Eheschliessung und Familienzusammenführung

  • Eheschließung

    Zunächst muss entschieden werden, wo geheiratet werden soll. Wenn ein Beteiligter in der Ukraine wohnhaft ist, kommen sowohl Deutschland als auch die Ukraine in Frage. Die Eheschließungen werden im jeweils anderen Land in der Regel als voll gültig geschlossen anerkannt. Vom Ablauf ist derzeit die Eheschließung in der Ukraine deutlich einfacher, hinsichtlich des Aufwandes der zu beschaffenden Unterlagen und zu erledigenden Formalitäten. Auch zeitlich geht dies schneller. In der Regel dauert es einen Monat von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat. Ausnahmen sind im Falle der Schwangerschaft oder anderen wichtigen Gründen (Beruflich/Krankheit) möglich. Unterliegen aber dem Ermessen des Standesamtes. Seit Anfang 2016 ist es in fast allen größeren Städten auch möglich eine Schnellheirat durchzuführen. Dies ist sogar in einem Tag möglich. Es handelt sich dabei um eine legale offizielle Prozedur. Bis etwa Anfang 2017 sollte dies in der gesamten Ukraine möglich sein. Früher war es verbreitet, auch in Dänemark zu heiraten, aber dies ist komplizierter und dauert länger als die Eheschließung in der Ukraine. Auch werden dort mehr Unterlagen benötigt als in der Ukraine. Dies macht also schon aus diesem Grund keinen Sinn mehr. Außerdem setzt dies oftmals Verstöße gegen Visavorschriften voraus und ein unmittelbarer Verbleib nach Heirat, in Deutschland ist ebenfalls problematisch.


    Quelle: Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine | Heirat und Scheidung, Rechtsberatung, Dokumentenbeschaffung, Übersetzungen durch allgemein beeidigte Dolmetscher, Apostillen und Beglaubigungen in der Ukraine und Deutschland

  • Eheschließung in Deutschland


    Nach dem Entschluss zur Eheschließung in Deutschland sollte der erste Weg zum örtlichen Standesamt führen. Das heißt zu dem Standesamt in Deutschland, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. In der Regel ist das Standesamt zuständig, wo der deutsche oder der in Deutschland wohnende Ehepartner angemeldet ist. Erfahrungsgemäß fordern die Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung, örtlich unterschiedlich, verschiedene Dokumente. Man sollte sich also nicht auf Auskünfte von Bekannten etc. verlassen, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktieren.
    Die Standesämter stellen dann eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen individuell zusammen. Dies variert je nach Anzahl der Vorehen, Lebensumständen etc. Diese Liste wird gemeinhin „Laufzettel“ genannt.



    Anhand dieses Laufzettels werden dann die Unterlagen zusammengestellt. Diese vom Standesamt geforderten Personenstandsdokumente müssen dann beschafft werden. Beim in Deutschland lebenden Verlobten ist dies in der Regel einfach. Beim ukrainischen Verlobten kann sich das in manchen Fällen als nicht so einfach herausstellen, etwa wenn der ukrainische Ehepartner nicht in der Ukraine geboren wurde, in anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion geheiratet hat oder geschieden wurde oder Unterlagen aus der Ostukraine (ATO-Zone) oder der Krim beschafft werden müssen.


    Danach müssen diese Dokumente apostilliert werden. Je nach Dokument bei der ukrainischen Justiz, oder dem Außenministerium in Kiew. Die Apostillisierungsstelle des Justizministeriums ist in zwei Abteilungen für Standes- und Justizunterlagen aufgeteilt.


