt man in UA im Inland kaum (gilt nur mit dem Stempel, der aussagt, dass man im Ausland wohn und nicht in UA ... und das ist so selten wie ein weisser Rabe --- kennt praktisch keiner.


    und Sie hat sich auch nicht
    beim hiesigen Konsulat registrieren lassen.


    tja, nachholen, vor allem wenn sie in UA abgemeldet ist.


    Auskunft des Konsulates lautet: Damit Sie sich hier registrieren kann, müsse der ukrainische Inlandspass auf den Ehenamen lauten


    dann muss sie aber erst die Namenserklärung abgeben, ohne diese heisst sie in UA noch mit ihrem Mädchennamn


    Und diese Änderung könne nur in der Ukraine vorgenommen werden.


    Den Inlandspass ändern kann man nur in UA, richtig.
    Wenn man aber nicht mehr in UA lebt, dann in der AV. Das aber nur, wenn man da gemeldet ist.


    .Und das ginge nur, wenn Sie sich in der Ukraine anmeldet. Und ohne dies könne Sie keinen Reisepass mit dem Ehenamen erhalten. Und ohne Reisepass mit Ehenamen will die EBH sich nicht weiter mit der Einbürgerung befassen!


    siehe oben.
    Und klar: die EBH ist deutsche Behörde, in D führt sie deinen Namen, hat aber keinerlei Dokumente dafür, nicht mal die AE ist auf ihren Namen ausgestellt (was bei Kontrollen nicht auffällt, da ihr RP noch ihren Mädchennamen führt ... das vermied bisher die typischen Probleme, die sie mit hinkender Namensführung haben müsste)


    diesen Inlandspaß haben.
    Den gibt es in Kiew,


    Wenn man da gemeldet ist .... ist sie aber nicht


    Meine Frau trägt ihren Familiennamen, ich meinen und meine Kinder auch...


    Wir hatten und haben NULL Stress.


    Dann war die Namenserklärung bei der Eheschliessung eben auch entsprechend.
    Damit nicht vergleichbar

  • Das Ausländeramt sagt, Voraussetzung für das
    Einbürgerungsverfahren sei u.a., dass meine Ehefrau Ihren
    Ukrainischen Reisepass auf den jetzt geführten Familiennamen ändern
    lässt.


    Das kommt mir merkwürdig vor. Der Reisepass ist ja nicht ungültig, wenn noch der Mädchenname drin steht.
    In der Eheurkunde/Aufenthaltstitel gibt es doch einen Hinweis auf den Mädchenname.
    Will heißen: unzweifelhafter Identitätsnachweis gegeben.


    Idee:
    Frau nimmt wieder ihren Mädchennamen an.
    Folge:
    - Keine Abweichung mehr zum Reisepass.
    - kein neuer Reise- u. Inlandspass notwendig
    Nach der Einbürgerung: Namensänderung


    Meine Frau hat meinen Nachnamen erst nach der Einbürgerung angenommen.

  • Da wird mir ja ganz schwindelig beim lesen ;)
    Da bin ich ja froh hier in UA geheiratet zu haben. Nach der Hochzeit hat meine Frau, da sie ja meinen Namen angenommen hat ihren Inlandspass ändern lassen, und dann den neuen Biometrischen Reisepass mit neuem Namen machen lassen. Jetzt kann kommen was will. ;)

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • dann wäre jetzt der richtige Weg, erst Anmeldung in der Ukraine und dann zur Paßstelle in Kiew?


    erst sollte sie klären, warum sie noch den Inlandspass hat, wenn sie gar nicht mehr in UA gemeldet ist.
    Da ist m.E. was schief gelaufen. Wobei es in UA ein Vorteil ist, den Inlandspass noch zu haben.


    Parallel dazu sollte sie sich im UA Konsulatanmelden, damit kann das Konsulat tätig werden und einen neuen RP ausstellen.
    Wäre sie noch in UA gemeldet, müsste aber vorher der Inlandspass geändert werden, was nur in UA geht (da ist sie ja noch gemeldet). Passt aber nicht, da sie nicht in UA gemeldet ist?


    Also: klärt das mal


    Der Reisepass ist ja nicht ungültig, wenn noch der Mädchenname drin steht.


    der RP ist UA dokument, in UA hat sie noch keine für UA gültige Namenserklärung abgegeben, also richtig


    (wenn das aber richtig ist, warum ziert sich die ABH?)


    Aufenthaltstitel gibt es doch einen Hinweis auf den Mädchenname.


    ist es so?
    das wurde bisher nicht bestätigt


    Frau nimmt wieder ihren Mädchennamen an.


    für welchen Rechtsbereich?
    In UA unnötig, da sie da noch den Mädchennamen hat, in D wird das nicht so einfach


    Da bin ich ja froh hier in UA geheiratet zu haben. Nach der Hochzeit hat meine Frau, da sie ja meinen Namen angenommen hat ihren Inlandspass ändern lassen, und dann den neuen Biometrischen Reisepass mit neuem Namen machen lassen.


    das hat nichts dami zu tun, dass du in UA geheiratet hast.
    Hättest du in D geheiratet und die Frau hätte den Inlandspass ändern und einen neuen RP ausstellen lassen, wie sie es ohnehin getan hat, wäre das Ergebnis gleich gut

  • MaBo schrieb:
    Frau nimmt wieder ihren Mädchennamen an.


    für welchen Rechtsbereich?
    In UA unnötig, da sie da noch den Mädchennamen hat, in D wird das nicht so einfach


    OK! Ist nicht möglich.


    MaBo schrieb:
    Aufenthaltstitel gibt es doch einen Hinweis auf den Mädchenname.


    ist es so?
    das wurde bisher nicht bestätigt


    Und in der Eheurkunde?

    Gruß
    MaBo

  • Soweit ich das nachgelesen habe ist es nicht so einfach wieder den Mädchennamen anzunehmen bzw. ist gar nicht möglich.
    Der Familienname und der Mädchennname stehen nur in der Heiratsurkunde. Im Aufenthaltstitel ist ebenfalls nur der Mädchenname aufgeführt, obwohl nach Eheschliessung erstellt.

  • Nein, doppelte Staatsbürgerschaft sieht das ukrainische Gesetz nicht vor. Wie es dann ab der dritten Staatsbürgerschaft wiederum aussieht, kann ICH nicht mit Bestimmtheit sagen.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Doch, du kannst als UkrainerIn (legal) eine zweite (dritte) Staatsbürgerschaft haben.


    Das ist jedoch immer abhängig von der eigenen "Geschichte" ---> Wann, Wie etc. ist man an die Staatsbürgerschaften gekommen.

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