Integrationskurs muss das sein?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Wochen verheiratet und meine Frau wird einen Aufenthaltstitel bekommen. Muss sie einen Integrationskurs absolvieren? Sie hat das A1-Zertifikat erhalten und kommt aus der Ukraine.


    Vielen Dank im Voraus! :)

  • Der Integrationskurs ist die Erweiterung von A1.
    Von diesem Kurs kann abgesehen werden, wenn ausreichende Kenntnisse vorhanden sind. A1 sind keine ausreichenden Kenntnisse.

  • Was passiert, wenn eine Ukrainerin sich weigert am Kurs teilzunehmen, weil es z.B. aus wirtschaftlichen Zwängen notwendig ist, dass sie sofort Vollzeit arbeiten geht um z.B. hinreichendes Einkommen zu erzielen um in der Ukraine vorübergehend bei der бабушка zurückgelassene Kinder schnellstmöglich nachzuholen, obwohl der deutsche Ehemann kein Besserverdiener ist?


    Da steht der Bunzelbehörde dann ein abgestuftes Sanktionsszenario zur Verfügung welches Stufe für Stufe zur Anwendung kommen kann:


    1. Stufe: Verwaltungszwang
    2. Stufe: Bußgeldverfahren; Höhe bis 1000€, mit Glück auch "nur" 500€
    3. Stufe: AE wird nicht verlängert; im Extremfall Abschiebung


    Mit dem Bußgeld von 2, sind sie recht schnell dabei wenn man/frau sich nur hartnäckig genug dem Verwaltungszwang wiedersetzt, und Rechtsmittel gegen so ein Bußgeld werden wohl vergeblich sein. Die 3.Stufe bis zur Abschiebung kriegen sie dagegen eher nicht durch, weil es ein eklatanter Verstoß gegen EU-Recht wäre und der EUGH es mit dem Schutz von Ehe und Familie doch etwas genauer nimmt als die Bunzelbehörden, was diese auch wissen sollten, dass sie bei einem Verfahren vor dem EUGH niedergemacht werden, und es im Normalfall dazu nicht kommt. Jedenfalls hab ich noch von keinem solchen Fall gehört.


    Das Bußgeld in der Höhe ist dagegen die Regel, und trifft natürlich besonders diese eher einkommenschwachen Familien, die auf das zusätzliche Einkommen der Ehefrau angewiesen sind. Da sollte man sich keine Hoffnung machen, dass eine Bunzelbehörde hier ein Einsehen hat. Hier im Forum gab es doch erst vor wenigen Wochen einen Thread wo ein Paar den Int.kurs für die Ukrainerin verweigert hat, weil die sofort Vollzeit arbeiten gegangen ist. Erinnert sich natürlich schon niemand mehr dran. Wäre vielleicht interessant, wenn der Benutzer nochmal was schreibt, wie das dort weiter gegangen ist mit der Sanktionierung, oder ob die Bunzelbehörde (erstaunlicherweise) Gnade walten lassen hat.

  • Quelle?


    Da gibt es schon Gerichtsurteile. Es werden auch Fälle in anderen Foren behandelt, speziell auch der Fall eines Bußgeldes in Höhe von 500€ für einen Russlanddeutschen mit russischstämmiger Ehefrau aus der Ex-UdSSR. Einfach mal googeln "Integrationskurs verweigern Sanktionen"


    Wobei man über diese Aussage vielleicht nochmal, wenn auch in etwas verändertem Zusammenhang diskutieren sollte:


    A1 sind keine ausreichenden Kenntnisse.


    Wie wir alle wissen wird eine Ukrainerin bevor sie zu einem Bunzelbürger ohne Migrationshintergrund zieht schon in Kiew das Zertifikat A! vorlegen müssen. Nach dem Integrationskurs folgt dann eine Prüfung A2/B1. Wird diese nicht bestanden muss man aber keinerlei weiteren Verwaltungszwang befürchten. Die Prüfung muss nicht wiederholt werden, die Behörde wird keinen weiteren Int.kurs reindrücken, und die AE wird trotzdem verlängert. Also kann man in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass sehr wohl A1 als "ausreichend" gesehen wird, und nicht A2 oder B1, weil sonst gäbe es ja den Zwang zur Wiederholung (ähnlich wie in der Schule wenn kein "ausreichend" erreicht wird).


