drei Jahre in der EU zu bleiben.
Genau S8V10 - nur nicht 3 Jahre gleich, sondern erst einmal 1 Jahr , dann 2 6 Monate und optional das 3te Jahr noch (3te Jahr muss noch beschlossen werden).
Mir macht der Punkt 5 von § 24 AufenthG sorgen ...
"Der Ausländer hat keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten. 2Er hat seine Wohnung und seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort zu nehmen, dem er nach den Absätzen 3 und 4 zugewiesen wurde." h
Wenn Familie von der Frau geflohen sind und die dann xxx km entfernt sind, ist zwar immer noch besser als im Kessel zu sein, nur umständlich für uns dann wieder. Hoffe man kann mit der Ausländerbehörde darüber reden.