Elektronische Deutschenliste

  • heute erhalten, zur Kenntnisnahme:




    Betr.: Für Ausländer bestehende Registrierungspflicht in der Ukraine


    Hier: Ukrainische Vorschriften und Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Registierungspflicht
    Anlagen: "Typen u. Arten ukr. Visa VO Nr.227 v. 20.02.99.doc" - sowie den ukrainischen Originaltext
    "Aufenthaltsverlängerg Anord.Nr. 1456 v. 01.12.03.doc" - sowie den ukrainischen Originaltext


    Zu Ihrer Information:


    Deutsche Touristen können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.


    Wer als deutscher Staatsangehöriger zu anderen Zwecken als Tourismus (also z.B um hier zu arbeiten..) einreisen möchte, muss sich vor Einreise in die Ukraine bei der für seinen Wohnort in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung über die Einreisebestimmungen/Visumserfordernisse informieren und ggf. erst nach Erhalt des ggf. erforderlichen Visums einreisen. Rechtsverbindliche Angaben hierüber erteilen die ukrainischen Auslandsvertretungen in Deutschland.


    Informationen zu den Typen und Arten ukrainischer Visa siehe Anlage:
    "Typen u. Arten ukr. Visa VO Nr.227 v. 20.02.99.doc"


    Bei der ersten Einreise (z.B. per Flugzeug) in die Ukraine füllt der Einreisende ein Registrierungsformular aus. Damit wird der Aufenthaltsort in der Ukraine wird erfasst. Weiterhin ist man damit für 90 Tage in der Ukraine registriert und erfüllt damit die gesetzlich vorgeschriebene Registrierungspflicht.


    Wichtig: Jeder Ausländer, der länger als diese 90 Tage in der Ukraine bleiben möchte, muss nun spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf seiner bei der Einreise erfolgten Registrierung grundsätzlich bei den für seinen Wohnsitz zuständigen ukrainischen Innenbehörden die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Sich also erneut registrieren.


    Details zu den dabei abzugebenden Unterlagen etc siehe Anlage:
    "Aufenthaltsverlängerg Anord.Nr. 1456 v. 01.12.03.doc"


    Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese erneunte Registrierung erteilt wird. Die Aufenthaltsdauer für die Ausländer, die ohne Visum nur zu touristen Zwecken in die Ukraine gekommen sind, darf grundsätzlich nicht verlängert werden - bei Touristen kann nur ausnahmensweise verlängert werden, wenn es um einen Härtefall (Autounfall oder Gesundheitsprobleme) geht, unter der Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen.


    Diese Pflicht zur erneuten Registrierung gilt insbesondere auch für Personen, die vor Einreise in die Ukraien z.B. ein ukrainisches Visum, das acht Monate gültig ist, eingeholt haben.


    Wer sich nicht erneut registriert, verstößt gegen ukrainisches Recht.


    Nun gibt es zwei Möglichkeiten:


    Erste Möglichkeit:
    Die ukrainischen Innenbehörden stellen den Verstoß nicht fest und der Verstoß wird erst bei der Ausreise des Ausländers bei der Grenzkontrolle festgestellt.
    In diesem Falle wird häufig eine Geldstrafe verhängt, der Ausländer erhält kein Einreiseverbot und kann dann aber erst wieder nach Ablauf von 90 Tagen erneut auf der Grundlage seines Visums (wir bleiben beim oben genannten Beispiel, dass er ein acht Monate gültiges Visum hat) einreisen.


    Es liegt übrigens im Ermessen des Grenzschutzbeamten, ob eine Geldstrafe verhängt wird. Wenn es um Ausländer geht, die für besondere humanitäre, kulturelle oder Bildungsorganisationen tätig sind, kann von der Erhebung einer Geldstrafe abgesehen werden.


    Zweite Möglichkeit:
    Die ukrainischen Innenbehörden am Aufenthaltsort des Ausländers stellen den Verstoß fest und bestimmen im Regelfalle eine Geldsstrafe.


    Anschließend ist eine Ausweisung des Ausländers möglich. Denn Art. 25 des Gesetzes der Ukraine „Über den Rechtsstatus von Ausländern und staatenlosen Personen“ sieht zudem die Möglichkeit einer Ausweisung von Ausländern aus der Ukraine vor, wenn diese Straftaten oder Rechtswidrigkeiten begangen haben.


