Infos, Unterschiede, Vor- und Nachteile Flüchtlings- und Asylstatus in DEUTSCHLAND für geflüchtete Ukrainer im Krieg 2022

  • DerWiener

    Hat den Titel des Themas von „Unterschiede, Vor- und Nachteile Flüchtlings- und Asylstatus in DEUTSCHLAND für geflüchtete Ukrainer im Krieg 2022“ zu „Infos, Unterschiede, Vor- und Nachteile Flüchtlings- und Asylstatus in DEUTSCHLAND für geflüchtete Ukrainer im Krieg 2022“ geändert.
  • Niedersachsen Infos:

    Krieg in der Ukraine - Fragen und Antworten | Portal Niedersachsen

    Verkündungsblatt:

    Download der Niedersächsischen Verkündungsblätter | Portal Niedersachsen


    Gerade mit einem Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde gesprochen und der meinte, dass diese Woche, spätestens nächste Woche das auf länderebende geregelt wird, sprich, dass ukr Flüchtlinge nach § 24 AufenthG "Ansprüche" bekommen sollen. Sobald im Ministerialblatt die Verordnung veröffentlich ist, kann man sich an die nächstgelegene Ausländerbehörde wenden und dort wird dann registriert und weiteres vorgehen wegen sozialer Absicherung besprochen.


  • Keine Pflicht zum Wohnen in Aufnahmeeinrichtung

    Großzügig sind die Richtlinie und das deutsche Recht beim Familiennachzug. Alle Mitglieder der Kernfamilie dürfen ohne Einschränkung nachziehen, und selbst sonstige enge Verwandte können berücksichtigt werden, wenn sie finanziell von jemandem abhängig sind, der schon hier lebt. Die gesamte Familie bekommt dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das nach § 1 Abs. 3 Buchst. a für temporär Schutzberechtigte gilt.

    Rechtspolitisch ist das durchaus heikel, denn damit bekommen Ukrainerinnen und Ukrainer weniger als Syrerinnen und Syrer, deren Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Neben Geldleistungen bedeutet das vor allem eine Krankenversorgung, die jedoch prinzipiell auf eine Notfallversorgung beschränkt ist. Die Ampelkoalition sollte hier eine Gesetzesänderung erwägen, um die regulären Sozialleistungen anzuwenden.

    Ebenso wie Asylbewerber werden auch temporär Schutzberechtigte nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. In den Ländern erfolgt dann eine weitere Verteilung auf die Kommunen, die nach § 24 Abs. 5 AufenthG mit einer Wohnsitzauflage verbunden ist. Im Rahmen der Möglichkeiten kann dort sofort eine Privatwohnung bezogen werden, weil keine Pflicht besteht, in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die hier Freunde und Familie haben.

  • Ratsbeschluss: Schneller Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine
    Am 03. März haben die europäischen Innenminister*innen die Erteilung eines speziellen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen. Sie müssen kein…
    www.proasyl.de


    ERWERBSTÄTIGKEIT

    Eine Besonderheit bei Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG sind die Regeln zur Erwerbstätigkeit, die in Absatz 6 der Norm niedergelegt sind.

    Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit darf danach nicht ausgeschlossen werden. Dies geht auf Artikel 12 der Richtlinie zurück.

    Die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung ist mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG nicht – wie bei anderen Aufenthaltserlaubnissen (vergleiche § 4a Abs. 1 AufenthG) von vornherein erlaubt, sie kann aber nach § 4a) Abs. 2 AufenthG erlaubt werden. Das dort normierte Ermessen ist auf Grund des Vorrangs des Unionsrechts als Anspruch zu lesen: Da Artikel 12 der Richtlinie auch die Gestattung der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung als Anspruch formuliert, muss die Erlaubnis stets erteilt werden. Hierfür bedarf es – wie sich aus § 31 BeschV ergibt – keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.


    SOZIALLEISTUNGEN UND SONSTIGE STAATLICHE LEISTUNGEN

    Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1 Abs. 1 lit. 3a AsylbLG). Hier könnte und sollte die Bundesregierung nachjustieren, da die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetz sehr gering sind.

