Hallo! Muss man nach wie vor den "Border-Run" machen, sofern man sich länger als 60 Tage mit PKW und deutscher Zulassung in UA aufhalten will? Auf der Seite des auswärtigen Amtes steht es so noch, auf der Seite vom öster.Außenministerium steht davon nichts. Und wenn ich mich nicht täusche, dann hat hier jemand mal im Forum geschrieben hat, das hätte sich erledigt.
Beste Grüße vom Pitti, der seit 2 Jahren wieder in D lebt...