Berechnung der Aufenthaltsdauer

  • 24.08.21-14.09.21
    29.05.21-03.08.21
    26.02.21-19.03.21 (eigentlich nicht relevant)
    25.11.21-???


    Dieser Schengen-Kalkulator zeigt mir für die vorherigen 2 Aufenthalte bereits 89 Tage an:


    Schengen Kalkulator - Berechnen Sie Ihren legalen Kurzaufenthalt in Europa


    Von hinten rutscht dann bei einem aktuellen Aufenthalt theoretisch immer ein Tag nach. Wie das in der Praxis gehandhabt wird weiß ich allerdings nicht.

  • Warum fragst du nicht hier nach ?
    Bundespolizei - Hotline


    ...was nützt dir dein Aufenthaltsrechner (selbst wenn der richtig ist) die BuPol aber Anderes vermerkt hat ?
    Dort bekommst du es doch (mit Passdaten) aus 1. Hand...dazu verlässlich/belastbar...und mit einer schriftlichen Anfrage dazu zeigst du das ihr hier Klarheit zu erhalten versuchtet (im Falle möglicher Sanktionen)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • ich habe die letzten 2 Tage versucht jemanden auf dem Ausländeramt zu erreichen, 3 Emails geschrieben -> keine Antwort. Telefon entweder dauerbesetzt oder geht keiner dran.
    Bundespolizei Hotline auch gestern mehrmals probiert immer die Ansage versuchen sie es später erneut.

  • Die sind doch nun nicht dazu da, diese Aufenthaltszeiten nachzurechnen.


    Ich hatte das ja früher schon geschrieben.
    Man rechnet für jeden Aufenthaltstag 180 Tage zurück und guckt, ob 90 Tage erreicht sind.
    Fertig.
    Natürlich müssen die Daten stimmen. Wenn man 2 Pässe hat, ist das mit einem Pass alleine nicht zu eruieren, wenn man auch mit dem zweiten gereist ist...


    Nochmal, wenn mir sowas der Grenzbeamte sagt, dann sollte man sowas ernst nehmen. Der hat im Zweifel gründlichere Informationen als man selber.

  • Ich meine gelesen zu haben das bei Ausreise 180 Tage zurück gezählt wird.
    Dann ist es so daß von hinten immer ein Tag nachrutscht. 3 Monate in der EU, dann 3 Monate Zuhause und wieder 3 Monate in der EU. Dann ist man am Tag der Ausreise nicht über 90 Tage.
    So machen es die ganzen Pflegekräfte

  • Sie ist definitiv nur mit dem einen Pass gereist. Ich kann seine Aussage nicht nachvollziehen und auch die Rechner bestätigen mir nicht seine Aussage. Egal wie ich versuche Kontakt mit einer Behörde zu bekommen um das zu klären, erreiche ich Niemanden.
    @Ahrens ich hab es jetzt auch nochmal manuell gerechnet, so wie du es geschrieben hast.


    ....The notion of "any", implies the application of a "moving" 180-day reference period, looking backwards at each day of the stay (be it at the entry or at the day of an actual check), into the last 180-day period, in order to verify if the 90 days / 180-day requirement continues to be fulfilled.....



    Könnte natürlich sein, das der Grenzbeamte nicht gesehen hat das mit Jedem Tag den Sie hier ist auch ein Tag den Sie früher hier war wegfällt, so wie es @christianskas geschrieben hat. Ist jetzt mal so ne Theorie.
    Polizei kontaktiert, kann mir nicht weiterhelfen.

  • ....Servicewüste Deutschland - wundert mich nicht, ...da schafft man fortlaufend so eine schöne vielzahl von Gesetzen und Verordnungen fürs Volk....aber sonst....- frei nach dem Motto "du sollst -schöner- scheitern" ...das schöne dabei, nach dem Rechtsverstoss klappt die Bürokratie beim Bußgeld wieder :)


    - versuch's doch telefonisch am nächstgelegenen Flughafen (Hahn?),....oder marschier mit Madam auf's Revier (sollen die ihre internen Kontakte fragen), - mehr fällt mir auch nicht ein...


    ...was noch bliebe - illegal die Grenze ohne Pass überqueren und...., den Rest kennst du sicher selbst (hilft euch nicht,ich weis)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Stimmt.


    @Mike72


    Den von dir in Post #20 gezeigten Rechner kannst du in die Tonne geben.
    Erstens wird dort ein Tag unterschlagen und zweitens wird dort ab Tag der
    Einreise 180 Tag in die Zukunft gezählt. Genau das ist falsch.


    Ab Tag der Ausreise werden 180 Tage zurück gezählt. So muss das sein.


    Bedenke auch: Falls ihr Rückflug in die UA kurz nach Mitternacht gebucht ist, das Einchecken ebenfalls, sagen wir 00:05 Uhr,
    dann zählen diese 5 Minuten des angefangenen Tages, als ein ganzer Tag. Eichmann empfiehlt in solchen Fällen:
    Noch vor Mitternacht durch die Passkontrolle zu gehen. Auch dann wenn der Flug erst um 02:00 Uhr sein sollte.


    Ähnlich umgekehrt: Ankunft in DE 23:00 Uhr. Dann sollte deine Frau/Freundin sich im Kofferwartebereich 30 min
    herumdrücken, damit nicht noch der ablaufende Tag als Tag der Einreise zählt.


  • Das ist der offizielle Rechner wo selbst auf der Homepage http://www.auswaertiges-amt.de vorgeschlagen wird, also wird gerade dieser Rechner stimmen. Da wird nichts unterschlagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!