60-Tage Regelung für Einreise mit PKW noch aktuell?

  • Hallo! Muss man nach wie vor den "Border-Run" machen, sofern man sich länger als 60 Tage mit PKW und deutscher Zulassung in UA aufhalten will? Auf der Seite des auswärtigen Amtes steht es so noch, auf der Seite vom öster.Außenministerium steht davon nichts. Und wenn ich mich nicht täusche, dann hat hier jemand mal im Forum geschrieben hat, das hätte sich erledigt.


    Beste Grüße vom Pitti, der seit 2 Jahren wieder in D lebt...

  • Es kommt drauf an.
    Wenn Du ein im Ausland gemeldeter Ukrainer mit Anmeldung bei der jeweiligen Botschaft bist, dann gilt für dich die 60 Tages Regel, wenn Du ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug in die Ukraine einführst.


    Wenn Du einen deutschen Pass hast, dann kann das Auto bis zu einem Jahr ohne Ausführ hier bleiben.
    Im übrigen gilt:
    Wer sich auf die Botschaft verlässt ist verlassen...:)))

  • Nachfrage:
    will ab 2018 in Odessa mit meiner ukrainischen Frau wohnen.Bringe mein Auto mit, hat deutsches Kennzeichen, wann muß ich das ummelden. Ukrainisches Kennzeichen? Deutsche Versicherung?

  • Hallo Didi,


    eigentlich mußt Du nicht ummelden. Du kannst nach meinem Kenntnisstand ein Jahr mit dem Fahrzeug in der Ukraine bleiben. Innerhalb des Jahres fährst Du sicher für einen Besuch nach Deutschland. Und danach beginnt das Jahr von neuem zu laufen.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

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