Hallo Leute,
eine Frage an euch. Meine Verlobt muss eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis stellen. Hier wird neben den übersetzten Ausweisen eine Meldebescheinigung (mit Apostille), eine neue Geburtsurkunde (mit Apostille) und eine notarielle Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand (mit Apostille) übersetzt und im Original abgegeben werden.
Nun hat die Ukraine bei der Erklärung und auf der Geburtsurkunde die Apostille auf dem Originaldokument gemacht. Von der Neldebescheinigung wurde jedoch eine Kopie gemacht und diese hat eine Apostille. Kann das zu Problemen führen oder ist das egal?
Des Weiter wollte ich wissen wie das Oberlandesgericht (bei mir Düsseldorf)
reagiert, wenn Dokumente fehlen. Kann man diese nachreichen oder wird
der Antrag direkt abgelehnt?
Danke und Grüße
Gerald