Apostille aufOriginal oder Kopie? Befreiung Ehefähigkeitszeugnis.

  • Hallo Leute,


    eine Frage an euch. Meine Verlobt muss eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis stellen. Hier wird neben den übersetzten Ausweisen eine Meldebescheinigung (mit Apostille), eine neue Geburtsurkunde (mit Apostille) und eine notarielle Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand (mit Apostille) übersetzt und im Original abgegeben werden.
    Nun hat die Ukraine bei der Erklärung und auf der Geburtsurkunde die Apostille auf dem Originaldokument gemacht. Von der Neldebescheinigung wurde jedoch eine Kopie gemacht und diese hat eine Apostille. Kann das zu Problemen führen oder ist das egal?


    Des Weiter wollte ich wissen wie das Oberlandesgericht (bei mir Düsseldorf)
    reagiert, wenn Dokumente fehlen. Kann man diese nachreichen oder wird
    der Antrag direkt abgelehnt?


    Danke und Grüße
    Gerald

  • Die Apostillen gehören auf das Originaldokument. Es werden ja die Stempel und Unterschriften der ausstellenden Behörden auf der Geburtsurkunde usw. beglaubigt und nicht die des Notars. (Ausser bei der Familienstandserklärung)
    Ich schätze die Meldebescheinigung ist nicht das richtige Formular. Deshalb war es nicht zu apostillieren. Dann hat man eben behelfsweise eine notarielle Kopie erstellt und den Stempel des Notars Apostilliert.
    Das ist aber an sich was anderes.
    Die OLGs wollen in der Regel keine Apostillen auf Meldebescheinigungen. Das sind meistens Einfälle der Standesämter.
    Wenn was fehlt kommt halt eine Nachforderung zurück.
    Wenn Man den Inneren Pass und Reisepass beglaubigt, Geburtsurkunde und Notarielle Familienstandserklärung Apostilliert ist das in den meisten Fällen für die OLGs ausreichend, wenn keine Vorehen vorlagen oder Namen geändert wurden. Aber wie gesagt haben die Standesämter auch immer noch eigene Einfälle und die sind Herren des Verfahrens.

  • Danke für die Rückmeldung. Kann man diese Meldebescheinigung dann überhaupt verwenden? Diese ist bereits bei der Überstzerin. Die übersetzerin hat die Bescheinigung nicht bemängelt, meinte aber es reicht vermutlich das Original ohne Apostille zu übersetzen.


    Der Inneren Pass und der Reisepass wurde,als wir den Laufzettel beim Standesamt bekommen haben, von der Mitarbeiterin des Standesamts für uns Kopiert und von Ihr beglaubigt (meine Verlobte war mit bei dem Termin). Ist dies für das OLG so in Ordnung? Habe ich bis jetzt angenommen.


    Edit: Rückfragen verstehen unsere Damen vom Standesamt leider nur bedingt. Die scheinen leider keine Ahnung zu haben...

  • Ja, es gibt verschiedene Meldebescheinigungen. Nach meiner Erfahrung werden in der Regel alle von den OLGs auch ohne Apostille akzeptiert, bzw. gar nicht verlangt.
    Apostilliert wird aber nur die, welche von der Polizei ausgestellt ist.
    Die Passkopien wurden ja vom Standesamt selbst beglaubigt, wie Du schon schreibst.
    Damit sollte es jetzt ausreichend sein.
    Aber Grundsätzlich sollte man natürlich genau das, so besorgen wie es im Laufzettel steht.
    Dann ist man auf der sicheren Seite.

  • Danke!


    Noch eine Kleinigkeit, du kennst dich ja scheinbar sehr gut aus :). Für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnisses müssen von beiden Verlobten die Abrechnungen eingereicht werden. Meine ist vorhanden, jedoch arbeitet meine Verlobte seit Nov. 2018 nicht mehr und hat nie eine Abbrechnung bekommen. Gezahlt wurde in Bar. Seit Sie gekündigt habe kam ich in DE für sie auf und ihre Mutter stellt ihr die unterkunft (bei sich) in der Ukraine. Auf Nachfrage beim OLG wurde mir gesagt, ich müsse dann den Höchstbetrag zahlen (305 statt ca. 100 Euro). Dies kann ich nicht ganz nachvollziehen, da es ja auch Ukrainer/innen gibt die nie gearbeitet haben und heiraten. Hast du hierzu eine Idee für uns?

  • Sie kann eine Erklärung unterschreiben, dass sie derzeit nicht Berufstätig ist und keine Einnahmen hat.
    Reicht normalerweise.
    Ansonsten einen Steuerbescheid, bzw. eine Bescheinigung der Steuerinspektion vorlegen dass keine Einnahmen erzielt wurden, bzw. keine steuern gezahlt wurden.

  • Gut, danke. Ich habe einen Zettel geschrieben in dem ich den Sachverhalt (wie dir eben auch, nur etwas detailierter) erläutert habe. Diesen habe ich unterschrieben und meine Verlobte nochmal mit Unterschrift als richtig bestätigt. Ich denke, dass ist wie von dir beschrieben :).

  • Hallo, nun auch noch mein Senf. Ahrens hat alles so beschrieben wie es bei uns auch war. Wir haben übrigens einen langen Brief geschrieben warum dies so und das so ist und warum ein Dokument fehlt und den Brief haben wir beide unterschrieben. Das OLG hat’s akzeptiert und weil zur Zeit des Antrags nur ich gearbeitet habe, haben sie uns eine ermäßigte Gebühr in Rechnung gestellt. Das war in Stuttgart.

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