Einbürgerung und Folgen für den Verkauf der Immobolien

  • Hallo,


    ich möchte bitte gern Folgendes fragen:
    Ich besitze noch die ukrainische Staatsangehörigkeit und bin in Deutschland für den ständigen Wohnsitz angemeldet.Ich habe vor, demnächst die Staatsangehörigkeit zu wechseln und bereite den Antrag auf die Einbürgerung vor.
    Ich habe noch eine Wohnung in der Ukraine. Hat jemand Erfahrung, ob und wenn ja - wie - die Steuerabgaben beim Verkauf der Wohung von der Staatsangehörigkeit abhängig sind? Ich habe gehört, dass für die Nicht-Residenten die Steuern beim Verkauf der Immobilien betragen würden:


    1% vom Wert der Wohnung nach 3 Jahren nach dem Kauf
    3% vom Wert der Wohnung, wenn die Wohnung vor 3 Jahren gekauft wurde


    In beiden Fällen spilet wohl die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Stimmt das?


    Vielen Dank!
    Viele Grüße

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