Steuerklasse 3/5

  • Hallo zusammen,


    wieder eine Frage zur STR Klasse. Da jeder Fall etwas individuell ist, habe ich leider nichts passendes zu mir im Forum gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen:


    > Ich lebe und arbeite in DE, meine Frau ist noch in der UKR
    > Geheiratet im Nov. 2017
    > 1 Monat nach der Heirat habe ich diese beim Finanzamt per mail angezeigt (nur per Heiratsurkunde, also wurde ich in STRklasse 4 eingestuft)


    > Meine Frau welche momentan noch in der UKR ist, hat ein Visum ab 1.März 2018


    Kann ich jetzt schon den STR Klassenwechsel auf 3/5 beantragen? Oder geht das erst wenn sie hier ist?
    Kann ich im Formular angeben, das die Klasse 3/5 rückwirkend ab Monat der Heirat gilt?


    Gruss

  • Verheiratet ist verheiratet, der Aufenthaltsort der Ehefrau spielt gar keine Rolle. Die neue Steuerklasse gilt nicht ab Hochzeit sondern fuer das Kalenderjahr der Eheschliessung rueckwirkend. Daraus ergibt sich in der Regel eine Erstattung da man ja vorher schlechter eingestuft war. Also Steuererklaerung machen und kassieren :)

  • normalerweise kannst du die Steuerklassen noch nicht wechseln, denn.....
    Zitat: "in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, a)die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind....."



    Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


    Aber bei der Steuererklärung ist das dann wieder völlig egal, der Splittingtarif ist dir zu gewähren ( auch für 2017)

  • Kann ich jetzt schon den STR Klassenwechsel auf 3/5 beantragen?


    nein


    Oder geht das erst wenn sie hier ist?


    ja



    Kann ich im Formular angeben, das die Klasse 3/5 rückwirkend ab Monat der Heirat gilt?


    nein, nach der Steuerklasse führt ja der Arbeitgeber die Lohnsteuer ab. Für die Vergangengeheit hat er das aber ja schon gemacht.


    Verheiratet ist verheiratet, der Aufenthaltsort der Ehefrau spielt gar keine Rolle.


    falsch, falscher gehts gar nicht


    Die neue Steuerklasse gilt nicht ab Hochzeit sondern fuer das Kalenderjahr der Eheschliessung rueckwirkend.


    ???
    Die Steuerklasse gilt für das Kalenderjahr, in dem die Voraussetzungen vorliegen. WEnn die Eheschliessung in 2017 war aber die Voraussetzungen in 2017 nicht erfüllt waren, gilt da nichts für 2017.


    Daraus ergibt sich in der Regel eine Erstattung da man ja vorher schlechter eingestuft war. Also Steuererklaerung machen und kassieren


    ja


    Aber bei der Steuererklärung ist das dann wieder völlig egal, der Splittingtarif ist dir zu gewähren ( auch für 2017)


    wieso das denn?
    Die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung waren für 2017 nicht erfüllt (unbeschränkte Steuerfplicht für Ehefrau in D)


    Man kann aber seine nachgewiesenen Unterstützungszahlungen and die Ehefrau in 2017 absetzen



    Kurz:
    Die Steuerklasse ist nur für den *Vor*abzug der Einkommenstuer vom Lohn/Gehalt relevant. Geht in der Regel nicht für die Vergangenheit. Manche Arbeitgeber berücksichtigen das aber in der nächsten Gehaltszahlung.


    Viel wichtiger ist die Einkommensteuererklärung. Hier wird dann berücksichtigt, falls man einen Teil des Jahres zu viel Lohnsteuer abgeführt hat und kriegt wieder was raus.
    Bspl.: geheiratet Nov.2017. Ehefrau ist ab November in D und unbeschränkt steuerpflichtig.
    LstKlasse im November geöändert, und nur im Dezmeber hat man dann die Steuer als verheirateter abgeführt, die ersten 11 Monate natürlich noch nicht.
    Mit der Einkommensteuererklärung bekommt man die in den ersten 11 Monaten zu viel gezahlte Steuer zurück.
    Kommt die Frau erst im Feb. nächsten Jahres, kann man für das vergangene Jahr da nichts mehr machen --- ausser die Unterstützungszahlungen absetzen

  • Hallo,


    danke für die Antworten. genau das Finazamt meinte der wechsel geht erst, wenn sie hier ist und nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine ID bekommt.


    Verstanden. Danke


    Aber wie ist das: Da wir ja seit Nov. 2017 verheiratet sind (ich also ab Nov. 2017 von STRKlasse 1-->4 bin), bekomme ich dadurch Steuern für die restlichen Monate in2017 zurück gezahlt? ich denke es ist unabhängig vom Wohnort der Frau (bei STR Klasse 4) oder?