    Die ukrainischen Innenbehörden am Aufenthaltsort des Ausländers treffen dann eine Entscheidung über die Ausweisung dieses Ausländers aus der Ukraine und unterrichten anschließend innerhalb von 24 Stunden den Staatsanwalt über den Grund dieser Entscheidung. Die Entscheidung eines Organs für innere Angelegenheiten über die Ausweisung eines Ausländers aus der Ukraine kann ein Einreiseverbot in die Ukraine für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Gemäß Art. 22 des Gesetzes der Ukraine „Über den Rechtsstatus von Ausländern und staatenlosen Personen“ sind die Ausländer berechtigt, Gerichte und andere Staatsorgane um den Schutz ihrer Personen-, Eigentums- und sonstigen Rechte anzurufen. Die Handlungen der ukrainischen Machtorgane, einschließlich das Verhängen eines Einreiseverbots in die Ukraine, können daher bei zuständigen Gerichten der Ukraine angefochten werden.


    Falls ein Einreiseverbot für die Ukraine je nach den Umständen und dem Charakter der Rechtswidrigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt wird, wird der Pass mit dem Stempel „Einreiseverbot in die Ukraine für einen Zeitraum von…“ versehen.


    Die Administration des Staatlichen Steuerdienstes führt eine Datenbank „Angaben über Ausländer und staatenlose Personen, die die Fristen der Registrierung von Passunterlagen in der Ukraine überschritten haben. Bei Ermittlung solcher Personen sind die bevollmächtigten Bediensteten der Organe für den Schutz der Staatsgrenze des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine verpflichtet, Folgendes zu unternehmen:


    - bei Ausreise aus der Ukraine – die Entscheidung zu treffen, diese Personen in der gesetzlich festgelegten Ordnung verwaltungsrechtlich (also z.B. eine Geldstrafe zu verhängen) zu belangen;


    - bei Einreise in die Ukraine – die Entscheidung zu treffen, diese Personen nicht die Staatsgrenze passieren zu lassen, indem ein Beschluss über die Verweigerung der Überquerung der Staatsgrenze gefasst wird.


    Wenn dieser Ausländer dann versucht, erneut in die Ukraine einzureisen, wird Ihnen auf der Grundlage von Teil II Art. 25 des Gesetzes der Ukraine „Über den Rechtsstatus von Ausländern und staatenlosen Personen“ die erneute Einreise verweigert, da er während seines vorherigen Aufenthaltes in der Ukraine gegen die ukrainischen Rechtsvorschriften verstoßen hat.


    Die Pflicht der Prüfung der Regeln und Fristen des Aufenthalts von Ausländern in der Ukraine gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Grenzkontrolle“ obliegt den Organen des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine. Das Verfahren, einem Ausländer die Überquerung der Staatsgrenze zu verweigern, wird durch Art. 14 dieses Gesetzes geregelt. Einem Ausländer wird die Überquerung der Staatsgrenze nur gegen den begründeten Beschluss eines bevollmächtigten Bediensteten der Unterabteilung für den Schutz der Staatsgrenze unter Angabe des Grundes verweigert. Ein Exemplar des Beschlusses über die Verweigerung der Überquerung der Staatsgrenze wird dem Ausländer gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Der Ausländer, dem die Überquerung der Staatsgrenze verweigert wurde, hat das Recht, gegen den entsprechenden Beschluss gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Eingaben der Bürger“ Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde gegen den o.g. Beschluss setzt denselben nicht außer Kraft. Der angefochtene Beschluss kann durch den Chef eines Organs für den Schutz der Staatsgrenze aufgehoben oder abgeändert werden. Ein Gericht kann ebenfalls den angefochtenen Beschluss aufheben oder für ungültig erklären.


    Die deutsche Botschaft kann keine rechtsverbindlichen Angaben zu ukrainischem Recht machen.


    Mit freundlichen Grüßen




    Im Auftrag
    Herwart Berger



    Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

  • Habe ich auch erhalten. Anordnung besteht seit 2003. Wird aber anscheinend nicht angewendet.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • na, wollen wir mal abwarten was noch kommt. Ich bin überzeugt, die VISUMPFLICHT; wird kommen.



    Verstehen kann man es vollkommen.

  • na, wollen wir mal abwarten was noch kommt. Ich bin überzeugt, die VISUMPFLICHT; wird kommen.



    Verstehen kann man es vollkommen.


    Das auf jeden Fall. Denke mal wenn dann erst nach der EM2012.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • die VISUMPFLICHT; wird kommen.



    Verstehen kann man es vollkommen.


    Cool, haben sie es endlich kapiert, das mit "einseitigen Zugestaendnissen" in Bruessel nix zu wollen ist? !lamp!

  • Auch wenn es für mich persönlich von Nachteil ist.


    Nicht unbedingt ein Nachteil Rumbo. Eventuell hat das Warten bei der Einreise ein Ende.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Cool, haben sie es endlich kapiert, das mit "einseitigen Zugestaendnissen" in Bruessel nix zu wollen ist?


    ja, m.e. sie scheinen es endlich zu kapieren. Ich würde es sogar begrüssen, wenn sie vor der EM, so schnell als möglich die Visapflicht einführen würden. Dann würdest Du aber die "guten" Europäer schreien hören und letztendlich, werden wir von solchen Touris wie kette usw, befreit. !tanz2!