    Ferner besteht auch ein Anspruch auf Kindergeld und andere Familienleistungen, solange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder nach deren Beendigung Arbeitslosengeld I bezogen wird oder Elternzeit genommen wird.

    Wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, besteht ein Anspruch auf Familienleistungen nach 15-monatigem Aufenthalt im Bundesgebiet (§ 62 Absatz 2 Nr. 3 und 4 EStG).

  • https://m.facebook.com/groups/baraholka1ua/permalink/4984676111630621/

    Klempner

    Kann man das hier und nicht im Transport - Thread diskutieren?


    Das Facebook Posting sagt ja :

    Keinen Flüchtlingsstatus beantragen, weil man dann bei einer Reise in die Ukraine diesen Status wieder verliert.

    Man darf 3 Monate hier bleiben, durch die Visafreiheit.

    Aber nicht arbeiten.

    Zurück reist man sowieso erst, wenn die Lage dort wieder besser ist.

    Also, wie geht es weiter ohne Flüchtlingsstatus?

    Bekommt man Leistungen, wenn man nichts beantragt?

    Wie sieht es mit Kindergeld aus?

  • Ich denke das ist alles Kaffeesatz leserei solange es noch keine neue Regelung gibt.


    Ich bin arbeiten gefahren. Natascha ist bei meinen Eltern. Sollen die sich darum kümmern. Ich kann mit Behörden wieso nicht umgehen.


    Stand heute werden die beiden angemeldet, ohne Asyl zu beantragen.

    Bei Allianz gibt es eine Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland. Um 1 Euro pro Tag. Das und die Verpflegung werde ich bezahlen.

    Und alles weitere erst wenn eine neue Regelung da ist, die das arbeiten und frei Wahl des Wohnsitz erlaubt.


    Vielleicht gibt es dann rückwirkend etwas Geld. Wenn nicht dann auch egal

  • Wer FLÜCHTLING ist, fährt nicht aus Jux und Tollerei wieder ins Kriegsgebiet. Wenn er das macht, dann ist er nicht in Gefahr und verliert dann - meiner Meinung nach nachvollziehbar - seinen Status als Flüchtling. Entweder ich bin in Gefahr oder nicht!? Entweder ich brauche Schutz und Unterstützung - oder nicht!?

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Bei Allianz gibt es eine Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland. Um 1 Euro pro Tag.

    Für welche Maximaldauer?

    Stand heute werden die beiden angemeldet, ohne Asyl zu beantragen.

    Und alles weitere erst wenn eine neue Regelung da ist, die das arbeiten und frei Wahl des Wohnsitz erlaubt.

    Niemand hat m.W. gesagt, dass man ASYL beantragen soll. Es wird von einer Registrierung als Flüchtling geredet. Das ist was anderes!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Wer FLÜCHTLING ist, fährt nicht aus Jux und Tollerei wieder ins Kriegsgebiet. Wenn er das macht, dann ist er nicht in Gefahr und verliert dann - meiner Meinung nach nachvollziehbar - seinen Status als Flüchtling. Entweder ich bin in Gefahr oder nicht!? Entweder ich brauche Schutz und Unterstützung - oder nicht!?

    Viele Ukrainer denken aber dass die EU jetzt einfach offen ist. Und man nach belieben für die Arbeit ein- und ausreisen kann. Insgeheim hoffen wohl viele Leute, dass der Krieg in ein paar Wochen vorbei ist, die Reise- und Arbeitsfreiheit aber bleibt.


    Wie machen das eigentlich die Leute ohne Reisepass...? Die "müssen" doch den Flüchtlingspass beantragen. Oder...? Und damit kann man eigentlich nicht mehr zurück in die Ukraine (ohne das es Folgen haben könnte). Gerade Kinder werden oft keinen eigenen Reisepass besitzen.

  • Die beantragen bei der Botschaft einen Pass, so wie hier dauerhaft lebende Ukrainer auch. Der letzte meiner Guten gilt gleich ganze 10 Jahre.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Ja, habe bei BILD die Schlangen von Ukrainern gesehen, die stundenlang an der Botschaft anstehen für einen Pass. Insbesondere für mitgeführte Kinder. Rumänien z.B. lässt ohne Pass rein, aber dann eben nicht weiter, erzählte ein angereister Berliner dem Reporter. Und Berliner lügen nicht..