    Gruss

  • Aber wie ist das: Da wir ja seit Nov. 2017 verheiratet sind (ich also ab Nov. 2017 von STRKlasse 1-->4 bin), bekomme ich dadurch Steuern für die restlichen Monate in2017 zurück gezahlt?


    warum solltest du aufgrund der Ehe Steuern für 2017 zurückbezahlt bekommen?
    Ich wüsste keinen Grund
    (Anwort auf deine Frage ist: nein ... oder hast du Ihr Geld überweisen?)

  • Zitat


    sbmiles21 schrieb:
    Aber wie ist das: Da wir ja seit Nov. 2017 verheiratet sind (ich also ab Nov. 2017 von STRKlasse 1-->4 bin), bekomme ich dadurch Steuern für die restlichen Monate in2017 zurück gezahlt?


    warum solltest du aufgrund der Ehe Steuern für 2017 zurückbezahlt bekommen?
    Ich wüsste keinen Grund
    (Anwort auf deine Frage ist: nein ... oder hast du Ihr Geld überweisen?)


    @sbmiles21
    Im Prinzip hast du schon alle Erläuterungen bekommen:
    - Steuerklasse 4 und Steuerklasse 1 sind von der Belastung her identisch
    - Steuerklasse 3 erhälst du in 2017 nicht, da deine Frau keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Auch ein Wohnsitz deiner Frau im EU/EWR-Raum hätte genügt. Aber da deine Frau den Wohnsitz 2017 in einem Drittstaat wie der Ukraine hatte, profitierst du eben nicht vom Ehegattensplittung bei der Zusammenveranlagung in der Steuererklärung. Bei deiner Heirat im November wäre es sowie ungewiss gewesen, dass deine Ehefrau das Visum für den Ehegattennachzug rechtzeitig erhält, um sich noch in 2017 hier zu melden (Zeit zur Bearbeitung des Visums in der Botschaft, Bearbeitung beim örtlichen Ausländeramt, evtl. Apostillierung/Übersetzung der Heiratsurkunde). Ich spreche aus eigener Erfahrung: Heirat Oktober 2017, meine Frau konnte den Wohnsitz hier gerade noch am 29.12.2017 anmelden. Später wäre in 2017 wirklich nicht mehr gegangen...))


    2018, nachdem Sie sich hier gemeldet hat gilt:
    - du kannst deine Steuerklasse von 4 auf 3 wechseln, deine Frau bekommt dann Stkl 5. Mit einer e-Mail ans Finanzamt wird das auf jeden Fall in 2018 nicht gehen. Ihr müßt einen Antrag stellen und gemeinsam unterschreiben. Das Formblatt gibt es auf den Seiten der Finanzbehörden.
    - Der Steuerklassenwechsel wird in deinem Fall auf den Folgemonat der Antragstellung gewährt. Erst ab dann wir dein Arbeitgeber mit Steuerklasse 3 abrechnen.
    - Mit der Steuerklärung 2018 habt ihr natürlich den Vorteil des Ehegattensplitting für das ganze Jahr und es gibt entsprechend Steuer zurück.


    Gruss,
    funikuler,
    der froh ist einen Monat vor Dir geheiratet zu haben - bisher nicht nur wegen der Steuerklasse ;)

  • Man kann aber seine nachgewiesenen Unterstützungszahlungen and die Ehefrau in 2017 absetzen


    Mein Steuerberater sagte, das geht nur bei Heiraten innerhalb EU! Außerhalb der EU gibt es keine Erstattung der Unterhaltszahlungen.

  • Mein Steuerberater sagte, das geht nur bei Heiraten innerhalb EU! Außerhalb der EU gibt es keine Erstattung der Unterhaltszahlungen.


    dann würde ich den Steuerberater wechseln


    überlege mal: es geht um die finanzielle Unterstützung der Ehefrau. Ehefrau ist Ehefrau, egal wo die Ehe geschlossen wurde,
    .... und sollte Deine Ehefrau später ihre Eltern finanziell unterstützen, könt Ihr das ebenfalls absetzen (Unetertüzung muss man nachweisen, Eltern müssen bedürftig sein)

  • und sollte Deine Ehefrau später ihre Eltern finanziell unterstützen


    Kinder auch... wenn sie ind er Ukraine verbleiben.


    Ist allesdings eine echte sche... Arbeit die ganzen Unterlagen zusammenzustellen inkl. der Stempel etc in der Ukraine, das war echter Stress....
    und gerade heute die Sachen eingetütet für das FA, bin gespannt was dabei rauskommt...


    Wenn s nicht läuft muss ich wohl doch mal in einen Steuerberater investieren....

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