Auswirkungen Heirat auf laufendes Visum C?

  • Inwieweit wirkt sich eine Heirat auf ein aktuell gültiges Schengen-Visum aus?


    Sachverhalt: Heirat während der Laufzeit eines Visum C 90/180 Tage Multi. Frau behält zunächst ihren Namen, sollte demnach nur einen Eintrag des neuen Ehestatus in den Paß bekommen (oder auch nicht?). Das gültige aktuelle Visum ist nach wie vor im Reisepaß. Wiedereinreise und fristgemäße Ausreise in den Schengenraum sind mit den Resttagen geplant.


    Fragen: Ist die Heirat bei der deutschen Botschaft anzuzeigen? Kann das gültige Visum nach wie vor für Reisen nach Deutschland genutzt werden oder ist wegen des neuen Status mit Problemen bei Einreise zu rechnen?

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Inwieweit wirkt sich eine Heirat auf ein aktuell gültiges Schengen-Visum aus?


    gar nicht, weder negativ noch positiv



    Fragen: Ist die Heirat bei der deutschen Botschaft anzuzeigen?


    wozu?
    also nein


    Kann das gültige Visum nach wie vor für Reisen nach Deutschland genutzt werden oder ist wegen des neuen Status mit Problemen bei Einreise zu rechnen?


    wenn der RP weiter gültig ist, dann ja



    Vorteile, wie Antrag auf AE in Deutschland nach Einreise mit C Visum und Eheschliessung wird es aber in der Regel nicht geben.

  • Es ging nicht um irgendwelche Vorteile bzgl. Vergabe eines Aufenthaltstitels oder dergleichen - hat schlicht organisatorische Gründe. Dabei soll eine mögliche negative Auslegung oder im Extremfall Abweisung an der Grenze bei Einreise wegen geändertem und nicht angezeigtem Ehestand vermieden werden (keine Ahnung, inwieweit auf elektronischem Wege eine Änderung des Ehestand bei Grenzübertritt festgestellt werden kann). Schließlich kommt im Nachgang zur Visavergabe ein, nach Ansicht der Botschafts-Bürokraten, nicht unerheblicher Grund hinzu, der gegen eine Rückkehrwilligkeit ausgelegt werden könnte.


    ICH wende mich wohl besser an das AA und werde, so sie diesmal hoffentlich antworten, hier berichten.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Kurz und bündig würd ich sagen, man sollte beantworten, was man gefragt wird und da nicht rumdiskutieren. Dann sollte es auch keine Probleme geben.
    Bei Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen, haben die Leute den Grenzern in fast allen Fällen die Gründe für die Abschiebung selbst auf die Nase gebunden.


    :)

  • wir haben auch mit Schengenvisum geheiratet, allerdings nicht multi....
    laut ABH gibt es bei ordnungsgemäßer Nutzung eines Schengenvisa (also rechtzeitige Ausreise) keinen Grund zur Ablehnung eines späteren Visa zur FZF o.ä.
    Mir wurde sogar geraten es so zu machen...

  • In Ordnung...


    ICH plane nicht mit Visum C hier in D zu heiraten. Geplant ist, ein Visum C Multi für Kurzaufenthalte vor der Heirat zu beantragen. Während der Visumlaufzeit planen wir in der UA zu heiraten. Danach sind zunächst weitere Aufenthalte in D mittels vorhandenen Visum C geplant. Visum D werden wir nach hinten hinausschieben und beantragen, wenn es mit der Antrags- und Bewilligungsdauer organisatorisch besser klappt.