    Wie vielleicht auch manche wissen wird von ukr. Ehefrauen von Russlanddeutschen oder anderen Bunzelbürgern mit Migrationshintergrund in Kiew kein A1-Zertifikat verlangt (Bunzelbürger ohne Migrationshintergrund werden hier natürlich eindeutig diskriminiert gegenüber dem Migrationshintergrund, aber es wehrt sich ja keiner). Nach dem obligatorischen Integrationskurs muss aber dann wenigstens A1 bestanden werden. Wird nicht mal A1 bestanden, so wird die Behörde i.d.R. einen weiteren Integrationskurs reindrücken, wenn es sein muss auch mehrere, bis wenigstens A1 bestanden wurde, nicht aber A2 oder B1. In diesem Zsh. also auch wieder "ausreichend"=A1.


    Hier gibt es auch einen Fall, der in einem anderen Forum besprochen wird, da hat die Behörde einer Thailänderin 3 Jahre einen Integrationskurs nach dem anderen reingedrückt, weil diese den A1 nicht bestanden hatte. Der Ehemann hat dann, weil er nicht zum 7. Mal die 684€ für den Integrationskurs abdrücken wollte, und anstattdessen wollte, dass seine Frau endlich (Vollzeit?) arbeiten geht, gegen den Verwaltungszwang geklagt und hat vor Gericht verloren. Das Gericht war der Meinung, die Behörde hätte das Recht auf die "ausreichenden Kenntnisse" in Form von A1 zu bestehen, und weitere Integrationskurse reinzudrücken.

  • Vielleicht sollte man auch noch ausführen was hier unter "1. Verwaltungszwang" seitens der Behörde zu erwarten ist.


    Im Normalfall erfolgt dann die zwangsweise Anmeldung zum Integrationskurs durch die Behörde, wobei sofort die 684€ im Voraus eingetrieben und ggf. zwangsvollstreckt werden, um hier sagen wir mal etwas extrinsische oder intrinsische Motivation zu erzeugen, diesen sowieso schon bezahlten Integrationskurs auch zu besuchen.


    Ob es darüber hinaus auch wie bei minderjährigen schulpflichtigen Schulverweigerern, welche dann jeden Morgen von einem Herrn der Polizeibehörde in einer Art "kostenintensivem Taxiservice" zu Hause abgeholt und der Schule zugeführt werden können, auch zu einer zwangsweisen Zuführung zum Integrationskurs kommen kann ist mir dagegen nicht bekannt.


    Weiterhin wäre vielleicht noch zu erörtern ob o.g. Sanktionsszenario von der Behörde mit derselben Härte angewandt wird bei einer Ukrainerin, welche in Kiew schon A1 vorlegen musste, oder ob es da vielleicht nur bis zum Verwaltungszwang geht und vom Bußgeldverfahren abgesehen wird. Bei den von mir oben genannten Beispielen und Gerichtsurteilen ging es beides Mal um Fälle wo nicht mal A1 vorlag (Ehemann hatte Migrationshintergrund), und dennoch der Integrationskurs verweigert wurde.


  • Das muss er irgendwo auf einer Webcam gesehen haben........


    Dieser Seitenhieb ist ja wieder so völlig überflüssig wie verfehlt.


    Die angesprochen Webcam in Korczowa erlaubt durch die ideale Positionierung etwa auf Höhe der Ampel, durchaus eine gute Einschätzung der Wartezeiten für EU Bürger in Richtung UA, weil wenn man erstmal durch die Ampel durch ist geht es dann auf der EU-Spur auch immer zügig, weil so viele EU-Bürger im Normalfall gar nicht auf der Touristenspur durch die Ampel kommen, um nochmal auf de EU-Spur eine längere Schlange zu erzeugen.


    Das einzige, was da noch ins Reich der Spekualation fällt, ist ob die Schlange auf der Touristenspur wirklich beim Wald endet, oder ob die dann vielleicht noch ein paar Km weiter stehen, aber auch ersteres ist schon schlimm genug.


    Ganz im Gegensatz dazu z.B. die Kamera in Dorohusk, wo man immer nur eine leere Straße auf den Standbildern sieht, egal wieviele Stunden man dort Schlange steht.


