Dokumente und Botschaft

  • Mal eine Frage, vielleicht hat jemand damit Erfahrung und kann helfen!!!!


    Wenn bei der Visabeantragung nicht alle Dokumente vollzählig zusammen kommen, kann der Antrag dennoch abgegeben/eingereicht werden und man reicht die fehlende Dokumente nach???


    Heute kam die Information, dass die Apostillierung und die Übersetzung samt Beglaubigung der Dokumente (Sorgerechtsurteil) bis zu 4 Wochen dauern kann. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es wohl unterschiedliche Behörden die die Apostille geben. Zum Beispiel Heirat und eben Sorgerechtsurteil. Heirat war alles Fix -und Fertig nach 4 Tagen. Und nun dieser "Schock".


    Kann da vielleicht einer mal einen Ratschlag geben???


    DANKE!!!

  • Such dir ein anderes Übersetzungs/ Apostillierungsbüro....
    Spass bei Seite.
    Apostillierungen dauern, 1 Tag bis ca. eine Woche und werden für Gerichtsurteile ausschliesslich vom Justizministerium in Kiew vorgenommen.
    Wenn das länger dauert, entspricht das Urteil vermutlich nicht den Formvorschriften, was geschätzt in ca. 20% aller ukrainischen Gerichtsurteile so ist.
    Meist stimmt eine Unterschrift nicht mit den beim Justizministerium hinterlegten überein, es ist kein Aktenzeichen vermerkt usw.
    Das ist in dem Fall nicht apostillierungsfähig und muss neu ausgestellt werden.
    Tja, und das kann sich hinziehen. Nicht sicher, dass das dann in 4 Wochen fertig ist.


    Die Übersetzung solltest du ohnehin von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher vornehmen lassen.


    Andere Gründe sind auch möglich, aber dass müsste dir von der entsprechenden Stelle, wo du das Dokument abgegeben hast mitgeteilt werden.
    Am Besten da fragen, warum das so ist.
    Normal ist das jedenfalls nicht.

  • Danke erst einmal für die schnelle Antwort :)


    Wie gesagt, die Übersetzerin, welches als Officebüro auch Apostille machen lässt, meinte nur, kann bis zu 4 Wochen dauern.


    Laut Visastelle/Botschaftsseite steht nichts vom vereidigten Dolmetscher/Übersetzer... könnte das tatsächlich zu einem Problem werden???


    Das wurde mir von der Botschaft geantwortet zum Thema "Übersetzungen"


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Übersetzungen für das Visumverfahren müssen nur dem von Ihnen in unserem Merkblatt markierten Voraussetzungen entsprechen „notariell beglaubigt und in die deutsche Sprache“.


    Weitere Argumente nannte sie jetzt nicht. Hatte aber penibel darauf geachtet, dass das Urteil 3 mal die richtige Unterschrift hatte....

  • Nein, wenn Du das Urteil zur Visabeantragung bei der Botschaft brauchst, kannst Du die Übersetzung auch in der Ukraine von einem Notar beglaubigen lassen.
    Für normale deutsche Behörden sollte man die Übersetzung von in Deutschland beeidigten Übersetzern anfertigen lassen.
    Btw. Wie hast Du denn festgestellt, das die Unterschrift auf dem Urteil die richtige ist???

  • Ich habe nicht festgestellt, ob die Unterschrift richtig oder falsch ist. Lediglich unterschiedlich. Laut der Übersetzerin müssen nach neuem Gesetz 3 Unterschriften auf das Urteil. Und diese 3 MÜSSEN nahezu und erkennbar die Gleiche sein. Daher hat sie sowohl das 1. als auch das 2. Dokument abgelehnt. Heute hat meine Frau das 3. erhalten mit eben 3 mal die "Gleiche " Unterschrift.
    Und jetzt bete ich mal, dass das Büro das in 14 Tagen hin bekommt. Wenn nicht haben wir ein Problem.

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