Visum / Hochzeit / Schwangerschaft

  • Hallo zusammen,


    ich bin 31 Jahre jung und lebe in einer kleinen Stadt bei Stuttgart.
    Meine Verlobte (29) lebt in Poltawa UA.
    Wir sind seit 2 Jahren zusammen, seit 09.2020 verlobt und seit 13 Wochen erwarten wir ein Baby :saint:


    Für eine Hochzeit in Deutschland haben wir bereits eine positive Antwort, der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG erhalten.
    Die restlichen notwenigen Dokumente, wie die A1 Prüfung (97 von 100 Punkten) usw. haben wir zusammen.
    In Kiew hat meine Verlobte jetzt einen Termin am 08.09.2021, um das Verlobtenvisum zu beantragen. (ca. 12-15 Wochen)


    Zur Frage:
    Ich möchte meine schwangere Verlobte gerne hier bei mir haben.
    Sie könnte mit der 90 Tage Regel einreisen und hier auf das Visum warten, ist dann aber nicht Krankenversichert. Wird nur in Notfällen durch Ihre Auslandskrankenversicherung behandelt.
    Bei der Schwangerschaft möchte ich das Risiko aber nicht in Kauf nehmen und alle Untersuchungen machen lassen.
    Die Krankenkasse sagt, dass es keine andere Möglichkeit gibt. Privat Versichern ist auch nicht möglich, dazu muss Sie hier schon gearbeitet haben.


    Gibt es eine andere Option?
    Lässt sich das Verlobtenvisum beschleuigen?
    Kann die Ausländerbehörde in Kiew Einfluss nehmen?


    Bis das Visum regulär ausgestellt wird, wird Sie im 7. Monat sein. Eine Reise ist dann eine schwere Belastung und ein Risiko.


    Bitte um Hilfe


    Vielen Dank

  • Es gibt sogenannte Incomming-Versichrungen, extra für ausländische Besucher.
    Ich nehme für meine Ukrainka immer die vom ADAC. Die kostet ca 100€ für 90 Tage.
    Kannst ja mal beim ADAC nachfragen, wie es mit der Abdeckung bei schwangeren Besucherinnen aussieht.

  • Hallo,
    Reise- oder Incommingversicherungen zahlen keine Schwangerschaft.
    Lediglich Notfallbehandlungen usw.
    Schwangerschaften gehören nicht dazu.
    Eine Vorabzustimmung der Ausländrbehörde würde die Visumsbearbeitung beschleunigen.
    Einfach zur Ausländerbehörde gehen und Schwangerschaftsbescheinigung mitnehmen.

  • Ich meine, mich erinnern zu können, dass ab dem 7. Schwangerschaftsmonat eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.

  • Naja, die ist ja gerade erst im 4. Monat.
    Seh ich auch jetzt erst. Da könnte die Ausländerbehörde Faxen machen, wenn kein Sprachtest vorliegt.
    Wenn Er ab dem 4. Monat zur Ausländerbehörde geht, die Vorabzustimmung kriegt und dann den Visumsantrag stellt, ist sie in 2 Wochen da und kann regulär über die Familienversicherung versichert werden.
    Selbst wenn Sie einen "normalen" Visumsantrag stellen, also ohne Vorabzustimmung, schaffen sie das locker bis zur Geburt.
    Ich würd jetzt einfach zügig einen Visumsantrag stellen, als mir Gedanken zu machen, wie ich das umgehen kann....:))
    Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat braucht man keinen Sprachtest mehr.

  • Ich wuerde vorschlagen die Verlobte in ihrer gewohnten Umgebung zu lassen und selber den Weg dahin anzutreten.


    Schwangere werden in UA nicht so schlecht versorgt. Bei der Gelegenheit kann man gleich in UA heiraten.


    Einfach mal aus dem Schema ausbrechen ;)

  • Stimmt.
    Das setzt aber nicht ganz unerhebliche Mittel vorraus.
    Ohne die ist es kein Spass im gelobten Land.
    Bei sowas wie ner Geburt würde die Realität da sofort voll einschlagen...:))

  • Was soll da anstrengend sein, im siebten Monat der Schwangerschaft? Die meisten Frauen fühlen sich da putzmunter. Anstrengend wird es in der letzten Woche vor der Geburt.