    Про впорядкування відносин з проставлення апостиля та... | від 11.11.2015 № 2268/5 (Сторінка 1 з 2)


    Justiz- und Standesunterlagen werden nunmehr bei den Standesämtern eingereicht. Diese lassen die entsprechenden Unterlagen dann beim Justizministerium in Kiew Apostillieren.
    Diese Prozedur nimmt einen Tag bis eine Woche in Anspruch. In Einzelfällen kann sich dies bei Unklarheiten auch verlängern. Dies kommt häufig bei Gerichtsurteilen vor, wenn diese Formfehlerhaft ausgestellt wurden.
    Außerdem kann der Postweg ebenfalls lange Zeit in Anspruch nehmen.

    Zusätzlich muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Vertretung vom ukrainischen Ehepartner ausgestellt werden, da sich dieser zur Zeit der Anmeldung der Eheschließung in der Regel noch in der Ukraine aufhält. Den entsprechenden Vordruck übergibt Ihnen normalerweise das Standesamt in Deutschland. Die Unterschrift des ukrainischen Partners muss dann von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Außerdem erstellt die Botschaft noch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses.


    Exkurs: Häufig verlangte Unterlagen des ukrainischen Partners und wo sie erhältlich sind und wo diese ggf. Apostilliert werden:


    Geburtsurkunde – Standesamt am Ort der Geburt – Justizministerium Kiew
    Notariell beglaubigte Familienstandserklärung – Ukr. Notar – Justizministerium Kiew
    Durch die Botschaft beglaubigte Kopie des Innlandspasses – Deutsche Botschaft Kiew
    Durch die Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses – Deutsche Botschaft Kiew
    Meldebescheinigung-Form3 Jek
    Meldebescheinigung-Zhek oder OSBB – Aussenministerium Kiew


    Bei Vorehen:


    Heiratsurkunde – Standesamt am Ort der Eheschliessung – Justizministerium Kiew
    Standesamtsauszug – Standesamt – Justizministerium Kiew Scheidungsurkunde – Standesamt am Ort der Scheidung – Justizministerium Kiew –
    Scheidungsurteil Gericht am Ort der Scheidung – Justizministerium Kiew – Sterbeurkunde – Standesamt –
    Begl. Kopien des Innlandspasses des vorherigen Ehepartners – Justizministerium Kiew –
    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Beitrittserklärung – Standesamt in Deutschland – Unterschrift muss durch Deutsche Botschaft in Kiew beglaubigt werden.


    Achtung: Welche Dokumente genau benötigt werden, kann nur das Standesamt vor dem die Eheschließung stattfindet mitteilen.


    Danach müssen alle ausländischen Dokumente von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. In der Ukraine erstellte Übersetzungen, durch ukrainische Übersetzer und von Notaren beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel von deutschen Standesämtern nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt.


    Danach müssen alle Unterlagen einschließlich Übersetzung im Original vom deutschen, oder in Deutschland lebenden Partner beim Standesamt eingereicht werden. Er kann dann die Eheschließung anmelden. Das Standesamt reicht die Unterlagen weiter an das zuständige Oberlandesgericht zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, da dies bei Eheschließungen mit ausländischen Beteiligten in Deutschland vorgeschrieben ist, die Ukraine ein solches Dokument aber nicht mehr ausstellt. Danach stellt das Standesamt dann eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung aus. (Wichtig!!! In der Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung der Eheschließung durch das Standesamt muss ein genauer Heiratstermin mit Angabe des Datums der Eheschließung angegeben sein. Ansonsten bearbeitet die Botschaft den Visaantrag nicht.)
    Dies kann je nach OLG 2 Wochen bis über einen Monat dauern.


