Steuernveranlagung

  • Hallo zusammen,


    ich heirate in kürze meine Süße. Sie wird allerdings noch ca. 2 Monate A1 in der UA paukeln müssen, bevor sie den Antrag auf ein FZF-Visum wird stellen können. Meine Steuerberaterin hat mir erzählt, dass ich gleich nach der Hochzeit die Lohnsteuerklasse 3 beantragen kann, denn die Frau möchte ja hier bei mir in D. leben und ihr Umzug sei nur eine Frage der Zeit.


    Irgendwie fällt es mir schwer, zu glauben, dass ich die LStkl. 3 bekomme, solange sie hier nicht angemeldet ist. Andererseits sind der Steuerberaterin die Feinheiten des Lebens zwischen zwei Ländern sehr wohl bewusst, sie kommt selbst von drüben und ich bin sicherlich nicht der erste ihrer Kunden, der damit konfrontiert wird. Auch das Standesamt in Dänemark berichtet von einem regelrechten Run der Deutschen, der bei ihnen aus steuerlichen Gründen regelmäßig zum Jahresende einsetzt. Und ob bei diesen Paare viele einen ständigen Wohnsitz in D. oder das Recht darauf gleich nach der Hochzeit haben, das bezweifle ich.


    Wie sind denn Eure Erfahrungen mit der lieben Steuer? Ich möchte schließlich meine Regierung bei ihren Sparanstrengungen nicht allein im Regen stehen lassen und gerne privat mitsparen. :D Das Geld kann ich für die Integration meiner Süßen gut gebrauchen.

  • Hallo,


    der Steuerberater hat Unrecht. Der §26 EStG definiert als Voraussetzung für das Ehegattensplitting:

    Zitat

    Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind und nicht dauernd getrennt leben und ...


    Quelle: http://www.juraforum.de/gesetz…veranlagung-von-ehegatten
    Ihr habt keine gemeinsame Wohnung, lebt also dauernd getrennt. Auch ist sie wohl nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in DE. Ein ganz klarer Fall.


    Es würde ausreichen, wenn sie es bis 31.12. nach DE schafft, um den Steuervorteil für das ganze Jahr zu erlangen. Auf die Meldung kommt es dabei gar nicht an. Nur die tatsächlichen Umstände entscheiden.


    Lass Dir die Aussage des Steuerberaters schriftlich geben. Die haften nämlich für Schäden, die durch nachweislich falsche Beratung entstehen! ;)


    Gruß
    Siggi

  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in DE


    Das ist entscheidend. Und wie Siggi schon schrieb, lass es dir schriftlich vom Steuerberater bestätigen. Ist sehr dünnes Eis.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Danke für die kompetente Antwort! Ich habe noch einmal mit meiner Steuerberaterin darüber gesprochen und sie hat nun zurückgerudert. Meine Frau muß erst den Umzug ins Bundesgebiet schaffen.

  • Hallo,




    bei mir war es auch so. Hochzeit August 2007, Einreise mit FZV im Mai
    2008. Wir wurden gemeinsam für das Jahr 2007 veranlagt und es gab eine
    schöne Summe zurück!. Dies ist kein Fake, da ich die Zahlen schwarz auf
    weis habe. Es ist richtig, daß es ein langer Kampf ist bis dort hin und
    man muss div Belege vorweisen um gemeinsam Veranlgt zu werden. Viele
    denken, es zählt ab dem Tag der Einreise von der Frau, das ist falsch.
    Wenn man z . B. belegen kann das der Lebensmittel Punkt in Deutschland
    ist, die Frau schön öfters hier war und sie sich in Deutschland
    eingerichtet hat (Bilder, Kleider usw) dann bekommt man Recht.




    Bei mir hat es 10 Monate gedauert bis ich durch war, mit 2 Einspüchen
    und kurz vor dem Gericht, aber Sie haben mir/uns Recht gegeben!




