Mit dem Auto in die Ukraine

  • Ich habe das hier zwar schon einmal angeschnitten, vielleicht habe ich mich bei meiner Frage auch missverständlich ausgedrückt, doch eine so richtig greifbare Erfahrung oder sogar rechtlich zu belastende Antwort (ohne gleich die große Keule des „Festnagelns“ schwingen zu wollen) habe ich jedoch noch nicht bekommen.Im Ansatz ist mir alles klar, doch im Detail fehlt mir der Durchblick.Also, noch einmal. Variante: Wir besitzen in Deutschland zwei PKW.
    Mit einem PKW wollen wir im kommenden Jahr, mindestens für drei – angedacht sind auch fünf Monate in die Ukraine fahren.Frage: Auf wen muss der PKW in Deutschland zugelassen sein (ich bin Deutscher, meine Frau Ukrainerin mit Daueraufenthaltsbewilligung)Wieviel Tage darf ein auf einen Deutschen zugelassener PKW in der Ukraine verbleiben?Wieviel Tage darf der PKW in der Ukraine verbleiben, wenn er in Deutschland auf meine Frau (Ukrainerin) zugelassen ist Variante: Wenn wir beabsichtigen, einen der beiden PKW mit deutscher Zulassung in der Ukraine zu belassen – geht das? (Immer für unseren jährlichen (3 bis 5 Monate) Aufenthalt in der Ukraine.
    Was muss man tun, wenn das Belassen des PKW in der Ukraine mit deutscher Zulassung nicht möglich ist, um den PKW in der Ukraine zu belassen (Vielleicht auf meine Frau ummelden? Denn sie ist ja noch Ukrainerin.)Oder gibt es andere rechtssichere Möglichkeiten, den PKW- immer zu unseren jährlichen monatlichen Aufenthalten in Kiew – zu nutzen, ohne dass man mit irgendeiner Behörde im der Ukraine (ob Zoll, Finanzamt oder dgl.) gleich in Konflikt zu geraten. Wir möchten alles richtig machen und keine „Scherereien“ mit irgendjemandem haben. Vielleicht hat hier ein Nutzer bereits derartige Erfahrungen, die man ohne weiteres nutzen oder auch befolgen kann. Danke

  • Du stellst die gleichen Fragen, du erhältst die gleichen Antworten...


    Ein Ukrainer, eine Ukrainerin, die in der Ukraine gemeldet ist mit Wohnsitz, darf nur bis zu 5 Tagen mit einer ausländischen Autonummer fahren.


    Ein Deutscher Staatsbürger darf mit dem PKW und deutschem Kennzeichen ein Jahr in der Ukraine fahren, jedoch darf der Deutsche Staatsbürger nur 3 Monate am Stück in der Ukraine sein. Zudem gilt, rein rechtlich, dass man nur 60 Tage mit ausländischem Führerschein in der Ukraine fahren darf. Das wird in der Regel beim Zoll an der Grenze nicht kontrolliert, aber unter Umständen wird es zum Problem, wenn die Polizei bei einer Übertretung der Geschwindigkeit, oder bei einem Unfall kontrolliert . Dann kann es zur Strafe kommen, wenn man ohne ukrainischen Führerschein fährt.
    Warum diese Regelung so ist, weiß keiner, ist aber so.


    Grundsätzlich gilt, der PKW darf ein Jahr in der Ukraine sein, der Fahrer nur 3 Monate. Deutscher Führerschein gilt nur 2 Monate.


    Glaubst du es, oder nicht?


    Hatte ich doch schon des Öfteren geschrieben In deinen Threads.


    Was ist das Problem dieses zu akzeptieren?


    Es ist also auf jeden Fall besser, wenn das Auto auf einen deutschen Staatsbürger angemeldet wird.


    Das Ummelden in der Ukraine wird eine ziemlich teure und langwierige Sache, wenn das Auto aus Deutschland eingeführt wird. Glaub mir. Ich habe mich sehr intensiv mit diesem Gedanken beschäftigt und habe es sein gelassen, da die Kosten von Zoll und Steuer nicht im Verhältnis stehen zum Wert eines gebrauchten Autos.


    Grüße Dirk, der das jetzt zum letzen Mal schreibt.

  • Wenn du es nicht glaubst, erkundige dich beim ukrainischen Konsulat in deiner Region. Die geben dir sicherlich Auskunft, nach Terminvereinbarung.
    Findet man im Internet, wo das für einen zuständige Konsulat sitzt. Dann kannst du auch gleich fragen, ob du länger als 3 Monate in UA sein darfst, was ich einfach nicht glaube.


    Grüßle!

