Hallo liebe Forum Freunde
schon wieder bräuchte ich eure Hilfe. Es geht um die genaue Berechnung der Aufenthaltstage meiner Freundin aus der Ukraine in Deutschland.
Ich weiß, dass das Thema in Forum evtl. hin und wieder diskutiert wurde, konnte leider nicht konkretes finden.
Bei meinem Problem schrieb ich als erstes eine Email an Bundespolizei, keine Antwort, dann dort angerufen. Man sagte mir lediglich, ich muss mir selber übers Internet schlau machen, geagt, getan.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de…g-aufenthaltsdauer/606614 den Aufenthaltsrechner gefunden und darüber die Angaben kontrolliert, komme auf Rückreisedatum 01.02.2022, bin mir aber nicht sicher, daher würde gerne eure (natürlich unverb.) Meinung wissen.
Nun zu Daten (wie ich in Aufenthaltsrechner eingegeben):
Sie ist letztes Mal am 25.03.2021 eingereist, am 20.06.2021 ausgereist, und nunseit 05.11.2021 wieder da. Bei Passkontrolle sagte ihr der Grenzbeamte, dass sie nicht volle 90 Tage bleiben darf, sondern höchsten X Tage, die Zahl X konnte sie sich leider nicht merken, vermutet aber 48 Tage
Nun laut Aufenthaltsrechner (Excel Tabelle) darf sie bis 02.02.2022 bleiben (Screen shot im Anhang), sie hat aber Angst (wg. Konsequenzen) und will spät. am 21.12.2021 Deutschland verlassen, also nach 48 Tage (ab Einreisedatum 05.11.2021 gerechnet).
Nach meinem Verständnis verschiebt sich der Zeitraum von 180 Tagen jeden Tag nach vorne und so kommt spät. Rückreise am 02.02.2022 zustande.
Es ist allerdings zwi. Abreisedaten 21.12.2021 und 02.02.2022 großer Unterschiedund. Wir wollen kein Risiko eingehen. Was würdet ihr sagen bitte? Kann ich mich auf Ergebniss dieses Tools verlassen?
Vielen Dank im Voraus