    Erst jetzt beginnt das eigentliche Visaverfahren. Zur Visaantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
    1. eine Bescheinigung des zuständigen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung (wie oben beschrieben).
    2. ein Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 der europäischen Rahmenrichtlinienkonferenz. Akkreditiert für die Sprachprüfung ist in der Ukraine derzeit nur das Goetheinstitut Kiew. Also nur in dieser Einrichtung können gültige Sprachtests abgelegt werden. Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen zum Sprachtest.
    3. eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!). Bei in Deutschland lebenden Ausländern Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.
    4. vier identische Passfotos
    5. drei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare. Antragsformulare sind bei uns kostenlos erhältlich. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Ausfüllung behilflich.
    6. ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass
    7. ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten
    8. Verpflichtungserklärung oder Einkommensnachweis für die letzten 3 Monate.
    9. bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich Einkommensnachweis.
    10. Krankenversicherungsnachweis bis zur Eheschliessung


    Dies sind nur die Mindestanforderungen. Die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos, sonstige Bekanntschaftsnachweise, etc. Liegen alle unter Punkt 1-10 genannten Unterlagen vor, kann der Visaantrag gestellt werden. Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben.
    Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visaantrag statt.
    Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden. Aber auch eine spätere Visaantragsstellung ist möglich.
    Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visaerteilung ca. 4-8 Wochen.
    Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen. Ansonsten findet in der Regel eine Einladung statt.
    Die Botschaft schickt nunmehr den Visaantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung.
    Stimmt die Ausländerbehörde dem Visaantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet ihn zur Visaerteilung nochmals in die Botschaft.
    Neuerdings ist der Bearbeitungsstand des Visumsantrages auch im Internet abrufbar. Wenn dort angezeigt ist, dass das Visum zur Abholung bereit ist, kann es abgeholt werden.
    Wie schon erwähnt dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc. Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt. (D-Visum) Dies berechtigt zur Einreise und Heirat in Deutschland. Nach erfolgter Eheschließung begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist meist für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf in der Regel problemlos verlängert.


    In ca. 10% der Fälle mit sinkender Tendenz, werden Visaanträge zur Eheschließung abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe. Hier ist dann eine Apellation/Remonstration oder die Einreichung einer Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend.


    Anlagen unten:
    Beitrittserklärung (Vollmacht) zur Anmeldung der Eheschliessung
    Verschiedenen Laufzettel mit den zur Anmeldung der Eheschliessung erforderlichen Unterlagen
    Beispiel formloses Einladungsschreiben zum Visumsantrag


    Quelle: Eheschließung in Deutschland - Heirat einer Ukrainerin, Heiratsvisum, Anerkennung der Heirat in der Ukraine, Apostillierung der Dokumente - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

  • Eheschließung in der Ukraine

    Eheschließungen in der Ukraine werden in der Regel problemlos in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt. Der Ablauf ist insgesamt wesentlich einfacher und schneller als die Eheschließung in Deutschland oder Dänemark, da seit einiger Zeit kein Ehefähigkeitszeugnis mehr benötigt wird.
    Zuständig ist in der Regel das Standesamt, an dem der ukrainische Ehepartner mit Hauptwohnsitz angemeldet ist.
    Aber auch an anderen Standesämtern kann unabhängig vom Wohnsitz geheiratet werden.


    Порядок реєстрації шлюбу. Заява про реєстрацію шлюбу | Полтавська обласна державна адміністрація


    Der deutsche Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:


    - einen gültigen Reisepass mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung des Reisepasses von einem ukrainischen Notar beglaubigt.
    - Bei vorhandener Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht), mit Apostille. (Erhältlich beim für den Amtsgerichtsbezirk nötigen Landgericht) mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung von einem ukrainischen Notar beglaubigt.


    Der ukrainische Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:
    - Inlandspass
    - Bei vorhandener Vorehe: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde
    Um eine Abschrift des Gerichtsurteils zu erhalten wendet man sich an das zuständige Gericht in der Ukraine:
    Офіційний веб-портал "Судова влада України"


    Die Anmeldung der Eheschließung kann auch in Vertretung durchgeführt werden.
    Hierzu ist eine spezielle Formularvollmacht und eine Familienstandserklärung für das Standesamt erforderlich.
    Dies muss notariell beglaubigt und ggf. apostilliert und in der Ukraine übersetzt werden, wenn dies vor einem Notar außerhalb der Ukraine abgegeben wird.


