Präsidentschaftswahlen 2019

  • Im Oblast Saporoschje besuchten Mitarbeiter der regionalen Staatsanwaltschaft Saporoschje und des SBU freiwillige Wahl-Helfer der Timoschenko-Partei "Batkiwschtschina". Darüber berichtete die Vertrauensperson der Präsidentschaftskandidatin Julia Timoschenko, Witalijs Rjabzew via Facebook.


    Rjabzew sagt aus, daß die Besuche nicht etwa auf einzelne Adressen beschränkt wären, sondern es sich um "Massendurchsuchungen bei den Freiwilligen des Stabes" handelt. "Der Morgen hat mit den Durchsuchungen begonnen. Die Mitarbeiter der Saporoschjer regionalen Staatsanwaltschaft und des SBU führen die Massendurchsuchungen bei den Freiwilligen der Stäbe Julija Wladimirowny Timoschenkos" durch, berichtete Rjabzew.
    (ГБР и СБУ обыскивают квартиры сотрудников штаба Батькивщины в Запорожской области)


    Witalijs Rjabzew via Facebook


    Neben Страна.ua berichteten auch lokale Medien über den Vorgang mit dem von offiziellen Stellen herausgebenen Narrativ, daß diese Freiwilligen die Präsidentenwahl sabotieren wollten. Auch UKR.net informierte um 12:41 Uhr (Ortszeit) auf seinen Web-Seiten darüber - bereits 45 Minuten später war das Video dort nicht mehr zu finden.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Der Wahlkampf ist etwas ungewöhnlich im Vergleich mit der Vergangenheit.
    Es gibt Leute und Analysten die meinen, dass Timoschenko vom Poroshenko-Team derzeit erstmal als Hauptgegner gesehen wird um in die Stichwahl zu kommen.
    Selenski hat nach Umfragen die meisten Stimmen und müsste da ziemlich sicher reinkommen.
    Also läuft es in der Vorrunde erstmal auf Julia gegen Poroschenko hinaus, wenn sich nichts wesentliches ändert.


    Aber solche Durchsuchungen sind ja nun andererseits auch eine Art Reklame.
    Timoschenko kann sich wie üblich als verfolgte Unschuld hinstellen. Das ist ja schon ein altbekanntes Markenzeichen.
    Aber das hat auch langsam einen Bart und man kann es nicht mehr hören und sehen.

  • Ja, eine Art Reklame, daß es Sympathiepunkte beim Wähler bringen könnte. Wie sowas von den Ukrainern aufgenommen wird, kann ICH überhaupt nicht einschätzen.


    Doch neben der Reklame wirkt es sicher auch abschreckend auf Wahlhelfer: Wer hat schon gerne Polizei und Staatssicherheit im Hause? Der so entstehende Saldo ist ausschlaggebend: Eingeschränkte "Kundenbetreuung" wegen eingeschüchteter, abspringender Wahlhelfer gegen Zugewinn an Wählerstimmen durch Sympatie für den Verfolgten.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Zitat

    Timoschenko kann sich wie üblich als verfolgte Unschuld hinstellen.


    Wie gehts eigentlich ihrem grausamen Bandscheibenvorfall der unbedingt in Deutschland operiert werden musste?

  • Wie gehts eigentlich ihrem grausamen Bandscheibenvorfall der unbedingt in Deutschland operiert werden musste?


    Ah, der Hexenschuß...


    Wie ICH hörte ist der Schuß weg... der Rest noch da. ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Zitat

    Haben Sie von dem Wahlfälschungsnetzwerk von Poroschenko gehört? Das hat sogar Innenminister Awakow kritisiert. Poroschenko hat eine Datenbank anlegen lassen von armen Leuten, denen er bis zu 5000 Griwna, also etwa 200 Euro bietet, wenn sie für ihn Werbung machen und ihn wählen.


    Außerdem hat Poroschenko ausgerechnet jetzt, für nur einen Monat, die Rente erhöht. Das ist auch nichts anderes als Stimmenkauf, also Wahlfälschung. Fünf Jahre gab es keine Rentenerhöhung, aber ausgerechnet jetzt und nur einmalig für einen Monat.


    (Exklusiv: Ukrainischer Oligarch im Exil - "Poroschenko geht direkt in den Knast" - Sputnik Deutschland)


    Hoffen wir doch einfach mal, dieser durch und durch korrupte Massenmörder darf nicht weiter Präsident spielen! Wohin Poroschenko das Land in den letzten fünf Jahren brachte, sieht man jeden Tag. Sollten die Ukrainer den nochmal wählen, verdienen sie kein Mitgefühl für die scheiß Lage, in sie sich hineinmanövriert haben!


    Das Poroschenko nach verlorener Wahl direkt in den Knast geht, glaube ICH einfach nicht. So lange dbzgl. kein Druck vom "Werte"westen auf die neue Administration ausgeübt wird, wird er sein zusammengegaunertes Vermögen genießen. Und die "Werte"gemeinschaft wird bestimmt nicht diese gefällige Sockenpuppe fallen lassen.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Gibt es in der Ukraine so etwas wie ne Briefwahl?


