Visa durch Familiennachzug?

  • Danke Murtschik. So war es bei mir.
    Sie berechneten Beitrag bis ich es nachweisen konnten.
    Ich wollte auch keine Diskussion darüber los treten, sondern einfach darauf hinweisen das man das beachten sollte

  • Eine Anschlussversicherung muss definitiv nicht nachgewiesen werden, ...... Gibt aber immer wieder Mitarbeiter bei gesetzlichen und leider auch privaten Kassen, die diese ohne Rechtsgrundlage dennoch einfordern, ....


    So war es bei mir.


    Also wenn von mir wer etwas einfordert, das mir seltsam vorkommt, meine Rechte irgendwie einschränkt oder mir Kosten verursacht kläre ich das mit Fachunterstützung erstmal ab.


    Ist die Forderung unberechtigt kommt es zur Frage, ob denen wer ins Hirn geschissen hat und vergessen zum Runterlassen.

  • Letztendlich konnte ich aber die neue Kasse nachweisen .
    Krankenkassen agieren wie Behörden. Streite dich mit denen mal rum....
    Die IKK war sogar so dreist und verlangte meine Schweizer Lohnabrechnungen.
    Wollten daraus den Beitrag berechnen

  • In den letzten Jahren hat sich auch für Deutsche im Ausland versicherungstechnisch vieles geändert und die Kassen kamen oft mit der Schulung ihrer Mitarbeiter nicht nach. Seit 2009 gibt es die Pflicht zur Versicherung, die unter der flotten Ulla Schmidt eingeführt jedem Auslandsdeutschen auch nach Jahrzehnten Auslandsaufenthalt die Wiederaufnahme in einer deutschen GKV/PKV zusichert. Vorher fielen viele ins Loch und mussten erst HIV sein, um wieder Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Die Kassen im Gegenzug versuchen missbräuchliche Inanspruchnahme* herauszufiltern. Das geschieht schon beim Wegzug mit oder ohne Anwartschaft, aber auch bei der Wiederaufnahme und besonders wenn es über den holprigen Weg nach SGB V §5 (1) Punkt 13 geht..


    * § 52a SGB 5 - Einzelnorm z.B. Willi will seine Hüft-Operation nicht in der staatlichen Klinik in Dnipropetrovsk machen lassen, fliegt nach Frankfurt/M, meldet sich pro forma an, geht zu AOK, die nimmt ihn auf, die ganze OP, noch eine 4wöchige Rehabilitation hinten ran, von den 23.000€ auflaufenden Kosten zahlt er nichts, da er überfordert ist und schwupps gesundet sitzt er wieder im Flugzeug zu Olga..

  • Bei Operationen, sicher eine Option aus Kosten- und Angstgründen wieder den deutschen Versicherungsschutz zu nutzen.
    Bei Medikamenten, die man regelmäßig dringend braucht und die auch noch sehr teuer sind, ist das nicht möglich.

  • Letztendlich konnte ich aber die neue Kasse nachweisen .


    Wozu du eben nicht verpflichtet gewesen wärst. :rolleyes:


    Krankenkassen agieren wie Behörden. Streite dich mit denen mal rum....


    Das sehe ich gar nicht so schwierig, weil wenn man bei geringsten Falschauskünften oder Fehlverhalten von solchen Stellen - entsprechend dokumentiert - sich nicht ins Bockshorn jagen lässt und mit Vehemenz widerspricht, fangen die meist zum Überlegen an und merken, dass man ihnen viel Arbeit und Probleme bereiten wird. Das führt meist rasch zum Einlenken. Und für die schwierigen Fälle lasse ich unseren Juristen den Vorgesetzten anrufen und weitere rechtliche Schritte ankündigen. Das reichte bislang bei meinen Streitigkeiten (und das sind doch einige, weil ich einfach viele Dinge nicht akzeptieren will....) immer aus.
    Aber wie schon gesagt - man muss sich halt vorher entsprechend schon vorbereiten auf derartige Gespräche.... :whistling:


    Ich frage mich, warum man sich in Deutschland abmelden will/soll


    Da kann ich mir einige Gründe vorstellen, Angefangen davon, dass man sich einer Besteuerung entziehen will bis dahin, dass einem die Gläubiger (oder sonstige Forderungen) im Nacken sitzen. Oder man schlichtweg aus Enttäuschung über Entwicklungen Abstand gewinnen will, bzw. auch aus purer Abenteuerlust.