    Ich werde in der nächsten Zeit jetzt meine wertvollen lückenlosen Aufzreichnungen der Grenzbeobachtungen in eine open-office-Datei auf meine Festplatte retten, um diese dort weiterzuführen, und mich dann zügig aus diesem Forum löschen.


  • tschuess_und_weg

  • die eigentlich Frage war doch :


    Muss sie einen Integrationskurs absolvieren?


    Antwort: es kommt drauf an.......


    irgendwie hab ich noch in Erinnerung dass es sinngemäß heißt, es kann auf einen integrationskurs verzichtet werden, wenn aufgrund der Ausbildung und oder der Sprachkenntnisse davon ausgegangen werden kann , dass eine Integration ..........


    Meine schönere Hälfte musste auch keinen machen, aber sie hat das freiwillig getan ( würde sie aber nie wieder machen!)

  • Quelle?


    Im Prinzip hast du Recht weil bei den von mir oben genannten Beispielen und Gerichtsurteilen ging es beides Mal um Fälle wo nicht mal A1 vorlag (Ehemann hatte Migrationshintergrund), und dennoch der Integrationskurs verweigert wurde. Es sind also nicht exakt dieselben Voraussetzung wie bei dem Fall hier im Thread wo der TE über eine Verweigerung des Integr.kurses nachdenkt, weil seine ukr. Frau schon A1 hat.


    Da ist mir ehrlich gesagt aus anderen Foren auch kein exakt gleichartiger Fall bekannt, und die entsprechenden Sanktionierungen der Behörde. Vermutlich ist das bisher noch gar nicht oder nicht oft vorgekommen, weil Bunzelbürger ohne Migrationshintergrund im Normalfall so obrigkeitshörig sind, dass sie sich nicht in so einen Konflikt mit der Behörde bringen.


    Es gab aber wie schon oben angemerkt vor gefühlt 14 Tagen hier in diesem Forum exakt so einen neuen Thread wo sich der TE schon mit der Behörde angelegt hatte, weil seine ukr. Frau, die in Kiew schon A1 abgelegt hatte, in der Bunzelrepublik sofort Vollzeit arbeiten gegangen ist und deshalb den Integr.kurs verweigert hat. Möglicherweise ist das ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bunzelrepublik. Deshalb wäre es besonders interessant hier weiteres zu erfahren, in welcher Art die Behörde jetzt ihr Sanktionsszenario ausspielt und wie evtl. ein Rechtsstreit vor Gericht ausgeht.

  • die eigentlich Frage war doch :



    Meine schönere Hälfte musste auch keinen machen, aber sie hat das freiwillig getan ( würde sie aber nie wieder machen!)


    Diese Einsicht kam zwar zu spät, ist aber umso richtiger!

  • Da gibt es schon Gerichtsurteile.


    dann nenne sie doch
    Aktenzeichen genügt


    Es werden auch Fälle in anderen Foren behandelt,


    Gepiepse in einem Forum sind keine Quelle


    speziell auch der Fall eines Bußgeldes in Höhe von 500€ für einen Russlanddeutschen mit russischstämmiger Ehefrau aus der Ex-UdSSR. Einfach mal googeln "Integrationskurs verweigern Sanktionen"


    wäre es nicht sinnvoller, gleich den Link einzusetzen?
    Googeln kann viele Ergebnisse bringen, woher soll man wissen, welches das ist, was du meinst?


    Also kann man in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass sehr wohl A1 als "ausreichend" gesehen wird,


    nein, kann man nicht -- ganz und gar nicht.
    Der GEsetzgeber hat klar definiert, was einfache Sprachkenntnisse sind und was ausreichend.
    A1 ist nicht ausreichend, sondern einfach.



    weil sonst gäbe es ja den Zwang zur Wiederholung (ähnlich wie in der Schule wenn kein "ausreichend" erreicht wird).


    es gibt keinen Zwang zur Wiederholung eines absolvierten Integrationskurses, wovon redest du?
    Etwa davon, dass man am Integrationskurs vorher nicht teilgenommen hat und deswegen die Prüfung nicht bestanden hat? Das ist was anders, als "Wiederholung" -- das wäre die Durchsetzung der Pflicht zur Teilnahme.