    Bekannte aus meinem Kreise haben leider gar kein Interesse wählen zu gehen. Sie sagen dass das Wort Demokratie nur ein schönes Wort ist das gerne gebraucht wird, aber nichts mit der Realität nichts zu tun hat.
    Ausserdem müssten sie ca. 100 km weit fahren um wählen zu gehen, da der Wohnsitz nicht geändert werden kann wenn man nur eine Wohnung mietet.

  • Ja, das ist auch so ein Quatsch mit dem Meldeverfahren. Somit können wahrscheinlich 50% der Bevölkerung gar nicht zum Wählen, ohne größere Strecken zurückzulegen. Die Tochter meiner Frau wird definitiv nicht Wählen, da sie auch 100 km zum Wahllokal fahren müsste. Das, obwohl sie schon 8 Jahre in der Stadt wohnt.

  • Ja, das ist auch so ein Quatsch mit dem Meldeverfahren


    Das Meldeverfahren ist nicht schuld. In DE kannst Du Dich auch nicht mehr ohne Bestätigung des Vermieters anmelden. Nur bekommst Du diese Bestätigung des Vermieters in UA i.a. nicht, da viele Vermieter eben nur schwarz vermieten, was für sie deutliche Vorteile hat: Sie können im Bedarfsfall den Mieter von heute auf morgen vor die Tür setzen und müssen die Miete nicht versteuern. Ich vermute, in DE würde diese Bedingungen auch viele Vermieter mögen, nur hat Schwarzvermietung auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine Tradition.


    Gruß
    Siggi

  • Ich vermute, in DE würde diese Bedingungen auch viele Vermieter mögen, nur hat Schwarzvermietung auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine Tradition.


    Tradition ??? Wird man bei so einem Vorhaben erwischt, dann gibt es eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

  • dass mit einer Bestätigung des Vermieters ein Anmelden auf die gemietete Wohnung machbar wäre?


    mit einer Bestätigung des Eigentümers der Immobilie: ja, natürlich


    PRoblem dabei: "angeblich" kann der Mieter dann weitgehnde Forderungen aus der Anmelung in der Wohnung stellen.
    Wer angemeldet ist,
    a) den kriegt man nicht so leicht wieder los
    b) hat u.U. einen gewissen Anspruch auf die Wohnung als Eigentum, mindestens aber als Besitz


    ob b) jemals richtig war und immer nocht richtig ist: ich weiss das nur vom Hörensagen.


  • Ich vermute, in DE würde diese Bedingungen auch viele Vermieter mögen, nur hat Schwarzvermietung auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine Tradition.


    Mieter müssen in Deutschland aus ordnungspolitischen Gründen sich anmelden. Da führt kein Weg drumherrum. Ob der Vermieter dann beim Finanzamt die Einnahmen korrekt angibt, steht auf einem anderen Blatt. Also was meinst du mit "Schwarzvermietung" ?


    @erne Wenn sich deine Bemerkung auf Deutschland beziehen sind a.) und b.) Unfug. Wenn es sich allerdings um eine Wohnung in Sozialbindung handelt die in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll hat der Mieter ein Vorkaufsrecht.

  • Wenn sich deine Bemerkung auf Deutschland beziehe


    wie kommst du auf dieses schmale Brett?
    es ist eine Antwort auf eine Frage mit UA Bezug, also hat mein Post UA Bezug, nix mit Deutschland.
    (... aber so langsam verstehe ich die Ergebnisse der Pisa Studie)

  • hat u.U. einen gewissen Anspruch auf die Wohnung als Eigentum, mindestens aber als Besitz


    Ich war in einer Krim Wohnung eine Zeit lang ganz offiziell einquartiert, um dort meinen Wohnsitz anmelden zu können. Daraus leiteten sich keinerlei Eigentumsansprüche ab. Auch war die Gültigkeit dieses Quartiervertrags gleich zeitlich limitiert.


    Unter welchen Bedingungen man mich hätte kündigen und auf die Straße setzen können, ist mir nicht bekannt. Man sagte mir seinerzeit, dass diese Gesetze noch aus der Zeit der Sowjetunion stammen und sie nie jemand geändert habe. Vermutlich ist das dann sehr mieterfreundlich geregelt.


    (Nebenbei: Einen Mieter, der mit allen Wassern gewaschen ist, bekommt man in DE auch nur nach fast 1 Jahr wieder aus der Wohnung und das Verfahren kostet einige Tausende, die natürlich theoretisch vom Mieter zu zahlen sind, nur wenn bei diesem nichts zu pfänden ist, genießt er fast gänzliche Narrenfreiheit und der Vermieter bleibt auf allen Kosten sitzen und darf zum Abschluss die Wohnung noch auf eigene Kosten wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzen. Der Mietzinsausfall ist dann bereits der kleinere Schaden. Ist die vermietete ETW dann noch auf Kredit erworben worden, was in DE gar nicht so ungewöhnlich ist, kann es durch diese nicht kalkulierten Kosten auch für den Vermieter finanziell eng werden.)


