Nach Heirat in Deutschland bleiben?

  • Angenommen man heiratet in der UA. Dann kommt die Ehepartnerin nach Deutschland für 3 Monate. Die üblichen 3 Monate zum Besuch. Kann sie danach nicht hierbleiben? Ist das Visum aus Kiev zwingend?
    Kann mich erinnern als Dänemark zum heiraten hoch im Kurs war, gabs Fälle wo die Partnerin nicht mehr zurück musste. Glaube mit Hilfe von Anwalts Unterstützung.

  • Deine Annahme hatten die Frau in meinem Avatar und ich am 20.8. in der UA vollzogen.


    Fakt 1: Vergiss Dänemark. Das war vor der Visafreiheit ganz gut, heute ist es nicht mehr die einfachste Wahl.
    Fakt 2: Ohne nationales ( D ) Visum gibt es , Stand der Dinge heute, so gut wie keine Möglichkeit des dauerhaften Aufenthalts für die Frau.
    Die Deutsche Botschaft Kiew arbeitet wieder.


    Aber ... schau mal wie wir das lösen:
    20.08. geheiratet, 22.08. zusammen nach DE eingereist bis 29.09.
    Meine Frau ist in meiner Stadt schon angemeldet, über mich KV familienversichert, hat ihre Steuer ID und
    Rentenversicherungsnummer schon. Nur halt keinen AT (AufenthaltsTitel). Big deal, das kommt im April/Mai

    Seit gestern ist sie wieder bis 10.11. in der UA. (Neue Pässe auf neuen Familiennamen machen lassen).
    Dann geht es weiter wie auf dem Foto.


    Nachteil: Kostet ein paar Flüge...Pro hin und her um die 180 Euro mit LH ab Ffm. Ab Dortmund mit Wizzair für deutlich weniger !!
    Vorteile: Frau hat massig Zeit für A1 und man lernt sich Häppchen Weise kennen,
    dito die jeweiligen Trennungswochen geben der Frau das Gefühl,
    nicht hau Ruck auf einen Schlag ihr Land, Freunde, Familie, etc für immer verlassen zu haben.


    Nachtrag an Feindflieger: Als Tourist ist im Prinzip richtig, aber als Tourist darf sie gar nicht einreisen. Als Ehefrau schon!!
    Das ist kein Trick sondern ganz legal und überall nachzulesen. Aber halt nur kurzfristig, keine Monate. Das ist klar. Uns ist es gut genug.
    Bundespolizei - Aktuelles - Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
    Unterhalb von: Kurzfristige Einreisen von Drittstaatsangehörigen der Kernfamilie

  • Nach meinem Verständnis reist sie als Tourist ein und muß nach spätestens 90 Tagen wieder raus,weil sie eben keine Berechtigung hat,"einfach mal so zu bleiben"...
    Das Visum D (für die Familienzusammenführung) ist an ganz andere Auflagen gebunden (Deutsch vor Zuzug - jedenfalls in AT).
    Die Frage ist doch: Warum glaubt jemand,daß man die bestehenden Gesetze immer umgehen muß?

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Das frag mal an den südlichen EU-Außengrenzen.


    Genau. Bei den "Fachkräften" werden ständig Gesetze gebrochen oder bewusst ignoriert.
    Aber unser eins, muss diese ganzen unsinnigen Sachen A1 und Ehevisum einhalten.
    Das hat nichts mit Gesetze umgehen zu tun. Aber eventuell drückt der Gesetzgeber auch mal ein Auge für uns zu. Aber Fehlanzeige!


    Zu Dänemark...ich weiss das es jetzt nicht mehr interessant ist. Aber eben ich kann mich daran das manche nicht zurück mussten. Ist allerdings schon gut 10 Jahre her.

  • Wir haben damals in Dänemark geheiratet.


    Meine Frau musste nicht in die Ukraine zurück, weil sie in Deutschland schon einen eigenen Aufenthaltstitel als Studentin hatte. Nach der Eheschließung wurde dieser quasi nur umgeschrieben.

