Hochzeit mit UA Frau und rechtliche Verpflichtungen

  • Hi,


    möchte mal rein Hypothetisch fragen wie da die aktuelle Rechtslage ist.
    Bisher hatte ich ja eher pech mit deutschen Frauen. Langjährige Beziehungen 2x verheiratet gewesen und irgendwie die Schnauze voll.
    Jetzt habe ich aber eine für mich klasse Frau kennengelernt und würde auch gerne mit ihr in Deutschland zusammenleben aber das ist ja nach meinem Wissensstand nur 90 Tage pro 180 Tage möglich.
    Sollte ich jetzt mehr wollen, müsste ich vermutlich heiraten. Da habe ich aber irgendwie schon wieder die Kosten im Blick für Trennung Unterhalt usw. Wie wäre da die rechtliche Situation? Könnte ich heiraten und zum Beispiel mehrere Jahre mit ihr Zusammenleben und wenn sie meint sich trennen zu müssen,bin ich dann erneut die Melkkuh?


    Danke für Aufklärung

  • Ich habe kurz in die FAQ hereingeschaut. Es sieht so aus, als bezieht sie sich nur auf UA. Die Eingangsfrage ist aber eher allgemein gehalten. Es könnte durchaus auch sein, dass der Lebensmittelpunkt in Westeuropa lag und sie mit einer Scheidung in UA nicht einverstanden ist. Bietet die FAQ auch etwas für diesen Fall?


    Gruß
    Siggi

  • Nein. Natürlich nicht.
    Es gibt keine eierlegenden Wollmilchsäue.
    Und wenn doch, dann ist das ein derart universales Viech das es zu Nix wirklich richtig zu gebrauchen ist...:)))


    Die Eingangsfrage würde ich in der Wikipedia unter "Ehe" googlen.
    Da stehen die wesentlichen Verpflichtungen und das Wesen der Ehe beschrieben.
    Das ist im grossen und Ganzen in Europa Gleich. Weil die Institution Ehe überall den selben Sinn und Zweck hat in unseren Breiten und daraus ergeben sich Einrichtungen, die ähnliche Folgen haben und ähnlich geregelt sind.
    Unterschiedlich sind eben die Details.
    Unterhaltshöhe, Fristen, Prozessordnungen, Scheidungsvorraussetzungen usw. Inwieweit das relevant ist hängt aber eher vom Auffenthaltsort der Beteiligten, und Gerichtsstand, sowie Umsetzung und jeweilige Annerkennung der Urteile und noch anderen Faktoren ab.
    Im Wesentlichen ist das immer eine auf Dauer angelegte, nachhaltige, gegenseitige Beistandsgemeinschaft. Aus der sich Unterhaltsverpflichtungen, Erbansprüche etc., ergeben.
    Allgemein kann man sagen, dass es bei Eheschliessungen mit ukr. Partnern, zu gewissen Vorteilen bei der Eheauflösungen kommen kann, die es sonst nicht gäbe, wenn beide Deutsche wären und in Deutschland leben.
    Das sind im wesentlichen, beschleunigte Scheidungsverfahren im Vergleich zu Deutschland in der Ukraine, ggf. sich ergebende Ausreisepflicht des anderen Partners und nach deutschem Recht extrem reduzierte Unterhaltsverpflichtungen, wenn sich der Partner wieder in der Ukraine befindet.

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