  • Ich verstehe den Wunsch, dass Du sie in dieser schwierigen Phase bei Dir haben willst, absolut. Wir waren damals in der gleichen Situation. Sie war dann mit Besuchervisum in Deutschland, und wir haben die Schwangerschaftsuntersuchungen aus eigener Tasche bezahlt. Parallel haben wir die Ausländerbehörde kontaktiert. Dort wurden uns goldene Brücken gebaut nach dem Motto " Wenn es mit der Schwangerschaft Komplikationen gibt, finden wir eine Lösung". Da ich dummerweise ein prinzipientreuer Mensch bin, haben wir dieses "Angebot" ausgeschlagen (großer Fehler). Wir wollten den offiziellen Weg gehen.
    Ich weiss es nicht, aber ist es nicht in Eurem Fall eventuell zielführender, ein Visum zur Familienzusammenführung mit dem ungeborenen Kind zu beantragen? Das ungeborene deutsche Kind scheint mir in der deutschen Bürokratie einen schützenswerteren Status zu haben als der deutsche Ehemann in spe. Hochzeit ist dann ja nicht ausgeschlossen. Und falls Du keine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben hast (in diesem Punkt haben wir leider hier einem Rat nach dem Motto "Macht ruhig, hat eh keine Relevanz" vertraut, was sich im Nachhinein als sehr teurer Fehler herausgestellt hat), sollte mit dem Kind als Bezugsperson auch eine Aufnahme in die GKV möglich sein.

  • Und falls Du keine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben hast (in diesem Punkt haben wir leider hier einem Rat nach dem Motto "Macht ruhig, hat eh keine Relevanz" vertraut, was sich im Nachhinein als sehr teurer Fehler herausgestellt hat),


    Wie ist das zu verstehen? Was ist da passiert?

  • 20.- Euro umsost ausgegeben, weil überflüssig.
    Sind ja verheiratet.


    Wie die Botschaft einen Visumsantrag wertet, d.h. nach welchen Kriterien sie ihn in welche Regelungen einordnet ist zunächst einmal ihre Sache.
    Wir haben hier praktisch 2 Mögliche Wege:


    1. Ehegattennachzug, erfordert Sprachtest
    2. Familiennachzug zum ungeborenen Kind. Geht erst ab 4 Schwangerschaftsmonat, erfordert keinen Sprachtest.
    In Beiden Fällen ist kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Verpflichtungserklärung für 20.- Euro) erforderlich.


    Naja und dann nimmt man eben Alles in die Botschaft mit, was man hat:
    Heiratsurkunde und Schwangerschaftsnachweis. Ggf. Vorabzustimmung.
    Das führt dann dazu das man keinen Sprachtest braucht, aber auch keine Vaterschaftsannerkennung vor der Geburt.
    Ist also das Einfachste und Schnellste Verfahren und damit hier anzuraten.

  • Gibt es eine andere Option?


    ja
    FZF zum deutschen (ungeborenen) Kind


    Ich meine, mich erinnern zu können, dass ab dem 7. Schwangerschaftsmonat eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.


    nö, auf welcher Basis denn?


    aber ist es nicht in Eurem Fall eventuell zielführender, ein Visum zur Familienzusammenführung mit dem ungeborenen Kind zu beantragen?


    :thumbup:


    BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
    28.1.4
    Die Einreise ist zwiwschen dem 4 und ende des 7 SM zu ermöglichen.


    Dann könnt Ihr auch heiraten, Mit der Heirat greift deine Fam.Versicherung.
    Ohne Heirat zahlst du alles selber, ab der Geburt kommt aber für das KIND die Vers. auf.

  • Auf dieser Basis?


    ich bleibe bei meinem nö


    Visum zum Nachzug der Schwangeren (Nachzug zum ungeborenen Kind)


    yep, hier geht es um ein Visum und ich und andere hier haben ja schon geschrieben, dass dieses zu erteilen wäre


    Aufenthaltserlaubnis bei Schwangerschaft für werdende Mutter oder Vater - Tarneden Rechtsanwälte Hannover


    auch hier haben die beiden Beschlüsse des VG Berlin zu einem Einreisevisum geführt



    was du meintest ist, dass das VISUM zu erteilen ist, nicht die Aufenthaltserlaubnis.
    Die Voraussetzung zu der AE nach §28.1.3 ist das geborene Kind.
    die sind übrigens vor der ERstellung der AVwV ergangen und mögen der Grund dafür sein, dass die Visa zu erteilen sind ... ;)

  • was du meintest ist, dass das VISUM zu erteilen ist, nicht die Aufenthaltserlaubnis.


    Da steht es doch:



    Zitat

    Das VG Berlin (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.08.2006 – Az.: VG 14 V 42.06) hat entscheiden, dass die Schwangere allein aufgrund der Schwangerschaft mit einem Kind, dass die deutsche Staatsangehörigkeit haben wird, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat.


    Aufenthaltserlaubnis bei Schwangerschaft für werdende Mutter oder Vater - Tarneden Rechtsanwälte Hannover

  • Da steht es doch:



    Das VG Berlin (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.08.2006 – Az.: VG 14 V 42.06) hat entscheiden, dass die Schwangere allein aufgrund der Schwangerschaft mit einem Kind, dass die deutsche Staatsangehörigkeit haben wird, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat.


