https://polen.diplo.de/pl-de/04-news/04-NEWS/-/2314358
Hier ist es. Weiterhin mit Einschränkungen.
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen gestattet, wenn sie z.B. EU-Staatsangehörige, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Einzelheiten und weitere Ausnahmen können der englischsprachigen Information des polnischen Grenzschutzes entnommen werden. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet ebenfalls der polnische Grenzschutz.
Sollte für deinen Sohn kein Problem sein.