Finanzielle Unterstützung und Steuern.

  • Guten Tag,


    mir ist ein Beitrag von Beitrag von Siggi aufgefallen, denn ich hier getrennt herausgeben will.
    Es geht um den Beitrag:
    Wer hat Erfahrungen mit "Hilfskonvois" in die Ukraine? Möchte eigenen starten. steht:


    Zitat

    Gutes Beispiel. Schickst Du Deiner hilfebedürftigen Mutter in UA monatlich für 100 Euro Waren (oder auch direkt das Geld), kannst Du diese 100 Euro von der Steuer in DE absetzen (wenn Du in DE arbeiten würdest). Wenn Du viel Steuern zahlst, reduziert sich Deine Steuerlast um knapp 50 Euro. Aus Deiner deutschen Perspektive hat also das Finanzamt die Hälfte der Hilfe an Deine Mutter gezahlt.


    Ich denke erstmal, es müsste schon ein Verwandschaftsverhältnis bestehen oder?
    Ist das in der Tat so? Wenn ich meine Freundin unterstütze sollte ich also mit einem Steuerberater darüber sprechen? Gibt es Empfehlungen zu einem Steuerberater, bei dem man sowas nicht von Null an erklären muss? Wie sollte ein entsprechender Nachweis für das Finanzamt aussehen?


    Viele Grüße

  • Die unterstützte Person muss unterhaltsberechtigt sein. Das ist eine Freundin nicht. Wohl aber beispielsweise die ukrainische Schwiegermutter in Bezug auf die ukrainische Ehefrau.


    steuernetz.de - Diese Personen dürfen Sie steuerbegünstigt unterstützen


    Zu beachten sind Kürzungen der steuerlich anrechenbaren Beträge im Ausland mit niedrigen Lebenshaltungskosten
    steuernetz.de - Unterstützung von Personen im Ausland


    Unterhaltsbeträge bei Besuchsreisen der ausländischen Verwandten sind absetzbar mit Pauschalen von ca. 24 Euro täglich! (Kommt die Schwiegermutter für zweimal 3 Monate, sind das schon mal 4320 Euro. Den Therapeuten, den man nach diesen exzessiven Besuchen braucht, kann man von der Steuer als außergewöhnliche Belastung ebenso absetzen!)


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Gutes Beispiel. Schickst Du Deiner hilfebedürftigen Mutter in UA monatlich für 100 Euro Waren (oder auch direkt das Geld), kannst Du diese 100 Euro von der Steuer in DE absetzen (wenn Du in DE arbeiten würdest). Wenn Du viel Steuern zahlst, reduziert sich Deine Steuerlast um knapp 50 Euro. Aus Deiner deutschen Perspektive hat also das Finanzamt die Hälfte der Hilfe an Deine Mutter gezahlt.


    Wobei die Mutter das Geld in ihrer Steuererklärung als Einkommen versteuern muss.
    Das sie das in der Ukraine nicht machen wird ist klar, aber rechtlich ist es so.


    Wie ist es denn mit Verlobten?
    Es besteht dann ja schon ein verwandtschaftliches Verhältnis.
    Kann man dann das Geld von der Steuer absetzen?


    NORAD

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