arbeitsvisum

  • Hallo


    Bin eine "neue" alte..war frueher schon hier angemeldet,da wohnte ich aber noch in nordschweden.


    Zu meinem Anliegen an euch...........Mein Sohn möchte gerne einigeArbeitskräfte aus der Ukraine nach Deutschland einladen. Duerfen die mit einer Einladung, vorläufigem vertrag und vorläufigem Mietvertrag ,auch als Subunternehmer arbeiten oder geht nur mit einem Arbeitsvertrag.


    Wir kommen durch diesen Wust von Gesetzten nicht durch...und bei der ausländerbehörde 5 std,warten auf eine Antwort,die doch keine ist,da dachte ich mir ,frag mal euch.


    Vielen Dank im Voraus

  • Wie ich gestern gehört gelesen habe, soll sich diesbezüglich ab 2020 was ändern. So wird jedenfalls in der Ukraine erzählt. Ob das jetzt offiziell so ist, kann ich nicht sagen.


    Quote

    С нового года Германия для Украини делать будет официальное разрешение на роботу.
    Єтот проект расчитан до 2020 года

  • Ganz sicher, denn alle Verlautbarungen aus der Ukraine sind als bare Münze zu nehmen ....


    Warum eigentlich nicht, die Ukrainer arbeiten dann vielleicht für noch weniger als die Rumänen...


    Und wenn sie arbeitslos werden, gehts natürlich zum Amt.


    Bis dann irgendwann mal die Ausweisung kommt ...

  • Derzeit ist es ja so, dass massenhaft Ukrainer in Polen arbeiten, weil die Polen in Deutschland arbeiten... !happy!

  • die polen sollen ersetzt weden. kann mir hier keiner weiterhelfen???...... ich habe deutschsprachige ukrainer,die schon in D gearbeitet haben..........nur wollen WIR uns absichern. gibt es denn keine relevanten links,die mir weiterhelfen?

  • gibt es denn keine relevanten links,die mir weiterhelfen?




    Bau Unternehmen Sucht Ausländische Arbeitskraft


    Vielleicht hilft dir das weiter.Wenn du billige Arbeitskräfte brauchst,wende dich vertrauensvoll an mich. Ich renoviere dir z.B. ein Bad für 20 Mille das offiziell 50 Mille kostet :thumbup:

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • dein angebot brauchen wir nicht, aber danke dafuer, und rentner auch nicht


    brauche relevante links,die mir 100%ig "sagen" wie´s läuft.
    die links von der deutschen botschaft geben mir nicht genug auskunft

  • ich will nicht,dass das arbeitsamt oder das ausländeramt auf die baustellen kommt und die leute einkassiert.

  • Dann geh zum Arbeitsamt und frage dort.
    Bessere Auskunft als da bekommst du hier nicht.


    Und im Genehmigungsverfahren für deine Ukrainer spricht das Amt sowieso ein mächtiges Wort mit...

  • das weiss ich schon längst. bevor ich mich hier wieder angemeldet habe, war ich beim hiesigen arbeitsamt,die hatten keine ahnung und ich sollte zur ausländerbehörde
    mir kommt es sovor als ob das alles im verborgenen liegt und keiner will was genaues wissen


    also bleibt mir nur der leidige weg zum ausländeramt.............

  • Du müsstest etwas klarer artikullieren, was Du willst.
    Also nur mit, Polen, Ukrainer, Arbeit, Einladung , Firma und Sohn ist sowas nicht zu beantworten.
    Es müsste auch etwas klarer sein was die Ukrainer sonst noch für einen beruflichen Hintergrund haben. Ausser Deutschkenntnisse.
    Die sind hier nicht erforderlich.
    Und was der Lohn sein soll.
    Davon hängen die mögl. Antworten ab.

  • steht doch alles in meiner 1. frage......was ist daran so schwer zu verstehen?????????????