    Schöne Weihnachten an alle

  • z . B. belegen kann das der Lebensmittel Punkt in Deutschland ist


    Auf den Lebensmittelpunkt kommt es nicht an. Man muss eine gemeinsame Wohnung in DE innehaben, dann kann man annehmen, sie wäre in DE unbeschränkt steuerpflichtig. Dazu reicht aber eine Besuchsreise von 2-3 Wochen nicht aus. War sie hingegen mehrere Monate im Jahr der Eheschließung in DE, dann könnte es gehen. Den Lebensmittelpunkt hat sie aber in keinem Fall in DE! (Nebenbei: Das ist genau seit Jahren mein Fall, denn ich bin als deutscher Staatsbürger ca. 3 Monate pro Jahr in DE, habe dort eine Wohnung inne, aber nicht den Lebensmittelpunkt! Das ist mir sehr wichtig, sonst würde ich in DE noch steuerpflichtig werden, was deutlich teurer als UA wäre.)


    Ansonsten kann man bei den Behörden immer gewinnen oder verlieren. Machmal gewinnt man, obwohl man im Unrecht ist, manchmal verliert man, obwohl man im Recht ist. Es kommt immer auf die Gegner an. (Das ist auch meine Erfahrung von den Betriebsprüfungen meiner GmbH in DE.) Das Gesetz ist bzgl des Ehegattensplitting ziemlich unmissverständlich und eindeutig. Ich habe es oben zitiert. Den konkreten Fall des Fragestellers kenne ich nicht und kann ihn auch nicht bewerten. Das ist bei steuerlichen Dingen in Internetforen oft das Problem: Um wirklich Aussagen machen zu können, müssten die Fragesteller mehr von sich offenbaren, als sie vermutlich gern in der Öffentlichkeit preisgeben wollen. Hat man daher Zweifel, wie ein Umstand zu bewerten ist, sollte man sich an einen guten steuerlichen Berater wenden, der nachweislich Erfahrung mit dem eigenen Problemumfeld hat.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Hallo Siggi,
    das mit dem Lebensmittelpunkt ist vielleicht schwer zu erklaeren. Was du schreibst und was dich betrifft hast du zu 100% Recht, aber was ich meine ist was anderes.
    Es geht darum, das wenn du im Ausland ( bei mir war es in der Ukraine) Heiratest und Deine Frau nach Deutschland kommen moechtest, braucht Sie ein FZV was bekantlich ja auch dauert. Wenn Du in Deutschland heiratest, bist du ja gleich in der besseren Steuerklasse. Und hier beginnt der Unterschied... Du darfst ja nicht schlechter gestellt werden nur weil du im Ausland geheiratet hast und deine Frau noch kein FZV hat. Hier kommt der Lwebensmittelpunkt ins Spiel. Sie will ja nach Deutschland kommen, kann aber nicht (wg dem Visa) und wenn du nun belegen kannst das Sie oeffters hier war und hier auch Leben will dann hast du Recht und bekommst auch Recht. Problem ist nur das Finanzamt. Die kennen sich da auch nicht selber aus. Das ertse was Sie gesagt haben, es zaehlt ab dem Tag wenn Sie in Deutschland angemeldet ist usw. Dann wollten Sie Unterlagen sehen, Visa, und Flugticket (cih konnte alles belegen was sie wollten, das hat Ihn wahnsinnig gemacht) Als letztes wollte er das orginal Visa vor der Hochzeit sehen vor der Hochtzeit. War leider nicht moeglich, da meine Frau meinen Namen angenommen hat und ihr alter Pass in der UA eingezogen wurde. Somit musste er sich mit einer Kopie begnuegen.


    Wo Du auch Recht hast ist das mit dem Steuerberater. Er muss gut sein und er muss wollen. Bei mir war es ein Freund und das gute daran war, dass seine Frau Anwaeltin in Steuersache ist. Nachdem der Finanzbeamte sich immer mehr Zeit gelassen hat, war Ihr letzter Brief, Sie bittet um eine Entscheidung, damit wir endlich Klagen koennen. 10 Tgae spaeter war es erledigt, sie haben mir zwar noch paar Sachen runter gestrichen, aber es war ok


    Schoenen Abend Dir

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