Aufenthaltstitel ärger mit ABH

  • Einkommensnachweise ...
    Bulletpoints:
    Verheiratet seit 2017
    Ich , deutscher Staatsbürger
    Sie, Ukrainerin mit befristetem AT
    2019 Umgezogen von Bonn (NRW) nach Hannover (Niedersachsen)
    ABH Hannover fordert nun plötzlich Gehaltsnachweise und droht mit nicht Verlängerung des Aufenthaltstitels.



    Von meinem Verständnis:


    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 27 Grundsatz des Familiennachzugs
    § 27 AufenthG Grundsatz des Familiennachzugs - dejure.org 3) 1Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von ANDEREN Familienangehörigen oder ANDEREN Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. 2Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.


    § 28 gilt für Deutsche, von meinem Verständnis gilt § 27 für Ausländer mit Asylrecht ..geduldet oder was auch immer (nicht abwertend gemeint)


    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 28 Familiennachzug zu Deutschen
    § 28 AufenthG - Einzelnorm Kurz gesagt : Ich Deutscher, sind verheiratet, leben in Deutschland , wir brauchen keine Einkommensnachweise. Ende.



    § 28 "....wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen."


    § 5 Abs. 1 Nr. 1 wird aufgehoben
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
    1.der Lebensunterhalt gesichert ist,


    und solange
    § 5 Abs. 1 Nr. 2.kein Ausweisungsinteresse besteht,
    § 5 Abs. 1 Nr. 3.soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und


    gibt es keinen Grund den Aufenthaltstitel nicht zu verlängern.



    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 6 GG - Einzelnorm - (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.



    familiennachzug-allgemein.pdf Seite 2


    Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG) Hat einer der Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist zu beachten, dass Artikel 6 GG hier eine besondere Schutzwirkung entfaltet. Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zum im Bundesgebiet lebenden Deutschen haben - der Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) - das minderjährige ledige Kind - der Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge. Die allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AufenthG der Sicherung des Lebensunterhalts ist dabei im Fall des Kindernachzugs und des Nachzugs des personensorgeberechtigten Elternteils nicht anzuwenden, § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG. Beim Ehegattennachzug zu Deutschen gilt das Lebensunterhaltserfordernis im Regelfall ebenfalls nicht, sofern nicht besondere Umstäne gegeben sindd, § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG (s. zu Einzelheiten Beitrag „Ehegattennachzug“, Ziff. 1 b). § 28 Abs. 1 S. 4 AufenthG über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege zugunsten eines nicht-personensorgeberechtigten Elternteils eines Deutschen ist für die Visumvergabe (Erstzuzug) wegen des Erfordernisses der bisherigen Führung familiärer Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nicht von Bedeutung. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige ist nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte möglich (§§ 28 Abs. 4, 36 AufenthG).



    ___________


    Es wurde hier ja öfter diskutiert in den Foren über ALG1 / ALG2 Empfänger,. ob ABH die nachweise über Wohnräume / Lebenunterhaltskosten fordern dürften. Wie hoch das Mindestgehalt für die Grundsicherung ist etc etc.


    Bitte korrigiert mich ob ich falsch liege, aber mir kommt es so vor als ob die ABH ein Formblattanfrage für alle Aufenthaltstitel hat und nicht unterscheidet ob hier ein deutscher Staatsbürger oder ob ein Asylanträger seine Familie weiterhin um sich haben will (nicht abwertend gemeint).


    Die Ausländerbehörde in Niedersachsen verlangt auch noch :
    - Krankenversicherungsnachweis (ist nicht schlimm, nur auf welcher Grundlage? )
    - Infos über Familienangehörige des ausländischen Ehepartners ( wozu??)
    - Schulbesuche des Familienangehörigen des ausländischen Ehepartners ( wozu??)
    -Abschlüsse (Ausbildung/Uni)
    - Infos über Religöse Betätigung ..freiwillig ,aber eine absolute Frechheit!


    Von meinem Verständnis kann die ABH folgende Dokumente bekommen:
    - Meldebestätigung Frau/Ich
    - Gültigen Personalausweis von mir / Reisepass Frau
    - Antragsformular /Biometrisches Foto
    - Gebühr - ENDE



    Bin etwas geladen, hoffe es ist verständlich geschrieben. Hatte das alles schon mit dem Versuch des Zwanges meiner Frau den Integrationskurs aufs Auge zu drücken, obwohl sie halt sozialversicherungspflich, 40h/Woche arbeiten ist und für den Kurs die Festanstellung aufgeben müsste. Hat mich gefühlte 100 Briefe hin und her gekostet und geht das Spielchen von vorne los mit Einkommensnachweisen.


    Oder sehe ich hier was falsch?







  • "ABH Hannover fordert nun plötzlich Gehaltsnachweise und droht mit nicht Verlängerung des Aufenthaltstitels."
    - nicht richtig.