    Gruß
    Siggi

  • eine Zeit lang ganz offiziell einquartiert, um dort meinen Wohnsitz anmelden zu können. Daraus leiteten sich keinerlei Eigentumsansprüche ab. Auch war die Gültigkeit dieses Quartiervertrags gleich zeitlich limitiert.


    wie gesagt, meine infos stammen vom Hörensagen von Ukrainern, die Immobilien besitzen und sich hüten, jemanden in ihrer Immobilie offiziell anzumelden. Muss nicht stimmen.
    Ich kenne einige Ukrainer, aber alle sind in einer eigenen Immobilie gemeldet (oder in der Immobilie der Eltern), auch wenn sie ganz wo anders wohnen, hunderte km entfernt. Da wo sie wohnen, wird die Anmeldung vom Immobileininhaber aktiv verweigert.


    Zu Sowejtzeiten, ohne eigenes Immobilieneigentum, (aber im Immobilienbesitz) hatte sowas ganz interessante Entwicklungen.
    Ohne Wohnsitz keine Arbeit und ohne Arbeit kein Wohnsitz. In der Regel ein Teufelskreis.
    NAch oder in der Zeit um den Zusammenbruch der Sowjetzeiten konnten alle, die im Immobilienbesitz waren ohne viel Aufhebens auch Eigentum daran erwerben.
    WEnn das nicht mehr möglich ist, dann müssen sich die Gesetze seit dem geändert haben. Haben sie das?
    Deine Aussage lautet anders:

    Zitat

    Man sagte mir seinerzeit, dass diese Gesetze noch aus der Zeit der Sowjetunion stammen und sie nie jemand geändert habe.


    Ich kenne einen aktuellen Fall, da will die Ehefrau unbedingt in der Wohnung ihrer Schwiegerletern gemeldet werden, diese lassen das aber aus oben genannten Gründen nicht zu. Jetzt Ex-Ehefrau, und sie setzt immer noch alles dran. Ob sie Erfolg haben wird, hängt nun vom (sehr labilen) geistigen Zustand ihrer Schwiegereltern ab und wie sie sie weiter bearbeitet und wie und ob andere dagegen was unternehmen können.


    ich fasse mal zusammen, was ich aus deinem Post verstanden habe.
    1. Du hattest einen offiziellen Mietvertrag mit der Erlaubnis des Immobilieninhabers, sich an der Adresse anzumelden.
    2. Du hast auch deinen Wohnsitz an dieser Adresse angemeldet.
    3. Der Mietvertrag ist zeitlich begrenzt gewesen und ist abgelaufen.
    Soweit richtig verstanden ?!


    NAchdem der Mietvertrag abgelaufen war: warst du immer noch in dieser Wohnung gemeldet?
    Wenn nein: hast du dich freiwillig abgemeldet? HAst du weiter in dieser Wohnung gelebt?
    HAst du *versucht* irgendwelche Ansprüche aus der Anmeldung druchzusetzen.
    Wenn nein, woher weisst du, dass du nichts ableiten konntest?

  • Wenn nein, woher weisst du, dass du nichts ableiten konntest?


    Das wurde mir bei der Anmeldung so gesagt. Ich habe selbst das Gesetz nie gelesen. Meine Registrierung war zeitlich begrenzt, stand auch so in der Aufenthaltsgenehmigung.


    NAchdem der Mietvertrag abgelaufen war: warst du immer noch in dieser Wohnung gemeldet?


    Ja, meine Frau war dann aber schon Besitzerin.


    Gruß
    Siggi

  • Ja, meine Frau war dann aber schon Besitzerin.


    und du hast nicht versucht aufgrund der Tatsache, in der Wohnung offiziell gemeldet zu sein, einen Miteigentumsanteil oder ähnliches durchzusetzen? =O
    Was, wenn sie dich hätte rausschmeissen wollen? Ich sehe den Siggi in der Vergangenheit schon auf der Strasse.
    Ähh, nein ... ginge nicht, da du ja in der Wohnung gemeldet warst. Uff, Glück gehabt.

  • und du hast nicht versucht aufgrund der Tatsache, in der Wohnung offiziell gemeldet zu sein, einen Miteigentumsanteil oder ähnliches durchzusetzen?


    Nein, warum denn? Der Vertrag wurde aufgelöst und ich bekam eine gewöhnliche, unbefristete Meldung.


    Was, wenn sie dich hätte rausschmeissen wollen?


    Gegenfrage: Du würdest also in einer Wohnung mit einer Frau leben wollen, die Dich rauswerfen will und die nur formale Gründe daran hindern, dies auch durchsetzen zu können?


    Gruß
    Siggi, dessen Frau alle Immobilien besitzt

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