    Gruß
    MaBo

  • Meine Frau musste nicht in die Ukraine zurück, weil sie in Deutschland schon einen eigenen Aufenthaltstitel als Studentin hatte.


    Naja, das ist jetzt auch noch immer so :) , wenn die Frau bereits einen Aufenthaltstitel hat kann sie natürlich auch da bleiben, da hätte man noch nicht mal heiraten müssen deswegen :P

  • Kann mich erinnern als Dänemark zum heiraten hoch im Kurs war, gabs Fälle wo die Partnerin nicht mehr zurück musste. Glaube mit Hilfe von Anwalts Unterstützung.


    vergiss es,ist eindeutig geregelt.
    Ein Anwalt holft da überhaupt nichts mehr, der macht ja keine Gesetze.
    Das einzige was hilft, sind Sachberabeiter des AE Antrags, die auf einem, am besten zwei Augen blind sind. Auf für Gesetze halbblinde Sachbearbeiter gibt es aber keinen Rechtsanspruch



    Zitat
  • Aber
    halt nur kurzfristig, keine Monate


    alles bis 90 Tage in 180 Tagen ist kurzfristiger Aufenhtalt, auch wenn dabei 3 Monate zusammenkommen.


    Nach
    meinem Verständnis reist sie als Tourist ein und muß nach spätestens 90
    Tagen wieder raus,weil sie eben keine Berechtigung hat,"einfach mal so
    zu bleiben"...


    ja
    Das
    "Touristenvisum" oder Bescuhscisum gibt es ja nur unter der
    Voraussetzung, dass man nach dem Besuch wieder ausreist. Man
    unterschreibt auch dafür.
    Bemerkenswert dabei ist, dass wenn man
    schon mit der Absicht einreist, nach dem Ablauf des Besuchs (des Visums)
    nicht zurückzureisen, die Einreise schon illigal ist (schwer zu
    beweisen, aber vom Grundsatz ist das so)
    Stellt man einen Antrag auf
    einen Besuchsaufenthalt (Schengenvisum Typ C) mit der Absicht, nicht
    wieder auszureisen, ist das auf diesen Antrag gegebene Visum nur
    Makulatur und auch die Verwendung dieses Visums ist dann strafbewehrt
    (schwer zu beweise, ist aber vom Grundsatz so)


    Das gleiche gilt
    auch für Visafreie Einreise mit Ausnahme von ganz wenigen, in der
    Aufenthaltsverordnung (ich glaube §41) genau definierten Ländern.
    Überraschung: UA gehört nicht dazu


    Das
    Visum D (für die Familienzusammenführung) ist an ganz andere Auflagen
    gebunden (Deutsch vor Zuzug - jedenfalls in AT)


    in D auch


    Bei
    den "Fachkräften" werden ständig Gesetze gebrochen oder bewusst
    ignoriert.


    nein, auch bei "Fachkräften" achtet man auf die dafür vorgesehenen Gesetze (AufenthG §§ 18,19,20)


    Was du meinst, sind die illigalen Migranten ... dann nennt doch die Babies
    beim Namen (ich habe die Anführungszeichen nicht übersehen, kann aber
    diese Polemik aber nun mal nicht leiden)

  • nein, auch bei "Fachkräften" achtet man auf die dafür vorgesehenen Gesetze (AufenthG §§ 18,19,20)


    Was du meinst, sind die illigalen Migranten ... dann nennt doch die Babies
    beim Namen (ich habe die Anführungszeichen nicht übersehen, kann aber
    diese Polemik aber nun mal nicht leiden)

    Wieso Polemik? Genauso werden die uns doch von offizieller Seite verkauft.

  • Eben, diese Leute wurden ja nun von allem was Rang und Namen in dieser Bananenrepublik hat gnauso angepriesen, wie Sauerbier.
    Als Goldstücke, Fachkräfte usw. Der Ein oder andere erinnert sich vielleicht.
    Von daher könte man das wohl getrost als Regierungsamtliche Polemik bezeichen, wenn der Bevölkerung von Regierungsvertretern und Lügenpresse Millionen Scheinasylanten als Fachkräfte verkauft wurden.
    Selbst jetzt ist ja noch die rede von "Flüchtlingen", wenn man von Merkels Gästen spricht...:)))
    Sowas als Polemik zu bezeichen grenzt ja schon an Rassismus Heutzutage...:)

  • Nenn sie wie du willst.
    Man achtet auf Gesetze? Dublin???


