Hallo Forum,
Ich bin inzwischen 7 Jahre verheiratet und stolzer Vater einer inzwischen 5-jährigen Tochter, also haben sich meine Anstrengungen von damals echt gelohnt und dieses Forum hat mich eine ganze Weile dabei begleitet.
Aber ich bin so ein bisschen aus dem ganzen Thema mit Besuchen und dann vielleicht heiraten raus und würde jetzt gebeten sehr kurzfristig einem Bekannten zukünftigen Deutsch- Ukrainischem Pärchen auf die Sprünge zu helfen. Die Ukrainerin möchte einen deutschen Mann ich vermute Bundesland NRW besuchen. Biometrischer Pass ja, Geldmittel leider Nein.
Mal von Corona abgesehen, das muss herausgefunden werden was notwendig ist, wenn das Vorhaben umgesetzt wird, bin ich einfach nicht mehr so auskunftsfähig was das alles angeht und wieder mal über die schwammig formulierten Bestimmungen verwundert und habe bei Stöbern hier leider keine aktuelleren Beiträge zum Thema gefunden.
Schwiegermutter hatte z. B. Bisher keine Probleme, zeigte meine Passkopie und von meiner Frau, ein paar Unterlagen die zeigen dass sie die Schwiegermutter ist, eine formlose Einladung von uns, Rückfahrkarte, Krankenversicherung und gut.
In diesem Fall besteht aber noch kein Verwandschaftsverhältnis.
ich wurde gebeten zu erklären, wie aktuell ein Besuch (schätze es soll in die 90 in 180 Tagen Regelung fallen) möglich ist und wie man verbindlich einladen kann, ohne gerade Unsummen von Geld (50 Euro pro Tag etwa?) durch die Gegend zu überweisen?
Ist die Verpflichtungserklärung durch den deutschen Mann immer noch ein probates Mittel oder geht das inzwischen auch auf einfachere Weise, weil eigentlich bräuchte sie ja erstmal kein Visum, mit dem die VE ja eigentlich immer verknüpft war und ist?
aber was kann man das tun, um das verbindlich für einen (Bei Busreise z. B. polnischen Grenze) plausibel bzw. verbindlich darzustellen?
Viele Grüße,
Reiner