Kaufvertragsentwurf

  • Hallo,


    bin nach etwas Pause wieder zurück im Forum und hab auch gleich eine Frage. Bin mir sicher, dass hier der ein oder andere schon eine Immobilie in der Ukraine gekauft hat.


    Ist es richtig, dass in der Ukraine der Notar den Kaufvertrag erst beim Beurkundungstermin erstellt, und kein Kaufvertragsentwurf vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird?


    Ich freue mich auf Eure Antworten!

  • War bei meinen beiden Käufen genau so. War mir mit dem Verkäufer einig, Kaufpreis Modularitäten ( Häuser geräumt und Grundstück entmüllt) der Rest wurde vom Notar vorgelesen und von dem anwesenden lizenzierten Übersetzer noch mal ins Deutsche übersetzt und das wars. Unterschriften, Zahlungen geleistet und am selben Tag war der Besitz im zentralen Register eingetragen. Am nächsten Tag das vom Notar gedruckte und bestätigte Dokument abgeholt und fertig. Wenn ich da an den Aufwand und die Kosten in DE denke, einfach himmlisch


  • Ist es richtig, dass in der Ukraine der Notar den Kaufvertrag erst beim Beurkundungstermin erstellt, und kein Kaufvertragsentwurf vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird?


    Also mir wurde das auch so gesagt, aber ich habe darauf bestanden im Vorfeld den Vertrag zu erhalten, habe ihn übersetzen lassen und meine Abänderungen und Ergänzungen durchgeführt. Dann zurück übersetzt und mit dem Verkäufer in Einklang gebracht.


    Danach dem Notar kundgetan, dass er den geänderten Vertrag zu verwenden hat.


    Beim Termin erfolgte dann die Vorlesung.....


  • Nein.
    Sowas ist unüblich.
    Natürlich kriegst Du einen Vertragsentwurf wenn Du willst.
    Wenn Du keinen willst dann natürlich nicht.

  • Mein Wissensstand - wenn der Notar mitspielt, dann ist ein zu x % vorgefertiger Vertrag im Rechner, der Notar liest vor, der vereidigte Übersetzer kommt seiner Tätigkeit nach und etwaige Verbesserungen/Nachbesserungen/Änderungen werden laufend eingefügt bzw. Passagen abgeändert / eingepflegt.


    Zumindest kenne ich das so.


    Und wenn das Vertrauenesverhältnis zum Notar da ist, dann kann man die Änderungswünsche vorher schon schriftlich übermitteln und der Notar ändert bereits die Vorlage im Vorlauf ab (und setzt darüber auch die Gegenseite in Kenntnis, dieses Level habe ich hier in EE, aber ob das in der Ukraine so erfolgen kann, das weeis ich nicht).

  • Mein Wissensstand - wenn der Notar mitspielt,


    In meinem Fall (Ivano-Frankivsk damals) hat der Notar auch große Augen gemacht bei meinem Wunsch, aber ich habe ihm erklärt, das sein Gewerbe zum Dienstleistungssektor gehört.... :whistling:
    Mit dieser neuen Erkenntnis im Gepäck hat alles nach meinen Vorstellungen funktioniert. :thumbup:

  • Ist es richtig, dass in der Ukraine der Notar den Kaufvertrag erst beim Beurkundungstermin erstellt, und kein Kaufvertragsentwurf vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird?


    Mal grundsätzlicher Art, würde ich vorab hier einen Anwalt zumindest für eine Beratung miteinbeziehen, der auch die Register prüft und auch das know how dazu hat. Hier gibt es doch einige Fallen, die böse Enden können.
    Selbst wenn man meint, man hat hier D Erfahrung :))), nützt einem das überhaupt nichts, da es dann nur Halbwissen ist. Es ist halt einfach zuviel Geld, dass auf einmal versenkt werden kann.
    Natürlich gibt es zwischen einem Haus für 20.000 USD und einem Haus für 3,5 Mio USD gewaltige Unterschiede :)))
    Alles was nach KG nur riecht, wäre ich extrem Vorsichtig.

  • Also immer wieder Lustig zu sehen, das Leute nichtmal mitkriegen was sie machen....)))
    Dann muss man sich nicht wundern, wenn man über den Tisch gezogen wird oder etwas passiert, was keiner wollte.


    Grundsätzlich muss man sich erstmal einig werden wie der Kauf überhaupt abgewickelt werden soll, worum es also überhaupt geht.
    Ein Wohnungskauf besteht ja aus mehreren Aspekten.
    Zahlungsweise, Bar, Bank, Mischformen, mit Vorvertrag oder Ohne, Überschreibungszeitpunt, Zahlungszeitpunkt, Anzahlung, Haftung, Maklergebühr, Abmeldung von Leuten, Zustand, Verkaufsumfang, usw.
    Das ist Alles Verhandlungssache der Parteien.
    Sowas kann doch kein Notar entscheiden...:)))
    Wenn man sowas sieht ist man verleitet, zu fragen, ob der Notar den Kaufpreis auch noch festgelegt hat.:)))
    Es gibt Nebensachen und Hauptsachen, sowas wie Übersetzungen und ID-Code sind Nebensachen, ein Kaufvertrag aber wesentliche Hauptsache, die man sich nur selber Überlegen kann, aber nicht an Notare delegiert. Der Notar formuliert nur aus was die Parteien wollen. Natürlich hat er dafür Textbausteine und Vorlagen. wie in Deutschland auch.
    In der Regel einigen sich die Leute, dann macht der Notar einen Entwurf und schickt es den Leuten zu, sonst würde man 2 Tage im Büro des Notars verbringen. Wobei ich so einen Blödsinn auch schon gesehen hab.
    Wer sowas schreibt hat keinerlei Überblick was er macht.
    Hier in der Ukraine kann man über Ausländer wirklich oft nur noch erstaunt den Kopf schütteln...
    Auf so ne Idee würd in Deutschland keiner kommen. Hier machen die Leute Alles, was Ihnen irgendwer erzählt, der selbst keinen Schimmer hat.
    Wenn Ihnen die Frau vorkört, das das normal ist, dann rennen sie eines Tages noch Nackt durch die Strassen.