    "Kurz gesagt : Ich Deutscher, sind verheiratet, leben in Deutschland , wir brauchen keine Einkommensnachweise. Ende" - 28/ AufenthG.
    - richtig.


    "Bitte korrigiert mich ob ich falsch liege, aber mir kommt es so vor als ob die ABH ein Formblattanfrage für alle Aufenthaltstitel hat und nicht unterscheidet ob hier ein deutscher Staatsbürger oder ob ein Asylanträger seine Familie weiterhin um sich haben will (nicht abwertend gemeint)"
    - naheliegend,...(sehr wahrscheinlich stimmt das sogar,...vllt. hat's was mit deinem "komplizierten" Nachnamen zu tun ...-:))


    Frage dort einfach mal in bestimmter Form nach den Rechtsgrundlagen,...mit dem Aufenthaltsgesetz unterm Arm und dem Hinweis sonst am besten gleich zum Amtsleiter zu gehen


    ....nur was zu Hölle sind Spassveranstaltungen der VHS ??? - klingt sehr interessant ...-))
    "meine Frau ...nimmt an Spassveranstaltungen an der VHS teil" - zitiert aus einem alten posting von dir,.... den Punkt Befreiung vom Integrationskurs habt ihr ja auch hin bekommen...wird schon !

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • den Punkt Befreiung vom Integrationskurs habt ihr ja auch hin bekommen...wird schon


    Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen.


    Man legt auf den I-Kurs gesetzlich wert und verlängert gern bei Nichtablegen desselben nur um ein Jahr...


    Aber man verlängert !


    Also einfach dort bei der ABH mit den Gesetzen unterm Arm vorsprechen und verbindliche Begründung verlangen.

  • Also einfach dort bei der ABH mit den Gesetzen unterm Arm vorsprechen und verbindliche Begründung verlangen.


    Ich würde mir den Ärger nicht antun, sondern einen Anwalt anrufen lassen dort. Gleich unmissverständlich eine Amtshaftungsklage in den Raum stellen, für den Fall, dass er sich noch näher mit dem Fall beschäftigen muss und deshalb Kosten auflaufen.


    Meine Erfahrungen mit fast allen Ämtern ist, dass dort dann ein Rückzieher gemacht und von "Interpretations-Missverständnissen" die Rede ist..... :whistling:

  • ABH Hannover fordert nun plötzlich Gehaltsnachweise und droht mit nicht Verlängerung des Aufenthaltstitels.


    Meine Frau wollte ihre Niederlassungserlaubnis in ihren neuen Pass übertragen bekommen und die ABH verlangte Einkommensnachweise. Dies trotz nicht vorhandenem Wohnsitz in DE! Also nicht wundern, was dort so alles verlangt wird. Rechtens ist es öfter nicht.


    Gruß
    Siggi


  • Meine Frau wollte ihre Niederlassungserlaubnis in ihren neuen Pass übertragen bekommen und die ABH verlangte Einkommensnachweise. Dies trotz nicht vorhandenem Wohnsitz in DE! Also nicht wundern, was dort so alles verlangt wird. Rechtens ist es öfter nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Habe gestern noch mit jemandem telefoniert , sagen wir mal er arbeitet bei einem anderem Amt. Er hat die Möglichkeit Rechtsdatenbanken nach Urteilen abzusuchen und fand natürlich nichts. Er meinte auch dass man das ruhig eskalieren lassen kann und die Sachlage sei sehr,sehr eindeutig


    Definitiv und das war für mich wichtig: Egal welche Informationen von dem Amt eingeholt werden, es muss auf einer gesetzlichen Grundlage passieren und die Damen und Herren von der ABH sind verpflichtet schriftlich Stellung zu geben, wenn man die auf rechtliche Grundlagen ihrer Anfragen stellt.


    Werde später mein Brief hier veröffentlichen, er ist nicht perfekt, aber ich habe nach dem Telefonat den kompletten Tag damit verbracht zu verstehen wo hier Beamtenwillkür anfängt und vielleicht hilft es dem einem oder anderem dagegen schneller anzukämpfen.

  • ich habe nach dem Telefonat den kompletten Tag damit verbracht zu verstehen wo hier Beamtenwillkür anfängt


    Dazu wäre mir meine Zeit zu wertvoll gewesen, ehrlich gesagt. Deshalb eben oben mein Tipp mit der Hinzuziehung eines Anwalts..... :whistling:

  • Dazu wäre mir meine Zeit zu wertvoll gewesen, ehrlich gesagt. Deshalb eben oben mein Tipp mit der Hinzuziehung eines Anwalts.....


    Ja, bin ja bei dir mit dem Anwalt. Ich gehe dann zum Anwalt, zahle die Beratungskosten + aufgesetztes Schreiben und wohlmöglich geht dann 1-2 Schreiben hin und her und ABH rudert stumpf zurück und schreibt " Sie brauchen keine Gehaltsnachweise beilegen". Und ich bleibe auf den Anwaltskosten sitzen.