    Schau doch mal all die Kinderlein die aus Moria eingeflogen worden sind. Kein einziges Mädel und alles Knaben von 14-30 Jahren.
    Erst wird uns vorgegaukelt das es kleine Kinder sind, dann kommen wieder solche.
    Und so ist es mit den sogenannten Fachkräften. Die meisten Fachkräfte ohne Abschluss, Analphabeten.


    Aber lassen wir das, es ist ein trauriges und leidiges Thema.

  • Es ist üblich das Mirgantenkinder schon die ersten Anzeichen von grauen Schläfen haben aber erst 16 Jahre alt sind.
    Ist bestimmt der "Kriegsstress" den sie mitgemacht haben das Ihnen graue Haare wachsen.

  • "Polemik" ist das immer nur, wenn es Trump, Putin oder China sagen.
    (Nebenbei sind das schon mehr als 2/3 der Welt.)
    Man könnte also auch fast sagen, alle Rand- und Minderheitenmeinungen welche nicht von den Grünen oder der "Bundesregierung" in Deutschen Staatsmedien oder deren Dunstkreis verbreitet werden "Polemik" sind.
    Nur deutsche Staatsmedien und die Regierung in ihrer Unfehlbarkeit haben Recht. - Und die Grünen Natürlich, wie jeder selbsternannte Faktencheck in Deutschland weiss.
    Hatten wir eigentlich Alles schonmal.
    Jetzt haben Sie nur die Farben etwas verändert.
    Braun ist Rotgrün und der Rassen- ist dem Genderwahn gewichen. Ungetrübt von jeder Vernunft.
    Sonst ist Alles Gleich bei der Grün-Bolschwistischen Pest der Einheitsparteien.

  • Leider ganz und gar nicht, sondern die traurige Realität.


    wirklich?
    In einem, hast du Recht ... es gab mehr als genug solche Aussagen, das war tatsächlich real.
    Du übersiehst nur eins: damit etwas verkauft wird, muss es einen Verkäufer und einen Käufer geben.


    Viele wollten das so verkaufen, gelungen ist es aber m.E. nicht. --- die Käufer haben gefehlt (ich zumindest kennen keinen, der das abgekauft hat)

  • Also mir ist noch Keiner angeboten worden.
    Beim pasenden Preis hätte ich wohl 2 oder 3 genommen.
    Leider sind sie unverkäuflich unsere Goldstücke.
    Selbst wenn man sie kaufen will.
    Also kann das schonmal nicht der Grund sein, warums keine Verkäufer gibt.

  • wirklich?
    In einem, hast du Recht ... es gab mehr als genug solche Aussagen, das war tatsächlich real.
    Du übersiehst nur eins: damit etwas verkauft wird, muss es einen Verkäufer und einen Käufer geben.


    Viele wollten das so verkaufen, gelungen ist es aber m.E. nicht. --- die Käufer haben gefehlt (ich zumindest kennen keinen, der das abgekauft hat)


    Das Verb verkaufen ist ein sehr altes Wort, das die Germanen bereits vor rund 2000 Jahren von den Römern übernommen haben. Demzufolge gibt es neben der modernen, streng eingeschränkten Bedeutung (wo Du Verkäufer und Käufer brauchst) auch weiter gefasste und umgangsprachliche Verwendungen. Beispiele wären: für dumm verkaufen, verraten und verkauft oder eben auch jemandem ein X für ein U verkaufen. Die letztgenannte Bedeutung steckt in meiner Aussage, dass man uns Ungelernte als Fachkräfte verkauft, und dabei brauchst Du keineswegs (einen) Käufer und das ist auch keine Polemik von meiner Seite, sondern lediglich eine Feststellung, die man durchaus nachvollziehen kann.

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