    Aha, Dummerweise geht es im genannten Beschluss NICHT um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um ein FZF Visum


    lies selbst:
    15291.pdf

    Zitat

    .. die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ....ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik..... zu erteilen,
    ...
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalsterlaubnis in Gestalt eines Visums für den Familiennachzug ....


    Traurig, dass eine Anwaltskanzlei Gerichtsbschlüsse falsch widergibt und den Endruck erweckt, werdende Eltern können gleich eine AE vor der Geburt erhatlen, um Mandate zu diesem Thema zu erhalten. Pfui....
    Sollte die Kanzlei das nicht absichtlich gemacht haben: noch schlimmer, Anwälte sollten Gerichtsbeschlüsse lesen können


    Und die Moral von der GEschichte ist:
    selber lesen, nicht allem im Internet vertrauen, auch wenn es schwarz auf weiss steht.

  • Blanker Neid....:)))


    Bei jeder Art von Texten kommt es immer auf den Kontext an.
    Ohne Kontext ist kein Text verständlich und immer mehrdeutig.
    Das ist auch in diesem Bereich so. Auch wenn Juristen das wohl nicht immer gerne hören.


    Die Hälfte der Mandanten kennt nichtmal den Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und D-Visum.
    Also ich würd sagen das ist eben für Laien, also potentielle Mandanten geschrieben.
    Die Internetseite ist Reklame für ne Rechtsanwaltskanzlei und keine Informationsseite...:))
    Das macht dieser Anwalt zum Broterwerb und nicht um Rechtsprobleme mit Fachleuten zu Diskutieren. Darüber sollte man sich im Klaren sein und das ist nunmal nicht in Übereinstimmung zu bringen.
    Die potentiellen Mandanten sollen die Reklame verstehen können und sie sogar noch Toll finden, um anschliessend Geld in die Kasse des Anwalts zu bringen, ansonsten hat sie ihren Sinn verfehlt....
    Die Kernaussage im Alltagsverständnis ist, dass es in der Regel eine Auffenthaltserlaubnis gibt, wenn man mit Kindern von Deutschen Schwanger ist.
    Auf Feinheiten gehe ich jetzt Mal nicht ein. Die interessieren die Mandanten auch nicht im Detail.
    Wenn das gegeben ist, kann der Anwalt hier einen Weg aufzeigen, wie die meisten Leute dafür ein Visum und Anschliessend im Kontext der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis kriegen.
    Das Versteht der weit überwiegende Teil der umworbenen Zielgruppe so und das Ergebnis wird letztlich auch so Gut wie in Allen Fällen erreicht.
    Das verspricht der Anwalt und das passiert am Ende auch.
    Dasselbe als wenn man zu einem Architekten geht um sich ein Haus bauen zu lassen.
    Da wird man auch keinen Auftrag vergeben, wenn er einem dann ne Vorlesung über Physik und Baustatik hält. Sowas interessiert doch keinen Kunden.
    Das ist die Arbeit des Architekten.
    Der soll ein Haus bauen, und nicht dem Kunden beibringen, wie er das Selber macht...:)))
    Der Kunde lacht sich Bestenfalls Kaputt und geht etwas irritiert zur Konkurrenz....:))
    Also Besserwisserei und Fachchinesisch ist im Werbebereich absolut Tödlich. Egal in welcher Branche.
    2 Minuten kann man die Leute mit sowas beeindrucken, dann haben sie gemerkt dass man Ahnung hat, aber dann sollte man zu verständlicher Sprache wechseln....:))
    Das kann gerade im Rechtsbereich zu Missverständnissen führen.
    Es ist wohl auch nicht im Sinne des Anwaltes wenn jeder 2. Mandant was völlig anderes versteht, als der Anwalt erklärt, was ja die Folge von so einem Fachchinesisch ist...:))


    Sieh Dir Mal die fast 350 Likes bei diesem Artikel von der Tante auf Anwalt.de an.
    Banaler Kram, fast ohne Erkenntnissgewinn. Ich Mag sowas ehrlich gesagt auch nicht. Aber so ist die Welt.
    Wenn das Deine Sterne wären, hättest Du ausgesorgt....:))
    So geht Werbung....:)))

  • Habe ich gerade gefunden...



