Aufenthaltsgenehmigung bzw. Langzeitvisa in der UA ohne familiäre Bindungen

  • Mal eine Frage an die Wissenden - in der FAQ finde ich dazu nichts:


    Welche Möglichkeiten gibt es, Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Langzeitvisa für ein Leben in der UA zu erhalten, wenn keine familiäre Bindungen bestehen?

  • Ja. Ist aber Teuer.
    Etwa 100.000 $ Investitionssumme.
    Braucht man Alles nicht wenn man im Unternehmen angestellt ist, was einem selbst gehört. Das wäre dann eine Aufenthaltsgenehmigung wegen Arbeitsaufnahme.
    Andererseits hat man weiter den Vorteil, das man zum ukr. Mindestgehalt beschäftigt werden kann, wenn man Eigentümer des Unternehmens ist.
    Es reicht natürlich auch eine Teileigentümerschaft.
    Unterm Strich Alles dasselbe, nur die Investitionssumme von läppischen 100.000$ hat man sich gesparrt.


    Letztlich ist auch das Steuersystem für Internationale Steuersparmodelle noch zusätzlich interessant.


  • Mmmmh - das ist alles nicht das Passende. Ginge um Pensionisten, die ihren Lebensabend in der Ukraine verbringen wollten.

  • Pensionäre brauchen Pflege, Unterstützung im Haushalt usw. Diese Pensionäre gründen eine Firma und stellen UA Mitarbeiterinnen für die vorne genannten Tätigkeiten
    an. Sich selbst gleich als Hausmeister, denn wohnen müssen sie ja wohl auch irgendwo wenn sie nicht unter der Brücke schlafen. Nebenbei gibt es da noch das kleine
    Sprachproblem, also man kann auch noch eine Übersetzerin anstellen...….. Die Liste lässt sich verlängern bzw. verkürzen.

  • Mmmmh - das ist alles nicht das Passende. Ginge um Pensionisten, die ihren Lebensabend in der Ukraine verbringen wollten.


    Ne gibts nicht.
    Also viel einfacher als mit der Firmengründung gehts nun nicht mehr.
    Es reicht ne Briefkastenfirma.
    Damit kriegt jeder Hinz und Kunz ohne weiteres ne Aufenthaltsgenehmigung.
    Sogar für 3 Jahre möglich. Also auch wenig Lauferei.

  • Etwa 100.000 $ Investitionssumme.


    Was wird darunter verstanden? Gesellschaftsanteile, oder nachgewiesene Investitionen?


    Sollte es sich um Gesellschaftsanteile handeln - wie sieht es da mit Sacheinlagen aus?


    Diese Pensionäre gründen eine Firma und stellen UA Mitarbeiterinnen für die vorne genannten Tätigkeiten an. Sich selbst gleich als Hausmeister,


    So ähnlich hatte ich mir das ja auch vorgestellt, aber wenn jeder Gesellschafter € 100K investieren muss?


    .
    Es reicht ne Briefkastenfirma.
    Damit kriegt jeder Hinz und Kunz ohne weiteres ne Aufenthaltsgenehmigung.
    Sogar für 3 Jahre möglich. Also auch wenig Lauferei.


    Was ist, wenn einer der, so mit Aufenthaltsgenehmigung versehenen Firmeninhaber, dann nach 2,5 Jahren wirklich zum Pflegfall wird und nicht mehr in der Lage ist die Amtswege durchzuführen? !think!

  • Keine Ahnung.
    In der Praxis passiert wahrscheinlich Nix.
    Weil der Ausländer in der Regel auch ohne Krankheit nicht Willens oder in der Lage war seine Amtswege durchzuführen.


    Investitionen natürlich.
    Darum gibts sowas ja auch in der Regel fast nicht und die Leute beantragen die Aufenthaltsgenehmigung über die Arbeitsaufnahme.

  • Weil der Ausländer in der Regel auch ohne Krankheit nicht Willens oder in der Lage war seine Amtswege durchzuführen.


    Bedeutet diese Aussage, dass Ausländer da sowieso wen beauftragen solche Amtswege durchzuführen? Z.B. dein Unternehmen?


    Investitionen natürlich.


    OK - verstanden - danke!


    und die Leute beantragen die Aufenthaltsgenehmigung über die Arbeitsaufnahme.


    D.h. auch ein 70-Jähriger deutscher Rentner könnte mit einem Minimalgehalt angestellt werden als "Berater"? !think!

  • Mal eine Frage an die Wissenden - in der FAQ finde ich dazu nichts: Welche Möglichkeiten gibt es, Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Langzeitvisa für ein Leben in der UA zu erhalten, wenn keine familiäre Bindungen bestehen?


    Man könnte sich den Kämpfern im Donbass anschließen :sniper: wenn man dann der ATO in die Hände fällt, gibt's einen langen Aufenthalt und zur Entlassung spricht man fließend ukrainisch!!!


  • Ja, so ist es in der Regel.

  • :)))) Hehehehe. Wie kommst du auf die Idee, das die eine Aufenthaltsgenehmigung haben? Welcome to Ukraine.....:)))


    здесь!


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  • und die Leute beantragen die Aufenthaltsgenehmigung über die Arbeitsaufnahme


    Jetzt muss ich da nochmals was fragen dazu : Wo beantragt man so etwas und wo sind solche Stellen angesiedelt? In der jeweiligen Gemeinde des Betriebs, der nächstgelegenen Stadt, den Rajons-Zentren, oder den Oblast-Zentren? !think!

  • Zuständig dafür ist letztlich der staatl.
    Migrationsdienst. Das ist sowas ähnliches wie die Ausländerbehörde und die nehmen deren Aufgaben wahr.
    Die sind regional angesiedelt. Also in jeder Oblasthauptstadt.


    Aber natürlich sind auch noch andere Behörden involviert.

  • ergänzend dazu: - nicht zu vergessen das man für dieses Prozedere beim Migrationsdienst auch noch eines Wohnortsnachweises (Registrierung) bedarf, der ja nicht allzugern (für fremder Leute Wohneigentum) in UA erteilt wird

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

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