Strafzettel aus Deutschland

  • Hallo Zusammen,
    ein Bekannter meiner Frau hat vor kurzem einen Strafzettel aus Deutschland bekommen. 320€ Strafe + 1 Monat Führerscheinentzug.
    Er ist LKW Fahrer für ein polnisches Unternehmen. Anscheinend hat die Firma seine ukrainische Adresse an Deutschland geschickt. Der Strafzettel kam tatsächlich in der Ukraine an.


    Bezahlen oder nicht? Wo soll er denn den Führerschein in der Ukraine abgeben?
    Wie gesagt, er ist LKW Fahrer für ein polnisches Unternehmen. Kann ihn dann bei einer Kontrolle in der Deutschland der Führerschein abgenommen werden, wenn er nicht bezahlt?

  • Ja, aber ich würde den Führerschein nicht abgeben, wenn er in der Ukraine ist. Soll die polnische Firma ihn woanders fahren lassen. Das hat ein Kumpel von mir auch gemacht. Bezahlen schon. Das hilft sicherlich und zählt als guter Wille.

  • Solange der Bekannte nicht in Deutschland fährt, dürfte normalerweise nichts passieren... M.W. gibt eskeine Ankommen mit der UA, dass dort Strafen realisiert werden... (das klappt ja teilweise nicht mal innerhalb der EU).


    Sollte er aber in D fahren und hier in eine Kontrolle kommen, dann kann es durchaus passieren, dass der Führerschein sichergestellt wird und die Geldstrafe eingezogen wird. Das wird dann ggfs. unangenehm für ihn!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Ich fahre seit Jahren mit wohlgemerkt legalem, nichtdeutschem Führerschein und kann berichten, daß eine Vollstreckung außerhalb der EU fruchtlos, sprich erfolglos verläuft. Aber, wenn der Junge in der Bundesrepublik in eine Fahndung oder nur eine MONO Abfrage gerät, darf er blechen und wenn er nicht kann, bleibt die Karre stehen. Also sofort bezahlen und böse Punkte in Flensburg, gibt es sowieso nicht.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Eine unmittelbare Bestrafung bei Wiedereinreise nach Deutschland scheitert daran, dass der Bussgeldbescheid nicht wirksam zugestellt wurde. Sowas kommt in UA normalerweise mit der Briefpost ohne Nachweis an. Ich habe hier von der Post deutsche Behoerdenbriefe mit Bescheiden fuer irgendwelche Leute aus der Gegend in die Hand gedrueckt bekommen (deutscher Brief kann nur fuer den Deutschen sein...).


    Ergo kann ihm der Bescheid nur wirksam persoenlich bei der ersten Kontrolle uebergeben werden und erst dann laufen Einspruchsfristen usw.


    Damit er damit umgehen kann muesste man ihm aber diesen Ablauf in DE irgendwie erklaeren und ihm auch das beibringen, was er beim Kontakt mit Polizei, Zoll oder wer ihn auch immer in die Pfoten bekommt sagen muss oder besser nicht sagt.

  • Die Zustellung kann bei Nichterreichbarkeit im Land oder außerhalb auch durch öffentlichen Aushang (!) vollzogen werden. Geschieht so natürlich meist nur bei Unterhaltssündigen oder anderen höher gelagerten Untergetauchten. Zudem, die Behörden drehen den Spieß auch gern um und argumentieren die Post sei nicht zurück gekommen, also sei sie durch Einwurf selbst im Ausland rechtmäßig zugestellt..