    Von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat vor dem Standesamt vergeht normalerweise ein Monat.
    In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Eheschließung möglich.
    Neuerdings sind sogar Eheschließungen innerhalb eines Tags möglich.
    Auch in Kiew, wenn hier keiner der Verlobten angemeldet ist. Dies ist besonders praktikabel für ukrainische Verlobte, welche in der Ostukraine oder der Krim angemeldet sind.
    Zum Heiratstermin wird oftmals die Anwesenheit eines ukrainischen Dolmetschers mit Hochschuldiplom verlangt.
    Neuerdings sind beim zentralen Standesamt in Kiew auch Hochzeitszeremonien in deutscher und englischer Sprache möglich.
    Ist die Eheschließung vor dem Standesamt registriert, erhalten Sie eine entsprechende Heiratsurkunde.
    Danach muss dieses Dokument wiederum in der Ukraine apostillisiert werden. Diese Prozedur nimmt ca. 1-5 Tage in Anspruch. Danach muss diese Heiratsurkunde nach ISO 9:1995 übersetzt werden.


    Erst jetzt beginnt das eigentliche Visumsverfahren. Zur Visumsantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:


    - eine apostillierte und übersetzte Heiratsurkunde (wie oben beschrieben).
    - der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 des Goetheinstituts. Also nur in dieser Einrichtung kann ein anerkannter Sprachtests abgelegt werden.
    - eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!).
    - Bei in Deutschland lebenden Ausländern, ein Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.
    - vier identische Passfotos
    - zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare.
    - ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass
    - ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten
    - bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich eine förmliche Verpflichtungserklärung.
    - bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich ein Einkommensnachweis.


    Dies sind nur die Mindestanforderungen, die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos, Bekanntschaftsnachweise, etc.
    Liegen alle unter Punkt 1-9 genannten Unterlagen vor, kann der Visumsantrag gestellt werden.
    Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben.
    Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visumsantrag statt. Hierzu muss vorab ein Termin auf der Seite der Botschaft vereinbart werden. Dies kann unter Umständen, je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen der Botschaft einige Wochen in Anspruch nehmen.


    Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden. Aber auch eine spätere Visumsantragsstellung ist möglich.
    Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visumserteilung ca. 4-8 Wochen.
    Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen. Die Botschaft schickt nunmehr den Visumsantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung.
    Stimmt die Ausländerbehörde dem Visumsantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet ihn zur Visumserteilung nochmals in die Botschaft.
    Neuerdings kann der Bearbeitungsstand auch auf der Botschaftsseite nachverfolgt werden. Wenn der Status zur Abholung bereit anzeigt, kann das Visum abgeholt werden. Wie schon erwähnt, dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc…
    Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt (D-Visum). Dies berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Nach erfolgter Einreise, begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist i.d.R. für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf meist problemlos verlängert.


    In ca. 10 Prozent der Fälle werden Visaanträge zum Ehegattennachzug abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe oder der nicht gesicherte Lebensunterhalt bei einer Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Ausländer. (Bei deutschem Ehepartner entfällt eine Einkommensprüfung.) Hier ist dann ein Remonstrationsverfahren (Apellation) oder ein Verwaltungsklageverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend. Dies ist derzeit die einfachste Variante der Eheschließung und des Familiennachzugs nach Deutschland.


    Quelle: Eheschließung in der Ukraine - Heirat einer Ukrainerin, Anerkennung der Heirat in Deutschland, Apostillierung der Dokumente - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

  • Kindernachzug


    Der häufigste Fall des Kindernachzuges liegt vor, wenn im Rahmen einer Eheschließung und Wohnsitznahme in Deutschland ausländische Kinder mit nach Deutschland zur ständigen Wohnsitznahme ausreisen sollen.
    Der Kindernachzug ist in § 32 Aufenthaltsgesetz geregelt.
    Wichtig sind beim Kindernachzug insbesondere das Alter, die Sorgerechtslage und die Sicherstellung des Lebensunterhalts.


