Hallo zusammen,
wir würden uns sehr freuen über Ratschläge zu folgender Situation:
Ich (Deutscher) habe 2014 meine ukrainische Frau geheiratet, sie ist Ende 2014 mit damals 13 jährigem Sohn nach Deutschland gekommen.
2015 mussten wir seinen ukrainischen Auslandspass verlängern, das ging relativ problemlos damals beim Konsulat in Remagen. Da minderjährig wurde der Pass nur bis 2019 ausgestellt, läuft im September aus. Sein Aufenthaltstitel geht genauso lang. Er wird im Dezember 18 und befindet sich in einer Berufsausbildung.
Nun sind wir zum Konsulat nach Düsseldorf gefahren (nach vergeblichen Versuchen, dort anzurufen). Es fehlt ein Eintrag im ukrainischen Pass, dass er dauerhaft im Ausland lebt (Regristrierung). Dies ist angeblich ab 14 erforderlich, damals war er 13 und in Remagen hat man uns nichts davon gesagt. Meine Frau hat auch keinen solchen Eintrag. Außerdem benötige er einen ukrainischen Inlandspass, den er auch nicht (mehr) hat.
Nun sollen die beiden in die Ukraine fahren und das dort erledigen. Das ist natürlich ein großer Aufwand, aber wir würden das in Kauf nehmen, wenn es denn über die Botschaft gar nicht geht. Allerdings haben wir Angst, dass er Probleme bekommt, weil er bald 18 ist und es in der Ukraine die Wehrpflicht gibt. Möglicherweise lassen sie ihn nicht wieder ausreisen.
Anmerkung: wir planen für beide die Einbürgerung, das wäre bei dem Jungen ab nächstem Jahr möglich. Dafür braucht man aber offenbar auch diese Papiere.
Habt Ihr Erfahrungen mit diesen Themen?
Grüße
lexam