Hallo
Bin eine "neue" alte..war frueher schon hier angemeldet,da wohnte ich aber noch in nordschweden.
Zu meinem Anliegen an euch...........Mein Sohn möchte gerne einigeArbeitskräfte aus der Ukraine nach Deutschland einladen. Duerfen die mit einer Einladung, vorläufigem vertrag und vorläufigem Mietvertrag ,auch als Subunternehmer arbeiten oder geht nur mit einem Arbeitsvertrag.
Wir kommen durch diesen Wust von Gesetzten nicht durch...und bei der ausländerbehörde 5 std,warten auf eine Antwort,die doch keine ist,da dachte ich mir ,frag mal euch.
Vielen Dank im Voraus