    Um ein Familienzusammenführungsverfahren positiv abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:


    Der andere Elternteil (in der Regel der in der Ukraine verbleibende Vater) muss der Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme zustimmen.
    Dazu ist es nötig, dass er dies mit einer notariellen Erklärung bestätigt.
    Oder
    Es muss das alleinige Sorgerecht des ausreisenden Elternteils vorliegen und zwar: aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eines ukrainischen Gerichtes.
    Oder
    Vater ist unbekannt.
    Oder
    Der andere Elternteil muss verstorben sein.


    Zur Visumsbeantragung benötigte Unterlagen:


    1. Reisepass
    2. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung
    3. Bescheinigung nach Artikel 135 des Familiengesetzbuches der Ukraine (anderer Elternteil unbekannt) mit Apostille + Übersetzung.
    Oder
    Gerichtsurteil nach Artikel 164 des Familiengesetzbuches der Ukraine über den Entzug des Sorgerechts mit Apostille + Übersetzung
    Oder
    Sterbeurkunde eines Elternteils.
    Oder
    Notariell beglaubigte Einverständniserklärung des in der Ukraine verbleibenden Elternteils zurständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland. Mit Apostille und Übersetzung.
    4. Formlose schriftliche Erklärung des beantragenden Elternteils zur familiären Situation des Kindes und Begründung, warum das Kind übersiedeln soll.
    5. Personalausweiskopie mit Vor- und Rückseite oder Meldebescheinigung der Person in Deutschland
    6. Gehaltsnachweis für die letzten 3 Monate, ggf. Verpflichtungserklärung.
    7. Sprachnachweis C1, wenn das Kind über 16 Jahre alt ist und nicht zusammen mit der Mutter ausreist.


    Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der sorgeberechtigte Vater der Ausreise nicht zustimmt. Eine Ausreise und Visumsantragstellung ist ohne notarielle Erklärung des Vaters nicht möglich. In diesem Fall kann eine gütliche Einigung herbeigeführt werden oder es kann versucht werden, gem. 164 des Familiengesetzbuches der Ukraine das Sorgerecht zu entziehen.
    Hierzu muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.


    Сімейний кодекс України | від 10.01.2002 № 2947-III (Сторінка 3 з 6)


    Hierzu berücksichtigt das Gericht eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes, sowie Zeugenaussagen etc. Wenn Alimente gezahlt werden, ist ein Sorgerechtsentzug praktisch nicht möglich.



    Quelle: Kindernachzug nach Deutschland aus der Ukraine - Visa, Familienzusammenführungsverfahren, Aufenthaltserlaubnis | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

  • Sonderfall Familiennachzug von Erwachsenen / Nachzug der Schwiegermutter


    Oft kommt es vor, dass weitere Erwachsene Familienangehörige von ukrainischen Staatsbürgern nach Deutschland nachziehen sollen; z.B. Eltern / Schwiegereltern. Dies ist im deutschen Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen. Der Regelfall ist nur Kindernachzug minderjähriger Kinder und der Ehegattennachzug. Dennoch gibt es hier praktikable Möglichkeiten auch einen Familiennachzug von Erwachsenen ausserhalb der Kernfamilie legal im Rahmen des Aufenthaltsrechts zu realisieren.
    Relevant ist hier der § 36, Abs. II Aufenthaltsgesetz.
    Es muss in diesem Fall jeweils ein besonderer und außergewöhnlicher Härtefall individuell vorliegen und auch nachgewiesen werden.
    Dies ist insbesondere gegeben, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit sowie psychische Not vorliegt und Abhilfe z.B. nur durch eine Betreuung durch Angehörige in Deutschland möglich ist. Wenn ein Verbleib oder eine Pflege in der Ukraine nicht zumutbar ist, weil eine Verwurzelung der pflegenden Person in Deutschland vorliegt, sowie z.B. eine eheliche Lebensgemeinschaft der betreuenden Person der besonderen Schutzwirkung des Art. 6 GG unterliegt.
    Dazu gibt es mehrere Grundsatzurteile. Z.B. unter anderem OVG Brandenburg B 2.07. vom 30.03.07.


