Passverlängerung Sohn (17) in Deutschland

  • Hallo zusammen,


    wir würden uns sehr freuen über Ratschläge zu folgender Situation:


    Ich (Deutscher) habe 2014 meine ukrainische Frau geheiratet, sie ist Ende 2014 mit damals 13 jährigem Sohn nach Deutschland gekommen.
    2015 mussten wir seinen ukrainischen Auslandspass verlängern, das ging relativ problemlos damals beim Konsulat in Remagen. Da minderjährig wurde der Pass nur bis 2019 ausgestellt, läuft im September aus. Sein Aufenthaltstitel geht genauso lang. Er wird im Dezember 18 und befindet sich in einer Berufsausbildung.


    Nun sind wir zum Konsulat nach Düsseldorf gefahren (nach vergeblichen Versuchen, dort anzurufen). Es fehlt ein Eintrag im ukrainischen Pass, dass er dauerhaft im Ausland lebt (Regristrierung). Dies ist angeblich ab 14 erforderlich, damals war er 13 und in Remagen hat man uns nichts davon gesagt. Meine Frau hat auch keinen solchen Eintrag. Außerdem benötige er einen ukrainischen Inlandspass, den er auch nicht (mehr) hat.


    Nun sollen die beiden in die Ukraine fahren und das dort erledigen. Das ist natürlich ein großer Aufwand, aber wir würden das in Kauf nehmen, wenn es denn über die Botschaft gar nicht geht. Allerdings haben wir Angst, dass er Probleme bekommt, weil er bald 18 ist und es in der Ukraine die Wehrpflicht gibt. Möglicherweise lassen sie ihn nicht wieder ausreisen.


    Anmerkung: wir planen für beide die Einbürgerung, das wäre bei dem Jungen ab nächstem Jahr möglich. Dafür braucht man aber offenbar auch diese Papiere.


    Habt Ihr Erfahrungen mit diesen Themen?


    Grüße
    lexam

  • Anmerkung: wir planen für beide die Einbürgerung, das wäre bei dem Jungen ab nächstem Jahr möglich.


    Das stimmt nicht. Solange er minderjährig ist, geht das zusammen mit der Mutter. Diese kann nach 3 Jahren (da mit einem Deutschen verheiratet) eingebürgert werden. Ich würde mich beeilen.


    Gruß
    Siggi

  • Das stimmt nicht. Solange er minderjährig ist, geht das zusammen mit der Mutter. Diese kann nach 3 Jahren (da mit einem Deutschen verheiratet) eingebürgert werden. Ich würde mich beeilen.


    alles richtig
    aber leider zu spät. Zur Einbürgerung braucht er die Ausbürgerung, und die dauert. Und zur Einbürgerung braucht er dann einen gültigen RP.


    @lexam
    alles "richtig" was du schreibt.
    Für die RP Verlängerung im Ausland war die Registrierung in diesem Land nötig, kostete etwas und die erste war für einige wenige Jahre möglich (zeitweise/vorübergehende Registrierung). NAch ein paar Jahren in D wollen einige Konsulate eine dauerhafte Registrierung im Ausland.
    Zeitweise Registrierung geht ohne Abgabe des Inlandspasses. Für eine dauerhafte Registrierung muss der UA- Inlandspass aufgegeben werden und aus UA abgemeldet werden. Das bringt Nachteile, wenn man was in UA erledigen muss.
    Zuletzt wurde aber zumindest in München nicht mehr nach einer Registrierung gefragt.


    Problem bei Euch: Grundsätzlich kein RP ohne Inlandspass. Ausnahme: nicht in UA gemeldet, dann kein Inlandspass.
    In die UA Reisen ist m.E. nicht ungefährlich.
    Grundsätzlich werden zwar Ukrainer, die im Ausland leben und aus UA abgemeldet sind, nicht eingezogen ... aber Euch fehlt genau das: Anmeldung im Ausland und Abmeldung in UA für den Jungen.


    Ich würde versuchen jezt noch schnell eine Abmeldung aus UA und Registrierung im Konsulat in D versuchen, vor dem 18 Geburtstag.


  • Das stimmt nicht. Solange er minderjährig ist, geht das zusammen mit der Mutter. Diese kann nach 3 Jahren (da mit einem Deutschen verheiratet) eingebürgert werden. Ich würde mich beeilen.


    Gruß
    Siggi


    Hallo Siggi,
    ich habe hierzu mit dem Ausländeramt gesprochen. Für meine Frau gelten die 3 Jahre, aber der Junge kann erst nach ca. 6 Jahren eingebürgert werden. Und ohne ukr. Pass geht gar nichts ...
    lexam


  • Hallo,


    im Konsulat haben sie uns gesagt, dass er für die Abmeldung nach UA fliegen muss. Wenn das in D gehen würde, wäre uns das natürlich viel lieber.


    Im übrigen haben wir vielleicht ein Problem, weil die Restlaufzeit des Reisepasses unter 3 Monaten liegt. Könnte das an der Grenze Schwierigkeiten geben?


    Gruß
    lexam

  • ich habe hierzu mit dem Ausländeramt gesprochen. Für meine Frau gelten die 3 Jahre, aber der Junge kann erst nach ca. 6 Jahren eingebürgert werden.


    Warum kaufst du Brötchen beim Metzger?
    Das Ausländeramt hat nichts mit Einbürgerungen zu tun (es sei denn, es ist in Personalunion die gleiche Behörde)


    Kurz: die Aussage vom Auslädneramt ist falsch,
    Die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher kann darf nach §9 StAG erfolgen.