    Mir geht es um das Prinzip, aber es gibt ja auch hier genügend Fälle im Forum wo die Leute sich sorgen machen ob das Grundeinkommen für die ukrainische Ehefrau + möglich Kinder ausreicht und da sitzt der Groschen vielleicht nicht ganz so locker für den Anwalt.

  • Frage: - Was hindert dich daran das selbst zu machen ? - zur Behörde gehen, Wartenummer ziehen (?!) und den Mitarbeiter befragen ( 2 Meter Abstand halten :) ) auf welche Rechtsgrundlage er/sie sich bezieht - zeigen lassen...dauert vllt. 1-2 Stunden. Dafür braucht es keinen Anwalt.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Ja, bin ja bei dir mit dem Anwalt. Ich gehe dann zum Anwalt, zahle die Beratungskosten + aufgesetztes Schreiben und wohlmöglich geht dann 1-2 Schreiben hin und her und ABH rudert stumpf zurück und schreibt " Sie brauchen keine Gehaltsnachweise beilegen". Und ich bleibe auf den Anwaltskosten sitzen.


    :nono:


    Meine Vorgehensweise wäre im Best-Case-Scenario:


    1) Entsprechende Gesetzestexte heraus suchen
    2) Anwalt anrufen - die Situation erklären und auf die heraus gesuchten Texte hinweisen
    3) Anwalt überprüft in Kürze diese Texte und ergänzt gegebenenfalls
    4) Anwalt ruft Amt an und "dreht denen die Wadln nach vorne"
    5) Anwalt stellt Rechnung an mich (meiner Erfahrung nach zwischen 100 und 200 Euros)
    6) Ich bezahle Anwaltsrechnung

  • Schonmal drauf gekommen die Gehaltsnachweise einfach hinzubringen?
    Das ist einfacher als irgendwas zusammen zu suchen, von dem man eh keine Ahnung hat und wohl auch billiger als ein Anwalt....:))

  • Schonmal drauf gekommen die Gehaltsnachweise einfach hinzubringen?


    Niemals, denn hier geht es ums Prinzip! Da muss man schon mal bereit sein, den einen oder anderen Hunderter einzusetzen um letztlich den Behördenknecht vor sich im Staub liegen zu sehen! ^^


    Gruß
    Siggi

  • Nein.
    Wenn Sie diese Nachweise haben, heisst das ja nicht, dass sie ablehnen, selbst wenn da steht, das wir uns nicht aus eigner Kraft ernähren können und nichtmal in der Lage sind uns selber ein Dach überm Kopf zu bezahlen. Das Phantasiert man immer selber dazu.
    Aber klar. Wenn wir unsere Nerven und Zeit mit sowas verschwenden wollen, zeigen wir dem Amt das es keine Ahnung hat. Für uns ist das unbezahlte Arbeit und für die ein Fliegenschiss, für den Sie noch bezahlt werden. Also eine vollkommen ungleiche Ausseinandersetzung.

  • Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er das machen will oder nicht und wie er es machen will. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik und wie gesagt, es gibt hier Leute die wurden von ABH schikaniert, da sie angeblich zu wenig Verdienen. Oder denkt mal an Selbstständige / Freiberufler ... Gesellschafter die dann wohlmöglich aktuelle Gewinn und Verlustrechnungen beantragen müssen, die dann mehr kosten als der Anwalt :) .... lasst uns doch fachlich bleiben und nicht wie auch in den anderen Threads darüber diskutieren ob jemand mit ALG 2 Bezügen eine Familie nach D bringen sollte.

  • Hallo Dima. Wenn du Probleme mit der ABH hast kannst du dagegen beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Wir haben das vor Ort in Leipzig gemacht. Wegen der Langsamkeit der deutschen Botschaft in Kiew haben wir die 90 Tage für meine Frau überzogen und haben Klage gegen die ABH beantragt. Da gehst du hin und verlangst nach einem Rechtspfleger. Zusammen mit dem wird dann die Klage im Juristen Deutsch aufgesetzt. Das kostet dich keinen Cent. Spart man sich eine Menge Anwaltskosten. Wird hier nicht allen gefallen. (Ironie)

  • Da ja auch die Ausländerbehörden in Deutschland derzeit geschlossen sind und es derzeit ja auch keine neuen Termine gibt kann man in diesem Moment gar nichts tun, außer warten bis der ganze Spuk hier ein Ende hat und sich dann am besten telefonisch oder per Mail selber bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Befristungen (Duldung, Fiktionsbescheinigungen, Aufenthaltstitel u.s.w.) werden automatisch verlängert bis die Behörden wieder geöffnet werden und man einen neuen Termin bekommt....

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