  • dass man nur 60 Tage mit ausländischem Führerschein in der Ukraine fahren darf


    Das ist nicht ganz korrekt.
    1.) Im Gesetz steht 60 Tage ab dem Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung.
    2.) Wie soll nachgewiesen werden , dass an 60 Tagen gefahren wurde :)))


    So das Auto kann ein Jahr mit einer temporären Aufenthaltsgenehmigung gefahren werden.....
    Aber bei der Versicherung sieht es wiederum schlecht aus bei einem Unfall. Thema Versicherungsschutz.
    Also ist das Vorhaben mit Risiko beaufschlagt !!! Er muss nach 90 Tagen ohne Auto zurückfliegen. Wenn das ganze finanziell durchgerechnet wird, dann lohnt es sich mit Sicherheit nicht


    Auf wen muss der PKW in Deutschland zugelassen sein



    Auf dich natürlich

  • Das habe ich nun auf der Seite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland gefunden:


    Führerscheine
    Grundlage: Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 und Verordnung des Ministerkabinetts, Nr. 511 Teil 30 vom 20.05.2009.
    Gültigkeit deutscher Führerscheine in der Ukraine
    Laut Verordnung Nr. 511 Teil 30 vom 20.05.2009 des Ministerkabinetts der Ukraine kann ein EU-Bürger mit dem nationalen oder einem internationalen Führerschein sein Auto in der Ukraine führen.
    Nur Ausländer, die in die Ukraine übersiedeln, müssen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltstitels für den ständigen Wohnsitz in der Ukraine ihren Führerschein umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt nach einer medizinischen Untersuchung und Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung.


    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Kanzleigebäude)
    Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901 Kiew
    Telefon: 0038 044 2811 100 (Telefonzentrale)
    Telefon: 0038 044 2811 335 (Rechts- und Konsularreferat) Fax: 0038 044 2811 383 (Rechts- und Konsularreferat)
    E-Mail: rk@kiew.diplo.de Internet: Deutsche Botschaft Kiew - Auswärtiges Amt


    Abscheinend gilt die 60 Tage Regelung nur für ständig übergesiedelte Ausländer.

  • Hat schon mal jemand das mit dem Umschreiben gemacht?


    Wird der bestehende Fuehrerschein dabei eingezogen und gibts erst mal nur den auf 2 Jahre und 70 km/h beschraenkten Anfaenger- Fuehrerschein?

  • Hat schon mal jemand das mit dem Umschreiben gemacht?


    Wird der bestehende Fuehrerschein dabei eingezogen und gibts erst mal nur den auf 2 Jahre und 70 km/h beschraenkten Anfaenger- Fuehrerschein?


    1. Umschreibung funktioniert nicht, da keinerlei Interesse besteht.
    2. Die Ukraine hat nicht das Recht Deutsche Dokumente so ohne weiteres einzuziehen. Niemand kann dich zwingen die Deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben


    Die Regel wird sein, dass es sich um 2 erst Wohnsitze handelt. Und eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Aufenthaltsverpflichtung

  • 1. Umschreibung funktioniert nicht, da keinerlei Interesse besteht.


    Grundsätzlich verstehe ich da das mangelnde Interesse. ;)


    Wie schwer ist es eigentlich einen Ukrainischen FS (EU-Klassen A/B/C) zu erwerben, wenn Österreichischer FS (A/B) vorhanden ist? !think! :whistling:

  • Was ich toll finde ist die Zeit, die ich nicht habe / hätte. Wie macht ihr das, oder seid ihr / bist du schon in Rente?

  • Zitat

    Wie schwer ist es eigentlich einen Ukrainischen FS (EU-Klassen A/B/C) zu erwerben, wenn Österreichischer FS (A/B) vorhanden ist?


    Da Umschreibung wohl nur ein theoretischer Fall ist, kann man den UA Lappen gleich neu machen.


    Das dauert ca. 2 Monate, kostet je nach Region ca. 3 TUAH plus Sprit fuer Fahrstunden plus 300 UAH Pruefungsgebuehr und in Summe vielleicht noch mal 2 TUAH wenn man alle "Abkuerzungen" nutzen will, da spart man aber wieder den Sprit ;)


    Zum Anmelden braucht man ein paar Fotos, Fiscal Code, Posvidka plus Wohnortnachweis und die Gesundheitspruefung. Letzteres kann man auch ohne durch X Kabinette zu schleichen bekommen, kostet dann bissel was.


    Wie umfangreich man an Theorie und Praxis teilnimmt ist dem Fahrschueler ueberlassen. Speziell wenn man mit Auslands FS zur Fahrschule angefahren kommt wird der Instruktor sowieso nix sagen. Man unterschreibt einfach vor der Pruefung die Anwesenheit bei allen Theorie/ Praxisstunden.


    Die theoretische Pruefung wird am PC gemacht, 20 Fragen in 20 Minuten, leider nur noch auf ukrainisch und englisch, russisch wurde vor kurzen rausgenommen. Nur da muss man pesoenlich erscheinen weil die Pruefungsteilnehmer fotografiert werden. Wenn man den Test nicht besteht, ist das mit ein paar Talern zu regeln.


    Ueben kann man online (nur ukrainisch) http://pdr.hsc.gov.ua/ Man muss sich da mit einer Mailadresse und der gewuenschten Fahrzeugklasse registrieren. Irgendwo gibts auch ein pdf mit allen offiziellen Fragen, ca. 500 Seiten - ca 1500 Fragen insgesamt fuer alle Klassen.


    Die praktische Pruefung erfolgt direkt nach der Theorie, geht aber auch per Kleingeld.


    Man hat dann den 2 Jahre Probezeit FS und muss ihn danach noch mal in einen dauerhaften umtauschen. Man darf in der Zeit 70 fahren, eine der bescheuertsten Regeln an die sich auch keiner haelt.


    Weitere Klassen kann man wohl recht einfach nachtraeglich dazu nehmen, kostet IMHO 480 UAH je Klasse.

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