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  • Na ja. Ich denke das hoechst Risiko besteht darin, die Geldstrafe vor Ort zahlen zu muessen und eigentlich nur die, nicht mal die an solchen Bescheiden immer klebenden Verwaltungsgebuehren usw.
    Dazu muss der Delinquent aber wissen, dass er nur die 267,30 EUR einstecken haben darf und weiteres Geld am besten auf einer Karte deren PIN er nicht kennt transportiert :)

  • Vor EU - Zeiten habe ich österreichische Kfz - Anzeigen so gehandhabt :
    Die Organstrafverfügung nicht bezahlt.
    Auf die Anzeige vor Ablauf der Frist Einspruch erhoben - ich sei nicht der Lenker gewesen.
    Dann kam eine Lenkererhebung.
    Gab vor Ablauf der Frist an, meine in Holland lebende Schwester oder ihr Schwager sei mit dem Auto gefahren.
    Dann mussten sie die Anzeige nach Holland senden. Meist waren da schon die 6 Monate um, innerhalb dessen der Lenker festgestellt werden musste.
    Dann schrieb ich denen noch die Bitte um Einstellung des Verfahrens wegen Überschreitung der 6-Monate Frist.


    Weiteres Beispiel :
    Ein paar Monate nach Rückkehr der Ex-Frau in die Ukraine kam vom Wiener Magistrat eine Zahlungsaufforderung für die eingereichten, aber nicht vollständigen und nicht ausgestellten Visa.
    Ich zahlte nicht und antwortete nur, dass sie mittlerweile nicht mehr in Österreich ansässig ist. Sippenhaftung gibt es ja nicht, schon gar nicht bei einer Ex. Dann kam nichts mehr.


    Fazit :
    Mit dem (jetzt EU -) Ausland tut sich die Behörde immer schwer.
    Die haben ja hauptsächlich das polnische Kennzeichen und die Firma als Zulassungsbesitzer.


    Ich würde an seiner Stelle nicht zahlen. Es gibt ja auch keinen Wohnsitz in der EU.

  • Eine Handlungsanleitung kam damals mittels Buch eines Ex - Polizisten und Ex - FPÖ Politikers. Danach verdiente er in Dubai sein Geld. Der Name fällt mir nicht mehr ein.

  • Ihr seit ja süß :D
    Ihr gebt dem armen Kerl Tipps aus Österreich, obwohl es in Deutschland passiert ist!! Wusste gar nicht, dass wir auch mit euch Wiedervereinigt sind ;(


    Halten wir uns doch mal an die Fakten. Der Gute (spekulativ) wird kaum oder kein Deutsch sprechen.
    Nun solle er den Polizisten erklären, warum er keine Gebühr überwiesen hat, und / oder er den Brief nicht erhalten hat. Das will ich sehen, aber vielleicht fährt ja auch von euch jemand mit, oder kommt zur Kontrolle und ist dann sein Beistand :thumbup:


    Richtig, die UA hat mit Deutschland kein Abkommen und somit wird es in der UA nicht eigetrieben.
    Auch Richtig, er muss in Deutschland seinen (spekulativ) UA Führschein nicht abgeben.


    Ich vermute mal, der Mann möchte weiter LKW fahren für das Polnische Unternehmen, oder mal in Deutschland einreisen, so würde ich die volle Strafe bezahlen und es ist erledigt, Evtl. kommt dann noch ein weiterer Brief, wo steht, von wann bis wann er in Deutschland nicht fahren darf, dies sollte er natürlich beachten, oder es kommt gar nichts mehr. Den Überweisungsbeleg, mit dem schreiben der Strafe würde ich die nächsten Monte bei mir führen.


    Was kann passieren wenn er nichts überweist?? bei einer Kontrolle, bei LKW ist das ja immer möglich, muss er Vorort bezahlen. Im schlimmsten Fall kommt ne Kette an das Rad, denke ich aber nicht bei dem Betrag, aber die Kontrolle kann ganz schön lange dauern und bis ein Übersetzer da ist. Denke das ist nicht in seinem Sinn und auch nicht der Spedition.
    Als Tipp, manchmal klappt das bescheißen, manchmal nicht..... aber ich sollte dann wenigstens die Sprache des Landes gut können

  • Wo wird die Strafe gespeichert?
    Und wie lange?
    Hat der normale Verkehrspolizist auf Streife darauf Zugriff?
    Ist ja ein schweres Kapitalverbrechen, wo sicher in jeder Polizeistelle ein Steckbrief unter "most wanted" hängt.
    Oder hat nur der Magistratsbeamte darauf Zugriff ?


