Meine Frau ist ukrainische Staatsangehörige und hat die Zusicherung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Wir leben seit zehn Jahren verheiratet in Deutschland, unsere Kinder sind in Deutschland geboren und leben ununterbrochen hier.
Jetzt verlangt das ukrainische Konsulat als Bedingung für die Ausbürgerung meiner Frau, dass wir auch für unsere deutschen Kinder ukrainische Pässe beantragen, um sie dann auch "ausbürgern" zu lassen. Dies erscheint uns wenig plausibel und noch weniger praktikabel.
Hat jemand Erfahrungen mit so einer Forderung?
Ist meine Frau verpflichtet, unsere deutschen Kinder im ukrainischen Konsulat als "Auslandsukrainer" zu registrieren?
Unsere Kinder haben doch nie in der Ukraine gelebt.