Ein aktuelles Thema, vor dem wahrscheinlich nun einige ukrainische Frauen stehen, die speziell in Polen und Tschechien gearbeitet haben :
Eine Bekannte hat öfters mit Arbeitsvisum in Polen und Tschechien gearbeitet.
Im Juli ist sie dann nur mit dem biometrischen Pass eingereist. Jetzt ist sie wieder in der Ukraine.
Die 90 Tage sind voll.
Sie möchte in Österreich den Flüchtlingsstatus beantragen.
Frage :
Gibt es Regelungen, dass das Einreiseland Polen oder alternativ auch Ungarn und Slowakei sie an der Grenze nicht zurückweisen?
Die Info der Österreicher oder Deutschen, dass eine Überschreitung der 90 Tage im Moment keine Strafen nach sich zieht, hilft ja nicht. Sie muss ja mal einreisen können.
Zusätzlich :
Verschärfend kommt noch hinzu :
Sie war nicht 90 Tage in Polen, sondern sogar rund 120 Tage ab Juli.