    Was ist der Vorteil, ohne Versicherungsschutz in Europa herumzureisen?


    Der einzige Vorteil wäre wohl die Ersparnis der Beiträge. Für mich wäre es nichts.

  • Ein kurzer Nachtrag. Man kann auch in Deutschland einfach eine Adresse mieten mit Postnachsendung. Habe ich auch eine Zeit gemacht. In Berlin. Selbst Gericht bei meiner Scheidung hat die Adresse genutzt. Post wird eingescannt und du drückst die aus oder nicht. Egal wo du bist auf der Welt. Vorteil kein Strafmandat kann dich erreichen. Kannst dir Originale lagern lassen und wenn du wieder in Deutschland bist abholen oder zusenden lassen. So ist digitales Nomadentum möglich

  • Ich frage mich, warum man sich in Deutschland abmelden will/soll? Was ist der Vorteil, ohne Versicherungsschutz in Europa herumzureisen?


    Ich habe seit 1990 mit vielen Deutschen zu tun, die ins Ausland vorrangig nach Südostasien, die USA, die Karibik und inzwischen auch mehr und mehr nach Ost-/Südosteuropa auswandern. Alle stehen dann vor der Entscheidung sich um eine künftige Krankenversicherung zu kümmern und eigentlich will jeder im Krankheitsfall gut versichert und versorgt sein. Mein typischer Kunde nach 1955 geboren wählt hierfür meist die Hanse-Merkur und ist dann für 59€ monatlich auf bis zu fünf Jahre versichert. Danach läuft dann die Suche nach einer dauerhaften Auslandslösung über den BDAE. Klingt alles vernünftig, aber fast zwei Drittel der ziehenden Landsleute bleibt meist ganz ohne Versicherung und denkt das spannende Thema dann irgendwie später im Ausland zu lösen.

  • Du hast auf die recht teuren Vollversicherungen verwiesen, da ist man dann lebenslang ganz europaweit, also bis zum Ural versichert, zahlt dann als z.B. 40jähriger schon 321€ im günstigsten Tarif KVS3.. das geht aber viel günstiger ebenfalls lebenslang über den BDAE zu 157€ im gleichen Alter, Ukraine ist hier in der Länderzone 2 und mit 6monatigem jährlichen Schutz in der Bundesrepublik bei Besuchsaufenthalten.


    Ich sprach aber über die 5jährige Variante der Hanse-Merkur zu 59€ monatlich, die viele die weggehen erstmal wählen, um dann später wenn alles im Ausland läuft eine dauerhafte Lösung zu suchen. Den BDAE stelle ich mal als Kurzausdruck mal links ein, die Hanse-Merkur 5jährig rechts, auf Nachfrage alles gern vollständig per e-mail.

  • Trotzdem gilt auch hier die 3 Monatsregelung:



    Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate


    (1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er


    a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder


    b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder


    c) — bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und


    — über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügt und der zuständigen nationalen Behörde durch eine Erklärung oder durch jedes andere gleichwertige Mittel seiner Wahl glaubhaft macht, dass er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, oder


    d) ein Familienangehöriger ist, der den Unionsbürger, der die Voraussetzungen des Buchstabens a), b) oder c) erfüllt, begleitet oder ihm nachzieht.


    (2) Das Aufenthaltsrecht nach Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die den Unionsbürger in den Aufnahmemitgliedstaat begleiten oder ihm nachziehen, sofern der Unionsbürger die Voraussetzungen des Absatzes 1 Buchstabe a), b) oder c) erfüllt.

  • Trotzdem gilt auch hier die 3 Monatsregelung:


    ???



    Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate


    hier folgt eine Aufzählung, die IMMER erfüllt ist bis die Behörden des Landes das RECHTSGÜLTIG anders beschieden haben.


    Also welche Dreimonatsregelung meinst du?
    Diejenige, die für Nicht EU-Ausländer gilt? Nein, diese gilt eben nicht.

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