Unterhalt von bedürftigen Personen

  • Hallo zusammen,


    im letzten Jahr haben wir etwas Geld an die Eltern meiner Frau in die Ukraine gesendet.
    Jetzt gibt es ja die Möglichkeit in der gemeinsamen Steuererklärung dies von der Steuer abzusetzen.


    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Insbesondere würde mich interessieren welche Unterlagen in welcher Form an das Finanzamt gingen.


    Vielen Dank im Voraus

  • Ich habe einige Jahre meine Schwiegereltern in UA finanziell unterstützt. Das war in den 90 igern. Habe die Summe unter Aussergewöhnliche Belastungen eingetragen und eine unterschriebene Empfangsbestätigung beigefügt. Wurde so immer anerkannt.

  • So einfach, wie in den 90-igern ist es wohl nicht mehr, ist aber auch abhängig vom Finanzbeamten.


    Man muß nachweisen, daß die Personen bedürftig sind, also zum Beispiel durch den Rentenbescheid. Für UA gilt ein sehr, sehr niedriger Satz, ab dem man bedürftig ist. Von diesem Satz werden die Rentenzahlungen abgezogen, die Differenz wird anerkannt als Unterstützung der bedürftigen Personen.
    Die Kosten einer Krankenversicherung werden anerkannt, allerdings gibt es für eine 80-jährige keine Krankenversicherung in UA. Die Kosten für Medikamente werden nicht anerkannt, mit dem Hinweis, daß es in UA eine "kostenlose Krankenfürsorge" gibt.
    Daß Du Geld überwiesen hast, kannst Du nachweisen, da Du das Geld überwiesen hast. Darauf achten, daß die Beträge die man überwiesen hat, für das ganze Jahr gelten.


    Für Alle:
    Wenn Ihr Personen (Verwandte) aus der UA einladet, gilt für die Dauer ihres Aufenthalts die deutsche Bedürftigkeitsgrenze und man kann diesen Betrag für die Dauer des Aufenthalts bei der Steuererklärung ansetzen.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
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    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Mir hat das deutsche Finanzamt nicht mal die Fahrtkosten 2x zur Erledigung der Formalitäten beim Tod meines Vaters anerkannt..... und ich bin da insgesamt 2800 km gefahren....

  • Die Unterstuetzung an Angehoerige in UA ist steuerlich absetzbar?


    Und ich wunder mich immer ueber die fetten Carepakete ;)


    BTW: Wer kennt noch die Aufschrift auf Paketen: "Geschenksendung, keine Handelsware"?

  • Wer kennt noch die Aufschrift auf Paketen: "Geschenksendung, keine Handelsware"?



    ICH!!!! Diese Aufschrift dürften nur ehemalige DDR-Bürger kennen – bzw. Westgermanen, die des öfteren Geschenkpakete an ihre Verwandten in der DDR geschickt haben. Ich muss allerdings gestehen, dass ich diese „wunderbare“ Aufschrift völlig vergessen hatte.

  • Mir hat das deutsche Finanzamt nicht mal die Fahrtkosten 2x zur Erledigung der Formalitäten beim Tod meines Vaters anerkannt..... und ich bin da insgesamt 2800 km gefahren....


    Absetzbar sind solche Beerdigungskosten, falls der Nachlass niedriger als die Aufwendungen zur Beerdigung sind. Wenn dies zutrifft und in der Steuererklärung erläutert wurde, sollten die Kosten eigentlich anerkannt werden. Die Erläuterung bedeutet: Summe der Beerdigungskosten ./. Wert des Nachlasses = ansetzbarer Wert in der Steuererklärung.


    Davon geht dann abhängig vom eigenen Einkommen noch die zumutbare Eigenbelastug ab und erst dann hast du eine Steuerersparnis...

  • Zitat

    ...dürften nur ehemalige DDR-Bürger kennen – bzw. Westgermanen, die des öfteren Geschenkpakete an ihre Verwandten in der DDR geschickt haben.


    Ich habe das immer draufgeschrieben, wenn ich Ersatzteile fuer Schwalbe, MZ und Co. in PLZ Gebiete >1xxxx geschickt habe ;) (die 39xxxer natuerlich nicht) Lang ists her, war in den 90ern ein lustiges Business.

  • Ja... ich bin ausserdem mehrfach gefahren, von daher die vielen km


    Das ist nur absetzbar, wenn der Nachlass geringer ist, als das Erbe. Desweiteren zählt für das FA der Monat des Todes und nicht wie lange die RV noch die Rente auszahlt. Des isch halt so.

  • Ghost888 meint wohl "wenn der Nachlaß geringer ist, als die Aufwendungen für die Beerdigung"
    Bsp.: Wert des Nachlasses/Erbes 10.000 €
    Kosten der Beerdigung. 15.000 €
    Außergewöhnliche Belastung 5.000 €
    Die 5.000 € können in der Steuerklärung eingetragen werden. Ob Sie steuerlich eine Auswirkung haben hängt vom eigenen Einkommen und auch vom Verwandtschaftsverhältnis der Personen ab.

  • Das ist nur absetzbar, wenn der Nachlass geringer ist, als das Erbe. Desweiteren zählt für das FA der Monat des Todes und nicht wie lange die RV noch die Rente auszahlt. Des isch halt so.


    Ich habe von meinem Vater gar nichts geerbt.. ausser einem SFR... mit DEM konnte meine Frau Mutter nichs anfangen... allerdings habe ich die Beerdigung nur organisiert, nicht bezahlt....
    Ich gehe davon aus, dass ich nach dem Tod meiner Frau Mutter auch nichts erbe... aber da werde ich nur an der Beerdigung teilnehmen, nichts organisieren... ist nicht mehr mein Job.....

  • Ich danke allen für konstruktive Beiträge.
    Heute einen Brief vom FA bekommen mit der Bitte einiges an Nachweisen innerhalb eines Monats nachzureichen.
    Ich glaube die wissen es schon, dass in der Ukraine es eigentlich keine solche Bürokratie gibt, machen es aber trotzdem...

  • Das ultimative Dokument für das Finanzamt ist der Eigenbeleg. Der schoenste Eigenbeleg ist ein Zettel auf dem man schreibt worum es ging und dann einen kleinen originalen Thermozettel draufpappt der irgendeine Zahl zeigt, die im Text erwaehnt wird. Aber Vorsicht beim FA Magdeburg, da gibt es UA spezifisches Know How.

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