    Der Aufenthalt muss finanziell natürlich abgesichert sein, die Unterbringung mit Wohnraum gesichert sein, sowie eine Krankenversicherung vorliegen.
    Letzteres ist kein Problem, da hier ein Anspruch auf Aufnahme besteht. Das Visumsverfahren ist dabei kompliziert und es muss in der Regel von einer längeren Verfahrensdauer als beim „normalen“ Familiennachzug ausgegangen werden. Auch werden behördenseitig in der Regel z.B. medizinische Gutachten verlangt.


    Quelle: Familienzusammenführung in Deutschland - Familiennachzug nach Deutschland aus der Ukraine - Visa, Emigration, Apostillierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

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  • Namensänderung nach Eheschließung

    Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen bestimmen; andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich voranstellen oder anhängen (§ 1355 Abs. 4 S. 1 BGB). Nach § 1355 Abs. 4 S. 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht überschreiten.
    Hat einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Familiennamen auch nach dem Recht desjenigen Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB).
    Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich.
    Ein einmal bestimmter Ehename kann bis zur Beendigung der Ehe nicht mehr widerrufen werden. Im Inland sind die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen grundsätzlich nur auf Deutsche anwendbar. Deutsche Behörden – insbesondere die Standesämter – und Gerichte wenden grundsätzlich auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört (Art. 10 EGBGB).
    Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist. In diesem Falle können die Ehegatten für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört. Damit wird insoweit ausländisches Recht maßgeblich. Sind beide Ehegatten Ausländer, können sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
    Nach ukrainischem Recht kann der Familienname des Mannes, der Frau oder ein Doppelname aus beiden gewählt werden. Es können auch die alten Namen beibehalten werden. Ergibt sich durch die Namenswahl nun eine Veränderung des Names des ukrainischen Ehepartners muss der Name in den Ausweispapieren und anderen Unterlagen geändert bzw. eingetragen werden.


    Порядок державної реєстрації зміни прізвища, власного імен... | від 04.01.2011


    Dazu müssen in der Regel zunächst mindestens folgende Dokumente neu beantragt werden. Dies ist in folgenden Schritten vorzunehmen:


    1. Neubeantragung eines inneren Passes, bzw. der Plastikidentitätskarte
    Der neue Innere Pass wird ab 1. November 2016 durch die neue Identitätskarte aus Plastik ersetzt.
    Офіційний портал Верховної Ради України


    Diese ist neu zu beantragen, wenn sich der Familienname, z.B. durch Heirat ändert. Zuständig dafür ist als ausstellende Behörde die Passstelle am Meldeort (Zentrum für administrative Dienstleistungen – ZNAP oder Staatlicher Migrationsdienst).


    Обмін паспорта громадянина України у зв’язку зі зміною прізвища, ім’я, або по батькові — Державна міграційна служба України


    Die Beantragung der ID-Karte ist nur unter der Meldeadresse möglich..
    Die Beantragung eines Termins ist auch mit Vollmacht möglich.


    Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:


    Heiratsurkunde (Bei ausländischen Urkunden, mit Apostille + in der Ukraine gefertigter Übersetzung)
    Bisheriger Identifikationscode
    Alter Innerer Pass
    Wenn vorhanden Reisepass
    Meldebescheinigung
    oder
    Auszug aus dem Hausbuch
    Passfotos
    Geburtsurkunde


    Die Ausstellung dauert 30 Tage ist aber auch beschleunigt in 3-5 Tagen möglich.


