Wozu braucht man eigentlich ein Visa für Familienzusammenführung?

  • Nach der Heirat kann die Frau doch als "Tourist" visa-frei einreisen,
    und dann als frisch vermählte Ehefrau hier in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen?


    Dazu finden ich im Internet nichts - es wird nur immer wieder der Standardtext bzgl. "3-monatiges Familienzusammenführungsvisum" runtergeleiert.


    Hat jemand da Erfahrungen?

  • Einen Aufenthaltstitel in D bekommt sie nur, wenn sie mit dem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland eingereist ist. Das ist nun mal die Voraussetzung. Eine einfache Einreise genügt nicht. Ist auch z.B. gefragt im Antrag auf den Aufenthaltstitel (zumindest in meiner Stadt).
    Ist aber auch genau beschriebem in den FAQ hier im Forum!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Einen Aufenthaltstitel in D bekommt sie nur, wenn sie mit dem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland eingereist ist.


    Tausend Dank!!


    Ich hatte vorher den verbindlichen Zusammenhang nicht verstanden, du hast mich (naja, "ihr") sehr geholfen.
    Ich muss jetzt erst einmal mit ihr schimpfen, weil es eigentlich ihre Aufgabe ist sich um diese Kleinigkeiten zu kümmern - ich habe dieses Detail nur zufällig hier gefragt, weil ich einen Fehler in der Matrix sah (hätte ich damals doch nur die blaue Pille geschluckt...)

  • Einen Aufenthaltstitel in D bekommt sie nur, wenn sie mit dem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland eingereist ist.


    Ich habe bei der Ausländerbehörde in meiner Stadt angerufen. Habe dann erklärt, dass meine Frau mit Schengen-Visum eingereist ist, A1 Prüfung bestanden. Ob man den Aufenthaltstitel hier, in Deutschland, beantragen und bekommen kann.
    Die Antwort war - ja. Man hat mir den Antrag per Post zugeschickt.
    Zitat:

    Zitat

    Ihre Frau muss nicht ausreisen zur Beantragung eines Visum für den Familiennachzug. Sondern Sie kann den Antrag hier stellen... Bevor aber der Termin zur Abgabe der biometrischen Daten stattfinden kann, muss Ihre Frau zuallerst beim Bürgeramt melderechtlich erfaßt werden.


    Ich war auch der Überzeugung, dass man unbedingt bei der Botschaft in Kiew sich um das entsprechende Visum bemühen muss.

  • So ist es auch.
    Du hast einfach Glück gehabt.
    Wenn das 100 Leute versuchen klappt das vielleicht bei 2 oder 3 Leuten.
    Die Behörde hat einen Fehler gemacht. Kommt Mal vor.

  • Wird das denn mit der melderechtlichen Erfassung ohne gültigen Aufenthaltstitel funktionieren? Nicht, dass das wie beim Hauptmann von Köpenick endet. Ich würde jedenfalls das Schreiben der Ausländerbehörde mit aufs Bürgeramt nehmen.
    Ah, sehe gerade : Die Auskunft war nur telefonisch.

  • Wird das denn mit der melderechtlichen Erfassung ohne gültigen Aufenthaltstitel funktionieren? Nicht, dass das wie beim Hauptmann von Köpenick endet. Ich würde jedenfalls das Schreiben der Ausländerbehörde mit aufs Bürgeramt nehmen.
    Ah, sehe gerade : Die Auskunft war nur telefonisch.


    E-Mail von der Ausländerbehörde ist vorhanden. Nächste Woche wird man dann sehen.
    Die Ausländerbehörde hat auch einen Wisch zugeschickt, der sechs Monate gültig ist bis der Aufenthaltstitel da ist.

  • Was für einen Wisch? Ist das eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau?


    Hat die Entscheidung etwas mit dem Schengen-Visum zu tun? Gilt das auch für Leute mit biometrischem Reisepass?


    Hat sie den A1 Test in der Ukraine gemacht?

  • Was für einen Wisch? Ist das eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau?


    Ja. Ich habe der Sachbearbeiterin erklärt, dass der nächstmögliche Termin in der ersten Oktoberwoche wäre und das könnte mit 90 Tagen (Schengen) knapp werden. Daraufhin haben wir postalisch den Wisch bekommen (den genauen Namen drauf habe ich gerade nicht im Kopf).

  • Ok, aber was für einen Termin meinst du?


    Ich meine den Termin bei der Ausländerbehörde (ist erst in der ersten Oktoberwoche).
    Der Termin nächste Woche ist bei der Meldebehörde. Ich habe da nachgefragt (die E-Mail vom Ausländeramt angehängt) was sie bei der Anmeldung von mir bräuchten. Die Antwort - "bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung mit".

  • Ich glaube,der Typ beehrt uns nicht mehr so oft...
    Er hat sich halt geirrt,oder weiß der Deibel...


    Aber eins ist immer wieder zu bemerken: Die Ukraine ist für so manche Wunder gut...

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Das Papier vom Ausländeramt trägt den Titel "Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis".

    Zitat

    Da die o.G. fristgerecht Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt gestellt hat, gilt der Aufenthalt von ihr als rechtmäßig.
    - Auf Grund seiner Antragsstellung hält sich der Ausländer rechtmäßig im Bundesgebiet auf.
    - Erwerbstätigkeit erlaubt.


    Diese Bescheinigung veriert 6 Monate nach der Ausstellung Ihre Gültigkeit.


    Heute bei der Meldebehörde gewesen. Meldebescheinigung wurde ausgestellt. Man wollte die Wohnungsgeberbestätigung und den Reisepass sehen.

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