Renten- bzw. Pensionszahlungen beim Leben in der UA?

  • Ich will mal versuchen ein bisschen Erleuchtung in das Dunkel meines Hirns zur bringen:


    Gibt es unter den Forumsmitgliedern wen, der in der UA lebt und Renten- bzw. Pensionszahlungen aus DE oder AT bezieht? :hmm:


    Wo passiert die steuerliche Veranlagung - in DE/AT oder in der UA?

  • Ja, es gibt ein Steuerabkommen zwischen den Ländern. Dort wo man die Bezüge erhält, ist die Steuer fällig.


    Auch wenn die Frage eben beantwortet ist, falls jemand mal später hier tiefer weitersucht - alle Informationen und Formulare für auslandsdeutsche Rentner bzw. Pensionäre gibt es über das bundesweit bei Rente im Ausland zuständige Finanzamt in Neubrandenburg/MVP.

  • Ja, es gibt ein Steuerabkommen zwischen den Ländern. Dort wo man die Bezüge erhält, ist die Steuer fällig.


    Wobei in DE das Existenzminimum steuerfrei ist, wenn man unbeschränkt steuerpflichtig ist. (Für gewöhnlich ist man mit Auslandswohnsitz nur beschränkt steuerpflichtig.) Diese in dem Fall vorteilhafte unbeschränkte Steuerpflicht kann man beantragen, wenn mehr als 90% der Gesamteinkünfte aus Quellen aus DE stammt. Dadurch sollte sich die Steuerlast wesentlich reduzieren und je nach Ertragsanteil der Rente ggf. total entfallen.


    Gruß
    Siggi

  • Würde mich interessieren, was so ein Typ wie Oleg Winnik an Steuern zahlt, der ja bekanntlich in Berlin wohnt, aber sein Geld fast ausschließlich in UA macht.

  • Heisst das wenn ich als Österreicher in der Rente in die Ukraine übersiedle, das ich meine Rente dorthin Brutto überwiesen bekomme und die Ukraine dann die Steuer einbehält? Zahle ich in Ukraine weniger oder mehr Steuer als in Österreich? (Angenommen ich hätte 45000 Eu Bruttorente im Jahr)

  • Ich grätsche mal hier hinein: Ich würde den ukrainischen Staat nicht um seine Steuern betrügen wollen. Aber wenn ich mir meine Pension auf ein deutsches Girokonto überweisen ließe und in Khmelnytzky/Cherkassy/Odessa/Kiew/Lviv/where ever you want fliessig per Karte abheben würde?

  • Wer 45.000 Euro Rente bezieht im Jahr, der sollte 20.000 Euro Steuern zahlen, meine Meinung.


    Es ist dort die Steuer zu zahlen, wo man das Geld verdient hat oder bekommt. Egal wo man wohnt, außer es gibt kein Steuerabkommen mit dem Land in dem man wohnt.

  • Man kann es sich kaum vorstellen, aber es ist so in UA, es frägt keiner nach einer Steuererklärung. Es gibt hier Leute, die ihre Firmen abgemeldet haben, aber weiter im gleichen Gewerbe arbeiten, aber einfach keine Steuern mehr zahlen. Anscheinend kontrolliert das niemand, von was man lebt oder wie man sein Haus finanziert hat...

  • Heisst das wenn ich als Österreicher in der Rente in die Ukraine übersiedle, das ich meine Rente dorthin Brutto überwiesen bekomme und die Ukraine dann die Steuer einbehält?


    Schau in Artikel 18, Absatz 2:
    RIS - Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine) - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.12.2019
    Gewöhnliche Renten werden in AT besteuert, auch wenn Du in UA lebst.


    Gruß
    Siggi

  • Man kann es sich kaum vorstellen, aber es ist so in UA, es frägt keiner nach einer Steuererklärung.


    Das ist in DE auch nicht anders, wenn man weder ein Gewerbe hat noch angestellt ist, keine Rente bekommt, etc. Also keine Einkünfte hat, von dem der Staat weiß.


    Gruß
    Siggi

  • Man kann auch Einkommen haben, von dem der Staat weiß. Wenn dieses dauerhaft unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro (gültig ab 2020) für Verheiratete liegt, kann man sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.


    LG lev

  • Hinweis! ganz so einfach ist das nicht und da in Steuerangelegenheiten nur zugelassene Fachleute beraten dürfen, zitiere ich hier einfach meinen Steuerberater "wenn einer in der BRD unter dem Grundfreibetrag von 10.005€ jährlich liegt kann er beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen die auf 3 Jahre gilt.." und schiebe noch einen Verweis nach -> https://www.steuertipps.de/ste…eranlagungs-bescheinigung

  • Steuerlich veranlagt ist laut Rechtssprechung da wo der Familiäre Mittelpunkt besteht.Das DBA regelt nur das Du nicht 2 Mal Steuern zahlst.
    Lebst Du in UA und Wohnsitz dort bekommst Du UA ID und versteuert es mit 5 % EKST wen es über eine gewisse Grenze geht.Es ist meines Wissens unerheblich ob die Rente aus DE oder AT kommt.Der Steuerliche Aspekt ist Du musst dort wohnen gemeldet sein und Nachweisen das Du dort Familiär verwurzelt bist,selbst wenn Du nur den Familienhund besuchst .
    Es gibt ja auch Firmen mit Sitz als Bsp AT die in DE Geschäftlich aktiv sind und auch Umsatz machen,aber versteuern tun Sie in AT und nicht in DE.
    Warum sollte dieses Konzept auch nicht Privat gehen.Der Staat hier wird versuchen das hier gezahlt werden soll um die Goldstücke und anderen Scheiss zu finanzieren,aber Recht haben und bekommen ist in diesem Staat so eine Sache

  • - Abmeldung je nach Bundesland beim Einwohnermeldeamt/der Gemeinde
    - Abmeldung beim Finanzamt/Kontakt zum Finanzamt Neubrandenburg bei Rentenzahlungen
    - gegebenenfalls Anwartschaften bei GKV bzw. PKV einrichten (57,16€ monatlich bzw. 5% des Beitrags+Pflegeversicherung)
    - PKV ab 33€ monatlich für die Ukraine bis 65, danach ab 105€ monatlich (inklusive medizinischem Rückflug)
    - im Bundesgebiet keinerlei Zustände schaffen, die auf eine Rückkehrwilligkeit schließen lassen (z.B. angemietetes Zimmer..)
    - und die 183 Tageregel bei Besuchsaufenthalten im Bundesgebiet peinlichst beachten (B :P ris Becker..)


    Stand: Dezember 2019

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