  • Die Registerprüfung ist ganz wichtig. Wir hatten leider zu spät festgestellt, daß in der erworbenen Wohnung still und heimlich noch eine jüdische Erbin mit ihrer Tochter, heute in Kanada lebend, angemeldet sind. Sie hätten eines Tages beim Auftauchen in der ul.Glinki ein direktes Wohnrecht!!! hat Geld und viel Nerven gekostet das zu bereinigen. Im nächsten Leben wählen wir einfach bessere Berater.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Hier machen die Leute Alles, was Ihnen irgendwer erzählt, der selbst keinen Schimmer hat.


    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es im Sinne des Notars ist, einen "Standardvertrag" vorzulesen und darauf zu vertrauen, dass die unbedarften Parteien - von der Kanzleiatmoshäre so ergriffen und eingeschüchtert, dass sie kaum einen Mucks machen - dann zu allem "Ja & Amen" sagen.... :whistling:
    Den einfachen Leuten wird das dann so weitererzählt und schließlich glauben alle, die irgendwas davon mal vernommen haben, dass es so gehört. :rolleyes:

  • Ja, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt bei so einem Vorgehen....:)))
    Die Gefahren liegen im allgemeinen meist nicht bei Betrugsversuchen, sowas ist selten, sondern landestypischer Schlamperei und Inkompetenz. Was besonders für Makler zutrifft.
    Ich hab noch Nie ne Berufsgruppe gesehen, die sowenig Ahnung von Ihrer Tätigkeit hat. Skurile Leute.
    Also man sollte zumindest Ansatzweise verstehen was passiert.
    Gefährlich kanns bei Banküberweisungen werden....:)))

  • Genau, bei uns hatte die golden funkelnde Maklerin (aufgeblasene Lippen, Silikonbrüste..) erklärt alle Bewohner seien bereits abgemeldet, weil ja verkauft wird, niemand brauch da weiter nachzufragen.. ach und die Wohnung ist lustigerweise noch heute bei dim.liv.ua als Offerte gelistet!!!

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Der Notar hätte es spätestens sagen müssen.
    Der sieht das nämlich.
    Wenn Du es dann trotzdem kaufst ist es Dein Problem. Normale Leute machen das nicht.
    Wobei es an sich eher Harmlos ist.
    Man kann die Leute rausklagen und gewinnt das ziemlich Sicher..
    Dramatisch ist es wenn da Minderjährige gemeldet sind.
    Die kann man ohne Zustimmung der Eltern nicht mehr abmelden bis Sie 18 sind.
    Damit ist die Bude praktisch unverkäuflich und nahezu wertlos, wenn die Kinder Jung sind.

  • Hier ist es nochmal die Hardcorevariante. Das zeigt unmittelbar der Augenschein, wenn man solche "Makler" sieht.
    Sowas hab ich nirgends auf der Welt gesehen.
    Ich sag immer, das Leben könnte so Einfach sein ohne dieses Volk.
    Dazu kommt vollkommene Ahnungslosigkeit von Rechtlichen Bestimmungen, Zahlungsabwicklung usw.
    Das gilt für den gesamten Berufszweig.
    Wenn das Mal nicht so ist, wäre das ein positiver Einzelfall der die Regel bestätigt.


    Wie gesagt hilft so ein Kataster nicht viel weiter.
    Weil man daraus nicht Alle Belastungen, der Immobilie welche durch den Familien- und Güterstand entstehen sehen kann.
    Dazu braucht man die Standesakten der Standesämter und noch weitere Register, z.B. über Vollmachten und Eheverträge, etc.
    Die sind nicht öffentlich, aber Notare haben darauf Online Zugriff.
    Anwälte übrigends nicht. Jedenfalls nicht Online und sofort.
    Ähnlich ist es mit dem Melderegister.
    Also man muss sich von diesen Deutschen Grundbuchvorstellungen Lösen.
    Sowas gibts hier nicht und das Katasterregister ist dafür auch von der Funktion her kein Ersatz.
    Das hat lediglich Informationscharakter und ist dazu unvollständig und nur Bedingt Aussagefähig.
    Das hängt einerseits mit dem Register selbst zusammen, andererseits mit weitern Bestimmungen, in die diese Sache eingebettet ist.
    Die Rechtlichen und Verwaltungstechnischen Umstände und Funktionen sind andere.
    Öffentlichen Glauben, wie in Deutschland geniesst es sowieso nicht.
    Damit hat das einen ganz anderen Charakter.

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