    Tipps und Tricks zur Zerstörung des (Ex-) Mannes
    1) Machen Sie Ihren Partner überall schlecht: Hat er keine Freundschaften oder Unterstützung mehr, fällt alles Weitere 3x so leicht.
    2) Spielen Sie Theater: die Frau, die sich ewig fürchten muss. Frauen glaubt man das immer. Hysterie ist zwar eine Krankheit, doch kein Richter wird sich darüber wagen, den geistigen Zustand der Frau zu überprüfen. Sie bewirken nur, dass alle Schutzmechanismen - die für die Frauen in Kraft gesetzt wurden - aktiviert werden.
    3) Brechen Sie einen Streit vom Zaun, rufen Sie die Polizei und lassen Sie ihren Partner wegweisen. Ihr Partner ist dann als Gewalttäter abgestempelt und hat keine Chance mehr irgendein Recht durchzusetzen. Begehen Sie nicht den Fehler, ihn bei Gericht anzuzeigen, sonst bekommt er die Gelegenheit eine Gegendarstellung einzubringen. Berufen Sie sich aber ständig auf die Wegweisung. Das werden die Behörden dann ebenfalls tun, und sie können tun und lassen was sie wollen.
    4) Klagen Sie ihren Noch -Ehemann auf Alimente und "vergessen" Sie anzugeben, dass er Miete, Strom etc. noch weiter bezahlt. Er wird auf jeden Fall erst einmal zur Kassa gebeten und hat dann noch weniger Geld, um sich einen Anwalt zur Verteidigung leisten zu können. Organisationen, die die Männer beschützen, gibt es praktisch nicht.
    5) Sprechen Sie alle von ihm genannten Zeugen an und verunsichern sie sie so, daß sie mit dem Rosenkrieg nichts mehr zu tun haben wollen und nicht mehr das Erlebte für ihn aussagen wollen.
    6) Versprechen Sie gemeinsame Obsorge und versuchen Sie im Gegenzug ihn zur Übernahme aller Schulden zu zwingen. Sie müssen sich an ihren Teil der Vereinbarung sowieso nicht halten. Es ist wichtig, dass sie den Lebensmittelpunkt der Kinder zugesprochen bekommen, denn davon hängt ab, dass nicht sie an ihn, sondern er an sie Alimente zahlt, sie die Kinderbeihilfe etc. bekommen d.h. das bestimmt über sehr viel Geld und Macht.
    7) Nach der Scheidung überhäufen Sie ihn weiter mit Klagen wie noch mehr Alimente, Sonderzahlungen für Zahnspange, Schikurs, plötzlich notwendige Privatschule. Lassen Sie ihn „Anspannen“ einen 2. Job annehmen zu müssen, sowie Alimente von Einkommen zu zahlen, die er gar nicht hat, beziehungsweise auf Zinserträge von Vermögen das nicht existiert, weil es zur Abdeckung der vormals gemeinsamen Schulden diente. Je mehr Sie das Gericht überhäufen, desto langsamer wird das Gericht entscheiden. Und in der Zwischenzeit (Jahre) haben Sie jegliche Rechte. Außerdem verliert selbst der Richter dann irgendwann den Durchblick und so bleibt verborgen, dass sie dafür gelogen haben wie gedruckt, Zeugen eingeschüchtert haben, etc.
    Ändern Sie den Bekanntenkreis, Umgebung, einfach alles. Wenn niemand ihren Ex-Mann kennt, wird niemand an der Richtigkeit ihrer Angaben zweifeln.
    9) Entziehen Sie dem Ex-Partner die gemeinsamen Kinder und berufen Sie sich stets auf das Wohl der Kinder und auf die Gewaltbereitschaft des Mannes, dokumentiert durch die inszenierte Wegweisung. Er konnte sich schon früher nicht verteidigen und kommt somit damit nie durch, dass die Mutter ihm die Kinder noch einmal geben müsste. In den Monaten (Jahren) bis zu einer Entscheidung des Gerichts haben Sie genug Zeit, die Kinder zu manipulieren und gegen den Vater einzunehmen. Sprechen Sie niemals schlecht vom Vater zu den Kindern, aber tun sie es stets in deren Gegenwart zu möglichst vielen Personen. Irgendwann glauben auch die Kinder, dass etwas an ihren Behauptungen wahr sein muss. Lassen Sie die Kinder ihren Vater, wenn es gar nicht mehr vermeidbar ist, nur in einem Besuchskaffee sehen. Die unnatürliche Situation bewirkt, dass die Kinder lernen, sich mit dem Vater nicht mehr so wohl zu fühlen. Die Behörden haben sowieso Angst davor, einmal falsch zu entscheiden und einem öglicherweise "echten" Gewalttäter zu helfen. Somit hat der Mann keine Chance mehr, seine Kinder zu sehen. Die Kinder sind das ideale Druckmittel für noch mehr Geld.
    10) Sofern die Kinder mit ihrem Handeln nicht zurechtkommen und widerspenstig werden, geben sie diese in psychologische Behandlung. Die Schuld für die Notwendigkeit können Sie problemlos wieder dem Vater zuschieben und so bestätigen Sie, dass Sie ja richtig handeln.

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