    .Mein Sohn möchte gerne einigeArbeitskräfte aus der Ukraine nach Deutschland einladen. Duerfen die mit einer Einladung, vorläufigem vertrag und vorläufigem Mietvertrag ,auch als Subunternehmer arbeiten oder geht nur mit einem Arbeitsvertrag. Wir kommen durch diesen Wust von Gesetzten nicht durch...und bei der ausländerbehörde 5 std,warten auf eine Antwort,die doch keine ist,da dachte ich mir ,frag mal euch.

  • Die Info, die ich bislang gefunden habe:

    Quote


    Selbstständige Tätigkeiten
    Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen mit biometrischen Reisepass: Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen, die sie bei einer abhängigen Beschäftigung laut dieser Tabelle visumfrei möglich ist, können sie die selbstständige Tätigkeit gemäß § 17 Abs.2 AufenthV bzw. Artikel 1 Abs.1 EUVisumVO ebenfalls visumfrei ausüben.


    Quelle: pdf-visa-erwerbstaetigkeiten-data.pdf


    Da ist die Tabelle der Berufe
    dok_ba015465.pdf


    Meines Erachtens könnte also beispielsweise ein UA Fliesenleger in DE selbständig visumsfrei bis 90 Tage legal tätig werden. Vermutlich müsste er dann in DE Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch abführen.


    Eine andere Möglichkeit wäre die Beschäftigung über ein PL Unternehmen:
    vanderelst-data.pdf


    Gruß
    Siggi

  • "Subunternehmer" aus der Ukraine können in Deutschland nicht arbeiten.


    Klar können die das.
    Nur dürfen dürfen die nicht... :P

  • @insa, ich kann leider nichts Belastbares beitragen; - freue mich aber schon jetzt von deinen praktischen Erfahrungen und Wissen rund um diese Thematik später zu lesen. ☺️

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski




  • "Verträge zwischen Arbeitnehmer und entsendendem Unternehmen, die einzig dem Zweck dienen, den Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu entsenden, ohne dass vor oder nach der Entsendung eine Beschäftigung im ersten Mitgliedsstaat erfolgt, fallen in der Regel nicht unter die VanderElst-Regelung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung nach dem Vertrag zwischen Entsender und Drittbetrieb im EU-Mitgliedstaat vom Entsender in eigener Verantwortung und im Wesentlichen frei von Weisungen des Drittbetriebs ausgeführt wird."


    Siehe Merkblatt aus dem Link.


    Das sollte man sich in aller Ruhe zu Gemüte führen und sicherstellen, dass die komplette Baukollone nichts anderes erzählt, wenn der Zoll oder Arbeitsamt zur Kontrolle anrücken. Ansonsten ist das Schwarzarbeit, mit den ganzen Konsequenzen. Wenn die Fragestellerin das so handhaben will, wie oben beschrieben.

  • Die Visafreie Einreise zur Selbstständigen Arbeit geht auch nicht in solchen Berufen.
    Man könnte eine Firma aufmachen. Aber daran muss die Kommune, Gemeinde usw. ein Interesse haben und das müsste positive Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Wirtschaftsentwicklung haben. Das sind die komplexesten und aufwendigsten Visaverfahren die ich kenne.
    Wenn das der Fall sein sollte, müsste man hier Hunderttausende investieren und oder noch Leute einstellen.
    Sinnlos.

  • "Verträge zwischen Arbeitnehmer und entsendendem Unternehmen, die einzig dem Zweck dienen, den Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu entsenden, ohne dass vor oder nach der Entsendung eine Beschäftigung im ersten Mitgliedsstaat erfolgt, fallen in der Regel nicht unter die VanderElst-Regelung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung nach dem Vertrag zwischen Entsender und Drittbetrieb im EU-Mitgliedstaat vom Entsender in eigener Verantwortung und im Wesentlichen frei von Weisungen des Drittbetriebs ausgeführt wird."


    Kam ein Knabe in die Backstube. "Einen Hehl, bitte!" rief er und segelte den Kater. Der Meister sprach zur Kante: "Das Sofa will es so." Das Licht kurbelte grünlich, als die Laune brach. Zu dumm nur, dass niemand den Umbau kehrte. Der Knabe sprudelte Kombüsen und entwich.

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