Ehegatten Nachzug aus Ukraine nach Deutschland (Dortmund )

  • Hallo Leute
    Ich habe mal wieder her gefunden und dies natürlich nicht grundlos.


    Meine Schwagerin ist nun seit Dez.16 in Deutschland. Sie ist nach dem Spätaussiedler Gesetz gekommen. Ihr Mann hatte den Sprachtest nicht bestanden und da er sowieso nur Paragraph 8 bekommen hätte ist sie alleine eingereist und er solle per Ehegattennachzug später folgen. Den Sprachtest hat er nun bestanden und wir wollen nun den Nachzug angehen. Aber kein Plan wie was wann wo! VORALLEM im Dortmunder Verwaltungscaos (oder bezeichnen wir Dortmund eine exsklave deutschen Verwaltungsrecht)
    Kann mir jemand die Scritte sagen und welche Unterlagen benötigt werden bzw. Was benötigt die Ausländerbehörde und was die Botschaft. Bzw. Muss an überhaupt noch etwas visum technisch beachten bei der Neuregelung.


    IchhDanke euch im voraus für die zahlreichen und hilfreichen Informationen


    Peter
    01605040100

  • Morgen.
    Weiter praktisch wie bei normalem Ehegattennachzug.
    Visumsantrag zur Fasmilienzusammenführung bei der Botschaft stellen. Apostillierte Heiratsurkunde mit Übersetzung, Sprachtest und Formloses Einladungsschreiben, sowie Kopie vom Personalausweis der Frau mit vor- und Rückseite vorlegen.
    Natürlich Reisepass, Inneren Pass und Passphotos, vorlegen. Kopien machen und natürlich Visumsantrag ausfüllen.
    Termin bei der Botschaft machen, alles abgeben und abwarten.
    Das wars im wesentlichen.
    Oben Rechts haben wir einen FAQ-Bereich, da ist das auch nochmal genau beschrieben.


    http://forum-ukraine.de/wffaq/…d-Familienzusammenf-hrung

  • Hi Danke!!
    Welcher Pass? der ukrainische der liegt vor oder der deutsche der muss noch beantragt werden. Was ist mit dem Registrierschein und Aufnahmebescheid. Russland möchte den haben!! Ukraine auch? Dort anrufen ist zwecklos weil die wollen bei jedem Termin ein weiteres Dokument. den Ihr Infoblatt besteht nur aus dem logischen Standart. Ich würde das alles schnellstmöglich durchziehen wollen und bestmöglich vorbereitet sein. Denn so lange Schwager nicht in Deutschland sitzt Schwägerin im Gästezimmer.


    Waswäre wenn er einfach zu Besuch kommt und hier bei der Ausländerbehörde vor der Tür steht undsagt hier bin ich hier bleibe ich?

  • Spätaussiedlerverfahren und "normale" Familienzusammenführung nach Ausländerrecht sind verschiedene Sachen.
    Wenn die also noch in Friedland sind und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, dann sieht die Sache vollkommen anders aus.
    Das sollten die dann dort vor Ort klären.
    Man könnte ihn in dem Fall wahrscheinlich auch in den Antrag einbeziehen.
    Beim Bundesverwaltungsamt kriegst Du am Telefon immer kompetente Antworten.
    Eine der wenigen Behörden, die noch arbeiten wie früher...:))))


    Einfach beim Ausländeramt ohne D-Visum auftauchen geht nicht.
    Ohne Visum kein Aufenthaltstitel.

  • Ja ich weiß das es zwei verschiedene Verfahren sind. daher auch meine Frage denn im FAQ wird mein Problem nicht benannt.


    Somit nochmal meine Frage:


    hat schon mal jemand Erfahrung mit Ehegatten Zusammenführung nach BVFG über die Botschaft in Kiew gemacht?


    Falls ja welche Schritte welche Unterlagen was muss beachtet werden.


    Hinweis auf das Informationsblatt der Botschaft Ukraine muss nicht gegeben werden. das kenne ich schon. Wir wissen aber alle das Theorie und Praxis in der Botschaft in Kiew 4 verschieden Welten sind.


    lG

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