Brauche Hilfe zur Entscheidungsfindung bzgl. Hochzeitsort

  • Hallo,
    ich lebe mit einer Ukrainerin hier in Leipzig zusammen, und wir wollen heiraten und dauerhaft zusammen hier leben.
    Eigentlich war soweit schon alles klar... bis dann dieses Corona kam, und nun wird es langsam stressig aufgrund der Termine.


    Meine (einvernehmliche) Scheidung mit der Ex wurde im März abgesagt, wg. Corona. Aber inzwischen arbeiten die Ämter wieder, also gehe ich davon aus, dass ich bis Juli geschieden bin. Ab dann möchte ich sofort neu heiraten. Nur wie und wo, dass ist meine Frage:


    Ursprünglich war eine Hochzeit in der Ukraine geplant, aber ich glaubt nicht an Reisefreiheit bis Juli.
    Ende Juli läuft dann auch leider ihr Schengen-Arbeitsvisum aus, d.h. sie müsste wohl D kurz verlassen, oder kann sie ohne Ausreise nahtlos von Schengen-Arbeitsvisum auf 90-Tage-Tourist umschalten, ohne Stress mit den Behörden zu riskieren?


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand irgendwie einen Tipp geben könnte.
    Ich würde natürlich auch gerne einen Anwalt mit der Begleitung beauftragen, wenn jemand da Erfahrungen hat, bitte melden.


    Angeblich öffnet Dänemark im Juni die Grenzen wieder, vielleicht wäre das eine Alternative?


    Unser Endziel ist es letztendlich, dass sie einen legalen Aufenthaltsstatus erhält.
    A1 Zerti Goethe ist gegeben.

  • Hallo, :)

    dass ich bis Juli geschieden bin. Ab dann möchte ich sofort neu heiraten.


    Sicher ? Warum ?

    Ursprünglich war eine Hochzeit in der Ukraine geplant, aber ich glaubt nicht an Reisefreiheit bis Juli.


    Kiste Bier, das dass im Juli klappt ? :whistling:

    Ende Juli läuft dann auch leider ihr Schengen-Arbeitsvisum aus, d.h. sie müsste wohl D kurz verlassen


    ***NEU*** FAQ - Ausländerrechtliche Fragen zum Corona-Virus | Stadt Frankfurt am Main
    - wobei ich nicht sagen kann, ob das für dein Mädel in Frage kommt, weil ja erst Ende Juli ihre Frist endet, - dies ist nur für Hessen (es gibt aber einen Verweis auf das Bundesministerium im Link, bin aber zu bequem den jetzt zu suchen)....für Berlin gibts das gleiche

    Anwalt


    Ja gibt es , - schau mal ins Impressum hier :rolleyes: ,...wobei es den m. E. nicht braucht

    Angeblich öffnet Dänemark im Juni die Grenzen wieder, vielleicht wäre das eine Alternative?


    Dänemark geht immer (mit der Fähre nach Bornholm z.B.)- war ja auch da vor 5 Jahren (es gibt aber andere Meinungen und eigentlich spricht derzeit alles für UA)


    Wenn Sie bereits hier ist mit Arbeitsvisum (DE ?) lassen sich zukünftig auch andere Wege finden für eine dt. AE (Fachkräftezuwanderungsgesetz, oder vllt. Nachwuchs machen :whistling: ..wie 70 seht ihr auf dem Foto nicht aus)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • q



    Ende Juli läuft dann auch leider ihr Schengen-Arbeitsvisum aus, d.h. sie müsste wohl D kurz verlassen, oder kann sie ohne Ausreise nahtlos von Schengen-Arbeitsvisum auf 90-Tage-Tourist umschalten, ohne Stress mit den Behörden zu riskieren?
    Angeblich öffnet Dänemark im Juni die Grenzen wieder, vielleicht wäre das eine Alternative?


    Unser Endziel ist es letztendlich, dass sie einen legalen Aufenthaltsstatus erhält.
    A1 Zerti Goethe ist gegeben.


    Meines Wissens sind Arbeitsvisa stets nationale Visa, D-Visum genannt. Ein Schengen-Arbeitsvisa … nie davon gehört. Poste doch mal ein Foto hier rein. Persönliche Sachen kann man schwärzen.


    Zur zweiten Frage: Nein. Nach Ablauf eines Visums, beginnt nicht die visafreie Einreise. Erst 90 Tage danach.