    2. Neubeantragung eines Identifikationscodes
    Danach muss ein neuer Identifikationscode beantragt werden. Dies ist beim jeweiligen Steueramt am Meldeort oder in Kiew für die ganze Ukraine möglich.
    Dies ist auch mit Vollmacht möglich.


    Про затвердження Положення про картку фізичної особи - пла... | від 27.01.1998 № 43


    Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:


    Neuer innerer Pass/Identifikationscarte
    Alter Identifikationscode
    Heiratsurkunde


    Die Ausstellung dauert von einem Tag, bis zu einer Woche.
    Danach wird der neue Identifikationscode erteilt.


    3. Neubeantragung eines Reisepasses


    Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:


    Neuer innerer Pass/Identifikationskarte
    Neuer Identifikationscode
    Alter Reisepass
    Heiratsurkunde


    Die Ausstellung ist innerhalb von 2 Arbeitstagen möglich.
    Antragsteller müssen persönlich zur Beantragung und Abholung erscheinen.


    Видача паспорта громадянина України для виїзду за кордон — Державна міграційна служба України


    Günstigenfalls ist es möglich die Zeit zwischen Heirat und Visumserteilung dazu zu nutzen, die Personendokumente entsprechend zu ändern und dazu nicht nochmals extra anzureisen.


    Quelle: Ukrainischer Reisepass innerhalb eines Tages - unabhängig vom Ort der Registrierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

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  • Apostillierung


    Die Apostille ersetzt seit Mitte 2010 die früher angewendete Legalisation.
    Die Apostille auf Originaldokumenten wird benötigt damit Urkunden und Dokumente im Internationalen Rechtsverkehr gültig sind.


    Ablauf Apostillierung in der Ukraine für ukrainische Dokumente:
    Zunächst benötigen Sie das Originaldokument, welches im deutschen Rechtsverkehr benötigt wird. (Achtung!!! Sowjetische Urkunden und Dokumente können nicht apostilliert werden, da diese Behörden nicht mehr existieren.)
    Die Originaldokumente müssen in apostillierungsfähiger Form vorliegen.
    Bei Gerichtsurteilen etwa, muss ausdrücklich die Rechtskraft bescheinigt sein und der Ort der Verwahrung muss angegeben sein. Ansonsten lehnt das Justizministerium die Apostillierung ab.
    Danach beglaubigt die der ausstellenden Stelle übergeordnete Behörde das Dienstsiegel und die Unterschrift des ausstellenden Beamten. Bei Personenstandsdokumenten der Standesämter ist das z.B. die Rayonsjustizbehörde. Hier existieren aber noch Unterschiede in der Zuständigkeit.


    Про впорядкування відносин з проставлення апостиля та... | від 11.11.2015 № 2268/5 (Сторінка 1 з 2)


    Bei Meldebescheinigungen das Außenministerium in Kiew. Проставлення апостиля в Україні - МЗС України
    Bei Personenstandsdokumenten das Justizministerium in Kiew.
    Bei Justizunterlagen, das Justizministerium in Kiew. Міністерство юстиції України — Головна
    Bei Ausbildungsdokumenten ist das das Kultusministerium in Kiew zuständig und so weiter… http://mon.gov.ua/activity/pos…tmld.minjust.gov.ua/11716


    Liegt die entsprechende Vorbeglaubigung vor, wird die Apostille auf das Originaldokument gestempelt.
    Dies dauert bei Justiz und Standesunterlagen zur Eheschließung 1Tag bis eine Woche.


    Ablauf Apostillierung Deutscher Dokumente in Deutschland:


    Zunächst benötigen Sie das Originaldokument, welches im ukrainischen Rechtsverkehr benötigt wird, in apostillierungsfähiger Form. Vorbeglaubigungen entfallen meistens, kommen aber auch manchmal vor. Apostillierungen werden in Deutschland auch nicht zentral vorgenommen. Für Аpostillisierungen sind in Deutschland je nach eingereichtem Dokument die Regierungspräsidien (früher Bezirksregierung), Landgerichte, oder Polizeidirektionen zuständig.
    Hier liegen durch das Prinzip der föderalen Organisation je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten vor.
    Apostillierungen dauern einen Tag bis mehrere Wochen.