  • Zitat

    Eventuell hat das Warten bei der Einreise ein Ende.


    Das glaube ich eher nicht. Bin 5 Jahre mit Visum in die UA gefahren und trotzdem die ganze Bandbreite der Wartezeiten erlebt.
    Der Erhalt des Visums war kein Problem. Pass mit den Scheinchen in einen Einschreibebrief zu Wolga-Reisen nach Berlin und dann kam innerhalb von 10 Tagen der Pass mit dem Visum zurück.
    Klar Rumbo, als "geplagter Vater" sollst Du auch mal einen Vorteil haben, alle hier gönnen Dir das. Darfst nur nicht vergessen, dann den nächsten "Kurzen" oder die nächste "Kurze" zu planen, damit Dir dieser Vorteil erhalten bleibt.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • hat der Wille der Oligarchen bei den Politikern der Ukraine oberste Priorität.


    genau, das ist das Problem. Weil keiner dieser neuen, oder alten Politiker, den Arsch in der Hose hat, das zum Ausdruck zu bringen, was der Großteil des ukrainischen Volkes denkt und will.


    Der Großteil der Bevölkerung, will nicht in Deutschland leben. Normale Menschen, wollen einfach nur reisen können, wenn sie es sich leisten können und nicht offener Diskriminierung ausgesetzt sein, wie es jetzt die Politik in Europa ist.



    WIE DU MIR, SO ICH DIR

  • WIE DU MIR, SO ICH DIR


    Am Besten gleich so wie in RF, das komplette Prozedere mit Registrierung innerhalb 3 Tagen im OVIR. Ansonsten an Arsch u. Kragen u. Abflug ueber Graniza. !happy!

  • Sag mal...
    Bist Du knapp bei Kasse


    Wenn Du so fragst.
    Angst u. Geld hab ich noch nie gehabt. 8)
    Aber ne gute Idee wobei 20 etwas wenig sind, ich plaediere fuer 50 Eurobucks. :D

  • Ist doch der Sinn der Uebung, solche уроды und сволочи draussen zu halten. :D
    Man muss Sondermuell ja nicht auch noch importieren. ;)

  • Visaeinführung ist mal wieder im Gespräch... !lamp!


    Die soll`n mal nicht soviel labern sondern endlich machen ! Sonst haelt sich das EU Pack ewig fuer was Besseres.
    Ich waere sogar fuer das selbe "Ziehungssystem" wie es in den Auslandsvertretungen der EU Staaten verwendet wird. :D
    Vlt. 6 aus 49 oder so. !think! :D

  • Haben die Abgeordneten ihre Chefs gefragt? Nicht mal Janukovich denkt daran die Visumspflicht wieder einzuführen.


    Quelle

  • Haben die Abgeordneten ihre Chefs gefragt?


    !think! Wie denn nu ? ich dachte in einer Demokratie bestimmt die Mehrheit ? Wozu dann Chefs fragen ?

  • Wie denn nu ? ich dachte in einer Demokratie bestimmt die Mehrheit ? Wozu dann Chefs fragen ?


    Na nu mal Butter bei die Fische. Wieviel Abgeordnete von welchen Parteien haben denn den Gesetzesantrag eingereicht?
    Ich glaub gerade in der UA haben Chefs eine besondere Gabe ihre Schäfchen entsprechend zu motivieren. Auch in D gibt es ja so tolle demokratische Erfindungen wie Fraktionszwang :thumbdown:

  • Auch in D gibt es ja so tolle demokratische Erfindungen wie Fraktionszwang :thumbdown:


    Dann ist das in Absurdistan ja auch nur "gelenkte Demokratie". !think!
    U. die wagen es Putin zu kritisieren ? :lol: !happy! !happy! !happy!


    Fuer UA gilt:
    erstmal abwarten welcher Schmock hier in Zukunft das Sagen hat, и тогда посмотрим. :D

  • Dann ist das in Absurdistan ja auch nur "gelenkte Demokratie". !think!


    Die dürfen sich in den Fraktionssitzungen vorher ruhig die Köppe einhauen. Wenn die Fraktion aber einen Beschluss gefasst hat, sollte der schon von allen mitgetragen werden. Ist vielleicht auch so eine Lehre aus der Weimarer Republik.


    Aber mal zurück, wer von den vielen Abgeordneten ist denn nu der Kämpfer für die Visumspflicht?

  • Aber mal zurück, wer von den vielen Abgeordneten ist denn nu der Kämpfer für die Visumspflicht?


    Keine Ahnung, interessiert mich momentan auch nicht wirklich bevor nicht klar ist wer der naechste Obermufti ist. Stehe aber der Visumpflicht generell positiv gegenueber. "Wie du mir, so ich dir". ;)

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