    Eines ist richtig: hier steht im Gesetz nichts von minderjährigen Kindern.
    Minderjährige Kinder sind in §10 erwähnt, dafür braucht man aber 8 Jahre aufenthalt.
    Aber die für die Behörden verbindlichen Anwendungshinweise sagen zu §9, schon unter Punkt 9.0

    Zitat

    Minderjährige Kinder des ausländischen Ehe-gatten oder Lebenspartners können nach Maß-gabe des § 8 miteingebürgert werden (verglei-che Nummer 8.1.3.9 und 8.1.3.9.2).


    Zitat

    8.1.3.9 Miteinbürgerung von Ehegatten und KindernEhegatten und Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit den Personen eingebürgert werden, die unter den Voraussetzungen der Nummer 8.1.2 bis 8.1.3.8 eingebürgert werden.


    Zitat

    8.1.3.9.2 Miteinbürgerung von KindernEin minderjähriges Kind des Einbürgerungs-bewerbers, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll mit ihm eingebürgert werden, wenn er für das Kind sorgeberechtigt ist und mit ihm eine familiäre Lebensgemeinschaft im Inland be-steht.Bei den miteinzubürgernden Kindern soll eine altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache entsprechend § 10 Abs. 4 Satz 2 vor-handen sein (vergleiche Nummer 10.4.2).Abweichend von Nummer 8.1.2.2 soll sich das einzubürgernde Kind vor der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten. Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Mitein-bürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein hal-bes Leben im Inland verbracht hat.Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, setzt in der Regel voraus, dass sie selbstständig einge-bürgert werden könnten.



    Wenn du also weiterhin Brötchen beim Metzger kaufst, solltest du dich darauf einstellen, auch was anderes als Brötchen zu erhalten.


  • Hallo,
    bei uns ist die Einbürgerungsstelle tatsächlich beim Ausländeramt.


    Wenn ich den Text lese, sieht das aber so aus, dass unser Sohn mit 17 J schon nicht mehr als Minderjähriger eingebürgert werden kann. Als er noch 15 war, konnte meine Frau noch nicht eingebürgert werden. Außerdem verlangen sie den Pass, den man dann bei der Ausbürgerung in UA wieder zurückgibt ...



    Edit ICH: Zitatformatierung korrigiert

    Einmal editiert, zuletzt von ICH ()

  • @lexam


    Diesen Registrierungsantrag kann man dirket beim Konsulat stellen. Nach etwa 10-12 Monaten, bekommt man vom Konuslat ein Schreiben, worin man aufgefordert wird, sich aus der UA abzumelden (d.h. Abgabe des Inlandspasses). Wenn das erfolgt ist, bekommt man beim Konsulat diesen Registrierungsstempel in den Reisepass.


    Problem ist hier also der (nichtvorhandene) Inlandspass.
    Hatte der Sohn jemals einen solchen Inlandspass?
    Was ist mit der Mutter? Hat Sie noch den Inlandspass oder ist sie bereits registriert?

    Gruß
    MaBo

  • Gibt denn das Konsulat keine Auskunft, wie ihr das bewerkstelligen könnt? Warum fliegt ihr nicht in die Ukraine, solange er noch 17 ist?


    Wir fahren morgen nochmal ins Konsulat, um hoffentlich direkt mit dem Konsul zu sprechen. Die bisherigen Auskünfte waren, dass er in die Ukraine fahren muss. Das kann er auch im Juli/August machen, aber wir müssen klären, wie das genau abläuft, wie lange der Inlandspass dauert etc. Außerdem haben wir Angst, dass es Probleme mit der Wehrpflicht gibt. Und der Reisepass gilt nicht mehr lange, das könnte ja auch Probleme bei der Ein- oder Ausreise machen.

  • @lexam


    Diesen Registrierungsantrag kann man dirket beim Konsulat stellen. Nach etwa 10-12 Monaten, bekommt man vom Konuslat ein Schreiben, worin man aufgefordert wird, sich aus der UA abzumelden (d.h. Abgabe des Inlandspasses). Wenn das erfolgt ist, bekommt man beim Konsulat diesen Registrierungsstempel in den Reisepass.


    Problem ist hier also der (nichtvorhandene) Inlandspass.
    Hatte der Sohn jemals einen solchen Inlandspass?
    Was ist mit der Mutter? Hat Sie noch den Inlandspass oder ist sie bereits registriert?


    Genau, das Hauptproblem scheint der fehlende Inlandspass zu sein. Er hatte noch nie einen, weil man den offenbar erst ab 14 oder 16 braucht. Die Mutter hat einen Inlandspass, sie ist noch nicht registriert, kann dies aber offenbar hier beim Konsulat machen. Nur für den Jungen geht das eben offenbar nicht.

  • Drei bis vier Wochen dauert das schon mit dem Pass. Die Einreise klappt bestimmt, da er ja im Prinzip Ukrainer ist. Die Einreise nach Deutschland/EU wird aber mit einem nichtbiometrischen Pass ein Problem, wenn er unter 6 Monaten gültig ist. Zudem braucht man ein Visum mit altem Reisepass. Also am Besten gleich einen neuen biometrischen Reisepass ausstellen lassen.

  • Hallo,
    das Gespräch mit dem Konsul hat uns weitergebracht. Der Junge bekommt jetzt einen neuen Reisepass auch ohne den Inlandspass. Im Oktober soll er dann in die Ukraine fliegen, um den Inlandspass zu beantragen. Danach kommt die Regristrierung und irgendwann die Einbürgerung nach Deutschland. Teurer und aufwendiger Spaß :(

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