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Für welche Maximaldauer?

    Niemand hat m.W. gesagt, dass man ASYL beantragen soll. Es wird von einer Registrierung als Flüchtling geredet. Das ist was anderes!

    Ja. Davon wird geredet. Aber gibt es das schon?

    Es ist eine extra Regelung für Ukrainer im Gespräch. Und darauf warten wir.

  • Viele der Ukrainerinnen bleiben aktuell in Polen oder Tschechien.

    Weil sie dort sowieso arbeiten wollten.

    Der Kriegsbeginn hat die Ausreise "erleichtert."


    Was machen die in dieser Situation am besten?


    Frage für eine Freundin. Echt.

    Sie sitzt jetzt in Tschechien mit 8-jährigen Kind plus Mama (Oma vom Kind) im Pensionsalter.

  • Viele der Ukrainerinnen bleiben aktuell in Polen oder Tschechien.

    Jo, Svetlana hat es auch vorgezogen, in PL bei ihrem Sohn zu bleiben.

    Frage für eine Freundin. Echt.

    Sie sitzt jetzt in Tschechien mit 8-jährigen Kind plus Mama (Oma vom Kind) im Pensionsalter.

    Vor 30 Minuten hat sich eine Mulle mit 2 Kindern und 71-jähriger Mutter in Winnitza in den Zug gesetzt.

    Übernachtung in PL und dann weiter bis zu mir.

    Mittwoch kommt noch eine drogenabhängige Türkin zu mir.

    Nelly war auch vorgesehen, aber die haben sie am Wochenende verhaftet.

    Die Polenmulle lungert hier auch noch rum, obwohl ich ihr gesagt habe, dass sie sich verpissen soll.

  • Wer FLÜCHTLING ist, fährt nicht aus Jux und Tollerei wieder ins Kriegsgebiet. Wenn er das macht, dann ist er nicht in Gefahr und verliert dann - meiner Meinung nach nachvollziehbar - seinen Status als Flüchtling. Entweder ich bin in Gefahr oder nicht!? Entweder ich brauche Schutz und Unterstützung - oder nicht!?

    Ist das nicht eben der Unterschied zu Asylbewerbern? Asylanten sind aufgrund von Verfolgung im eigenen Land geflohen, Flüchtlinge aus Bedrohung geflohen können natürlich wieder in ihr Land. Warum nicht? Deshalb sollen sie ja nicht Asyl beantragen!

  • Asylanten sind aufgrund von Verfolgung im eigenen Land geflohen, Flüchtlinge aus Bedrohung geflohen können natürlich wieder in ihr Land. Warum nicht?

    Was bedeutet das für die Zukunft:

    Asylstatus kann ja aberkannt werden, wenn er z.B. in das Land fährt.


    Kriegsflüchtling:

    Ist das auch nur ein temporärer Aufenthalt?

    Oder einmal anerkannt, Aufenthalt für immer? Auch wenn der Krieg wieder vorbei ist?

  • Die Flüchtlinge aus Jugoslawien mussten wieder gehen.

    Im Asylverfahren wird für jede Person einzeln geprüft. Auf persönliche Gründe. Glaube oder Homosexualität oder politische Einstellung.


    Bei Flüchtlingen wird der Krieg pauschal als Grund anerkannt. Auch ohne individuelle Bedrohung. Du sparst dadurch das lange Asylverfahren.


    Die Syrer erhalten anscheinend nur subsidären Schutz.

  • Soviel ich verschtanden habe, erhalte alle Inhaber eines ukrainischen (biometrischen) Passes in der EU einen Flüchtlingsstatus der diese Person, drei Jahre in der EU zu bleiben. Diese Person erhält weiterhin eine Arbeitserlaubnis und wird teilweise krankenversichert. Ebenso ist sie berechtigt. staatliche Sozialleistungen zu beantragen.


    So zumindest kam es einige Zeit in N-TV/Welt bei einem Beitrag eines tschechischen Ministers.

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