Selbst wenn die Erben das Ableben erst nach Jahren bemerken, kann der Anspruch noch geltend gemacht werden (zumindest nach deutschem Recht). In wie weit sich so ein Anspruch in UA durchsetzen lässt, wage ich nicht einzuschätzen.
Gibst Du zu Lebzeiten alles Deiner UA Frau, gehen sie natürlich leer aus. Aber dann kann Dich Deine UA Frau enteignen.
Gruß
Siggi