    Ach, ihr Deutschen habt ja auch bei den Massenmorden in 2. Weltkrieg peinlichst genau Buch geführt.


    Es ist ja gar nicht bewiesen, dass er der Lenker ist.

  • @ DerWiener
    Wo wird die Strafe gespeichert? wie das Register heißt kann ich Dir nicht sagen, arbeite nicht bei der Polizei


    Und wie lange? kann ich Dir nicht sagen, arbeite nicht bei der Polizei. Kann mir aber vorstellen2-4 Jahre


    Hat der normale Verkehrspolizist auf Streife darauf Zugriff? Ganz klares ja, bei der Personen Überprüfung


    Ist ja ein schweres Kapitalverbrechen, wo sicher in jeder Polizeistelle ein Steckbrief unter "most wanted" hängt. Nö, wird aber überall gleich sein, auch in Österreich


    Ach, ihr Deutschen habt ja auch bei den Massenmorden in 2. Weltkrieg peinlichst genau Buch geführt. Nicht vergessen, Hitler kam aus Österreich, habt Ihr Buch geführt??


    Es ist ja gar nicht bewiesen, dass er der Lenker ist. Ganz klare doch, Die Spedition hat ja sein Namen gemeldet, sonst hätte er ja keinen Brief bekommen

  • Dazu kommt noch die Risikofolgen - Abschätzung :
    Was passiert, wenn er zahlt : Er ist die paar hundert Euro zu 100 % los.
    Was passiert, wenn er nicht zahlt und es bei keiner Kontrolle auffällt : Er hat sich die paar hundert Euro erspart. (Bei einer reinen Verkehrskontrolle wird der Polizist nicht den Kollegen am Computer bemühen, wenn alles okay ist).
    Was passiert, wenn er nicht zahlt und es fällt bei einer Kontrolle auf : Er ist seine paar hundert Euro los.

  • Warum im #14 soviel Geschwurbel? zahlen und lächeln stand doch schon eingangs im #4 schön geschrieben.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • (Bei einer reinen Verkehrskontrolle wird der Polizist nicht den Kollegen am Computer bemühen, wenn alles okay ist)


    Ist das in Österreich so? Bei einer "reinen" Verkehrskontrolle eines LKWs in Deutschland (egal ob Polizei, BAG oder Zoll) werden - sehr wohl die Daten sowohl des Fahrzeuges als auch des Fahrers durch den Computer geschickt! Kann ich aus eigener Erfahrung als LKW-Fahrer behaupten. Und bei ausländischen Fahrzeugen erst recht! DA werden generell offene Rechnungen/Mandate gecheckt!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

    Einmal editiert, zuletzt von Stuttgarter ()

  • Hätte ich das geschrieben, wie der Stuttgarter, würde vom Graf ein Dislike kommen und es wäre Geschwurbel :P

  • Eine verdachtsabhängige MONO Prüfung ergibt sich aber immer dann, wenn Fahrer, Lenkzeiten und Hamsterladung mehr als auffällig sind. Der Stuttgarter? ist durch hunderte Beiträge verifiziert.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Ist das in Österreich so? Bei einer "reinen" Verkehrskontrolle eines LKWs in Deutschland (egal ob Polizei, BAG oder Zoll) werden - sehr wohl die Daten sowohl des Fahrzeuges als auch des Fahrers durch den Computer geschickt! Kann ich aus eigener Erfahrung sowohl als LKW-Fahrer behaupten. Und bei ausländischen Fahrzeugen erst recht! DA werden generell offene Rechnungen/Mandate gecheckt!


    Okay, mit Lkw-Kontrollen habe ich keine Erfahrungen.

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