Folgendes Problem: Die Pension für Schwiegermutter ist ab Januar 2019 genehmigt und schriftlich bestätigt.
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise (in Landeswährung - also Griwna) rückwirkend,aber - und das ist (in meinen Augen) das Problem - für die Monate Januar bis März im Juni - und angeblich (lt. irgendwelcher Verträge mit Ukraine) werden die nächsten drei Monate (April - Juni) erst im November zur Auszahlung kommen und in der Folge wird eine Tranche von drei Monaten eben auch nur zweimal im Jahr angewiesen.
Wenn ich das jetzt bis zu Ende rechne,ergibt sich daraus irgendwann ein Rückstand seitens Estland gegenüber Schwimu...
Kennt sich jemand mit solchen Gesetzen näher aus (und kann mich erhellen)?
Oder wäre es eine Überlegung wert,wenn man alles zur EU verlagert (Konto in AT für Schwimu),und damit vielleicht eine monatliche Auszahlung/Überweisung erreichen kann?