    Was soll DK helfen? Nach Eheschließung, egal wo, muss sie zurück, um mit FZF Visum neu einzureisen. Nur dann gibt es den AT



    Das Ganze haut zeitlich eh nicht hin. Zwischen deiner Scheidung und deren Rechtskraft vergehen 4 Wochen. Also Ende August. Wann sind die Gerichtsferien in Leipzig? Eben... Flieg du besser im Sept. in die Ukraine und heirate sie dort. Denkdran: Alle deine Dokumente brauchen Apostille. Dann bucht sie einen Termin in Kiev und Oktober ggf November wird sie als deine Ehefrau mit Visum einreisen. Alles Andere ist Wunschdenken und funzt nicht. Glaubs mir einfach

  • Oder, ohne vorherige Buchung des Scheidungstermins, wenn es schnell gehen soll und sich die Formalitäten (geladene Personen) in Grenzen halten :
    Nach der Scheidung bzw. deren Rechtskraft die "Scheidung innerhalb 24 Stunden" in der Ukraine machen.


    Neben der rechtskräftigen, apostillierten und übersetzten Scheidungsurkunde benötigt man nur die Übersetzung und des Reisepasses, + notarielle Beglaubigung in der Ukraine.
    Mit diesen 2 Dokumenten +denen der Frau pilgert man zum Standesamt, wartet 2-5 Tage (auf die Bestätigung vom Migrationsdienst) und dann heiratet man.
    Alternativ kann man beim Standesamt auch angeben, niemals verheiratet gewesen zu sein. Dann erspart man sich das mit der Scheidungsurkunde. Nur noch Reisepass.
    Hat (weiß ich aus verlässlicher Quelle) bei jemand gut funktioniert.

  • Zitat von DerWiener


    Warum so schnell wieder?


    Ich lebe schon länger getrennt, nur die Scheidung haben wir laaange Jahre hinausgezogen.
    Und ich will nicht spielen - wenn sich das Mädel hier eine Existenz aufbauen soll, dann ist die Hochzeit halt notwendig; wir sind beide ja auch nicht mehr die Jüngsten und stehen vielleicht noch 14/15 Jahre im Arbeitsleben. Da noch drei vier Jahre zu warten wäre verschenkte Zeit. Wir leben bereits seit Oktober zusammen, und es passt einfach.




    Zitat von Stahlflasche


    Meines Wissens sind Arbeitsvisa stets nationale Visa, D-Visum genannt. Ein Schengen-Arbeitsvisa … nie davon gehört.


    Ein polnisches Arbeitsvisum. Vielleicht war der Begriff "Schengen-Arbeitsvisa" etwas missdeutig, ich hatte Sie dann "für einen kurzen Besuch" mit dem Auto aus Polen abgeholt ...



    Zitat von Stahlflasche


    Zur zweiten Frage: Nein. Nach Ablauf eines Visums, beginnt nicht die visafreie Einreise. Erst 90 Tage danach.


    Das wird eine Fehlinformation sein, wohl aufgrund meiner dummen Bezeichnung "Schengen-Arbeitsvisum".
    Aber ich habe die korrekte Antwort gerade gefunden: Eine Ausreise ist zwingend notwendig, d.h. Sie muss Polen in Richtung Ukraine verlassen, um dann als Tourist wieder einzureisen:


    Ein Aufenthalt im Schengenraum im Anschluss an einen längerfristigen Aufenthalt ist möglich, allerdings müssen Sie hierzu ausreisen und dann nach Ablauf Ihres nationalen Visums (Kategorie D) bzw. der Aufenthaltserlaubnis neu visumfrei einreisen. Bei der erneuten Einreise werden die Voraussetzungen des Art. 6 SGK geprüft und nur auf dieser Grundlage erfolgt der visumfreie Aufenthalt.
    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…reiheit/1254326#content_1



    Zitat von Stahlflasche


    Was soll DK helfen? Nach Eheschließung, egal wo, muss sie zurück, um mit FZF Visum neu einzureisen. Nur dann gibt es den AT


    Und diese Zeit des Wartens auf das FZF-Visum könnte sie hier als Tourist verbringen, dachte ich mir so. 90 Tage....

  • Ja klar kann man die "alte Ehe" einfach verschweigen. Aber man kann aus seinen Ausführungen heraus lesen das sie als Ehepaar in Deutschland leben wollen. Da gehen dann die Probleme los. Wenn dann hier die Ehe eingetragen wird passen da einige Fristen nicht. Es sitzen in den Bürgerämtern in Leipzig nicht nur Penner

  • Ich glaube, du hast mich nicht richtig verstanden. Ich habe gemeint, nachdem die alte Scheidung rechtskräftig ist.


    Bei der Hochzeit in der Ukraine bekommt man eine Heiratsurkunde. Da steht nichts von Vorehen drin.
    Welches Problem sollte dann entstehen?

  • Zitat

    Welches Problem sollte dann entstehen?