    Reisepaß mit vorläufig beibehaltenem Namen wird weiterhin gültig sein, da dort lediglich (soweit überhaupt in der UA nötig) der neue Ehestatus nachgetragen wird. Selbst wenn es Fragen oder Probleme wegen der Konstellation Visum C und Änderung Ehestatus geben sollte (wonach ICH mich eigentlich erkundigen wollte), kann die Botschaft nicht einfach FZF verweigern. Mir geht es nur darum, daß wir bei Einreise nach Hochzeit an der Grenze evtl. abgewiesen werden könnten.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Schließlich kommt im Nachgang zur Visavergabe ein, nach Ansicht der Botschafts-Bürokraten, nicht unerheblicher Grund hinzu, der gegen eine Rückkehrwilligkeit ausgelegt werden könnte.


    Nun, *sofern* das überhaupt zur Sprache kommt: Ihr könnt dann einfach sagen, dass Euch beaknnt ist, dass eine AE Erteilung nach Einreise mit C-Visum für UA Bürger ausgeschlossen ist und wann ihr/sie plant auszureisen.



    Reisepaß mit vorläufig beibehaltenem Namen wird weiterhin gültig sein, da dort lediglich (soweit überhaupt in der UA nötig)


    ist nötig.
    Das ist in UA der Nachweis, ob man verheiratet ist oder nicht.


    Selbst wenn es Fragen oder Probleme wegen der Konstellation Visum C und Änderung Ehestatus geben sollte (wonach ICH mich eigentlich erkundigen wollte), kann die Botschaft nicht einfach FZF verweigern.


    warum sollte sie? dafür gibt es nicht den geringsten Grund.
    Im Gegenteil die ABH würde rechtswidrig handeln.


    Ein Kunstfehler wäre die Beantragung des Besuchsvisums nach der Heirat.


    Das wäre in der Tat ungeschickt, da dann die Glaubhaftmachung der Rückreisebereitschaft detailierte gemacht werden sollte, also die tatsächlichen Gründe, warum man dann wieder i.d.R. kurzzeitig wieder in die UA zurückkehrt.
    Ausgeschlossen ist aber das Besuchsvisum nach der Heirat nicht (bei entsprechenden Gründen)


  • ist nötig.
    Das ist in UA der Nachweis, ob man verheiratet ist oder nicht.


    Offensichtlich nicht (mehr)... :)


    Dazu hat man gewöhnlich ja auch den Inlandspaß.


    Zitat

    В загранпаспорт не ставят отметки о браке.
    Если Вы меняете фамилию, то необходимо менять и загранпаспорт, а если фамилия остается та же, тогда можно смело пользоваться существующим загранпаспортом.


    (В украинском гражданском паспорте делается отметка о браке, а в загранпаспорте эти данные после свадьбы как-то вносятся? | Загранпаспорт)

    Zitat

    Согласно документу, оформление паспортов будет осуществляться с 14 лет. Кроме того, отменяется штамп о браке.


    (Штампа о браке в паспорте больше не будет)


    Bin trotzdem mal gespannt, was (bzw. ob überhaupt) das AA dazu zu sagen hat. Jedenfalls ist die Gefahr der Entdeckung an der Grenze so geringer.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • So, habe nun nach zwei Wochen die offizielle Antwort vom AA bekommen:


    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Meine Frau war mit Visum C bei mir und der Behörde war bekannt, dass wir verheiratet sind. Es spielet aber keinerlei Rolle, weder positiv noch negativ.
    Wir haben die Ehe in Deutschland registrieren lassen, freiwillig, nötig ist das nicht.


    Dadurch wird die Antragsstellung FZ einfacher, da wir nur die deutsche Eheurkunde vorlegen müssen, die ja besagt, dass die Rechtmäßigkeit der Eheschließung bereits von einer deutschen Behörde gecheckt wurde, also all die Unterlagen, Inlandspass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde mit Apostille und trallala alle vorlagen.


    Am 1.9. haben wir den Botschaftstermin, ich werde berichten, wie es weitergeht.

  • Die Echtheit der Urkunde zweifelt eh keiner an.
    Die in der Ukraine geschlossene Ehe ist genauso gültig wie in Deutschland.
    Das Standesamt hat mit dem Ehegattennachzug nichts zu tun.

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