    Wie vielleicht auch manche wissen wird von ukr. Ehefrauen von Russlanddeutschen oder anderen Bunzelbürgern mit Migrationshintergrund in Kiew kein A1-Zertifikat verlangt


    Ähem, du bringst was durcheinander.
    Was sind "Russlanddeutsche"?
    Was sind Bundesbürger (ich lasse mich von einem Ignoranten nicht als Bunzelirgendwas verunglimpfen) mit Migrationshintergrund?
    A1 *wird* von Ehegatten von Deutschen auch mit Migrationshintergrund gefordert.
    Ausnahmen mag es geben von anerkannten Aussiedlern. Meinst du das? Dann nenne Ross und Reiter korrekt oder halt die Klappe



    In diesem Zsh. also auch wieder "ausreichend"=A1.


    und wieder falsch


    Hier gibt es auch einen Fall, der in einem anderen Forum besprochen wird, da hat die Behörde einer Thailänderin 3 Jahre einen Integrationskurs nach dem anderen reingedrückt, weil diese den A1 nicht bestanden hatte. Der Ehemann hat dann, weil er nicht zum 7. Mal die 684€ für den Integrationskurs abdrücken wollte, und anstattdessen wollte, dass seine Frau endlich (Vollzeit?) arbeiten geht, gegen den Verwaltungszwang geklagt und hat vor Gericht verloren. Das Gericht war der Meinung, die Behörde hätte das Recht auf die "ausreichenden Kenntnisse" in Form von A1 zu bestehen, und weitere Integrationskurse reinzudrücken.


    In einem Forum kann ich auch von einem grünen Männchen schreiben, welches als Semsudin falsche Beiträge verfasst. Und?


    Nebenbei: ich glaube nicht, dass es so ist, wie du oben schreibst.
    Ging es da wirklich um einen "Integrationskurs"?
    Wie kommt sie an eine AE, wenn sie nicht mal A1 hat?


    Bei den von mir oben genannten Beispielen und Gerichtsurteilen


    du hast nichts "genannt", nur davon gesprochen, dass es das gibt.
    das ist nicht das gleiche.



    ging es beides Mal um Fälle wo nicht mal A1 vorlag (Ehemann hatte Migrationshintergrund), und dennoch der Integrationskurs verweigert wurde.


    nochmal: die Anforderung an A1 hat nichts mit/ohne Migrationshintergrund zu tun.

  • Also meine Frau hat eine NE ohne jemals einen IK gemacht zu haben oder einen A1 abzulegen...
    Ok, A1 war damals noch nicht Pflicht, IK aber schon, aber Schwangerschaft und Kind groß ziehen war als Entschuldigung genug...

  • Hallo!!


    Ein Integrationskurs ist nicht zwingend erforderlich es muss aber eine anerkannte bzw. nachvollziehbarer Ersatz statt finden welche der Integration förderlich wäre. Das wäre zum einem die Annahme von Arbeit oder Praktikum. Am optimalsten wäre natürlich du suchst in der nähe eine Sprachschule mit Zertifizierten Sprachniveau. Mitunter werden diese sogar von der BAMF finanziert (würde Sinn machen eine solche Schule zu suchen z.B. bietet Standorte dies an). der Vorteil hier wäre sie könnte hier mit Sprachzertifikat B2 raus kommen und hat eine hohe Chance sofort eine berufliche Förderung zu erhalten.


    lG Peter

  • das ist schön ...


    aber bist du sicher, dass der volle Name deiner Frau (und damit auch dein Nachname) unkl. Geburtstag im Internet so leicht für alle einzusehen sein soll?

  • das ist schön ...


    aber bist du sicher, dass der volle Name deiner Frau (und damit auch dein Nachname) unkl. Geburtstag im Internet so leicht für alle einzusehen sein soll?


    Ich habe da kein Problem damit.Wenn ich bei Rumbo oder Peter ins Impressum der Homepage schaue, sehe ich mehr ;)
    Ich könnte auch hier unter meinem richtigen Namen schreiben . Wenn man soviel Schiss vor Datenmissbrauch hat, darf man auch nichts im Internet bestellen. Und ich kaufe gern bei Amazon und eBay ;)

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!