    Nur dann wenn ein Standesbeamter eine Urkunde ueber eine Ehe vor die Nase bekommt, die in der Frist zwischen Scheidung und deren Wirksamwerden geschlossen wurde.


    Wenn die beiden zu Scheidenden im Scheidungstermin Rechtsmittelverzicht erklaeren ist die Scheidung sofort wirksam.


    Ob das im v.g. Szenario erkennbar ist oder nicht weiss ich nicht.


    Haken, beide muessen sich einig sein und beide anwaltlich vertreten.

  • Post bekommen, Gerichtstermin ist der 15.Juni.
    Polen/Schengen-Visa läuft Ende Juli aus.


    Falls bis dahin wieder einigermaßen Reisefreiheit besteht, dann fahren oder fliegen wir nach Kiew und organisieren dort die Kurz-Frist-Trauung.
    Ich glaube, hier im Forum ist doch so ein deutschsprachiger Anwalt mit Sitz in Kiew unterwegs - vielleicht kann der ja (gegen Bezahlung natürlich) den Prozess begleiten. Ehrens oder so. Aber bei meinem Glück wird der Juli/August seinen Sommerurlaub haben und die Kanzlei ist zu...

  • Danke, ich hatte den Namen nicht im Kopf, war nicht böse gemeint. Ahrens, ok. Wird angeschrieben.


    Weiterhin studiere ich gerade die Reisebedingungen.
    Bei der Rückreise nach Deutschland ist sie dann ja bereits Familienmitglied.


    Nur meine Einreise in die Ukraine ist in der aktuellen Situation wohl nicht möglich, aber vielleicht ändert sich in den zwei Monaten noch etwas.


    Ich war letztes Jahr zweimal mit den Wagen bei ihr, vielleicht sollten wir das ganze einfach auch etwas entschleunigen und den August einfach gemeinsam in der Ukraine verbringen (wenn ich bis dahin reinkomme).


    Durch den nun vorliegenden Gerichtstermin habe ich jeden falls ein paar Sorgenfakten weniger ;)

  • Ein polnisches Arbeitsvisum.


    Schaust bitte in ihrem Pass nach. Hatte sie schon öfter solche Visa (die NICHT zur Arbeit in DE berechtigen) in ihrem Pass UND oft oder immer aus Drittländern die Heimreise angetreten, empfehle ich auf keinen Fall irgend eine deutsche Behörde aufzusuchen. Es ist nicht verboten mit polnischem D-Visum andere Schengenländer zu besuchen, doch wen das überhand nahm, liegt der Verdacht auf Schwarzarbeit nahe und der Zoll schaltet sich ein. Also: Ball flach halten. Kann nur hoffen, diese Firma
    ist nicht mit im Spiel. https://pronobel.pl/ Der deutsche Zoll und die polnischen Behörden ermitteln dagegen schon.


    Zum Scheidungstermin. 15.Juni. Rechtskraft wie gesagt später. Apostille vom OLG braucht 10 - 14 Tage.
    Solltest du also Ende Juli in die UA einreisen können, es wird einige Tage dauern, bis deine Unterlagen ins Ukrainische beglaubigt übersetzt sind. Deine Freundin kann das aber auch ohne dich dort machen. Gibst ihr alles mit (außer deinem Reisepass, klar..). Dann Blitzehe wie von Der Wiener geschrieben. Nach der Eheschließung Eheurkunde ins Deutsche und ab mit ihr zur Botschaft. Wird 4 - 6 Wochen dauern, dann Termin.


    Wartemal… bin grad am Überlegen, ob Du vorher nicht noch zu deiner ABH musst? Also nach der Eheschließung und vor der Visabeantragung. Wie heißt das Teil nochmal?
    Verpflichtungserklärung für FZF Visum. Türlich türlich! Diese VE kannst du erst machen, wenn du die Eheurkunde übersetzt ins Deutsche dort vorlegst. Dort Termin erhalten und diese VE muss zu ihr in die UA geschickt werden. Braucht auch alles seine Zeit.


    Ich bleibe dabei: Es wird Okt oder November

    Zusammenfassung

    1.) Rechtskräftiges Urteil abwarten
    2.) Apostille vom OLG drauf ( Apostille auf Eheurkunde mit Ex macht bei uns das LAVA, in Leipzig weiß nicht )
    3.) Zusammen oder sie alleine, mit deinen Unterlagen in die Ukraine
    4.) Deine Dokumente ins Ukrainische übersetzen lassen
    5.) ZAGS besuchen, Termin buchen
    6.) Heiraten
    7.) Ukrainische Eheurkunde mit nach DE nehmen
    8.) Eheurkunde hier ins Deutsche übersetzen lassen
    9.) Termin bei deiner ABH buchen, zwecks VE für FZF Visum
    10.) VE und KV nach Ukraine schicken. Für 60 Euro dauert es nur 5 Tage
    11.) Deine Frau geht damit (Termin vorher schon eingeholt) zur Botschaft nach Kiev
    12.) FZF Visum erhalten, Flugticket kaufen, herkommen