    Rechtliche Grundlagen


    Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind.
    Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 5 des Übereinkommens).
    Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.
    Zuweilen kommt es vor, dass eine formal echte ausländische Urkunde inhaltlich falsch ist.
    Es gilt also im internationalen Urkundenverkehr auch sicherzustellen, dass die Urkunden, mit denen ein Nachweis im anderen Land geführt werden soll, sowohl von der dafür zuständigen Stelle ausgestellt, aber ebenso inhaltlich richtig sind. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden.
    Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.
    Die "Haager Apostille" ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt.
    Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.
    Bei den oben dargestellten Verfahren geht es ausschließlich um den Nachweis der Echtheit und ggf. Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine ausländische öffentliche Urkunde dazu geeignet ist, die nach inländischem Recht bestehenden Formvorschriften zu erfüllen.


    Die Ukraine ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 beigetreten. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in der Ukraine und ukrainischer Dokumente die Legalisation mit vorheriger Vor- und Überbeglaubigung. Anzuwenden ist also das Apostillierungsverfahren.


    Quelle: Apostillen von Dokumenten und Urkunden in der Ukraine und Deutschland - Beglaubigungen, Eheschließungen, Familienzusammenführungsverfahren, Firmenregistrierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

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  • Übersetzungen


    Bei Übersetzungen muss darauf geachtet werden, dass die Übersetzungen bei der jeweiligen Behörde anerkannt werden, welche die Übersetzungen entgegennimmt, bzw. verlangt.


    Sind dies ukrainische Behörden, welche deutsche Urkunden verlangen, müssen diese Urkunden von einem ukrainischen Übersetzer mit Diplom übersetzt und unterschrieben werden.
    Anschließend beglaubigt ein ukrainischer Notar die Unterschrift des Übersetzers. Dies ist bei ausländischen Urkunden nur möglich wenn diese apostilliert im Original vorliegen. Alles andere ist in der Ukraine nicht gültig und wird in der Regel nicht anerkannt!


    Befehl des Ukrainischen Justizministeriums vom 22.12.2010 № 3253/5, registriert beim Ukrainischen Justizministerium am 23.12.2010 unter der № 1318/18613


    Про затвердження Правил ведення нотаріального діловод... | від 22.12.2010 № 3253/5 (Сторінка 1 з 6)



    Sind dies deutsche Behörden, verlangen diese in der Regel eine Übersetzung durch einen bei einem deutschen Landgericht für die jeweilige Sprache beeidigten Dolmetschers. In der Regel steht dies auch in den "Laufzetteln" des jeweiligen Standesamtes, bei dem die Eheschliessung angemeldet wird. Auch die Oberlandesgerichte weisen in der Regel darauf hin. Allgemein beeidigte Dolmetscher verfügen über Beeidigungsprotokolle oder Bescheinigungen des jeweiligen Landgerichts an dem die Beeidigung erfolgte und sind normalerweise im Dolmetscherverzeichnis des jeweiligen Landgerichts aufgeführt. Auch Bestallungen und öffentliche Bestellungen kommen regional vor.
    Mit einem allgemein beeidigten Dolmetscher liegt man aber immer richtig.


    Einen Sonderfall stellt die Deutsche Botschaft in Kiew dar.
    Diese verlangt in der Regel von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen.
    Diese werden derzeit immer akzeptiert.


    Quelle: Allgemein beeidigte Dolmetscher für beglaubigte Übersetzungen in und aus Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Englisch und Polnisch - Dokumente für Eheschließung, Scheidung, Visaanträge und Familienzusammenführung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukr

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