Hallo,
ich (deutsch) werde morgen meine Freundin (Ukrainerin) in Dänemark heiraten und habe dazu einige Fragen, da wir von diversen Aussagen (Auslanderbehorde, Freunde, Internetberichte) total durcheinander gebracht wurden und jeder etwas anderes sagt.
Nachfolgend der Sachverhalt:
meine Freundin lebt seit ca. zwei Jahren in Deutschkand und hat das erste Jahr als Au-pair gearbeitet.
Seit nun kknapp einem Jahr wohnen wir zusammen und sie absolviert momentan ein Freiwilliges soziales Jahr und hat dafür einen Ihnen Aufenthaltstitel bis 31.7.2018 erhalten.
Ab dem 1.9.2018 kann sie einen schulische Ausbildung als sozial pädagogische Assistentin machen .
Wie müssen wir uns nach unserer Hochzeit verhalten bzw. Was müssen wir machen um in Deutschland weiter zusammen leben zu können? Die Auslanderbheorde sagte uns, dass meine Freundin erstmal zurück in die Ukraine muss um dort ein Visum für Familienzusammenfuhrung zu beantragen (was lange dauern kann. Ist diese Angabe korrekt oder können wir mit der Dänischen Heiratsurkunde einfach zum Standesamt nach dE gehen und anschließend zur auslanderbehorde um den Aufenthaltstitel zu beantragen? Es wäre sehr ärgerlich wenn sie die schulische Ausbildung nicht antreten kann, da sie in der Ukraine auf das Visum warten muss.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
beste Grüße
Sascha