  • Sorry, aber Du hast offensichtlich nicht viel Ahnung davon, was Du schreibst!?
    - Für das Visum braucht man lediglich einen Antrag (kann man von der Homepage der deutschen Botschaft Kiew runterladen), die (in diesem Fall) ukrainische Heiratsurkunde, das A1-Zertifikat und den Reisepass der Ukrainerin. Keine Übersetzung und auch keine Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung, ... o.ä.
    - Auch die Apostille (auf dem Scheidungsurteil) vom OLG dauert nicht ewig, sondern ist in 1-2 Tagen erledigt...
    Die Übersetzung der Heiratsurkunde wird erst hier in D - z.B, zur Anmeldung der Hochzeit gebraucht... In unserem Fall war eine beglaubigte Übersetzung aus der UA ausreichend.
    - Das FZF-Visum holt man auch nur nicht so beim Termin in der Botschaft ab. Zuerst die o.g. Unterlagen abgeben... Dann geht alles auf dem Dienstweg von der Botschaft übers BVA zur zuständigen ABH. Die prüft und stimmt - im Idealfall - zu. Dann geht alles wieder zurück nach Kiew. und dann kann sie - nach Absprache - das Visum abholen!


    Das kann man auch alles hier in den FAQ nachlesen.

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Vergiss nicht die Apostille auf die ukrainische Heratsurkunde machen zu lassen .
    Ich bin dann , nachdem ich es in Deutschland übersetzen lassen habe , zum Bürgerbüro gegangen und habe meinen Status auf verheiratet ändern lassen . Danach hat meine in der Ukraine das Visum FZF beantragt und erhalten. Eine VE ( Verpflichtungs Erklährung ) ist nicht nötig . KV online abgeschlossen nachdem das Visum erteilt wurde


    Gruss
    Claus

  • Für das Visum braucht man lediglich einen Antrag


    Wieder Tag der offenen Tür bei Interfriendship heute?
    Eheschließung bedeutet nicht automatisch den Erhalt des AT (für 3 Jahre in der Regel).
    Um das rechtlich gegenüber der BRD abzusichern, ist eine VE zwingend vorgeschrieben.
    Erst bei Einreise der Ehefrau UND Beantragung des elektronischen AT bei der ABH erlischt diese VE.
    Denn - es könnte sein, dass die Ehefrau einreist und untertaucht. Dann haftet der Aussteller mittels seiner VE.


    Sollte sich die Gesetzeslage in den letzten 4 Jahren geändert haben, bitte ich um Berichtigung und Entschuldigung.

  • Auch die Apostille (auf dem Scheidungsurteil) vom OLG dauert nicht ewig, sondern ist in 1-2 Tagen erledigt..


    Erstens haben wir noch Corona, zweitens kann man nicht aufs OLG schlendern und mal eben sein Scheidungsurteil abgeben.
    Man kann es dort einwerfen, dann erhält man eine Gebührenrechnung. Ist diese beglichen, dann geht die Sache seinen Weg
    und das beglaubigte Papier geht an den Aussteller auf dem Postweg zurück.


    Bei mir dauerte es 14 Tage. Wann? April 2020.


    Ein ähnliches Verfahren ( persönliche Abgabe nicht möglich ) wenn die Unterlagen der Braut zur Urkundenüberprüfung vom Standesamt zum OLG verschickt werden.

  • Erstens haben wir noch Corona, zweitens kann man nicht aufs OLG schlendern und mal eben sein Scheidungsurteil abgeben.
    Man kann es dort einwerfen, dann erhält man eine Gebührenrechnung. Ist diese beglichen, dann geht die Sache seinen Weg
    und das beglaubigte Papier geht an den Aussteller auf dem Postweg zurück.


    Bei mir dauerte es 14 Tage. Wann? April 2020.


    Ein ähnliches Verfahren ( persönliche Abgabe nicht möglich ) wenn die Unterlagen der Braut zur Urkundenüberprüfung vom Standesamt zum OLG verschickt werden.


    Ich glaube, Du bringst hier zwei grundlegend unterschiedliche Verfahren durcheinander... VE und Urkundenprüfung wird benötigt bzw. findet statt beim Visum zur Heirat (Hochzeit in Zukunft), hat absolut nichts mit dem Visum zur Familienzusammenführung (Hochzeit in der Vergangenheit - also z.B. in der UA).

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

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